Brutto-Netto-Rechner: Diese Faktoren bestimmen Ihr Netto-Gehalt

Wie viel Geld bleibt vom Bruttolohn übrig? Mit welchem Nettolohn Sie am Ende des Monats rechnen können, hängt von verschiedenen Abzügen wie Steuern und Sozialabgaben und Ihren individuellen Merkmalen ab. Mit einem Brutto-Netto-Rechner finden Sie heraus, wie hoch Ihr Nettogehalt ausfällt. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Brutto-Netto-Rechner richtig ausfüllen und welche Aspekte dabei relevant sind.

Ein Mann benutzt einen Taschenrechner

Wie errechnet sich das Nettogehalt?

Für Arbeitnehmer ist die Frage wichtig, wie viel Geld sie durch ihre Arbeitstätigkeit jeden Monat ausgezahlt bekommen. Aussagekräftig ist diesbezüglich nicht der Bruttolohn, weil hiervon noch einige Beiträge abgezogen werden. Das, was Sie nach diesen Abzügen erhalten, ist der Nettolohn. Der Bruttolohn ist oft deutlich höher als das tatsächliche Gehalt.

Vom Bruttolohn werden prinzipiell Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Zu den steuerlichen Abzügen gehören die Lohnsteuer als Form der Einkommenssteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung.

Ihr Nettogehalt hängt maßgeblich von Ihrem Verdienst, aber auch von Ihren steuerlichen Merkmalen ab. Mit einem Brutto-Netto-Rechner (Link: https://www.bruttonetto.de) können Sie in wenigen Minuten ausrechnen, was nach den Abzügen von Ihrem Lohn übrig bleibt.

Der Bruttolohn und andere wichtige Besteuerungsmerkmale

Wie viel Sie verdienen, wird vom Arbeitgeber in Form eines Bruttogehalts angegeben. Dieser Betrag ändert sich normalerweise außerhalb eines Jobwechsels nicht, es sei denn, Sie haben eine Gehaltserhöhung bekommen. Wie hoch die anfallenden Abgaben und damit Ihr Nettolohn sind, kann jedoch von Jahr zu Jahr schwanken. Der Nettobetrag hängt nicht nur von allgemeinen Vorgaben und Regelungen auf Bundesebene ab. Auch die Regelungen in der betreffenden Region wirken sich aus. Das kann dazu führen, dass Sie in einem Bundesland am Ende mehr auf dem Konto haben als in einem anderen.

Ein wichtiger Abzug vom Bruttolohn ist die anfallende Steuer. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Das geschieht in Form der Lohnsteuer, die eine Vorauszahlung darstellt. Einkommenssteuerpflichtig sind Sie erst über einer bestimmten Grenze. Der sogenannte Grundfreibetrag liegt im Jahr 2020 bei 9.408 Euro pro Jahr für Ledige. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren liegt der Steuerfreibetrag bei 18.816 Euro.

Verdienen Sie höchstens so viel, müssen Sie keine Einkommenssteuer zahlen. Höhere Gehälter werden progressiv besteuert. Das bedeutet, dass die steuerliche Belastung mit steigendem Einkommen zunimmt. Wer mehr verdient, muss demnach auch mehr Steuern zahlen.

Beim Ausfüllen eines Brutto-Netto-Rechners werden Sie nicht nur gebeten, das betreffende Jahr anzugeben. Auch der Abrechnungszeitraum spielt beim Gehaltsrechner (Link: https://www.bruttonetto.de) eine Rolle – etwa jährlich oder monatlich.

Möglicherweise erhalten Sie Versorgungsbezüge. Damit sind Einnahmen gemeint, die vergleichbar mit einer Rente sind. Sie können zum Beispiel wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit oder im Rahmen der Altersversorgung bezogen werden. Auch Hinterbliebenenrenten zählen hierzu. Private Zusatzversicherungen wie Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sind damit jedoch nicht gemeint.

Steuerfreibeträge und geldwerte Vorteile

Freibeträge sind Beträge, auf die keine Steuer gezahlt werden muss. Dadurch wird die jährliche Steuerlast verringert. Es gibt verschiedene Arten von Steuerfreibeträgen, die angerechnet werden können. Dazu zählen Steuerfreibeträge für Alleinerziehende, für Eltern mit mehreren Kindern oder Menschen mit Behinderung. Wer sich in einer Ausbildung befindet, für den ist der Ausbildungsfreibetrag relevant. Auch Rentner können Freibeträge geltend machen.

Von den Steuerfreibeträgen wird nur der Grundfreibetrag automatisch angerechnet. Diesen müssen Sie also nirgends eingeben oder anderweitig geltend machen. Andere Steuerfreibeträge müssen Sie in der Regel beim Finanzamt beantragen.

In einem Brutto-Netto-Rechner können Sie außerdem geldwerte Vorteile angeben. Damit sind Sachleistungen des Arbeitgebers gemeint, die Ihnen finanzielle Vorteile bringen. Ein Beispiel wäre ein Dienstwagen, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Diesen Dienstwagen müssen Sie versteuern. Dazu wird der geldwerte Vorteil zum Bruttolohn hinzugerechnet, so dass sich das zu versteuernde Einkommen erhöht.

So wirkt sich Ihre Steuerklasse auf den Nettolohn aus

Ein entscheidender Faktor bei der Berechnung Ihres Nettogehalts mit einem Gehaltsrechner ist Ihre Steuerklasse. Welche Steuerklasse Sie haben, bestimmt, wie hoch Ihre Abzüge durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer sind. Die Steuerklasse hängt in erster Linie von persönlichen Merkmalen ab. Ob Sie ledig oder verheiratet, verwitwet oder alleinerziehend sind, wirkt sich auf Ihre Steuerklasse aus.

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Wer ledig, kinderlos oder geschieden ist, hat in der Regel Steuerklasse I. Auch verwitwete Personen zählen nach einer gewissen Zeit nach dem Tod ihres Ehepartners wieder in diese Lohnsteuerklasse. Steuerklasse II ist für alleinerziehende Personen mit Kindern gedacht.

Nur für Verheiratete kommt die Steuerklasse III in Betracht. Verdient der Ehepartner deutlich weniger, kann er auf Antrag Steuerklasse V erhalten. Das Gehalt des Vielverdieners wird dann niedriger besteuert, ein mögliches Gehalt in Steuerklasse V jedoch deutlich höher. Verdienen beide Ehepartner ähnlich viel, ist die Steuerklasse IV meist besser geeignet. In diesem Fall haben beide Partner dieselbe Steuerklasse.

Steuerklasse VI richtet sich an Arbeitnehmer, die mehr als ein Arbeitsverhältnis haben. Der Nebenverdienst wird dann in Steuerklasse VI besteuert. Hier fallen vergleichsweise hohe Abgaben an.

Abzüge durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

An der Höhe der fälligen Lohnsteuer bemisst sich, wie viel vom Bruttogehalt für den Solidaritätszuschlag abgezogen wird. Der Solidaritätszuschlag macht 5,5 Prozent der Lohnsteuer aus. Von der Zahlung befreit sind Alleinstehende mit einer maximalen Steuerlast von 972 Euro pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Paaren liegt die Grenze bei 1.944 Euro pro Jahr.

Bei geringen Einkommen, die nur knapp über diesen Grenzen liegen, wird ein reduzierter Satz angewendet. Die Grenze für den verminderten Betrag liegt bei Alleinstehenden bei maximal 1340 Euro Lohnsteuer pro Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepartnern 2680 Euro.

Neben Ihrer Steuerklasse ist für einen Gehaltsrechner Brutto-Netto auch die Frage wichtig, ob Sie Kirchensteuer zahlen müssen oder konfessionslos sind. Sie müssen dazu im Gehaltsrechner auch angeben, in welchem Bundesland Sie leben. Davon hängt ab, in welcher Höhe Kirchensteuer von Ihrem Bruttolohn abgezogen wird. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz acht Prozent, in den übrigen Bundesländern neun Prozent.

Kinderfreibetrag: So beeinflussen Kinder Ihr Nettogehalt

In jedem Brutto-Netto-Rechner werden Sie gefragt, ob Sie Kinder haben. Kinder können sich auf Ihren Nettoverdienst auswirken, wenn Sie einen Kinderfreibetrag geltend machen. Diese steuerliche Vergünstigung soll Eltern finanziell entlasten und kann dafür sorgen, dass ihnen vom Bruttogehalt mehr bleibt.

Der Kinderfreibetrag wird vom Einkommen abgezogen und mindert damit Ihre Steuerlast und fällige Abgaben. Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes beziehungsweise dem 25. Lebensjahr, wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung macht. Ausnahmen gibt es darüber hinaus für Kinder mit Behinderung.

Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2020 bei 7.812 Euro jährlich. Er gilt pro Kind für beide Elternteile zusammen. Eltern können sich die je Hälfte des Kinderfreibetrags anrechnen lassen, ein Elternteil kann jedoch auch den gesamten Kinderfreibetrag angeben. In diesem Fall kann der andere Elternteil keinen Kinderfreibetrag geltend machen.

Der Kinderfreibetrag kann nur angerechnet werden, wenn nicht gleichzeitig Kindergeld bezogen wird. Kindergeld wird monatlich gezahlt und muss nicht versteuert werden. Welche Variante für Sie günstiger ist, rechnet das Finanzamt mit einer sogenannten Günstigerprüfung aus, nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben. Dadurch müssen Sie nicht selbst rechnen oder zwischen beiden Alternativen abwägen. Der Kinderfreibetrag ist meist nur bei höheren Einkommen vorteilhaft.

Sozialabgaben mindern den Nettolohn

Neben Steuern gehen von Ihrem Nettogehalt auch Sozialabgaben ab. Dazu zählen Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, aber auch für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Zusammen machen diese Beiträge etwa ein Fünftel der gesamten Abzüge vom Bruttolohn aus.

Grundsätzlich teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für die Sozialversicherung. Seit dem Jahr 2019 müssen sich Arbeitgeber außerdem zur Hälfte an den Zusatzbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen. Wie hoch die Zusatzbeiträge sind, hängt von der Krankenkasse ab.

Der Arbeitgeber übernimmt außerdem die Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, über die Sie im Fall von Unfällen am Arbeitsplatz oder Berufskrankheiten versichert sind. Hierfür müssen Sie also nichts zahlen.

Warum sich eine Steuererklärung häufig lohnt

Die meisten Arbeitnehmer müssen keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Sie können dies jedoch freiwillig tun. Längst nicht jeder macht das – vor allem, weil die Steuererklärung mitunter zeitaufwendig ist und von vielen als lästig empfunden wird.

Dabei lohnt sich die freiwillige Steuererklärung in vielen Fällen. Sie können darüber oft Hunderte Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit. Fällt die Berechnung wider Erwarten negativ für Sie aus und es würden sich Nachforderungen ergeben, kann der Antrag zurückgezogen werden.

Bei der Steuererklärung können Sie etwa berufliche Ausgaben oder gezahlte Beträge für die Altersvorsorge geltend machen. Die Steuerlast, die sich durch die Einkommenssteuererklärung ergibt, wird anschließend mit der tatsächlich gezahlten Steuer verrechnet. Je nachdem, was Sie in der Steuererklärung geltend machen können, können sich hohe Rückzahlungen ergeben.

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