Berufsausbildungsbeihilfe: BAB-Voraussetzungen & Höhe 2023

Während einer Berufsausbildung lernt man alles, was für den Beruf wichtig ist, und hilft im Ausbildungsbetrieb mit. Dafür zahlt der Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung, die aber in den meisten Fällen nicht allzu hoch ausfällt. Für Auszubildende kann es schwierig sein, damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Deshalb gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB: Die staatliche Förderung hilft Azubis dabei, ihre Kosten zu decken. Wer sie bekommen kann, wie hoch die BAB ist und was Sie darüber wissen sollten.

Eine Frau erhält die Zusage für Berufsausbildungsbeihilfe

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Eine Berufsausbildung ist eine wichtige Qualifikation und der Grundstein für die berufliche Zukunft. Im Verlauf von meist zwei bis drei Jahren eignen sich Azubis theoretisches und praktisches Wissen an, das sie im späteren Arbeitsalltag brauchen. Während dieser Zeit zahlt ihnen der Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung, in der Regel einige Hundert Euro pro Monat. Die Ausbildungsvergütung steigt zwar im Verlauf der Ausbildung, ist aber für viele Azubis trotzdem zu gering, um davon leben zu können.

Eine geringe Ausbildungsvergütung ist weniger problematisch, wenn Auszubildende noch zuhause wohnen und bei ihren Eltern keine Miete zahlen müssen. Wohnen sie hingegen in einer eigenen Wohnung oder einer WG, verursacht das besonders in Ballungsräumen oft hohe Kosten. Und dann kommen natürlich auch noch Kosten für Lebensmittel, Heizung, Fahrtkosten und andere Dinge hinzu.

Viele Azubis sind chronisch pleite oder haben sogar zu wenig Geld, um sich ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Dann kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage kommen. Die staatliche Förderung, die von der Bundesagentur für Arbeit als monatlicher Zuschuss ausgezahlt wird, soll Azubis dabei helfen, ihre Kosten zu decken. Wer die Voraussetzungen für den Bezug von BAB erfüllt, kann die Förderung während seiner Ausbildung bekommen.

Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe: Wie viel Geld gibt es vom Staat?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist nicht für alle Azubis gleich hoch. Sie setzt sich aus einem Betrag für den Grundbedarf, einer Mietpauschale und einem Betrag für den individuellen Bedarf zusammen. Dabei liegt der Betrag für den Grundbedarf zum Lebensunterhalt gegenwärtig bei 421 Euro, die Unterkunftspauschale bei 360 Euro im Monat. Wie hoch die tatsächliche Miete ist, ist nicht entscheidend. Der BAB-Höchstsatz liegt somit bei 781 Euro im Monat.

Azubis können sich neben dem Grundbedarf und der Miete noch weitere Kosten erstatten lassen, die individuell anfallen. Das betrifft zum Beispiel die Fahrtkosten – hierfür gibt es von der Arbeitsagentur pro Monat maximal 476 Euro, und zwar für Fahrten für den Weg in den Ausbildungsbetrieb und zurück nach Hause. Pro Monat können Sie sich auch einmal Kosten für eine Reise in die Heimat erstatten lassen. Angesetzt werden dann die günstigsten Preise für öffentliche Verkehrsmittel oder übliche Fahrtkosten mit dem Auto.

Erstattungsfähig sind bei der Berufsausbildungsbeihilfe unter anderem auch Kosten für Arbeitsbekleidung, Kinderbetreuung, Lehrgangskosten, Fernunterrichtsgebühren, Lernmittel und die Kranken- und Pflegeversicherung.

Aus all diesen Posten errechnet die Agentur für Arbeit den individuellen Bedarf eines Auszubildenden. Davon abgezogen wird anrechenbares Einkommen des Azubis, möglicherweise auch das Einkommen des Partners oder der Eltern abzüglich der geltenden Freibeträge. Zum anrechenbaren Einkommen von Azubis zählen unter anderem Einnahmen in Form der Ausbildungsvergütung, aus einer Waisenrente oder einem Nebenjob. Davon abgezogen werden jedoch Einkommenssteuer und Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Kindergeld. Wie viel BAB Ihnen zusteht, können Sie online mit dem Rechner der Arbeitsagentur prüfen.

Wie lange wird die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?

Azubis können die Berufsausbildungsbeihilfe über den Verlauf ihrer Ausbildung erhalten, sofern sie die BAB-Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Die staatliche Förderung wird aber maximal für den regulären Ausbildungszeitraum gezahlt. Das heißt: Wer länger braucht, weil er zum Beispiel die Abschlussprüfung einmal in den Sand gesetzt hat, muss gegebenenfalls auf den Zuschuss von der Agentur für Arbeit verzichten.

BAB-Voraussetzungen: Wer bekommt die Berufsausbildungsbeihilfe?

Der Bezug der Berufsausbildungsbeihilfe ist an bestimmte BAB-Voraussetzungen geknüpft. Nur, wer sie erfüllt, kommt für den staatlichen Zuschuss infrage. Genaueres regelt § 60 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Demnach kann die Berufsausbildungsbeihilfe grundsätzlich in den folgenden Fällen gezahlt werden:

  • Sie machen eine Berufsausbildung (betrieblich oder außerbetrieblich) in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt, um weiterhin dort wohnen zu können. Eine klare gesetzliche Vorgabe, welcher Weg zu weit wäre, gibt es nicht. Relevant ist nicht die Entfernung, sondern die tatsächliche Fahrtzeit, die im Einzelfall geprüft wird. Üblicherweise gilt der Weg zur Ausbildungsstätte als zu weit, wenn die Fahrt hin und zurück insgesamt länger als zwei Stunden dauern würde.
  • Sie machen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, sind über 18 Jahre alt oder verheiratet und leben mit Ihrem Partner zusammen.
  • Sie machen eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, haben (mindestens) ein Kind und leben nicht mehr bei den Eltern.
  • Möglicherweise bereiten Sie sich gleichzeitig auf einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vor.
  • Sie befinden sich in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer assistierten Ausbildung (AsA).

Nicht infrage kommt die Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis, die eine schulische Ausbildung machen, zum Beispiel zum Physiotherapeuten oder zum Erzieher. Sie dürfen auch nicht schon Leistungen von einer anderen staatlichen Behörde beziehen, die vergleichbar mit der Berufsausbildungsbeihilfe sind.

Wie beantragt man die Berufsausbildungsbeihilfe?

Sie können die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das geht persönlich vor Ort, aber auch online. Mit der Antragstellung sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit lassen: Die BAB kann zwar rückwirkend gezahlt werden, aber frühestens für den Monat, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Am besten kümmern Sie sich schon vor dem Beginn Ihrer Ausbildung darum, damit Sie das Geld rechtzeitig auf dem Konto haben.

Um die BAB beantragen zu können, brauchen Sie einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag. Außerdem müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen und mitschicken. Relevant sind auch der Mietvertrag und gegebenenfalls Nachweise über die Einkünfte der Eltern oder des Ehepartners, wenn Sie verheiratet sind. Anschließend prüft die Agentur für Arbeit Ihren Antrag und rechnet im Bewilligungsfall aus, wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ist.

Falls die Arbeitsagentur den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe ablehnt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Die Behörde muss den Antrag dann erneut prüfen und Sie erhalten einen Widerspruchsbescheid. Ist der weiterhin negativ, bleibt Ihnen nur noch der Klageweg.

Muss die Berufsausbildungsbeihilfe zurückgezahlt werden?

Manche staatlichen Hilfen für junge Menschen müssen anteilig zurückgezahlt werden, zum Beispiel Bafög. Ist das bei der Berufsausbildungsbeihilfe auch der Fall? Nein. Als Zuschuss können Sie das Geld komplett behalten und müssen nach der Ausbildung nichts an den Staat zurückzahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen – zumindest für Beträge, die Ihnen während Ihrer Ausbildungszeit gezahlt werden.

Wenn Sie Ihre Ausbildung hingegen abbrechen und die Agentur für Arbeit nicht darüber in Kenntnis setzen, drohen Ihnen Rückzahlungsforderungen, wenn die Arbeitsagentur erfährt, dass sich Ihr Status geändert hat. Rückzahlungen können auch auf Sie zukommen, wenn sich an Ihren Umständen anderweitig etwas geändert hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich Ihre Einnahmen durch einen Nebenjob erhöht haben oder Sie anderweitige staatliche Unterstützung erhalten.

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