Saisonarbeit: Alles, was Sie über saisonale Jobs wissen sollten

Saisonarbeit kann sinnvoll sein, wenn ein Arbeitgeber vorübergehend mehr Arbeitskräfte benötigt. Ein klassisches Beispiel sind Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, die zur Erntezeit helfen. Es gibt aber auch viele andere Einsatzmöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte. Wer sie einsetzen möchte, sollte jedoch die geltenden rechtlichen Vorgaben beachten. Das gilt besonders bei der Beschäftigung von ausländischen Helfern.

Menschen bei der Ernte, was ist Saisonarbeit?

Saisonarbeit: Was fällt darunter?

Bei Saisonarbeit handelt es sich um eine Arbeitstätigkeit, die auf bestimmte Zeiten im Jahr begrenzt ist. Das kann zum Beispiel Saisonarbeiter in der Landwirtschaft betreffen, die nur während der Ernte unterstützend tätig sind. Oder Animateure, die im Sommer in der Urlaubssaison in Hotels anheuern. Die saisonalen Tätigkeiten können einmalig oder wiederkehrend ausgeübt werden, was dann meist immer wieder zur selben Jahreszeit geschieht.

Saisonarbeit kann in Form von kurzfristigen Arbeitseinsätzen als Minijob auf geringfügiger Basis angemeldet werden, muss das aber nicht. Es kann sich auch um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, die zeitlich weniger begrenzt ist, als es durch den Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung möglich ist. Die Tätigkeiten an sich erfordern oft keine nennenswerten Qualifikationen, wobei es hier von Saisonjob zu Saisonjob Unterschiede geben kann. Oft sind die Arbeiten körperlich anstrengend; eher selten handelt es sich dabei um bequeme Bürojobs.

In welchen Bereichen werden Saisonarbeitskräfte eingesetzt?

Wo kann man als Saisonarbeitskraft arbeiten? Grundsätzlich überall dort, wo es ein jahreszeitlich schwankendes Arbeitsaufkommen gibt. Für Firmen lohnt es sich dann oft nicht, von vornherein so viele Mitarbeiter (dauerhaft) einzustellen, dass auch Spitzen abgefangen werden können. Stattdessen stellen sie saisonal zusätzliche Beschäftigte ein, so, wie es jeweils nötig ist.

Saisonarbeiter in der Landwirtschaft sind in der Regel als Erntehelfer tätig. Sie helfen dann zum Beispiel bei der Spargel- oder Erdbeerernte oder unterstützen Winzer bei der Weinlese. Auch im Bereich Tourismus gibt es viele saisonale Jobs, besonders während der typischen Urlaubszeiten etwa im Sommer oder im Winter an Orten, die als Destination für Winterurlaube beliebt sind. Saisonarbeitskräfte sind dann zum Beispiel in Hotels oder Restaurants in Urlaubsorten tätig. Ebenfalls gefragt sind Saisonarbeiter in der Gastronomie: In der Hochsaison ist in vielen Restaurants, Cafés und Imbissen deutlich mehr los, was durch zusätzliche Arbeitskräfte abgefangen werden kann. Das gilt zum Beispiel in Eiscafés oder Biergärten.

Ein weiteres typisches Einsatzgebiet für Saisonarbeiter ist der Einzelhandel während der Vorweihnachtszeit. Vor Weihnachten ist im Einzelhandel besonders viel los, so dass viele Geschäfte zusätzliche Mitarbeiter einstellen, um dem Ansturm der Kunden gerecht zu werden. Dasselbe gilt für viele Logistik-Unternehmen zu Zeiten, in denen erwartungsgemäß ein höheres Versandaufkommen zu verzeichnen ist. Es braucht dann etwa mehr Mitarbeiter in Logistikzentren, aber auch in der Zustellung von Paketen und Briefen.

Rechtliche Regelungen zu Saisonarbeit

Wie Saison-Arbeit ausgestaltet wird, kann sich von Job zu Job unterscheiden. In vielen Fällen handelt es sich um einen Minijob, der aufgrund des saisonalen Bedarfs nicht regelmäßig ausgeübt wird, sondern über einen begrenzten Zeitraum. In diesem Fall muss der Einsatz durch die geltenden gesetzlichen Regelungen kurzfristig sein. Das geht über einen befristeten Arbeitsvertrag, der einen Arbeitseinsatz von maximal 70 Arbeitstagen oder drei Monaten vorsehen sollte.

Soweit es sich um einen Minijob auf geringfügiger Basis handelt, ist er sozialversicherungsfrei. Eine Rentenversicherungspflicht besteht zwar zunächst, davon können sich Saisonarbeitskräfte aber auf Antrag unkompliziert befreien lassen. Der Job darf allerdings lediglich einen Hinzuverdienst darstellen; es darf sich dabei nicht um eine sogenannte Berufsmäßigkeit handeln. Zudem dürfen Saisonkräfte ihre Tätigkeit nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich ausüben – etwa einmal im Jahr für einige Wochen. 

Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag für die Saisonarbeit geschlossen wurde, ist eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich. Ausnahmen können gelten, wenn im Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung als Option vorgesehen ist. Ansonsten endet das Arbeitsverhältnis erst mit dem Ablauf der Befristung.

Saisonarbeitskräfte haben wie andere Beschäftigte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ein Tarifvertrag kann auch einen Branchenmindestlohn vorschreiben, der für Saisonarbeiter gelten kann.

Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen: Das sollten Arbeitgeber beachten

Manche Saisonarbeiter kommen extra für ihren Arbeitseinsatz aus dem Ausland nach Deutschland. Das gilt besonders für Erntehelfer. Ein Arbeitgeber, der vorübergehend ausländische Arbeitskräfte beschäftigen möchte, muss einige rechtliche Vorgaben beachten. Welche Regeln konkret beachtet werden müssen, hängt davon ab, woher ein Mitarbeiter stammt – ob aus der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz oder aber aus deinem Drittstaat. Als Drittstaaten gelten alle weiteren Länder.

Arbeitskräfte aus Drittstaaten dürfen innerhalb von 180 Tagen maximal 90 Tage arbeiten, und zwar regelmäßig mindestens 30 Stunden die Woche. Wer diese Bedingungen erfüllt, kann eine Arbeitserlaubnis erhalten, die für eine Beschäftigung in Deutschland erforderlich ist. In der Arbeitserlaubnis geregelt, in welchem Zeitraum eine Saisonarbeit möglich ist. Besondere Regelungen gelten für Bürger aus Moldau und Georgien: Sie können eine Arbeitserlaubnis auch ohne Visum bekommen.

Falls es sich bei der Saisonarbeit um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für seine ausländischen Mitarbeiter abführen. Ausnahmen können jedoch möglich sein, wenn die Beschäftigten in ihrem Herkunftsland arbeitstätig (selbstständig oder angestellt) und in diesem Rahmen bereits sozialversichert sind.

Wann Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen – und wann nicht

In diesem Fall benötigen Arbeitskräfte die Bescheinigung A1 und sind nicht an die deutschen Rechtsvorschriften gebunden. Das heißt für den Arbeitgeber, dass er keine Sozialversicherungsbeiträge für den betreffenden Mitarbeiter zahlen muss – es sei denn, das ist im Herkunftsland so vorgesehen. Soweit eine ausländische Arbeitskraft in ihrem Heimatland nicht arbeitet, fällt sie unter die deutschen Rechtsvorschriften. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs besteht grundsätzlich keine Sozialversicherungspflicht.

Beschäftigte aus dem Ausland, die in Deutschland nicht sozialversichert sind, brauchen gegebenenfalls eine Auslandskrankenversicherung. In diesem Fall kann eine private Krankenversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, wobei die Versicherungsbeiträge nicht vom Lohn abgehen dürfen.

Saisonarbeit korrekt anmelden

Wenn ein Arbeitgeber Saisonarbeitskräfte einstellt, ist es wichtig, dass der Arbeitseinsatz korrekt angemeldet wird. Wie genau das erfolgen muss, hängt von den Umständen ab. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob es sich um deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder Bürger aus Drittstaaten handelt. Wichtig ist auch, ob die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.

Wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, muss eine Meldung an die Sozialversicherung erfolgen. Der Arbeitgeber meldet seinen Mitarbeiter dann über die gewählte Krankenkasse an. Bei einem kurzfristigen Arbeitseinsatz auf geringfügiger Basis erfolgt die Meldung an die Minijob-Zentrale.

Bei ausländischen Arbeitskräften ist wichtig, dass der Registrierungsbogen für Saisonarbeit wie vorgesehen ausgefüllt wird. Er ist in verschiedenen Sprachen erhältlich. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten brauchen einen Aufenthaltstitel – ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis –, damit sie in Deutschland beschäftigt werden dürfen. Dabei ist die Agentur für Arbeit eingebunden. Entsprechende Anträge werden bei der Ausländerbehörde gestellt.

Für die Beschäftigung von EU-Bürgern sind hingegen weder Visum noch Arbeitserlaubnis nötig. Es ist lediglich wichtig, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz in Deutschland beim Einwohnermeldeamt meldet. Dafür ist allerdings nicht der Arbeitgeber zuständig.

Lohnen sich saisonale Jobs?

Macht es Sinn, sich eine saisonale Beschäftigung zu suchen? Das kommt auf Ihre Lebensumstände und Erwartungen an. Es kann durchaus attraktiv sein, sich für eine Saisonarbeit zu entscheiden. Sie arbeiten dabei nur für einen überschaubaren Zeitraum. Wenn Ihnen der Job nicht allzu sehr zusagt, ist das kein größeres Problem – in wenigen Wochen ist die Beschäftigung ohnehin wieder vorbei.

Es kommt darüber hinaus auf den konkreten Job an und was diese Tätigkeit umfasst. Manche Saison-Tätigkeiten sind anstrengender als andere. Bei der Ernte zu helfen kann etwa körperlich schlauchender sein als eine Tätigkeit als Animateur im Hotel oder Mitarbeiter auf einem Campingplatz. Informieren Sie sich deshalb, was bei der jeweiligen Tätigkeit auf Sie zukommen würde.

Die Einkünfte, die Saison-Arbeit mit sich bringt, sind meist nicht allzu hoch. Für einen Hinzuverdienst kann das Modell dennoch attraktiv sein. Letztlich können Sie selbst am besten einschätzen, ob Saisonarbeit für Sie infrage kommt oder ob Sie sich lieber einen regulären Job oder Minijob suchen, den Sie dauerhaft ausüben können.

Saisonarbeit: Tipps für die Jobsuche

Wie findet man einen Job als Saisonarbeiter? Einerseits bietet sich der gängige Weg an: Stöbern Sie in Jobbörsen im Internet, um passende Stellen zu finden. Sie können auch in kostenlosen Wochenzeitungen fündig werden.

Andererseits ist es hilfreich, beim Gang durch die Stadt wachsam zu sein. Viele Geschäfte und Restaurants, die Saisonkräfte suchen, machen mit Schildern oder Aushängen darauf aufmerksam. Sie können auch direkt in einer Einrichtung nachfragen, ob dort Saisonarbeit angeboten wird. Das ist zum Beispiel in Einzelhandels-Geschäften vor Weihnachten wahrscheinlich. Ebenso können Sie direkt bei Landwirten anfragen, ob Sie dort als Saisonarbeiter tätig werden können.

Wenn Sie eine passende Stelle für die Saisonarbeit gefunden haben, bewerben Sie sich dort. Falls nichts anderes angegeben ist, umfasst das die üblichen Bewerbungsunterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, gegebenenfalls relevante Nachweise. Weil die Anforderungen an Saisonarbeitskräfte allerdings in vielen Fällen nicht allzu hoch sind, kann es auch sein, dass eine Kurzbewerbung ausreicht. Sie müssen dann etwa nur einen Lebenslauf abgeben. Fragen Sie im Zweifel beim Arbeitgeber nach, welche Unterlagen verlangt werden.

Bildnachweis: BearFotos / Shutterstock.com

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