Kündigung während des Urlaubs: Kann man im Urlaub gekündigt werden?

Aus dem Urlaub zurückzukommen und eine Kündigung im Briefkasten zu haben ist wohl für keinen Arbeitnehmer eine angenehme Überraschung. Aber ist es überhaupt zulässig, eine Kündigung während des Urlaubs zu erhalten? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern kündigen, die nicht nur Urlaub haben, sondern womöglich auch verreist sind? Und wie verhält es sich umgekehrt: Ist eine Kündigung, wenn der Chef im Urlaub ist, möglich? Hier erfahren Sie mehr.

Eine Frau erhält eine Kündigung während des Urlaubs

Darf der Arbeitgeber einem kündigen, obwohl man im Urlaub ist?

Für Arbeitnehmer ist es oft keine schöne Situation: Sie sind gerade im Urlaub, erhalten aber eine Kündigung vom Arbeitgeber. Das kann Betroffenen nicht nur den Urlaub versauen, es kann auch zum Problem werden, wenn man rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchte.

Für eine Kündigungsschutzklage gibt es nur eine vergleichsweise kurze Frist von drei Wochen, und zwar ab Zugang der Kündigung. Dieser Zugang kann auch dann gegeben sein, wenn man gar nicht zuhause ist. So kann es passieren, dass nach der Rückkehr aus einem Urlaub nur noch wenig Zeit für eine Klage bleibt oder die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage sogar schon verstrichen ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es überhaupt zulässig ist: Kann man im Urlaub gekündigt werden? Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Es besteht kein besonderer Kündigungsschutz und der Arbeitgeber muss mit der Kündigung auch nicht warten, bis ein Mitarbeiter nach dem Urlaub zurück im Büro oder Betrieb ist.

Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer den Job wechseln möchte – kann man im Urlaub kündigen? Ja, auch ein Arbeitnehmer darf eine Kündigung im Urlaub einreichen.

Ist eine Kündigung wirksam, wenn sie während des Urlaubs zugeht?

Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie bei ihrem Empfänger zugeht. Würde sie persönlich übergeben, wäre das der Zeitpunkt, ab dem die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu laufen beginnt. Dasselbe gilt, wenn sie im Briefkasten liegt und der Betroffene sie herausholt und öffnet. In manchen Fällen ist das auch im Urlaub eines Arbeitnehmers kein Problem. Vielleicht trifft der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter sogar persönlich an, so dass klar ist, wann die Kündigung zugestellt wurde. Oder der Beschäftigte ist zuhause und leert seinen Briefkasten wie gehabt jeden Tag. 

Ebenso gut kann es sein, dass jemand während seines Urlaubs verreist ist. In seiner Abwesenheit gibt es womöglich niemanden, der sich um die Post kümmert, so dass bis zur Rückkehr aus dem Urlaub gar nicht auffällt, dass eine Kündigung eingegangen ist. Das heißt jedoch nicht, dass die Kündigung unwirksam sein muss – auch dann nicht, wenn jemand im Ausland ist.

Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter während des Urlaubs kündigen möchten, wissen oft nicht, ob die betreffende Person verreist ist und wenn ja, wie lange. Dann kann für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entscheidend sein, wann gewöhnlicherweise damit zu rechnen ist, dass der Empfänger Kenntnis von der Kündigung nimmt. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann zweitrangig sein. Das kann selbst dann gelten, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Kündigung nicht zuhause ist: Die Kündigung kann in vielen Fällen dennoch als wirksam zugestellt gelten.

Kündigung während Urlaub erhalten: Ab wann läuft die Frist für eine Kündigungsschutzklage?

Wer eine ordentliche oder fristlose Kündigung während des Urlaubs erhält, kann dagegen genauso vorgehen wie gegen eine Kündigung außerhalb der Urlaubszeit auch. Arbeitnehmer, die glauben, dass eine Kündigung nicht rechtens ist, können dagegen klagen – mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Dieser Schritt sollte grundsätzlich mit der Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin für Arbeitsrecht erfolgen. Die Erfolgsaussichten sind dann oft wesentlich höher.

Nach dem Zugang einer Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung zu klagen. Wie verhält es sich, wenn jemand eine Kündigung während eines Urlaubs erhalten hat? Er war womöglich gar nicht zuhause und hat dadurch erst später davon erfahren, dass sein Arbeitgeber sich von ihm trennen möchte. Gilt die relativ kurze Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage trotzdem? Ja, das ist prinzipiell auch dann der Fall, wenn die Kündigung im Urlaub eingereicht wird.

Fristverlängerung für die Kündigungsschutzklage bei besonderen Umständen

Die Kündigung wird wirksam, sobald gewöhnlicherweise damit gerechnet werden kann, dass sie zugegangen ist. In der Regel ist das der Fall, sobald sie in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wird. Das ist grundsätzlich nicht anders, wenn jemand im Urlaub ist. Es ist im Zweifel die Pflicht des betreffenden Arbeitnehmers, bei einer längeren Abwesenheit dafür zu sorgen, dass jemand seinen Briefkasten in seiner Abwesenheit ausleert. Allerdings: Kommt es zu einem Rechtsstreit, muss im Zweifel der Arbeitgeber nachweisen können, dass die Kündigung dem Mitarbeiter zugegangen ist.

Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen Betroffene mehr als drei Wochen Zeit haben können, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Das kann der Fall sein, wenn ein Beschäftigter diese Frist „trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt“ nicht einhalten kann. Dass die Frist verstrichen ist, darf nicht die Schuld des betreffenden Beschäftigten sein.

Es kann dann beantragt werden, dass die Kündigungsschutzklage auch nach Ablauf der Frist noch zugelassen wird. Auch hierfür bleibt jedoch wenig Zeit: Der Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage und die Kündigungsschutzklage selbst können maximal zwei Wochen nach der Rückkehr aus dem Urlaub beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Kündigung im Urlaub: Schutzmaßnahmen, die Arbeitnehmern helfen können

Eine Kündigung während des Urlaubs in der Probezeit oder danach ist für Arbeitnehmer meist keine schöne Überraschung. Wer gerade noch die Auszeit vom Job genießen wollte, steht nun vor einer ungewissen Zukunft. Trotzdem sind Kündigungen während des Urlaubs in den meisten Fällen wirksam. Wer dagegen vorgehen möchte, kann Kündigungsschutzklage erheben. Dafür sind allerdings nur drei Wochen Zeit, nachdem die Kündigung zugegangen ist. Das kann zum Problem werden, wenn jemand aus dem Urlaub zurückkommt und erst verspätet bemerkt, dass der Arbeitgeber ihm gekündigt hat. Schlimmstenfalls ist die Frist dann schon verstrichen und eine Klage nicht mehr möglich.

Um Nachteile durch eine verspätete Kenntnisnahme über die Kündigung zu vermeiden, kann es für Arbeitnehmer sinnvoll sein, gewisse Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, Nachbarn oder Angehörige zu bitten, den Briefkasten in der eigenen Abwesenheit regelmäßig zu leeren und Bescheid zu sagen, wenn wichtige Post dabei ist. So kann man schnell reagieren, falls etwas sein sollte.

Auch ein Nachsendeauftrag kann während des Urlaubs eine Option sein. Die Post wird dann zur Urlaubsadresse weitergeleitet, so dass man keine Briefe verpasst. Der Aufwand lohnt sich aber womöglich nur, wenn jemand schon befürchtet, dass ihm der Arbeitgeber während seines Urlaubs kündigen könnte. Alternativ kommt diese Variante bei einer längeren Abwesenheit infrage, wenn man zum Beispiel eine Kündigung während eines unbezahlten Urlaubs befürchtet.

Eine dritte Option kann darin bestehen, trotz des Urlaubs erreichbar zu sein. Wer das gegenüber dem Arbeitgeber kommuniziert, erfährt womöglich direkt, wenn ihm gekündigt wird. Manche Arbeitgeber belassen es aber auch in so einer Situation bei einem schriftlichen Kündigungsschreiben, ohne gesondert mitzuteilen, dass sie das Arbeitsverhältnis kündigen möchten – dann bringt die Erreichbarkeit keine Vorteile.

Kündigung, wenn der Chef im Urlaub ist: Geht das?

Es kommt nicht nur vor, dass Arbeitgeber Mitarbeitern kündigen, während diese im Urlaub sind. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Ein Arbeitnehmer möchte seinen Arbeitsvertrag kündigen, der Vorgesetzte ist aber gerade im Urlaub. Kann man trotzdem kündigen? Eine Kündigung, wenn der Chef im Urlaub ist, ist kein Problem.

Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten in ihrer Abwesenheit durch andere übernommen werden. Das kann durch einen Stellvertreter geschehen. Sie können auch dafür sorgen, dass sie trotz ihres Urlaubs weiterhin erreichbar sind. In diesem Fall haben Beschäftigte, die kündigen wollen, die Möglichkeit, die Kündigung trotz des Urlaubs direkt an den Vorgesetzten zu schicken.

Es empfiehlt sich in solchen Fällen, das Kündigungsschreiben sowohl an die offizielle Firmenadresse zu schicken als auch an die Urlaubsadresse des Chefs, soweit sie bekannt ist. Zugleich ist es sinnvoll, die Kündigung auch an den Vertreter des Arbeitgebers auszuhändigen. So ist sichergestellt, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

Fazit: Kündigung im Urlaub einreichen – meist zulässig

  • Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber Mitarbeitern kündigen, die im Urlaub sind. Das ist in der Regel zulässig; ein besonderer Kündigungsschutz während des Urlaubs besteht nicht.
  • Auch Arbeitnehmer können einem Arbeitgeber kündigen, der gerade im Urlaub ist. Die Kündigung kann dann zum Beispiel bei seiner Vertretung eingereicht werden.
  • Auch bei einer Kündigung im Urlaub gelten die üblichen Fristen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
  • Wenn jemand urlaubsbedingt verreist ist, kann es sein, dass ihm für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach seiner Rückkehr nicht mehr viel Zeit bleibt. In Ausnahmefällen kann ein Aufschub der Frist auf Antrag möglich sein.
  • Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung während des Urlaubs oder wenn Beschäftigte erwägen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, ist es sinnvoll, mit einem Anwalt zu sprechen.

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