Vermögenswirksame Leistungen: So funktioniert das Extra-Geld

Viele Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bekommen. Doch längst nicht jeder weiß, was damit eigentlich gemeint ist. In unserem Ratgeber erfahren Sie, worum es sich bei vermögenswirksamen Leistungen handelt, wer sie bekommen kann und wie Sie sie anlegen können.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Bei vermögenswirksamen Leistungen, kurz auch VL oder VwL genannt, handelt es sich um Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die für den Arbeitnehmer renditeversprechend angelegt werden. Das Zusatz-Geld vom Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer nicht direkt, sondern erst nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren. In der Zwischenzeit ist es im Normalfall nicht zugänglich, sondern an die gewählte Anlage gebunden.

Je nach Anlageform können VL mit der Arbeitnehmersparzulage oder einer anderen Prämie staatlich gefördert werden. So erhalten Sie am Ende noch etwas mehr Geld, wenn der VL-Vertrag endet. Aufgrund der siebenjährigen Sperrfrist laufen die meisten VL-Verträge über sieben Jahre. Der Arbeitgeber zahlt dann sechs Jahre in die gewählte Anlage ein. Es folgt ein Jahr Ruhepause. Nach sieben Jahren wird das angelegte Geld samt möglicher staatlicher Förderungssummen an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Es kann auch erneut angelegt werden.

Vermögenswirksame Leistungen: Um welche Beträge geht es?

Wie hoch die vermögenswirksamen Leistungen sind, die Ihr Arbeitgeber für Sie zahlen könnte, hängt von der individuellen Vereinbarung oder den Bestimmungen des Tarifvertrags ab. Auch der Beruf und die Branche wirken sich darauf aus, was Sie erwarten können. Höchstens zahlt der Arbeitgeber jedoch 40 Euro pro Monat. Das macht 480 Euro Zuschlag im Jahr. Mitunter sind die VL jedoch deutlich geringer: So sieht der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) etwa lediglich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro pro Monat bei einer Vollbeschäftigung vor. Eine Ausnahme gilt für Sparkassen: Dort Beschäftigte, für die der TVöD-S gilt, können pro Monat tatsächlich 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen erhalten.

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich in der Regel nicht um hohe Einzelbeträge. Weil der Arbeitgeber sie jeden Monat für den Arbeitnehmer abführt, kommt nach sieben Jahren jedoch oft eine stattliche Summe zusammen. Das ist besonders deshalb attraktiv für Arbeitnehmer, weil sie selbst nichts beisteuern müssen, um am Ende einige Tausend Euro zu erhalten.

Sie haben die Option, die VL des Arbeitgebers im Rahmen eines Sparplans aufzustocken. Das kann sich lohnen, zumal es sich in der Regel nur um vergleichsweise geringe monatliche Beträge handelt. Dadurch können Sie eine höhere Förderung vom Staat erzielen. Staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie erhalten jedoch nur Geringverdiener. Es gelten jeweils Einkommensgrenzen. Somit handelt es sich bei den staatlichen Förderprogrammen um Angebote, die besonders jene Arbeitnehmer ansprechen sollen, die sich ansonsten keine Geldanlage leisten könnten.

Anspruch: Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?

Viele Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende können vermögenswirksame Leistungen bekommen. Das setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Ein grundsätzlicher Anspruch auf VL besteht allerdings nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einer individuellen Vereinbarung sowie durch geltende Tarifverträge ergeben. Ansonsten ist die Zusatz-Zahlung für Arbeitgeber eine freiwillige Leistung.

Wer nicht weiß, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, fragt am besten beim Betriebsrat oder direkt beim Vorgesetzten nach. Selbst, wenn es keine entsprechende Regelung im Unternehmen gibt, sind viele Arbeitgeber auf Nachfrage bereit zu einer entsprechenden Zahlung. Das gilt besonders in Unternehmen, die großen Wert auf die Zufriedenheit und Motivation ihrer Mitarbeiter legen.

Sofern vermögenswirksame Leistungen in Ihrem Fall möglich sind, müssen Sie sich im nächsten Schritt für eine Variante entscheiden, die VL anzulegen. Die verschiedenen Optionen können Sie im nächsten Abschnitt nachlesen.

Wenn Sie sich für eine Anlageform entschieden haben, wenden Sie sich an die Bank Ihrer Wahl und schließen Sie den VL-Vertrag ab. Die Bestätigung darüber erhält Ihr Arbeitgeber, der die VL anschließend in diese Anlage einzahlt. Nach Ablauf eines Vertrags kann ein weiterer Vertrag abgeschlossen werden.

Bietet Ihr Arbeitgeber seinen Angestellten keine vermögenswirksamen Leistungen an, können Sie die Beiträge auch unabhängig davon selbst einzahlen. Ob sich das lohnt, hängt von den Konditionen der Anlage und möglichen staatlichen Förderungen ab.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Welche Optionen gibt es?

Wie lukrativ vermögenswirksame Leistungen sind, hängt von der Anlageform und den Konditionen des jeweiligen Anbieters ab. Entscheidend sind nicht nur die Zinsen, sondern auch die Frage, ob die Anlage staatlich bezuschusst werden kann. Prinzipiell stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, wenn Sie VL sparen möchten. Typische Anlageformen stellen wir Ihnen in diesem Abschnitt vor.

Banksparplan

Ein Banksparplan gehört zu den am häufigsten genutzten Varianten, wenn es darum geht, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Ein Banksparplan ist eine vergleichsweise sichere Option, allerdings hat sie auch mehrere Nachteile: Die Zinsen steigen zwar aktuell, lassen aber noch keine hohe Rendite erwarten. Außerdem ist eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage, mit der Sie den Sparbetrag erhöhen können, bei Banksparplänen nicht möglich. Zudem fallen auf die Erträge Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Bausparvertrag

Ebenfalls eine relativ sichere Geldanlage ist ein Bausparvertrag. Wer ein Haus kaufen, bauen oder einfach etwas Geld für mögliche Renovierungen erwirtschaften möchte, kann diese Sparform nutzen. Auch hier müssen Sie mit niedrigen Zinsen und entsprechend wenig Rendite rechnen. Im Vergleich zum Banksparplan hat ein Bausparvertrag jedoch im Rahmen von VL einen entscheidenden Vorteil: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Die maximal geförderte Sparleistung liegt bei Singles bei 470 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten, die beide arbeitstätig sind, liegt der förderfähige Höchstbetrag bei 940 Euro jährlich.

Der staatliche Zuschuss beträgt in allen Fällen 9 Prozent, was zu einem maximalen Förderbetrag von 43 Euro (ledige Personen) beziehungsweise 86 Euro (Verheiratete) pro Jahr führt. Ob die Arbeitnehmersparzulage überhaupt genutzt werden kann, hängt von Ihrem Einkommen ab. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ledige Arbeitnehmer höchstens 17.900 Euro pro Jahr verdienen. Bei Verheirateten liegt die Einkommensgrenze bei 35.800 Euro jährlich. Relevant ist allerdings nicht das Brutto-Jahreseinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist oft deutlich niedriger als das Brutto-Jahreseinkommen. Sind die sieben Jahre abgelaufen, können Sie sich die Zulage steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen lassen.

Wenn Sie sich für einen Bausparvertrag entscheiden, können Sie möglicherweise auch eine weitere staatliche Förderung nutzen: die Wohnungsbauprämie. Auch dieser Zuschuss ist steuerfrei, er setzt allerdings voraus, dass Sie einen Eigenbetrag einzahlen. Sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single bei höchstens 35.000 Euro pro Jahr oder bei Verheirateten 70.000 Euro pro Jahr liegt, beträgt die jährliche Förderhöhe 10 Prozent bei einer maximal geförderten Sparleistung von 700 Euro pro Jahr (Verheiratete: 1.400 Euro). Die maximale Förderung liegt damit bei 70 Euro beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete) jährlich.

Fondssparplan

Um VL zu sparen, kommt auch ein Sparplan für Aktienfonds infrage. Auch bei dieser Variante können Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, jedoch nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen höchstens 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) pro Jahr beträgt. Sie erhalten vom Staat eine Förderung in Höhe von 20 Prozent bei einer Förderungsgrenze von 400 Euro (Verheiratete: 800 Euro) jährlich. Das sorgt dafür, dass Sie bei dieser Anlageform maximal 80 Euro beziehungsweise 160 Euro bei Verheirateten jährlich durch die Arbeitnehmersparzulage erhalten können.

Dieser Anlagetyp kann zu einer höheren Rendite führen, ist aber riskant und erfordert viel Vorwissen beziehungsweise eine verlässliche Beratung durch die jeweilige Filial- oder Direktbank oder einen Fondsvermittler. Nicht jeder Aktienfonds ist allerdings zugelassen, um darüber VL zu sparen. Außerdem müssen sie mit einer Verwaltungsgebühr rechnen, die jährlich auf den Wert der Anteile an den Anbieter zu zahlen ist. Diese Gebühr wird auch dann fällig, wenn der Wert der Anteile gesunken ist.

Baukredit tilgen

Haben Sie bereits ein Haus gekauft oder gebaut und dafür einen Kredit aufgenommen? Statt vermögenswirksame Leistungen anzulegen, können Sie das Geld auch zur Tilgung eines Baukredits einsetzen. Es fließt dann direkt in die Rückzahlung des Kredits. Auch hierfür kann die Arbeitnehmersparzulage gezahlt werden. Als Voraussetzungen gelten wiederum die Einkommensgrenzen von 17.900 Euro (Ledige) beziehungsweise 35.800 Euro (Verheiratete). Die Arbeitnehmersparzulage beträgt neun Prozent, maximal förderfähig sind jährlich 470 Euro (940 Euro bei Verheirateten). Bei diesem Modell können Sie über staatliche Zuschüsse pro Jahr maximal 43 Euro beziehungsweise 86 Euro erhalten. Die Bank muss allerdings zustimmen.

Betriebliche Altersvorsorge

Um VL zu sparen, ist noch eine Variante möglich: Sie können das Geld in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Das lohnt sich vor allem dann, wenn keine Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage möglich ist. Auf diese Art lassen sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Allerdings erhalten Sie das Geld nicht wie bei anderen Modellen nach einigen Jahren, sondern erst, wenn Sie in Rente gehen. Dann müssen die Bezüge auch versteuert werden. Sie profitieren jedoch womöglich von einem geringeren Steuersatz.

Warum sich die Kombination mehrerer Anlagentypen lohnen kann

Wenn Sie das meiste aus der Arbeitnehmersparzulage herausholen möchten, kann es sich lohnen, die vermögenswirksamen Leistungen auf zwei Anlageformen zu verteilen. Wenn Sie zwei Sparformen kombinieren – etwa einen Fondssparplan mit einem Bausparvertrag – können Sie pro Jahr bis zu 123 Euro Sparzulage (Ledige) beziehungsweise 246 Euro (Verheiratete) erhalten. Der Förderhöchstbetrag liegt jährlich bei 870 Euro.

Wie erhält man die Arbeitnehmersparzulage?

Was muss man tun, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten? Das fragen sich wohl die meisten Menschen, die sich mit dem Thema befassen. Um die Zulage zu erhalten, müssen Sie sie mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen – und zwar jedes Jahr erneut. Gleichzeitig sind die Anbieter von Sparverträgen im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen verpflichtet, die Höhe der Anlagen an das Finanzamt zu melden. Die gute Nachricht für alle, die sich nicht frühzeitig um die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage gekümmert haben: Die Förderung kann noch bis zu vier Jahre nachträglich beantragt werden.

Arbeitnehmersparzulage: Was ist, wenn der Verdienst die Einkommensgrenzen überschreitet?

Die vom Staat angebotene Arbeitnehmersparzulage ist dazu gedacht, Arbeitnehmer mit geringen Einkommen zu fördern und ihnen Anreize zum Sparen zu geben. Die Auszahlung dieser staatlichen Förderung ist jedoch an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft, die abhängig vom Anlagetyp sind. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat prinzipiell nur, wer diese Grenzen nicht überschreitet. Allerdings kann es sein, dass sich während der Laufzeit des VL-Vertrags eine Einkommensveränderung ergibt, mit der die Einkommensgrenze überschritten wird. Ist das der Fall, steht deshalb nicht sofort die komplette staatliche Förderung auf dem Spiel. Sie erhalten allerdings für Jahre, in denen Ihr Einkommen die Einkommensgrenze überschreitet, keine Förderung.

Was ist, wenn man einen VL-Vertrag vorzeitig kündigt?

In der Regel ist es nicht sinnvoll, einen VL-Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Arbeitnehmersparzulage wird schließlich erst nach der Sperrfrist von sieben Jahren an die Sparer ausgezahlt. Wer einen Sparvertrag vor dem eigentlichen Ablauf beendet, hat keinen Anspruch mehr auf die staatliche Förderung. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Arbeitnehmersparzulage trotz einer vorzeitigen Kündigung gezahlt wird.

Bei einem Jobwechsel gibt es zum Beispiel keine Garantie, dass vermögenswirksame Leistungen zum Angebot des zukünftigen Arbeitgebers gehören. Dann ist es möglich, die Anlage ruhen zu lassen, bis das Ende der Sperrfrist nach sieben Jahren erreicht ist. Im Anschluss erhalten Sie die Förderung. Ebenfalls ausgezahlt werden können die Anlagesumme und die Arbeitnehmersparzulage an Personen, die in eine selbständige Tätigkeit gewechselt sind. Auch für Menschen, die länger als ein Jahr am Stück arbeitslos waren, gilt das.

Bildnachweis: MIND AND I / Shutterstock.com

Nach oben scrollen