Brückenteilzeit: Anspruch, Antrag, Vorteile & Nachteile
Wenn Arbeitnehmer sich Teilzeit wünschen, ist das manchmal bestimmten Umständen geschuldet, die sich in absehbarer Zeit wieder ändern werden. In solchen Fällen kann eine Brückenteilzeit die beste Lösung sein: Es steht dann von vornherein fest, wie lange die Teilzeit-Regelung dauern wird. Wann besteht Anspruch auf Brückenteilzeit? Wie stellt man einen Antrag auf Brückenteilzeit? Und welche Vor- und Nachteile kann das Modell haben? Alles, was Sie darüber wissen müssen.
Was ist Brückenteilzeit – und wie unterscheidet sie sich von regulärer Teilzeit?
Wie viel Zeit der Job pro Woche in Anspruch nimmt, kann sich von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterscheiden. Wer in Vollzeit arbeitet, arbeitet meist regulär 40 Stunden in der Woche. Daneben existieren verschiedene Teilzeit-Modelle, bei denen das Stundenpensum unter diesen 40 Stunden bleibt. Teilzeit könnten zum Beispiel 20 Stunden pro Woche sein, aber auch 35 oder 15 Stunden.
Wenn jemand in Teilzeit arbeitet, hat er entweder von vornherein einen Teilzeitjob angenommen oder er hat seine Stunden bewusst reduziert. In manchen Fällen geschieht Letzteres in Form einer Brückenteilzeit: Beschäftigte verringern dabei ihre wöchentliche Arbeitszeit, allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum, der von Anfang an feststeht. Der entscheidende Unterschied zwischen der regulären Teilzeit und Brückenteilzeit ist damit, dass Arbeitnehmer nach einer gewissen Zeit wieder in Vollzeit arbeiten werden. Waren sie zuvor schon in Teilzeit tätig, erhöht sich das Arbeitspensum von betroffenen Beschäftigten zum vereinbarten Zeitpunkt wieder auf die vorher üblichen Stunden. Anders als reguläre Teilzeit ist Brückenteilzeit befristet.
Brückenteilzeit: Regelungen und Voraussetzungen
Das Modell Brückenteilzeit wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt. Es gibt kein gesondertes Brückenteilzeitgesetz, das Regelungen zur Brückenteilzeit enthalten würde. Stattdessen ergeben sich die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Brückenteilzeit aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), genauer aus dem ergänzten Paragrafen 9a.
- 9a TzBfG gibt Aufschluss darüber, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Anspruch auf Brückenteilzeit haben. So gilt ein solcher Anspruch grundsätzlich nur in größeren Unternehmen, die mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Zugleich muss der betreffende Mitarbeiter seit mindestens sechs Monaten für die Firma arbeiten. Und er muss die gewünschte Brückenteilzeit rechtzeitig bei seinem Arbeitgeber beantragen.
Wenn jemand in Brückenteilzeit gehen möchte, entscheidet er selbst, wie lange diese Phase dauern soll und auf wie viele Stunden er seine wöchentliche Arbeitszeit verringern möchte. Der mögliche Zeitraum einer Brückenteilzeit ist allerdings auf ein bis fünf Jahre begrenzt. Es ist grundsätzlich möglich, das Modell Brückenteilzeit mehrfach in Anspruch zu nehmen. Das geht jedoch erst, wenn Beschäftigte nach der Aufstockung ihrer Stunden auf das ursprüngliche Pensum mindestens ein Jahr wieder mehr gearbeitet haben.
Brückenteilzeit: Was passiert mit Gehalt und Urlaubsanspruch?
Das Gehalt oder der Lohn wird bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Rahmen einer Brückenteilzeit angepasst. Was nicht erlaubt ist: den Lohn überproportional zu verringern. Zwar erhalten Beschäftigte anteilig weniger, schließlich arbeiten sie ja auch weniger. Sie dürfen aber nicht beispielsweise einen geringeren Stundenlohn bekommen. Arbeitgeber dürfen Teilzeitmitarbeiter nicht benachteiligen. Verringert ist bei einer Brückenteilzeit auch der Urlaubsanspruch, allerdings auch hier nur in dem Maße, in dem es der Stundenreduzierung entspricht.
Was ist, wenn der Arbeitgeber Überstunden von einem Beschäftigten in Brückenteilzeit verlangt? Muss der Mitarbeiter dann mehr arbeiten als eigentlich vereinbart? Es kommt wie so oft auf die Umstände an. Relevant ist zum Beispiel, ob die Überstunden eine rechtliche Grundlage wie einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung haben und was im Arbeitsvertrag steht. Grundsätzlich sollten Teilzeitkräfte keine Überstunden machen müssen, weil das ihrem Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit im Wege steht.
Vorteile und Nachteile von Brückenteilzeit
Soll ich – oder soll ich nicht? Vielleicht stellen Sie sich diese Frage gerade im Hinblick auf Brückenteilzeit. Um eine gute Entscheidungsgrundlage zu haben, sollten Sie die Vorteile und Nachteile kennen, die mit diesem Modell verbunden sein können.
Brückenteilzeit: Vorteile
Brückenteilzeit kann Ihnen als Arbeitnehmer dabei helfen, Berufliches und Privates (besser) miteinander zu vereinen. Es wird seinen Grund haben, dass Sie über Brückenteilzeit nachdenken. Vielleicht endet Ihre Elternzeit oder Sie brauchen einfach mal etwas mehr Zeit für sich, weil der Alltag Ihnen all Ihre Kraft raubt. Mit Brückenteilzeit ist das möglich. Und im Gegensatz zu einer regulären Teilzeit haben Sie die beruhigende Gewissheit, dass Sie nach einer gewissen Zeit wieder mehr arbeiten können.
Zwar sind Arbeitgeber auch bei „normalen“ Teilzeitkräften gehalten, sie bevorzugt zu behandeln, wenn sie ihre Stunden aufstocken möchten. Eine Garantie ist das aber anders als bei Brückenteilzeit nicht. Dadurch kann Brückenteilzeit auch weniger schädlich für Ihre Karriere sein als reguläre Teilzeit ohne Aussicht auf ein höheres Arbeitspensum.
Auch für Arbeitgeber bringt Brückenteilzeit Vorteile mit sich. Wenn Mitarbeiter sich wünschen, vorübergehend ihre Stunden zu reduzieren, gibt es mit der Brückenteilzeit ein passendes Modell hierfür. Zugleich wissen die Verantwortlichen im Unternehmen von Anfang an, wann Beschäftigte ihnen wieder voll zur Verfügung stehen werden. Das gibt auch Arbeitgebern Planungssicherheit.
Brückenteilzeit: Nachteile
Brückenteilzeit kann auch Nachteile haben. Auf Arbeitnehmerseite sind das vor allem die Nachteile, die Teilzeit im Allgemeinen mit sich bringen kann. Es kann zum Beispiel das berufliche Fortkommen erschweren, wenn man weniger Zeit im Büro oder Betrieb verbringt. Mit anderen Worten: Ihre Brückenteilzeit kann Ihre Karriere verlangsamen. Es kann auch sein, dass Ihnen dadurch berufliche Chancen entgehen. Falls Sie nach Ihrer Teilzeit Lohnersatzleistungen beziehen, fallen diese geringer aus als nach einem höheren (Vollzeit-)Gehalt. Auch bei der Rente gibt es Einbußen.
Aus Sicht von Arbeitgebern ist mit Brückenteilzeit ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden. Womöglich muss die Firma eine zusätzliche Arbeitskraft für die Dauer der Brückenteilzeit einstellen, um den Wegfall der Stunden bei einem Mitarbeiter zu kompensieren. Das kostet Zeit und Geld – was nicht der Fall wäre, wenn alles so bleiben würde, wie es ist.
Das Modell Brückenteilzeit an sich hat außerdem Nachteile für Mitarbeiter von kleineren Firmen. Ein Anspruch auf Brückenteilzeit kann nur in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern gegeben sein. Wer in einer kleineren Firma arbeitet, ist somit auf das Entgegenkommen seines Arbeitgebers angewiesen. Wo kein Anspruch auf Brückenteilzeit besteht, lässt sie sich auch nicht immer realisieren.
Wer kann Brückenteilzeit beantragen und wie geht es?
Wenn Sie Brückenteilzeit nach der Elternzeit machen möchten oder einfach beruflich vorübergehend etwas kürzertreten möchten, müssen Sie die Brückenteilzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Das setzt voraus, dass in Ihrem Fall ein Anspruch auf Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG besteht. Falls Sie die darin genannten Anforderungen nicht erfüllen, kann sich ein Gespräch mit dem Vorgesetzten trotzdem lohnen: Womöglich kommt Ihr Arbeitgeber Ihnen entgegen und ermöglicht Ihnen freiwillig eine Brückenteilzeit.
Den Antrag auf Brückenteilzeit müssen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit stellen. Vorgeschrieben ist die Textform, was neben einem gedruckten Antrag auch einen per E-Mail oder Fax verschickten Brückenteilzeit-Antrag ermöglicht.
In Ihrem Antrag auf Brückenteilzeit sollten Sie alle wichtigen Fragen klären. Ab wann möchten Sie in Brückenteilzeit arbeiten? Wie viele Stunden möchten Sie noch arbeiten? Und wie lange soll die Brückenteilzeit dauern? Wenn Sie Wünsche bezüglich der Verteilung Ihrer verbleibenden Arbeitszeit haben, erläutern Sie diese ruhig in Ihrem Brückenteilzeit-Antrag. Sie müssen nicht begründen, warum Sie in Brückenteilzeit gehen möchten, können das aber natürlich freiwillig tun.
Wenn Sie Ihren Antrag beim Arbeitgeber eingereicht haben, ist dieser am Zug. Er muss nun auf Ihre Anfrage reagieren. Wenn er sich nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit zurückmeldet, gilt der Antrag als genehmigt.
Arbeitgeber lehnt Brückenteilzeit-Antrag ab: Was nun?
Sie haben einen Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz: Sie arbeiten in einem größeren Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern und sind schon mindestens ein halbes Jahr dort. Außerdem haben Sie Ihre Brückenteilzeit rechtzeitig beantragt. Nun hat der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Brückenteilzeit abgelehnt. Unter welchen Bedingungen ist das rechtens?
Die Umstände im Einzelfall entscheiden darüber, ob es zulässig ist, wenn Arbeitgeber einen Brückenteilzeit-Antrag ablehnen. Es kann zum Beispiel sein, dass es betriebliche Gründe gibt, die gegen eine Brückenteilzeit sprechen. In diesem Fall ist eine begründete Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber zulässig. Es ist etwa denkbar, dass die Sicherheit im Betrieb beeinträchtigt wäre oder es organisatorische Probleme durch die Brückenteilzeit eines Mitarbeiters gäbe. Das können berechtigte Gründe für Arbeitgeber sein, eine Brückenteilzeit abzulehnen. Dasselbe gilt, wenn der Firma unverhältnismäßig hohe Kosten durch die Brückenteilzeit entstehen würden.
Lehnt der Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit ab, heißt das nicht, dass Ihr Wunsch nach Teilzeit gestorben ist. Es kann sinnvoll sein, direkt bei Ihrem Vorgesetzten nachzufragen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Ist vielleicht ein Kompromiss vorstellbar? Wenn Sie zum Beispiel Ihr Arbeitspensum von 40 auf 20 Stunden verringern wollten und der Arbeitgeber das nicht realisieren kann, wäre vielleicht eine Reduzierung auf 30 Stunden vorstellbar.
Eine weitere Anlaufstelle ist der Betriebsrat, falls vorhanden. Er kann zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vermitteln. Wenn Sie Ihren Anspruch auf Brückenteilzeit juristisch durchsetzen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, gegen den Arbeitgeber zu klagen. Davor sollten Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen – und bedenken, dass eine Klage gegen den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis erheblich belasten kann.
Brückenteilzeit: Kann man die Stundenzahl vorzeitig wieder erhöhen?
Es kommt vor, dass Beschäftigte sich für eine Brückenteilzeit entschieden haben, später aber ihre Meinung ändern. Sie stellen vielleicht nach einigen Monaten fest, dass sie lieber mehr arbeiten und damit auch mehr verdienen würden. Kann man in so einer Situation das Arbeitspensum wieder erhöhen? Nein, grundsätzlich geht das nicht. Sie haben sich in Ihrer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu einer bestimmten Stundenzahl für eine bestimmte Zeit verpflichtet. Dadurch haben Sie später nicht die Möglichkeit, einseitig zu entscheiden, dass Sie das nicht mehr so handhaben wollen. Auch Ihr Arbeitgeber braucht Planungssicherheit. Vielleicht hat das Unternehmen auch eine Vertretung für Sie eingestellt, deren Arbeitsvertrag entsprechend befristet ist.
Dass nachträgliche Veränderungen bei der Brückenteilzeit grundsätzlich nicht möglich sind, muss nicht bedeuten, dass im Einzelfall keine davon abweichenden Übereinkünfte mit dem Arbeitgeber möglich sein können. Wer weiß – vielleicht freut sich Ihr Arbeitgeber, wenn Sie früher wieder mehr arbeiten möchten. In solchen Fällen ist es natürlich denkbar, dass Sie sich mit dem Arbeitgeber entsprechend einig werden. Fragen Sie also im Zweifel einfach bei Ihrem Vorgesetzten nach. Das gilt übrigens auch, wenn Sie Ihre Brückenteilzeit verlängern möchten – auch hierauf haben Sie keinen Anspruch, sondern müssten sich im Zweifel mit dem Arbeitgeber darauf einigen.
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