Gleichstellungsbeauftragte: Schlüsselakteure für Gleichberechtigung in Organisationen

Gleiche Chancen für Frauen und Männer – dieses Ziel ergibt sich schon aus dem Grundgesetz, es ist jedoch in vielen Fällen noch längst nicht erreicht. Gleichstellungsbeauftragte sollen dabei helfen, zu einer Chancengleichheit beizutragen. Was genau machen Gleichstellungsbeauftragte? Wer kann diesen Posten übernehmen? Und sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Position einer Gleichstellungsbeauftragten zu schaffen? Was Sie zum Thema wissen müssen.

Zwei Frauen im Gespräch, welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte

Was ist eine Gleichstellungsbeauftragte?

In vielen Unternehmen und in Behörden gibt es sie: Gleichstellungsbeauftragte. Was genau ist eine Gleichstellungsbeauftragte und welche Funktion erfüllt sie? Gleichstellungsbeauftragte sollen auf eine Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken. Zumindest in der Theorie sollen sie dabei die Rechte beider Geschlechter gleichermaßen stärken, in der Praxis geht es allerdings stärker um Frauenrechte. Das macht auch der synonym geläufige Begriff Frauenbeauftragte deutlich.

Dass es eine Gleichstellungsbeauftragte gibt, kann gesetzlich verpflichtend sein, in anderen Fällen ist es für Arbeitgeber freiwillig. Wo es sie gibt, wird sie von der wahlberechtigten Belegschaft gewählt und übt ihre Tätigkeit hauptamtlich oder nebenamtlich aus. Gleichstellungsbeauftragte haben ein Recht darauf, für ihre Arbeit vom Arbeitgeber freigestellt zu werden. Das kann dazu führen, dass sie ihre eigentliche Tätigkeit nicht mehr ausüben, weil sie sich zu 100 Prozent ihrer Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte widmen. Neben der Gleichstellungsbeauftragten gibt es eine Stellvertreterin, die ebenfalls gewählt wird.

Gleichstellungsbeauftragte setzen sich auf verschiedene Weise für die Gleichberechtigung der Geschlechter in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich ein. Sie haben in verschiedenen Angelegenheiten außerdem ein Mitspracherecht, über das sie Einfluss ausüben können.

Gleichstellungsbeauftragte: Aufgaben, die sie übernehmen kann

Was hat eine Gleichstellungsbeauftragte für Aufgaben? Sie fördert auf verschiedene Art und Weise die Gleichstellung der Geschlechter. Die gesetzliche Grundlage dieser Arbeit findet sich unter anderem in Artikel 3 des Grundgesetzes, wo es heißt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Näheres regeln außerdem Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) gilt für die öffentliche Verwaltung und Unternehmen und Gerichte des Bundes. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als Anti-Diskriminierungsgesetz, wirkt sich auf die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten aus. Darin finden sich Regelungen, die eine Benachteiligung von Menschen wegen persönlicher Merkmale verhindern sollen – darunter das Geschlecht.

In ihrer Arbeit wirkt eine Gleichstellungsbeauftragte einer Benachteiligung von Beschäftigten wegen ihres Geschlechts entgegen. Wo es schon Nachteile für Frauen (oder Männer) gibt, versucht eine Gleichstellungsbeauftragte, diese zu reduzieren. Gleichstellungsbeauftragte wahren die Interessen von Frauen und Männern und stellen sicher, dass geltende gesetzliche Vorgaben auch tatsächlich umgesetzt werden.

Ansprechpartnerin in allen Belangen der Gleichberechtigung

Gleichstellungsbeauftragte können Förderpläne für Frauen entwickeln, sogenannte Frauenförderpläne. Ebenso können sie Gleichstellungspläne erstellen, die für eine bessere Repräsentation von Frauen auf allen Ebenen des Unternehmens oder der Behörde sorgen sollen. Solche Pläne können auch Quotenregelungen vorsehen. Um Mitarbeiter für bestimmte Themen zu sensibilisieren, können Gleichstellungsbeauftragte außerdem Veranstaltungen planen.

Beschäftigte, die sich wegen ihres Geschlechts am Arbeitsplatz benachteiligt fühlen, können sich an Gleichstellungsbeauftragte wenden. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Ansprechpartnerin und gibt Ratschläge in individuellen Situationen. Die Gespräche mit ihr sind grundsätzlich vertraulich. Es kann dabei unter anderem um Aspekte wie Teilzeit, Karriere, das Gehalt oder den Wiedereinstieg nach einer Elternzeit gehen.

Gleichstellungsbeauftragte können in personellen Fragen ein Mitspracherecht haben. Sie sind zum Beispiel häufig beteiligt, wenn entschieden wird, welche Beschäftigten befördert werden oder eine Gehaltserhöhung erhalten. Ebenso können Gleichstellungsbeauftragte in Vorstellungsgesprächen anwesend sein, wenn das sinnvoll erscheint. Sie entscheiden dann darüber mit, wer eingestellt wird.

Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst

Die Position der Gleichstellungsbeauftragten ist vor allem im öffentlichen Dienst verbreitet. Das hängt mit gesetzlichen Vorgaben zusammen. In Dienststellen des öffentlichen Diensts mit mindestens 100 Beschäftigten muss es gemäß Bundesgleichstellungsgesetz eine Gleichstellungsbeauftragte geben. In ihrer Arbeit wird sie durch eine Stellvertreterin unterstützt.

Es gibt Gleichstellungsbeauftragte in der Bundesregierung, in den Behörden der Länder und der Kommunen. In der Bundeswehr gibt es eine militärische Gleichstellungsbeauftragte, die dafür sorgen soll, dass die Vorgaben des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG) berücksichtigt werden.

Eine Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst vertritt die Mitarbeiter in Belangen der Gleichberechtigung. Sie dient als Ansprechpartnerin und berät Frauen, aber auch Männer, die sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Interessen von Frauen zu wahren, was schon bei der Einstellung neuer Mitarbeiter beginnt.

Zu den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst gehört es ebenso, für einen höheren Anteil von Frauen in Beschäftigungsfeldern zu sorgen, in denen mehr Männer arbeiten. Das kann auch mithilfe von Frauenförderplänen und Quotenregelungen geschehen.

Gleichstellungsbeauftragte in der Privatwirtschaft

Gleichstellungsbeauftragte gibt es nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der Privatwirtschaft. In vielen Unternehmen existiert ein solcher Posten. Verpflichtend ist es für Arbeitgeber in der freien Wirtschaft aber in der Regel nicht, eine Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. Nur bei großen Unternehmen kann eine Selbstverpflichtung bestehen, eine Gleichstellungsbeauftragte wählen zu lassen.

Ansonsten ist die Position einer Frauenbeauftragten freiwillig, wobei sich insbesondere größere Unternehmen inzwischen häufig dafür entscheiden. Es kann für Arbeitgeber gute Argumente dafür geben, eine Gleichstellungsbeauftragte im Unternehmen zu haben. Durch ihre Arbeit kann sie die Gleichstellung von weiblichen und männlichen Beschäftigten befördern und dafür sorgen, dass Frauen in der Firma bessere Chancen haben. Das trägt zu einer gesamtgesellschaftlich positiven Entwicklung bei.

Auch für die Außenwirkung kann es förderlich sein, wenn es eine Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen gibt. Es signalisiert, dass einem Arbeitgeber Frauenrechte und Gleichberechtigung wichtig sind. Das kann den Ruf des Unternehmens verbessern und dafür sorgen, dass sich dort mehr Frauen bewerben. Die weiblichen Beschäftigten, die bereits dort tätig sind, sind womöglich zufriedener und können sich stärker wertgeschätzt fühlen.

Eine Gleichstellungsbeauftragte im Unternehmen zu haben kann auch bedeuten, dass Mitarbeiterinnen nach einer Babypause schneller wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Die Frauenbeauftragte kann sie hinsichtlich ihres beruflichen Wiedereinstiegs beraten und so dazu beitragen, dass Ausfallzeiten wegen der Familie gering(er) sind. 

Voraussetzungen: Wer kann Gleichstellungsbeauftragte werden?

Was gelten für Gleichstellungsbeauftragte für Voraussetzungen? Wer Gleichstellungsbeauftragte werden kann, ist gesetzlich geregelt, und zwar in § 19 Bundesgleichstellungsgesetz. Demnach kann nur eine Frau den Posten übernehmen. Was erfüllt sein muss, hängt außerdem vom Landesgleichstellungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise den kommunalen Verwaltungsordnungen ab. Nicht nur die Gleichstellungsbeauftragte selbst muss üblicherweise weiblich sein, sondern auch ihre Stellvertreterin.

Eine Gleichstellungsbeauftragte wird grundsätzlich von den Beschäftigten einer Dienststelle oder eines Unternehmens gewählt. Abgesehen vom Geschlecht müssen in der Regel keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein, um sich zur Wahl aufstellen lassen zu können. Es ist aber ohne Zweifel hilfreich, sich für Gleichstellungsthematiken zu interessieren und vielleicht sogar schon ein etwas detaillierteres Wissen darüber zu haben.

Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt geheim, wobei sich nur weibliche Beschäftigte an der Wahl beteiligen dürfen. Die Kandidatin, die die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, ist für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten im Vorstellungsgespräch und bei Personalentscheidungen

Welche Chancen Frauen und Männer im Beruf haben, entscheidet sich schon bei der Jobsuche. Dabei kommt es immer noch vor, dass Frauen grundsätzlich schlechtere Chancen haben oder mit einem niedrigeren Einstiegsgehalt leben müssen. Es gehört zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, das zu verhindern. Deshalb sind Gleichstellungsbeauftragte häufig an Stellenausschreibungen beteiligt und in Auswahlverfahren eingebunden.

Die meisten Landesgleichstellungsgesetze sehen für Gleichstellungsbeauftragte das Recht vor, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Deshalb sind Gleichstellungsbeauftragte häufig Beisitzer in Bewerbungsgesprächen. Nach § 30 Absatz 1 Satz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes muss die Gleichstellungsbeauftragte außerdem die Gelegenheit erhalten, an personellen Entscheidungsprozessen aktiv teilzunehmen.

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass der Gleichstellungsbeauftragten Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden und sie über den Stand der Bewerberauswahl sowie den Verlauf von Vorstellungsgesprächen informiert wird, wenn sie daran nicht teilgenommen hat. Sie erhält dabei die Gelegenheit, sich zu personellen Entscheidungen zu äußern, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird. Dadurch kann sie auf eine faire Bewerberauswahl hinwirken und das Risiko verringern, dass Bewerber wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden.

Gleichstellungsbeauftragte: Schwierigkeiten und Herausforderungen

Gleichstellungsbeauftragte nehmen eine wichtige Rolle ein, wenn es darum geht, eine stärkere Gleichstellung von Frauen und Männern zu realisieren und Benachteiligungen wegen des Geschlechts zu verhindern. Dabei befindet sich dieses ohnehin weite Feld im Wandel. Künftig werden sich Gleichstellungsbeauftragte zum Beispiel stärker mit der Gleichstellung aller geschlechtlicher Identitäten befassen müssen.

Das kann zum Beispiel die Rechte von Transgender- und nichtbinären Personen betreffen. Außerdem differenzieren sich die verschiedenen Arten der Diskriminierung immer weiter aus, worüber Gleichstellungsbeauftragte im Bilde sein müssen, um ihre Arbeit angemessen erfüllen zu können. Solche Entwicklungen können für Anpassungsdruck sorgen, denn die Gleichstellungsbeauftragten müssen die nötigen Kompetenzen besitzen, um sich mit entsprechenden Themen adäquat befassen zu können. 

Hinzu kommen für viele Gleichstellungsbeauftragte alltägliche Probleme und Hindernisse. Damit sie ihre Arbeit wie vorgesehen machen können, sind sie auf das Mitwirken und die Offenheit von wichtigen Entscheidungsträgern und Verantwortlichen in Unternehmen oder Dienststellen angewiesen. Viele Entscheidungsträger sind jedoch männlich, was die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten erschweren kann. Wenn sie nicht offen für die Vorschläge der Gleichstellungsbeauftragten sind, hat die oft wenig Handhabe, ihre Ideen umzusetzen.

Es kommt auch immer wieder vor, dass Gleichstellungsbeauftragte auf Ablehnung stoßen. Es mag Mitarbeiter und Führungskräfte geben, die sie überflüssig in ihrer Position als Gleichstellungsbeauftragte überflüssig finden. Vermeintlich witzige Bemerkungen und blöde Kommentare bekommt so manche Gleichstellungsbeauftragte ständig zu hören – das muss man aushalten können. Wie groß der Gestaltungsspielraum einer Gleichstellungsbeauftragten ist, hängt damit in der Praxis in hohem Maße davon ab, wie groß die Akzeptanz für ihre Arbeit in der Dienststelle oder dem Unternehmen ist.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte

Für Gleichstellungsbeauftragte ist es wichtig, dass sie sich mit dem breiten Themenspektrum der Gleichstellung im Detail auskennen. Deshalb haben sie nach § 10 Bundesgleichstellungsgesetz das Recht dazu, sich fortzubilden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Inwieweit ein Fortbildungsbedarf besteht, beurteilt die Gleichstellungsbeauftragte selbst. Geplante Fortbildungen bedürfen nicht grundsätzlich der Zustimmung der Verantwortlichen in der Dienststelle, sondern müssen lediglich angezeigt werden. Die Dienststellenleitung kann jedoch Bedenken anmelden und den Wunsch der Gleichstellungsbeauftragten, an einer Fortbildung teilzunehmen, negativ bescheiden. Dagegen kann die Gleichstellungsbeauftragte Einspruch erheben.

Die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildung müssen bei Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst möglichst gering sein – Stichwort sparsame Mittelverwendung. Getragen werden sie von der Dienststelle. Die Kostenübernahme für eine Fortbildung und etwaige Reisekosten muss jedoch beantragt werden.

Nützlich ist für Gleichstellungsbeauftragte außerdem ein Erfahrungsaustausch mit anderen Gleichstellungsbeauftragten. Wer sich mit anderen Frauenbeauftragten vernetzt, hat bei Fragen einen Ansprechpartner und behält aktuelle Entwicklungen im Blick.

Bildnachweis: Ilona Kozhevnikova / Shutterstock.com

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