Arbeitnehmersparzulage: Wie hoch ist sie und wer bekommt sie?

Extra-Geld vom Staat? Das nehmen wohl die meisten Menschen gerne. Als Arbeitnehmer können Sie zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage bekommen, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Arbeitnehmersparzulage wissen müssen: wer sie bekommt, wie viel Geld es gibt und wie man die Förderung beantragt.

Geldscheine auf einer deutschen Flagge, was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Arbeitnehmersparzulage: Was ist das?

Sicherlich haben Sie von der Arbeitnehmersparzulage schon gehört, aber wissen Sie auch, was das genau ist? Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um ein Mittel, mit dem vermögenswirksame Leistungen gefördert werden können. Wer die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage erfüllt, bekommt vom Staat zusätzlich zu seinen vermögenswirksamen Leistungen Geld extra, und zwar in Form eines prozentualen Anteils des gesparten Gelds. Effektiv erhöht sich also die Summe, die Sie später ausbezahlt bekommen.

Bei vermögenswirksamen Leistungen (kurz VL) unterstützt der Arbeitgeber Beschäftigte beim Sparen. Ein Teil des Gehalts fließt dabei in eine Geldanlage, wobei es hier verschiedene Varianten gibt. Gängige Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind Bausparverträge, Fondssparpläne, Baukredittilgungen und Banksparpläne, aber auch betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherungen.

Pro Monat sind es zwar in der Regel geringere Beträge – üblicherweise zwischen acht und 40 Euro –, die der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter im Rahmen eines VL-Vertrags abführt. Über die Jahre kommt dabei aber nicht selten eine stattliche Summe zusammen. Üblicherweise haben VL-Verträge eine Laufzeit von sieben Jahren.

Arbeitnehmersparzulage Voraussetzungen: Wer kann die Förderung bekommen?

Die Arbeitnehmersparzulage richtet sich, wie der Name schon sagt, an Arbeitnehmer. Auch Beamte, Richter und Soldaten können die staatliche Förderung bekommen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage ist ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis. Rentner, Schüler oder Arbeitslose können sie also nicht erhalten. Die zweite Grundvoraussetzung: Sie müssen über den Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ansparen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht trotzdem nicht automatisch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Es kommt maßgeblich auch auf die Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen an. Gefördert werden können die Anlageformen Bausparvertrag, Fondssparplan und Baukredittilgung. Im Umkehrschluss heißt das: Fließen die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in einen Banksparvertrag oder eine Lebensversicherung, gibt es vom Staat kein Extra-Geld.

Wichtig für den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage ist außerdem die Laufzeit des VL-Vertrags: Es wird eine Mindest-Laufzeit von sieben Jahren vorausgesetzt. Dabei wird üblicherweise sechs Jahre lang angespart, anschließend ruht der Vertrag ein Jahr, bis die Auszahlung der angesparten Summe erfolgt.

Das Angebot der Arbeitnehmersparzulage richtet sich darüber hinaus nur an Beschäftigte, die kein allzu hohes Einkommen haben. Der Sparplan entscheidet darüber, wie hoch die Einkommensgrenze ist:

  • Fondssparpläne: Das zu versteuernde Einkommen darf hierbei maximal 20.000 Euro im Jahr betragen (gemeinsam veranlagte Ehepartner: 40.000 Euro/Jahr)
  • Bausparverträge und Baukredittilgungen: Das zu versteuernde Einkommen darf pro Jahr maximal 17.900 Euro betragen (zusammenveranlagte Ehepartner: 35.800 Euro/Jahr)

Arbeitnehmersparzulage: Wie hoch ist die Fördersumme?

Wie viel Geld Sie in Form der Arbeitnehmersparzulage pro Jahr bekommen können, hängt davon ab, wie die vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind. Es kommt außerdem darauf an, wie viel Geld pro Jahr in den VL-Vertrag fließt.

Fonds

Fondssparpläne können durch die Arbeitnehmersparzulage mit 20 Prozent jährlich bezuschusst werden. Maximal gefördert wird dabei eine jährliche Sparsumme von 400 Euro bei ledigen Personen beziehungsweise 800 Euro bei Verheirateten. Die Höchstbeträge, die Sie durch die Arbeitnehmersparzulage bekommen können, liegen entsprechend bei 80 Euro (ledig) beziehungsweise 160 Euro (verheiratet) pro Jahr.

Bausparen und Baukredittilgung

Die Höhe der Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage ist bei Bausparverträgen und Tilgungen von Baukrediten identisch. Maximal förderfähig sind jeweils 470 Euro im Jahr bei ledigen Personen, 940 Euro bei Ehepartnern. Der Fördersatz liegt bei solchen VL-Verträgen bei neun Prozent, was eine maximale Fördersumme von 43 Euro (ledig) beziehungsweise 86 Euro (verheiratet) jährlich ergibt.

Kann man die Arbeitnehmersparzulage doppelt erhalten?

Angenommen, man hat mehrere VL-Verträge: Kann man die Arbeitnehmersparzulage auch mehrfach erhalten? Ja, grundsätzlich ist das möglich; es können auch zwei VL-Verträge staatlich gefördert werden. Die maximalen Fördersummen erhöhen sich entsprechend. Wenn Sie sowohl einen Fondsspar- als auch einen Bausparvertrag haben, werden die jeweiligen Förderhöchstbeträge addiert:

  • Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Fondssparplänen bis zu 80 Euro (ledig) beziehungsweise 160 Euro (verheiratet) pro Jahr
  • Beim Bausparen gibt es vom Staat bis zu 43 Euro (ledig) beziehungsweise 86 Euro (verheiratet) obendrauf
  • Zusammen ergibt sich ein Förderhöchstbetrag von 123 Euro im Jahr bei alleinstehenden Personen und 246 Euro bei Ehepartnern

So können Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nicht einfach so, sondern Sie müssen die staatliche Förderung explizit beantragen. Wie und wann muss man die Arbeitnehmersparzulage beantragen? Das geschieht im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Es ist auch möglich, die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend zu beantragen. Das geht für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Es reicht dabei nicht, die Arbeitnehmersparzulage einmal zu beantragen. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Anspruch darauf erfüllen, müssen Sie den staatlichen Zuschuss jedes Jahr neu beantragen.

Das Institut, bei dem Ihre vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind, stellt jährlich eine Bescheinigung darüber aus. Früher musste diese Bescheinigung als Anlage VL für die Arbeitnehmersparzulage der Steuererklärung beigelegt werden. Das ist inzwischen nicht mehr erforderlich; die Bescheinigung erfolgt nun elektronisch.

Deshalb reicht es aus, im Hauptvordruck (Mantelbogen) einen Haken bei „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ zu setzen. Dann müssen Sie nur noch ein weiteres Kreuz machen, und zwar bei dem Satz „Für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen wird die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt“. Bei der Steuererklärung 2022 betrifft das Zeile 42 im Hauptformular. Notieren Sie eine „1“ für alle Personen, die das betrifft (im Fall einer Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner).

Wann bekommt man die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?

Sie haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und möchten nun wissen, wann Sie das Geld vom Staat bekommen. In der Regel wird die Fördersumme erst zum Abschluss eines VL-Vertrags ausgezahlt. Für eine Auszahlung der angehäuften Summe können verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die für die jeweilige Form des VL-Vertrags geltenden Sperrfristen und Rückzahlungsfristen sind abgelaufen.
  • Alternativ können die angesammelten Beträge ausgezahlt werden, wenn über die VL-Anlage unschädlich verfügt wird, bevor die Frist abgelaufen ist.
  • Wenn ein Bausparvertrag zugeteilt wird, wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls ausgezahlt.

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