Diskriminierung am Arbeitsplatz: Erkennen, Verhindern & Handeln

Diskriminierung kann einem nicht nur im privaten Bereich begegnen. Auch im Job kommt es immer wieder dazu, dass Menschen wegen eines bestimmten Merkmals benachteiligt werden. Was ist Diskriminierung? Warum ist sie so schädlich? Und was kann man gegen Diskriminierung tun? Hier erfahren Sie alles, was zum Thema wichtig ist.

Zwei Männer lästern über eine Frau, was ist Diskriminierung?

Diskriminierung: Definition

Was bedeutet Diskriminierung? Wenn jemand diskriminiert wird, wird er wegen eines bestimmten individuellen oder gruppenspezifischen Merkmals benachteiligt. Dieses Merkmal kann tatsächlich vorhanden, aber auch nur zugeschrieben sein. Es handelt sich bei einer Benachteiligung erst dann um Diskriminierung, wenn es dabei um bestimmte schützenswerte Merkmale gemäß § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, auch bekannt als Diskriminierungsgesetz) geht. Das beinhaltet die folgenden Merkmale:

  • Geschlecht
  • ethnischer oder kultureller Hintergrund
  • Religion, Weltanschauung
  • sexuelle Identität
  • Alter
  • Behinderung

Wie andere Benachteiligungen kann auch Diskriminierung unmittelbar oder mittelbar stattfinden. Eine unmittelbare Diskriminierung erfolgt direkt: Jemand wird schlechter behandelt als eine andere, vergleichbare Person. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine Bewerberin mit Kopftuch von vornherein abgelehnt wird, obwohl sie ebenso qualifiziert ist wie andere Bewerber.

Eine mittelbare Diskriminierung findet nicht direkt statt und ist weniger offensichtlich als eine unmittelbare Diskriminierung. Dabei werden bestimmte Personengruppen durch Vorschriften oder Verfahren benachteiligt, die auf den ersten Blick neutral wirken. Tatsächlich aber handelt es sich um eine versteckte Diskriminierung. Ein Beispiel hierfür wären Anforderungen an Bewerber in einer Stellenausschreibung, die nicht sachlich begründet sind, aber manche Personengruppen benachteiligen. Es könnten zum Beispiel sehr gute Deutschkenntnisse gefordert werden, die aber für den Job gar nicht erforderlich sind.

Diskriminierung Beispiele: Wie Diskriminierung am Arbeitsplatz aussehen kann

Auch im Job kommt es immer wieder zu Diskriminierung. Dabei sind verschiedene Formen der Diskriminierung vorstellbar. Jemand kann zum Beispiel wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Es kann etwa sein, dass weibliche Angestellte in einem Unternehmen im Schnitt ein geringeres Gehalt erhalten als ihre männlichen Kollegen, obwohl es für diese Unterschiede keine sachliche Begründung gibt. Ebenso würde es sich um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts handeln, wenn männliche Bewerber bei der Bewerbung für eine Stelle als Erzieher nachrangig behandelt würden.

Vergleichsweise häufig kommt es am Arbeitsplatz zu einer Diskriminierung wegen der Rasse oder Ethnizität eines Menschen. Das wäre der Fall, wenn Menschen mit Migrationshintergrund von vornherein schlechtere Chancen bei einer Bewerbung haben, oder wenn sie innerhalb des Teams ausgegrenzt werden. Es könnte auch sein, dass eine Mitarbeiterin wegen ihrer Religion diskriminiert wird: Sie trägt ein Kopftuch, was einige Kollegen offen ablehnen. Ein muslimischer Beschäftigter isst vielleicht kein Schweinefleisch und wird dafür von den Kollegen aufgezogen.

Ebenfalls relativ oft lässt sich Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz beobachten. Das kann sowohl ältere als auch jüngere Menschen betreffen. Ältere Menschen haben es zum Beispiel oft schwer bei der Jobsuche; viele Arbeitgeber bevorzugen jüngere Bewerber, die sie für anpassungsfähiger und fitter halten. Auf der anderen Seite wäre es aber auch eine Diskriminierung wegen des Alters, wenn von Bewerbern explizit oder implizit eine gewisse Berufspraxis verlangt wird, soweit diese Anforderung keinen sachlichen Grund hat. Das legt jüngeren Bewerbern Steine in den Weg.

Von Diskriminierung im Job können auch Menschen betroffen sein, deren sexuelle Orientierung nicht der Norm entspricht. Ein schwuler Arbeitnehmer outet sich vielleicht im Kollegenkreis und muss dann mit blöden Witzen leben. Oder es wird hinter ihrem Rücken über eine Transfrau gelästert. 

Merkmale von Diskriminierung: Daran können Sie Diskriminierung erkennen

Diskriminierung kann sich auf ganz unterschiedliche Art und Weise äußern. Im Job kann sie sowohl den Berufsalltag als auch die Stellenbesetzung betreffen. Um Diskriminierung handelt es sich im engeren Sinn allerdings nur, wenn es dabei um persönliche Merkmale geht, wie sie in § 1 AGG geregelt sind: das Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, die sexuelle Orientierung, Herkunft oder eine Behinderung. Dass jemand eine andere Person benachteiligt – zum Beispiel ein Chef seinen Mitarbeiter –, weil er sie einfach nicht mag, fällt hingegen nicht in die Kategorie Diskriminierung.

Im Job kann Diskriminierung mehr oder weniger offensichtlich sein. Diskriminierung kann sich durch abfällige Kommentare zeigen, die offen oder hinter vorgehaltener Hand geäußert werden. Jemand kann jemand anderen diskriminieren, indem er ihn ausgrenzt. Auch ein subtiles Augenverdrehen oder Witze, die in Wahrheit keine sind, sind Formen der Diskriminierung, wenn sie mit schützenswerten Merkmalen zusammenhängen.

Im beruflichen Kontext findet Diskriminierung häufig über mehrere Ebenen hinweg statt. Personen mit mehr Macht – etwa Vorgesetzte – diskriminieren Untergebene, die sich aufgrund ihrer Stellung dagegen schlechter wehren können. Wenn ein Chef oder eine Chefin Mitarbeiter diskriminiert, kann das bedeuten, dass die Person diesen Mitarbeitern gegenüber besonders kritisch ist. Vorgesetzte behandeln sie vielleicht unfair, räumen ihnen nicht dieselben Chancen ein wie anderen oder übertragen ihnen immer wieder Aufgaben, die niemand machen möchte.

Diskriminierung am Arbeitsplatz kann Teil des Rekrutierungsprozesses bei der Stellenbesetzung sein. In Stellenanzeigen können sich diskriminierende Formulierungen finden, außerdem können bestimmte Bewerber benachteiligt werden, ohne dass das inhaltlich gerechtfertigt ist. Nicht immer ist den Personen, von denen die Diskriminierung ausgeht, bewusst, dass sie andere benachteiligen. 

Nicht jede ungleiche Behandlung ist diskriminierend

Begriffe wie Diskriminierung oder Benachteiligung werden im Alltag oft leichtfertig gebraucht. Mitunter werden sie genutzt, obwohl es sich genau genommen weder um eine Diskriminierung noch um eine Benachteiligung handelt. Nicht jede ungleiche Behandlung ist eine Benachteiligung. Im beruflichen Kontext ist Diskriminierung verboten, aber eine Ungleichbehandlung kann durchaus erlaubt sein – vorausgesetzt, sie ist sachlich begründet.

Das „Diskriminierungsgesetz“ AGG gibt vor, wann Ungleichbehandlungen sachgerecht und damit zulässig sind. Demnach darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter in manchen Fällen ungleich behandeln, wenn es mit beruflichen Anforderungen, der Religion oder Weltanschauung oder dem Alter der betreffenden Person zusammenhängt.

Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz sind zudem zulässig, wenn sie grundlegende Benachteiligungen ausgleichen sollen. So wäre zum Beispiel ein spezielles Programm zur Förderung von Beschäftigten mit einer Behinderung denkbar. Beschäftigte dürfen auch bevorzugt werden, wenn sie zu einer Gruppe gehören, die oft Nachteile im Berufsleben hat. Im öffentlichen Dienst ist es zum Beispiel üblich, dass Stellen bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt mit Bewerbern mit einer Behinderung besetzt werden.

Warum Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht hingenommen werden sollte

Diskriminierung am Arbeitsplatz kommt immer wieder vor. Kein Grund, sie einfach so hinzunehmen – Diskriminierung im Job kann in vielerlei Hinsicht Nachteile mit sich bringen. Das gilt nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Teams und Arbeitgeber.

Für Arbeitgeber ist es schon in rechtlicher Hinsicht keine Option, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu tolerieren. Es ist ihre Pflicht, sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes eingehalten werden. Sie dürfen selbst keine Beschäftigten wegen schutzwürdiger Merkmale benachteiligen und auch nicht hinnehmen, wenn andere dies tun, etwa andere Mitarbeiter. Gemäß AGG ist es außerdem die Pflicht von Arbeitgebern, Mitarbeitern im Umgang mit Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schulen, um sie für das Thema zu sensibilisieren und über ihre Rechte und Handlungsoptionen aufzuklären.

Auch abgesehen von rechtlichen Bestimmungen liegt es im Interesse von Arbeitgebern, dass es nicht zu Diskriminierung in ihrem Unternehmen kommt. Fälle von Diskriminierung können das Betriebsklima negativ beeinflussen, außerdem können sie dem Ruf einer Firma schaden, wenn es häufiger dazu kommt. Diskriminierung wirkt sich negativ auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter, ihr Engagement und die Mitarbeiterbindung aus. Ihre Leistungsbereitschaft kann dadurch sinken, was mit Produktivitätseinbußen einhergeht. Auf diese Weise können Diskriminierung und Benachteiligung den Erfolg eines Unternehmens spürbar mindern.

Diskriminierung im Job vorbeugen: Möglichkeiten zur Prävention

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können etwas tun, damit es gar nicht erst zu Diskriminierung im Job kommt. Die wichtigste Rolle nimmt dabei der Arbeitgeber ein. Er muss dafür sorgen, dass rechtliche Regelungen eingehalten werden, damit es nicht zu Gesetzesverstößen in seinem Unternehmen kommt. Es ist auch seine Aufgabe, die Mitarbeiter für Diskriminierung zu sensibilisieren und ihnen zu verdeutlichen, was sie gegen Diskriminierung tun können.

Eine offene, wertschätzende Unternehmenskultur ist eine gute Grundlage, um Diskriminierung vorzubeugen. Hier gilt es für Arbeitgeber, ein entsprechendes Selbstverständnis zu entwickeln, klar zu kommunizieren und auch tatsächlich zu leben. Es ist in diesem Sinne auch hilfreich, wenn Arbeitgeber sich für Diversität einsetzen und die Inklusion in ihrer Firma fördern. Je selbstverständlicher ein toleranter und freundlicher Umgang miteinander ist, desto unwahrscheinlicher werden Fälle von Diskriminierung.

Der Arbeitgeber und Führungskräfte nehmen dabei eine Vorbildfunktion ein. Sie sollten das vorleben, was auch von den Mitarbeitern erwartet wird. Entsprechend wichtig ist ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit Untergebenen. Je glaubwürdiger Vorgesetzte für Offenheit und Toleranz eintreten, desto eher werden die Mitarbeiter diese Haltung übernehmen.

Arbeitnehmer sollten ihr eigenes Verhalten selbstkritisch reflektieren: Neigen sie zu Diskriminierung – vielleicht ungewollt? Grenzen sie andere aus oder machen sie Witze, die als diskriminierend empfunden werden können? Wer diesbezüglich Probleme bei sich erkennt, kann sein Verhalten ändern. Ebenso wichtig ist es, Diskriminierung bei Kollegen nicht hinzunehmen, sondern für andere einzustehen, wenn diese diskriminiert werden.

Tipps gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung ist per Gesetz verboten. Das ändert nichts daran, dass es immer wieder dazu kommt – auch im Arbeitsleben. Was können Betroffene tun? Wie kann man Kollegen helfen, die von anderen diskriminiert werden?

Wenn Arbeitnehmer diskriminiert werden, kann ein Gespräch helfen. Nicht jeder diskriminierenden Person ist klar, was sie tut und wie andere ihr Verhalten auffassen. Eine offene Unterhaltung kann in solchen Fällen schon reichen, um das Problem zu beheben. Bringt ein direktes Gespräch nichts oder kommt es nicht infrage, können Betroffene sich an den Chef oder die Chefin wenden. Auch der Betriebsrat ist ein Ansprechpartner.

Erfährt der Arbeitgeber von Diskriminierung in seinem Unternehmen, muss er etwas dagegen unternehmen. Tut er nichts oder nicht genug, können betroffene Mitarbeiter unter Umständen die Arbeit einstellen. Das ist denkbar, wenn die Würde der Betroffenen verletzt wird und sie am Arbeitsplatz eingeschüchtert, angefeindet, entwürdigt, beleidigt, belästigt oder erniedrigt werden. Auch in Fällen von sexueller Belästigung ist eine Leistungsverweigerung denkbar, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt. 

Diskriminierung: Bedeutung in juristischer Hinsicht

Besonders gravierend ist es für Arbeitnehmer, wenn sie von Vorgesetzten diskriminiert werden. Durch das Machtungleichgewicht haben sie weniger Handlungsmöglichkeiten – wehren sie sich, riskieren sie womöglich ihren Job. Trotzdem empfiehlt sich ein offenes Gespräch. Bringt das nichts, kommt auch ein Gespräch mit höherrangigen Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder der Personalabteilung in Betracht.

Arbeitnehmer haben bei Diskriminierung außerdem ein Beschwerderecht. Dieses Recht kann beim Betriebsrat ausgeübt werden. Wenn es keinen Betriebsrat im Unternehmen gibt, muss der Arbeitgeber eine Beschwerdestelle einrichten, die sich um entsprechende Anliegen von Mitarbeitern kümmert.

Es ist in manchen Fällen möglich, juristisch gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen und Ansprüche auf diese Weise durchzusetzen. Für bessere Erfolgsaussichten ist es wichtig, sämtliche Vorfälle möglichst gut zu dokumentieren. Auch Zeugenaussagen sind hilfreich, wenn es darum geht, die Diskriminierung nachzuweisen.

Bei Diskriminierung im Job können außerdem Schadensersatzansprüche bestehen, und zwar gemäß § 15 AGG gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt. Gegebenenfalls können Betroffene eine Kompensierung für Lohnausfälle verlangen, außerdem sind Schmerzensgelder denkbar. Wer über rechtliche Schritte in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz nachdenkt, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Kollegen helfen, die diskriminiert werden

Wer mitbekommt, dass andere diskriminiert werden, sollte das nicht einfach ignorieren. Arbeitnehmer, deren Kollegen Opfer von Diskriminierung werden, können diesen beistehen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kann bedeuten, eine diskriminierende Person auf ihr Verhalten anzusprechen. Wenn Dritte sich einschalten, ist das den betreffenden Personen oft unangenehm und kann so dazu führen, dass das Verhalten künftig unterbleibt.

Jemandem beizustehen, der diskriminiert wird, kann ebenso bedeuten, demjenigen Unterstützung anzubieten. Auch ein Gespräch mit dem Chef kann in manchen Fällen hilfreich sein, wobei es besser ist, zuerst dem diskriminierenden Kollegen die Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern.

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