Antrag auf Teilzeit: Das gilt es zu beachten

Endlich weniger arbeiten, endlich mehr Zeit für andere Dinge! Davon träumen viele Arbeitnehmer. Das muss kein Traum bleiben: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch darauf, im Job die Stunden zu reduzieren. Wann das der Fall ist und wie Sie Teilzeit beantragen können, erfahren Sie hier.

Eine Frau stellt einen Antrag auf Teilzeit

Wann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit?

Die meisten Beschäftigten in Deutschland arbeiten Vollzeit. Das betrifft den ganz überwiegenden Teil der männlichen Arbeitnehmer, wobei das Bild bei weiblichen Beschäftigten ein anderes ist: Hier arbeitet fast jede Zweite in Teilzeit. Teilzeit ist dabei jede Arbeitszeit, die die übliche Vollzeitarbeitszeit unterschreitet. Angenommen, in einem Betrieb sind 40 Stunden die reguläre Vollzeit – dann könnte Teilzeit bedeuten, nur 15 Stunden pro Woche zu arbeiten, aber auch ein Pensum von 38 Wochenstunden umfassen.

Der Trend geht zur Teilzeit: Immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit oder wünschen sich, ihre Stunden zu reduzieren. Unter bestimmten Umständen kann bei Arbeitnehmern ein Anspruch auf Teilzeit bestehen, und zwar sowohl für Beschäftigte, die bislang in Vollzeit tätig sind, als auch für solche, die schon in Teilzeit arbeiten – sie können ihre Stunden auf Antrag weiter reduzieren.

Genaueres regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), und zwar § 8 TzBfG. Hier sind die Voraussetzungen aufgelistet, die erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf Teilzeit besteht. So müssen Arbeitnehmer etwa seit mindestens einem halben Jahr im Unternehmen arbeiten, und der Betrieb muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, wobei Auszubildende nicht hineingerechnet werden.

Vorausgesetzt wird auch ein schriftlicher Antrag auf Teilzeit, der mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeittätigkeit beim Arbeitgeber eingehen muss. In diesem Antrag auf Stundenreduzierung müssen Beschäftigte auch darlegen, wie die verbleibende Arbeitszeit verteilt werden soll. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber diesem Antrag zustimmen und die Arbeitszeit auch entsprechend der Wünsche des Mitarbeiters legen. In bestimmten Fällen ist es jedoch zulässig, wenn der Arbeitgeber den Antrag ablehnt. Wann das möglich ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wann darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen?

Wenn ein Mitarbeiter Teilzeit beantragt, muss der Arbeitgeber dem zustimmen – unter den eben genannten Voraussetzungen zumindest. Es kann jedoch Gründe geben, die einer Stundenreduzierung im Weg stehen und den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Teilzeit-Wunsch seines Mitarbeiters abzulehnen. Das betrifft betriebliche Gründe: Wenn durch die Stundenreduzierung die Organisation im Betrieb, die Sicherheit oder die Arbeitsabläufe wesentlich beeinträchtigt wäre(n), kann es legitim sein, einen Teilzeit-Antrag abzulehnen. Dasselbe gilt, wenn es unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, wenn ein Beschäftigter seine Stunden reduzieren würde.

Es braucht also in jedem Fall dringende Gründe, damit ein Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen darf. Kein Grund ist, dass der betreffende Mitarbeiter eine leitende Funktion oder eine bestimmte Stellung innehat. Dies ist für sich genommen kein hinreichendes Argument dafür, einen Stundenreduzierungs-Antrag abzulehnen.

Wenn der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit ablehnt, können Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen. Vielleicht finden Sie einen Kompromiss, auf den Sie sich einigen können. Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht einig werden, ist auch der Betriebsrat ein Ansprechpartner. Notfalls können Sie auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht gegen die Entscheidung Ihres Arbeitgebers klagen.

Warum viele Beschäftigte gerne in Teilzeit arbeiten würden

Viele Beschäftigte würden gerne weniger arbeiten oder suchen sich ganz bewusst einen Teilzeitjob. Wer in Teilzeit arbeitet, hat vor allem eins: mehr Zeit. Der Job nimmt nicht mehr den Großteil der wachen Zeit an Werktagen ein, so dass mehr Zeit für andere Dinge bleibt. Beschäftigte, die Kinder haben, können sich intensiver um ihren Nachwuchs kümmern. Auch Hobbys oder Freundschaften können mit einer Teilzeittätigkeit leichter verbunden werden. Den Betroffenen bleibt mehr Zeit für alle Dinge abseits des Jobs, die ihnen wichtig sind oder die erledigt werden müssen.

Nicht voll zu arbeiten heißt meist auch, dass im Alltag weniger Stress entsteht, weil der Zeitdruck geringer ist. Die Betroffenen sind oft entspannter, weil sie mehr Zeit für sich haben und der Ausgleich zum Job ihnen Kraft gibt. Im Job selbst profitieren viele ebenfalls davon, dass sie nur in Teilzeit tätig sind: Viele Teilzeitbeschäftigte sind konzentrierter und motivierter im Job, was sie oft produktiver und leistungsfähiger macht. Darüber hinaus bliebe bei Teilzeit auch noch Raum, um nebenher zu studieren oder eine Weiterbildung zu machen.

Auch in der Elternzeit ist Teilzeit gefragt. Manche Mütter und Väter arbeiten auf Antrag in Teilzeit in der Elternzeit, während andere einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit stellen, um trotz des Wiedereinstiegs in den Job genügend Zeit für die Familie zu haben.

Teilzeit beantragen: Was Sie beachten sollten

Wenn Sie Ihre Arbeitsstunden reduzieren möchten, müssen Sie das rechtzeitig beantragen. Beschäftigte müssen den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit beziehungsweise Stundenreduzierung bei ihrem Arbeitgeber stellen. Dabei müssen Sie nicht begründen, warum Sie Ihre Stunden reduzieren möchten. Wichtig ist aber, dass Sie erläutern, auf wie viele Stunden Sie Ihr Arbeitspensum verringern möchten und wie die verbleibenden Stunden auf die Woche verteilt werden sollen.

Der Arbeitgeber muss auf einen Antrag auf Teilzeit reagieren. Tut er das nicht bis spätestens einen Monat vor dem Beginn der Teilzeit, gilt der Antrag als genehmigt. Dasselbe gilt in diesem Fall auch für die Verteilung der Arbeitszeit.

Antrag auf Teilzeit: Muster-Vorlage

Hier finden Sie eine Muster-Vorlage, die Sie für Ihren Antrag auf Teilzeit nutzen können:

[Name und Adresse des Antragstellers]

[Name und Adresse des Arbeitgebers]

Beispielstadt, XX.XX.XXXX

Antrag auf Stundenreduzierung

Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

hiermit beantrage ich eine Reduzierung meiner wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz von derzeit 39 Stunden auf 20 Stunden ab dem XX.XX.XXXX.

Dabei stelle ich mir folgende Verteilung der Arbeitszeit vor:

  • montags bis mittwochs je 8 bis 13 Uhr
  • donnerstags und freitags 9 bis 11.30 Uhr

Ich bitte Sie höflich um eine schriftliche Bestätigung der Genehmigung meines Antrags auf Teilzeit.

Mit freundlichen Grüßen

[persönliche Unterschrift]

Lohnt sich Teilzeit? Das sollten Sie bedenken

Ob Sie in Teilzeit arbeiten beziehungsweise Ihre Stunden weiter reduzieren möchten, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Ob es sich für Sie lohnt, hängt von Ihren Vorstellungen, Zielen und individuellen Umständen ab. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Teilzeit das Richtige für Sie ist, machen Sie doch eine Pro-Contra-Liste, auf deren Grundlage Sie eine Entscheidung treffen.

Bedenken sollten Sie in jedem Fall die finanziellen Auswirkungen einer Stundenreduzierung. Wenn Sie weniger arbeiten, haben Sie in aller Regel dadurch Gehaltseinbußen. Wenn Ihnen das verbleibende Geld reicht, ist das womöglich kein größeres Problem, zumal Ihnen relativ gesehen wahrscheinlich mehr Netto vom Brutto bleibt. Durch die Steuerprogression bleibt von niedrigeren Gehältern vergleichsweise mehr übrig als von höheren.

Eine Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf den Renten- und Urlaubsanspruch aus. Ein geringeres Gehalt durch Teilzeit heißt, dass Sie später weniger Rente bekommen. Und Ihr Urlaubsanspruch verringert sich durch eine Teilzeittätigkeit anteilig. Wie viele Urlaubstage Ihnen bleiben, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Ist der Urlaubsanspruch dort nicht geregelt, greifen die gesetzlichen Vorgaben. Gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr.

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, reduziert sich dieser Mindesturlaubsanspruch entsprechend, und zwar immer abhängig davon, wie viele Tage Sie pro Woche arbeiten. Bei einer Vier-Tage-Woche sind es mindestens 16 Tage, bei drei Tagen mindestens zwölf Urlaubstage. Wer zwei Tage die Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens acht Urlaubstage im Jahr, und bei einem Arbeitstag sind es vier Tage. Der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz beläuft sich also immer auf insgesamt vier Wochen Erholungsurlaub pro Jahr.

Rückkehr in Vollzeit: Haben Beschäftigte ein Recht, wieder mehr zu arbeiten?

Die Entscheidung in Teilzeit zu arbeiten sollte auch deshalb wohlüberlegt sein, weil es nicht immer möglich ist, die Stunden wieder zu erhöhen. In aller Regel haben Beschäftigte kein Recht darauf, in die Vollzeit zurückzukehren, wenn sie wieder mehr arbeiten möchten – es sei denn, das war mit dem Arbeitgeber so abgesprochen oder ergibt sich durch spezielle Regelungen. Der Arbeitgeber muss Teilzeitmitarbeiter, die mehr arbeiten möchten, jedoch bevorzugt behandeln, wenn intern Stellen zu besetzen sind – vorausgesetzt natürlich, sie bringen die nötige fachliche Eignung für den Job mit.

Es ist also in vielen Fällen ein gewisses Risiko, die Stunden zu reduzieren. Nicht umsonst ist häufig von der Teilzeitfalle die Rede, von der vor allem viele Frauen betroffen sind. Oft arbeiten sie nach der Geburt eines Kindes weniger, bleiben dann aber in der Teilzeit hängen, auch wenn sie eigentlich wieder mehr arbeiten könnten.

Brückenteilzeit: So funktioniert das Modell

Manchmal weiß man schon vorher, dass die Teilzeit nur ein Modell auf Zeit sein soll. Dann kann Brückenteilzeit eine interessante Option für Arbeitnehmer sein. Die Arbeitszeit wird dabei für einen bestimmten Zeitraum reduziert, der von Anfang an festgelegt ist. Anschließend kehren die Betroffenen wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück – das kann Vollzeit sein, es können aber auch mehr Stunden in Teilzeit sein.

Arbeitnehmer haben ein Recht auf Brückenteilzeit, weshalb der Arbeitgeber Anträge auf Brückenteilzeit nur in begründeten Fällen ablehnen darf. Allerdings gilt das nur für Mitarbeiter von größeren Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Zudem muss die Teilzeit mindestens ein Jahr dauern und darf sich maximal über fünf Jahre erstrecken. Näheres regelt § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Auch Brückenteilzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. Dabei müssen Sie nicht erläutern, warum Sie Ihre Arbeitsstunden vorübergehend reduzieren möchten. Wichtig ist nur, dass Sie im Antrag deutlich machen, von wann bis wann Sie im Job kürzertreten möchten und wie die Arbeitszeit verteilt werden soll.

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