So versteuern Sie Ihre Bonuszahlungen

Bonuszahlungen des Arbeitgebers sind ein willkommenes Extra für Arbeitnehmer. Doch gibt es eigentlich einen Anspruch darauf? Wer kann sie erhalten? Müssen Bonuszahlungen versteuert werden – und wenn ja, was ist dabei zu beachten? Hier erfahren Sie, was Sie rund um die Versteuerung von Bonuszahlungen beachten sollten.

Ein Mann mit einer Bonuszahlung in der Hand

Was sind Bonuszahlungen und wer hat einen Anspruch darauf?

Eine Bonuszahlung für Mitarbeiter dient in erster Linie als Motivation und Anerkennung für gute Leistungen. Es handelt sich dabei um einmalige Zahlungen durch den Arbeitgeber, etwa in Form von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Bonuszahlungen können im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein. Ein grundlegender Anspruch auf Bonuszahlungen haben Arbeitnehmer jedoch nicht – es sei denn, die Bonuszahlung ist in individual- und kollektivrechtlichen Regelungen vorgesehen. Dann ist in der Regel auch klar umrissen, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch besteht.

Eine Bonuszahlung kann auch mit dem Vorgesetzten ausgehandelt werden. Dann kommt es darauf an, ob Sie gute Argumente dafür vorbringen können, dass der Arbeitgeber Ihnen einen Bonus zahlen sollte. Ein Argument wäre etwa, dass ein Kollege in vergleichbarer Position eine Bonuszahlung erhalten hat. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes stünden Ihre Chancen in einem solchen Fall gut, weil eine Ungleichbehandlung ohne gute Begründung gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen würden. Ansonsten kommt es auf das Entgegenkommen Ihres Arbeitgebers an.

Haben Sie in der Vergangenheit häufiger Bonuszahlungen erhalten und fragen sich nun, ob sich daraus ein Anspruch ableiten lässt? Betriebliche Übung kann in der Tat dazu führen, dass man als Mitarbeiter gewisse Boni des Arbeitgebers erwarten kann, und zwar in der Regel dann, wenn diese drei Jahre in Folge gezahlt wurden. Allerdings wissen das auch Arbeitgeber – und legen bei der Auszahlung der Gratifikation oder im Arbeitsvertrag fest, dass die Zahlung freiwillig ist. Ob das rechtlich haltbar ist, hängt von der konkreten Formulierung ab.

Versteuerung: Sind Bonuszahlungen steuerfrei?

Für Arbeitnehmer ist eine Bonuszahlung ein Grund zur Freude. Kein Wunder, denn sie kommt zum eigentlichen Lohn oder Gehalt hinzu. Oft wird die Freude allerdings schnell getrübt, wenn klar wird, dass die Bonuszahlung nicht steuerfrei ist. Bonuszahlungen gelten steuerrechtlich als Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit und sind entsprechend lohnsteuerpflichtig. Dadurch geht ein oft nicht eben geringer Betrag vom Bonus ab.

Die Steuerprogression bedeutet, dass der Steuersatz je nach dem zu versteuernden Einkommen ansteigt. Die Bonuszahlung erhöht das gesamte zu versteuernde Gehalt. Somit ergeben sich eine höhere Steuerlast und höhere Abgaben für die Sozialversicherungen.

Steuerfreie Bonuszahlungen als Inflationsausgleich

Schon während der Corona-Krise gab es für Arbeitnehmer steuerfreie Bonuszahlungen bis zu einem Wert von 1.500 Euro. Nun folgt die sogenannte Inflationsausgleichsprämie: Arbeitnehmer können ihren Beschäftigten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus von bis zu 3.000 Euro zahlen. Die Regelung gilt für Zahlungen, die Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2024 bekommen.

So werden Bonuszahlungen bei der Steuer behandelt

Um die Lohnsteuer für laufende Bezüge wie Gehalt oder Lohn zu ermitteln, wird die Monatslohnsteuertabelle herangezogen. Würde man die Bonuszahlung in dem Monat, in dem sie dem Mitarbeiter zugeflossen ist, zum regulären Verdienst hinzurechnen, ergäbe sich eine vergleichsweise hohe Steuerlast. Mit steigendem Einkommen müssen schließlich nicht nur mehr Steuern gezahlt werden, es ergibt sich durch die Steuerprogression auch ein höherer Steuersatz – mit dem Ergebnis, dass die Lohnsteuer unverhältnismäßig hoch wäre. Deshalb werden Bonuszahlungen steuerlich anders behandelt. Dadurch sparen Arbeitnehmer Abgaben, ihnen bleibt mehr Netto vom Brutto.

Steuerlich wird eine Bonuszahlung als sonstiger Bezug von Arbeitslohn behandelt. Nach § 39 b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) wird zur Berechnung der anfallenden Steuer von sonstigen Bezügen die Jahreslohnsteuer berechnet. Dazu wird die Jahrestabelle genutzt. Der gesamte Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer voraussichtlich im betreffenden Jahr einnehmen wird, wird hochgerechnet. Im zweiten Schritt wird die Bonuszahlung zum eigentlichen Einkommen hinzugerechnet. Die Differenz aus beiden Beträgen – den Gesamt-Einnahmen mit und ohne Bonuszahlung – ergibt die Lohnsteuer, die auf die Bonuszahlung anfällt.

Können Bonuszahlungen von der Steuer abgesetzt werden?

Im Einkommenssteuerrecht sind keine Freibeträge oder Begünstigungen für Bonuszahlungen vorgesehen. Somit gibt es für Arbeitnehmer keine Möglichkeit, sich für Bonuszahlungen über die Steuererklärung Geld vom Fiskus zurückzuholen.

Alternativen zur Bonuszahlung

Die Freude über Bonuszahlungen währt bei vielen Arbeitnehmern nicht lange. Die Erkenntnis, dass Boni nicht steuerfrei sind und zugleich höhere Sozialversicherungsbeiträge dadurch anfallen, versetzt ihr meist schnell einen Dämpfer. Dadurch bleibt von den Brutto-Einnahmen entsprechend weniger übrig. Es gibt jedoch Alternativen zur Bonuszahlung durch den Arbeitgeber, die sich für Betroffene lohnen können. Mitunter haben sie davon mehr als von einer zusätzlichen Finanzspritze.

Viele Arbeitgeber sind flexibel bei der Art der Boni, die sie ihren Mitarbeitern zukommen lassen können. Reine Geldbeträge sind immer steuerpflichtig. Das gilt jedoch in vielen Fällen nicht für Rabatte, Vergünstigungen oder Waren. So kann die Steuerpflicht etwa umgangen werden, indem der Arbeitgeber sich an Fitnesskursen, der Kinderbetreuung oder einem Abonnement im öffentlichen Nahverkehr beteiligt. Auch Tankgutscheine oder Diensthandys können auf diese Weise subventioniert werden.

Steuerfreie Rabatte, Gutscheine und Zuschüsse

Steuerfrei sind solche Rabatte jedoch nur in einem gewissen Rahmen. Sie dürfen im Jahr nicht mehr als 1.080 Euro ausmachen. Gutscheine dürfen pro Monat höchstens einen Wert von 50 Euro haben, andernfalls müssen sie versteuert werden. Mehrere Gutscheine werden zusammengerechnet. Manche Alternativen zur Bonuszahlung sind hingegen steuerfrei: Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für die Kita, fällt darauf grundsätzlich keine Steuer an.

Oft lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Sammeln Sie Argumente, warum Sie die Bonuszahlung, Zuschüsse, Rabatte oder Gutscheine verdient haben. Entsprechende Boni können auch eine Alternative zur Gehaltserhöhung sein, was besonders dann attraktiv ist, wenn Sie ansonsten in eine höhere Steuerklasse rutschen würden. Dann bliebe Ihnen von der Gehaltserhöhung womöglich vergleichsweise wenig übrig.

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