Sonntagszuschlag: Wer hat darauf Anspruch?

Wochenende gleich Freizeit? Diesen Luxus hat nicht jeder Arbeitnehmer. Viele Beschäftigte müssen regelmäßig an Samstagen und Sonntagen arbeiten. In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber dann einen Sonntagszuschlag, der die Arbeit an Sonntagen attraktiver machen soll. In diesem Beitrag erfahren Sie, wo sonntags gearbeitet werden darf, welcher Ausgleich vorgesehen ist und wer Anspruch auf den Bezug von Sonntagszuschlägen hat.

Eine Frau hat aufgrund des Sonntagszuschlags mehr Geld im Portemonnaie

Gesetzliche Regelungen: Wo darf sonntags gearbeitet werden?

Das Wochenende bedeutet für die meisten Arbeitnehmer Zeit für Erholung. Der Freitagnachmittag markiert allerdings längst nicht für alle Beschäftigten den Start in ein paar freie Tage, denn viele Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig samstags und sonntags.

Sonntagsarbeit ist ebenso wie Feiertagsarbeit in Deutschland eigentlich verboten. So geht es aus § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hervor. Von dieser Regelung gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen, weil es Berufe und Branchen gibt, in denen auch abseits der üblichen Werktage Bedarf an Arbeitskräften besteht. Erlaubt ist die Sonntagsarbeit nach § 10 ArbZG deshalb in den folgenden Bereichen:

  • Feuerwehr und Polizei
  • Not- und Rettungsdienste
  • Energie- und Versorgungsbetriebe
  • Krankenhäuser
  • Pflege
  • Bundeswehr
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Freizeiteinrichtungen und Sport
  • Ausstellungen, Märkte, Feste und Messen
  • Kirchen, Verbände und Parteien
  • Theater und Musikveranstaltungen
  • Medien
  • Sicherheit
  • Personenbeförderung, etwa öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Taxis
  • Tierhaltung und Tierpflege
  • Landwirtschaft
  • Reinigung und Instandhaltung
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Arbeit mit verderblichen Naturerzeugnissen
  • Produktion, wenn durch eine Unterbrechung der Produktion mehr Beschäftigte gebraucht würden als bei kontinuierlicher Produktion

Welchen Ausgleich muss der Arbeitgeber für Sonntagsarbeit gewähren?

Arbeiten, während andere Wochenende haben: Darüber freuen sich wohl die wenigsten Beschäftigten. Jobs, zu denen Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gehört, stellen für viele Arbeitnehmer eine Belastung dar. Sie haben dadurch zwar nicht weniger Freizeit als andere, aber ihnen bleibt häufig trotzdem weniger Zeit mit Familie, Freunden und dem Partner – sie haben schließlich frei, wenn die anderen Personen arbeiten müssen, und umgekehrt.

Als Ausgleich für die Belastungen, die sich durch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ergeben können, steht Beschäftigten ein Ersatzruhetag zu. So ist es in § 11 ArbZG geregelt. Der Arbeitgeber muss diesen Ausgleichstag innerhalb der zwei Wochen, die auf Sonntagsarbeit folgen, gewähren. Gesetzlich ist außerdem geregelt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr hat.

Wann muss der Arbeitgeber einen Sonntagszuschlag zahlen?

Neben einem Ersatzruhetag haben viele Arbeitnehmer, die sonntags arbeiten müssen, Anspruch auf einen Sonntagszuschlag. Der Arbeitgeber zahlt ihnen dann pro Stunde einen Bonus, der sich an ihrem Grundgehalt bemisst.

Einen grundsätzlichen Anspruch darauf, für Sonntagsarbeit einen Zuschlag zu erhalten, gibt es jedoch nicht. Er kann sich im Einzelfall aber durch die Regelungen im Arbeitsvertrag, die Inhalte einer Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder betriebliche Übung ergeben. Natürlich können Sie auch abseits solcher Regelungen versuchen, einen Sonntagszuschlag individuell mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln.

Sonntagszuschlag: Oft im Arbeitsvertrag geregelt

Auch Arbeitgeber, die nicht gesetzlich oder durch einen Tarifvertrag dazu verpflichtet sind, zahlen ihren Mitarbeitern in vielen Fällen einen Zuschlag für Sonntagsarbeit. Das soll entsprechende Jobs attraktiver machen und kann auch eine Form der Wertschätzung für den Einsatz der Beschäftigten darstellen. Wenn der Arbeitgeber freiwillig einen Sonntagszuschlag gewährt, ist der Anspruch darauf meist im Arbeitsvertrag verankert.

Betriebsvereinbarungen können Sonntagszuschlag regeln

Wenn es in einem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung gibt, kann sich auch daraus ein Anspruch auf einen Sonntagszuschlag ergeben. In diesem Fall hat der Betriebsrat die Zahlung des Sonntagszuschlags mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Eine solche Regelung gilt meist für alle Beschäftigten, sie kann aber auch auf bestimmte Gruppen von Mitarbeitern beschränkt sein.

Sonntagszuschläge sind häufig Bestandteil von Tarifverträgen

Gut stehen die Chancen auf den Bezug eines Sonntagszuschlags für Arbeitnehmer, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Muss sich der Arbeitgeber an die Vorgaben eines Tarifvertrags halten, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass für Sonntagsarbeit ein Zuschlag gezahlt wird. Viele Tarifverträge sehen einen entsprechenden Anspruch für Beschäftigte vor.

Wenn betriebliche Übung den Anspruch auf einen Sonntagszuschlag bedingt

Findet sich weder im Arbeitsvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag eine Regelung über die Zahlung von Sonntagszuschlägen, können Beschäftigte darauf trotzdem Anspruch haben – wenn sich dieser Anspruch aus einer betrieblichen Übung ergibt.

Betriebliche Übung kann entstehen, wenn sich der Arbeitgeber mehrfach in Folge gleich verhält. Die Mitarbeiter können dann davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sich wieder so verhält. Das kann viele Verhaltensweisen betreffen, unter anderem auch die Zahlung eines Sonntagszuschlags. Dafür muss der Arbeitgeber den Zuschlag für Sonntagsarbeit über einen längeren Zeitraum regelmäßig gezahlt haben.

Zuschlag für Sonntagsarbeit: Wie viel Geld gibt es extra?

Für Arbeitnehmer ist nicht nur wichtig, ob sie Anspruch auf einen Sonntagszuschlag haben, sondern auch, wie viel Geld sie dadurch extra bekommen. Das ist jedoch nicht einheitlich geregelt – schon deshalb nicht, weil die Zahlung eines Zuschlags für Sonntagsarbeit für viele Arbeitgeber freiwillig ist. In vielen Fällen können Arbeitgeber die Höhe des Sonntagszuschlags somit frei festlegen.

Wie hoch der Zuschlag für Sonntagsarbeit ist, hängt außerdem davon ab, woraus sich dieser Anspruch überhaupt ergibt. Ist der Zuschlag für Sonntagsarbeit im Arbeitsvertrag geregelt, steht dort womöglich auch, wie viel die Beschäftigten pro Stunde zusätzlich erhalten. Dasselbe gilt für eine Betriebsvereinbarung.

Auch Tarifverträge enthalten in vielen Fällen nicht nur einen Anspruch auf den Sonntagszuschlag, sondern geben meist auch an, wie hoch er ausfallen muss. Daran muss sich der Arbeitgeber halten, wenn er an den Tarifvertrag gebunden ist. Er darf höchsten nach oben von dieser Vorgabe abweichen, aber seinen Beschäftigten nicht weniger zahlen.

Wenn Sie die Höhe des Sonntagszuschlags kennen, können Sie ganz einfach ausrechnen, wie viel Sie dadurch pro Arbeitstag mehr verdienen. Nehmen wir an, Sie erhalten normalerweise einen Stundenlohn von 14 Euro. Sonntags zahlt Ihnen der Arbeitgeber 20 Prozent obendrauf. Durch den Sonntagszuschlag erhalten Sie pro Stunde 2,80 Euro zusätzlich. Wenn Sie acht Stunden arbeiten, haben Sie an einem Sonntag 134,40 Euro verdient, während es an einem regulären Arbeitstag nur 112 Euro sind.

Lässt sich ein Sonntagszuschlag mit anderen Zuschlägen kombinieren?

Manche Arbeitnehmer erhalten verschiedene Zuschläge. Neben dem Sonntagszuschlag bekommen sie dann zum Beispiel auch einen Zuschlag für Nachtarbeit oder für die Arbeit an Feiertagen. Sind verschiedene Zuschläge miteinander kombinierbar – erhält man beispielsweise an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, sowohl den Sonn- als auch den Feiertagszuschlag?

Normalerweise ist das bei diesen beiden Zuschlägen nicht der Fall. Sie erhalten entweder den einen oder den anderen Zuschlag. Der Arbeitgeber entscheidet sich für die Variante, die für Sie günstiger ist. Das ist meist der Feiertagszuschlag.

Der Nachtzuschlag hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber können sich also nicht aussuchen, ob sie ihn zahlen oder nicht – wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind, müssen sie die zusätzliche Zahlung leisten. Daran ändert auch ein Sonntagszuschlag nichts. Sie können also davon ausgehen, dass Sie für eine Nachtschicht am Sonntag sowohl den Nachtzuschlag als auch den Sonntagszuschlag erhalten.

Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei für Arbeitnehmer?

Wie viel Geld Ihnen ein Sonntagszuschlag extra einbringt, hängt auch davon ab, wie er steuerlich behandelt wird. Ist ein Sonntagszuschlag steuerfrei? Es kommt darauf an, wie hoch der Zuschlag für Sonntagsarbeit ausfällt. Ein Sonntagszuschlag ist nur steuerfrei, wenn er das Grundgehalt um maximal 50 Prozent übersteigt. Ab dieser Grenze muss Lohnsteuer auf einen Sonntagszuschlag gezahlt werden. Außerdem darf der Grundlohn höchstens 50 Euro pro Stunde betragen.

Damit der Sonntagszuschlag steuerfrei ist, muss er außerdem zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden. Manche Arbeitgeber, die einen Zuschlag für Sonntagsarbeit zahlen (müssen), kürzen im Umkehrschluss das Grundgehalt. Dann wäre der Sonntagszuschlag steuerpflichtig, egal, in welcher Höhe er gezahlt wird.

Bildnachweis: Yulia Grigoryeva / Shutterstock.com

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