Arbeitszeitkonto: Das sollten Sie darüber wissen

Immer mehr Arbeitgeber ermöglichen ihren Mitarbeitern eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Das lässt sich mit einem Arbeitszeitkonto realisieren, auf dem Plusstunden und Minusstunden aufgezeichnet werden. Weist das Arbeitszeitkonto ein Ungleichgewicht in die eine oder andere Richtung auf, kann es später ausgeglichen werden. In diesem Artikel geht es darum, wie Arbeitszeitkonten funktionieren, welche Modelle es gibt und welche Vorteile und Nachteile Arbeitszeitkonten mit sich bringen können.

Arbeitszeitkonto: Flexible Arbeitszeitmodelle liegen im Trend

Arbeiten hat für viele Beschäftigte lange Zeit bedeutet, zu einer festgelegten Uhrzeit zur Arbeit zu gehen und das Büro erst dann zu verlassen, wenn acht Stunden vorbei sind. Immer mehr Arbeitgeber setzen mittlerweile jedoch auf flexiblere Modelle bei der Arbeitszeitgestaltung. Damit können natürliche Schwankungen im Arbeitsaufkommen der Beschäftigten abgefedert werden. Die Mitarbeiter müssen nicht stur ihre Zeit absitzen, sondern können auch mal früher gehen. Ist viel zu tun, bleiben sie dafür länger.

Bei der Umsetzung von flexiblen Arbeitszeiten spielt das Arbeitszeitkonto eine tragende Rolle. Es stellt für Arbeitgeber eine einfache Möglichkeit dar, schwankende Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Indem die Arbeitszeiten aller Beschäftigter im Arbeitszeitkonto hinterlegt werden, ist auf einen Blick ersichtlich, inwiefern die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit eingehalten wird oder nicht.

Macht ein Mitarbeiter Überstunden, sammelt er Plusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto – und damit ein Zeitguthaben. Das kann er nutzen, indem er an anderen Tagen früher geht oder später kommt – vorausgesetzt, das Arbeitsvolumen lässt das zu. Hat ein Beschäftigter zu wenig gearbeitet, macht sich das in Form von Minusstunden – Zeitschulden – auf dem Arbeitszeitkonto bemerkbar. Zeitschulden führen dazu, dass er zu einem späteren Zeitpunkt mehr arbeiten muss, um das Arbeitszeitkonto auszugleichen.

Arbeitszeitkonten: Welche Varianten gibt es?

Wie genau funktioniert ein Arbeitszeitkonto? Es kommt auf die Variante an, die genutzt wird. Prinzipiell wird zwischen Kurzzeitkonten und Langzeitkonten unterschieden. Kurzzeitkonten werden meist über den Verlauf eines Jahres geführt. Langzeitkonten existieren länger, oft über viele Jahre. Sie ermöglichen es Beschäftigten, auf einen langen Urlaub, ein Sabbatical oder einen früheren Renteneintritt hinzuarbeiten. Sie werden auch Lebensarbeitszeitkonten genannt.

Wenn ein Arbeitszeitkonto eingeführt wird, wird gleichzeitig ein Ausgleichszeitraum für Minusstunden und Plusstunden definiert. Außerdem wird festgelegt, wie viele Minus- beziehungsweise Plusstunden maximal angesammelt werden dürfen. Je nachdem, welche Schwankungen es in einem Job gibt, kann diese Zahl beispielsweise bei 20, aber auch bei 100 Stunden im entsprechenden Zeitraum liegen.

Geregelt werden muss auch die Art und Weise, in der die Arbeitszeit im Arbeitszeitkonto dokumentiert wird. Die Stunden können etwa über eine Excel-Tabelle, händisch auf einem Blatt Papier, mit einer Stechuhr, über ein spezielles Programm oder eine App festgehalten werden.

Das Ampelkonto sorgt für Überblick

Eine Variante des Arbeitszeitkontos ist das Ampelkonto. Es zeigt in drei Farben an, wie viele Minus- oder Plusstunden ein Beschäftigter aufweist. Bei Grün ist die Lage gut; es gibt weder ein großes Zeitguthaben noch große Zeitschulden. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitszeit im Griff.

Bei Gelb sieht es schon anders aus; es gibt nennenswerte Ausschläge in die eine oder andere Richtung. Steht das Ampelkonto auf Gelb, bedarf es einer stärkeren Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dann kann etwa vorgesehen sein, dass der Beschäftigte weitere Minus- oder Plusstunden zuvor mit dem Arbeitgeber bespricht.

Kritisch wird es bei Rot – hier bedarf es individueller Lösungen, um das Arbeitszeitkonto auszugleichen. Plusstunden oder Minusstunden sollten nicht mehr angesammelt werden. Der Vorteil des Ampelkontos: Es zeigt auf einen Blick, wie ausgeglichen die Arbeitszeit eines Beschäftigten ist. Das verringert das Risiko, dass zu spät auffällt, dass es zu viele Plusstunden oder Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto gibt.

Bei einem Arbeitszeitkonto müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden

Bei der Einführung eines Arbeitszeitkontos müssen Betriebe rechtliche Vorgaben beachten. Zunächst braucht das Arbeitszeitkonto eine sichere rechtliche Grundlage. Das bedeutet, dass das Thema Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auch in einem Tarifvertrag geregelt sein muss. Da der Betriebsrat ein Mitspracherecht hat, werden Arbeitszeitkonten meist in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Auch die Modalitäten des Arbeitszeitkontos müssen in der jeweiligen Regelung umrissen werden.

Wenn ein Arbeitszeitkonto genutzt wird, darf das nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geschehen. Viele Arbeitszeitkonten sind auch aus diesem Grund auf ein Jahr begrenzt. Bei längeren Arbeitszeitkonten könnten zu viele Überstunden entstehen, die nicht mehr innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens ausgeglichen werden können. Auch die tägliche Höchstarbeitszeit muss beachtet werden.

Eine besondere Regelung gilt für Beschäftigte, deren Gehalt oder Lohn dem Mindestlohn entspricht. Nach § 2 Absatz 2 Satz 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) dürfen die auf dem Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit pro Monat nicht übersteigen. Sammelt der Arbeitnehmer doch mehr Stunden, hat er einen Anspruch auf Vergütung hierfür am letzten Arbeitstag eines Monats.

Diese Vorteile und Nachteile haben Arbeitszeitkonten

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich:

Die Vorteile des Arbeitszeitkontos

  • Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht flexibles Arbeiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auf Schwankungen im Arbeitspensum reagieren. Das bedeutet für Arbeitgeber eine besonders effiziente Nutzung ihrer Beschäftigten, die im Umkehrschluss auch mal früher gehen können, wenn die Arbeit erledigt ist.
  • Das kann zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit beitragen. Den Beschäftigten ist es mit einem Arbeitszeitkonto oft leichter möglich, Arbeit und Privatleben zu vereinen. Sie können nicht nur Arzttermine und andere Termine flexibel auch tagsüber planen, sondern auch private Vorhaben.
  • Bei Mitarbeitern steigt durch eine relativ eigenständige Arbeitszeitgestaltung oft die Motivation. Das kann wiederum ihre Leistungsfähigkeit erhöhen – und damit ihre Produktivität. Für Arbeitgeber kann das Wettbewerbsvorteile bedeuten.

Die Nachteile des Arbeitszeitkontos

  • Mögliche Zuschläge für Überstunden können zunächst entfallen. Dadurch haben Beschäftigte womöglich weniger Geld zur Verfügung.
  • Arbeitszeitkonten können dazu führen, dass Mitarbeiter Überstunden ansammeln – absichtlich, um sie später nutzen zu können, oder weil schlicht so viel zu tun ist. Das kann die Gesundheit auf Dauer beeinträchtigen und Stress verursachen. Gerade für Beschäftigte, die ohnehin schon in Vollzeit arbeiten, entsteht durch Plusstunden oft eine hohe Belastung, die in der raren Freizeit kaum ausgeglichen werden kann.
  • Das ist auch ein Problem für Arbeitgeber, weil überarbeitete Mitarbeiter eher krankheitsbedingt ausfallen. Die Arbeitsleistung von gestressten Mitarbeitern kann außerdem dauerhaft sinken, zudem passieren eher Fehler oder Unfälle.
  • Für Arbeitnehmer besteht das Risiko, dass das gesammelte Zeitguthaben bei Insolvenz verlorengeht.

Häufige Fragen zum Arbeitszeitkonto

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitszeitkonto – von der maximalen Zahl an Minusstunden bis zur Frage, was bei einer Kündigung mit Zeitguthaben oder Zeitschulden auf dem Arbeitszeitkonto passiert.

Arbeitszeitkonto: Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Wie viele Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt werden dürfen, hängt von der geltenden Regelung im Betrieb ab. Aus der jeweiligen Übereinkunft geht auch hervor, in welchem Zeitraum Plusstunden ausgeglichen werden müssen.

Gleichzeitig muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Die Frage ist also auch, wie viele Überstunden gesetzlich erlaubt sind. Pro Tag dürfen Beschäftigte im Regelfall acht, ausnahmsweise auch bis zu zehn Stunden arbeiten. Die reguläre wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden, in Ausnahmefällen dürfen es bis zu 60 Wochenstunden sein. Arbeiten Beschäftigte im Schnitt länger als acht Stunden täglich, müssen sie dafür in den folgenden sechs Monaten einen Freizeitausgleich bekommen.

Wie viele Überstunden sind zulässig bei Teilzeit?

Überstunden sind bei einem Teilzeitjob oft problematisch: Der Beschäftigte hat sich womöglich ganz bewusst dazu entschieden, weniger zu arbeiten. Der vermeintliche Zeitvorteil, den ein Teilzeitjob mit sich bringt, entfällt, wenn er durch Überstunden zu einem Vollzeitjob wird. Wie viele Überstunden bei Teilzeit zulässig sind, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ab. Falls ein Teilzeit-Beschäftigter regelmäßig mehr arbeitet als eigentlich vereinbart, kann sich daraus zudem automatisch eine Vollzeit-Beschäftigung ergeben.

Wie viele Minusstunden sind zulässig?

Wenn über längere Zeit wenig zu tun war, können sich für Arbeitnehmer viele Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto ergeben. Wie viele es höchstens sein dürfen, hängt wiederum von der geltenden Regelung zum Arbeitszeitkonto ab. Daraus geht die maximale Zahl an Minusstunden ebenso hervor wie der vorgesehene Ausgleichszeitraum. Hält sich der Beschäftigte nicht daran, können Gehaltskürzungen die Folge sein.

Wer darf mein Arbeitszeitkonto einsehen?

Bei Arbeitszeitkonten spielt auch das Thema Datenschutz eine Rolle, schließlich handelt es sich bei den dokumentierten Arbeitszeiten der Mitarbeiter um personenbezogene Daten. Wer darf das Arbeitszeitkonto einsehen? Zunächst muss es einen Anlass dazu geben, das Arbeitszeitkonto anzusehen. Das wäre etwa der Fall, wenn der Arbeitgeber sich über den aktuellen Stand an Zeitguthaben oder Zeitschulden informieren möchte. Neben dem Arbeitgeber dürfen nur befugte Personen das Arbeitszeitkonto einsehen. Zudem dürfen die erfassten Arbeitszeiten der Mitarbeiter nicht für einen anderen Zweck genutzt werden.

Ist ein Arbeitszeitkonto beim Minijob möglich?

Arbeitszeitkonten können auch bei Minijobs genutzt werden. Problematisch ist das allerdings dann, wenn durch Überstunden die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Pro Jahr dürfen Beschäftigte auf geringfügiger Basis nicht mehr als 5.400 Euro verdienen. Ist das doch der Fall, würde sich der Minijob zu einem regulären Job wandeln. Damit würden jedoch die Vorteile des 450-Euro-Jobs entfallen.

Viele Minijobber erhalten nur den Mindestlohn. Dann muss nach § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG beachtet werden, dass die auf dem Arbeitszeitkonto hinterlegten Arbeitsstunden monatlich je 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen dürfen.

Überstunden abbauen beim Arbeitszeitkonto: Vergütung oder freie Tage?

Überstunden können grundsätzlich durch Freizeitausgleich abgebaut oder durch eine entsprechende Vergütung kompensiert werden. Beim Arbeitszeitkonto ist naturgemäß ein Freizeitausgleich vorgesehen. Es hängt darüber hinaus von der jeweiligen Überstunden-Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab, unter welchen Umständen Überstunden bezahlt werden.

Beachtet werden muss allerdings, dass nicht jede Überstunde automatisch einen Anspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung bewirkt. Damit das der Fall ist, muss der Arbeitgeber die Überstunden ausdrücklich angeordnet oder sie zumindest geduldet haben.

Was ist bei einer Kündigung mit Minusstunden oder Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto?

Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet, kann es sein, dass auf dem Arbeitszeitkonto noch ein Zeitguthaben besteht oder es Zeitschulden gibt. Plusstunden können entweder im Vorfeld noch abgebaut werden, indem der Beschäftigte sich freie Tage nimmt oder kürzer arbeitet. Ansonsten werden sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.

Bei Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto kommt es darauf an, wer für deren Entstehung verantwortlich ist. Hat der Arbeitnehmer sie zu verantworten, darf der Arbeitgeber Zeitschulden mit dem ausstehenden Gehalt oder Lohn verrechnen. Das setzt voraus, dass der Beschäftigte der Nutzung eines Arbeitszeitkontos zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. So hat es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 15. November 2011 festgelegt (Az. 3 Sa 493/11).

Kann der Arbeitgeber hingegen nicht genügend Arbeit bieten, ist eine Gehaltskürzung nicht zulässig. Sobald der Beschäftigte seine Arbeitskraft anbietet, ist der Arbeitgeber nach § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Annahmeverzug.

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