Schmutzzulage: Was sie bedeutet & wann Sie Anspruch haben

Manche Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, für besondere Erschwernisse bei der Arbeit eine Zulage zu erhalten. Die Extra-Zahlung ist auch als Schmutzzulage bekannt. Hier erfahren Sie, wer Anspruch auf eine Schmutzzulage hat, wie viel Geld es zusätzlich gibt und ob die Erschwerniszulage versteuert werden muss.

Zwei Männer fertigen Gefahrgut ab, was ist die Schmutzzulage?

Was ist eine Schmutzzulage?

Von der Schmutzzulage haben Sie wahrscheinlich schon gehört – aber was ist damit eigentlich gemeint? Der Begriff Schmutzzulage ist umgangssprachlich; gemeint ist die Erschwerniszulage. Mitunter ist auch von einer Gefahrenzulage die Rede. Eine Erschwerniszulage wird manchen Beschäftigten gezahlt, die bei ihrer Arbeit besondere Erschwernisse ertragen müssen.

Das können zum Beispiel widrige Witterungsbedingungen sein, etwa eine sehr kalte oder heiße Umgebung, aber auch Kontakt mit gefährlichen Stoffen oder psychisch stark belastende Tätigkeiten. Somit kann die Erschwernis mit der Arbeit an sich zusammenhängen, aber sich auch durch die Umstände der jeweiligen Tätigkeit ergeben. Um diese Erschwernisse zu kompensieren, zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehr Geld. Das soll die Nachteile ausgleichen, die den Beschäftigten durch ihre Arbeit entstehen können.

Wenn Arbeitgeber eine Schmutzzulage zahlen, sind sie meist durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag dazu verpflichtet. In manchen Fällen zahlen Unternehmen ihren Mitarbeiter jedoch auch freiwillig für besondere Erschwernisse mehr. Das kann sich für Firmen auszahlen: Die Tätigkeiten – und damit die Jobs – werden attraktiver. Die Mitarbeiter fühlen sich eher wertgeschätzt und bleiben damit dem Arbeitgeber eher treu. Ebenso kann die Mitarbeiterzufriedenheit insgesamt steigen, was das Betriebsklima verbessert und zu einer höheren Motivation und höheren Leistungen der Beschäftigten beiträgt. Solche Effekte können dazu führen, dass sich die zusätzlichen Ausgaben für Arbeitgeber bezahlt machen.

Anspruch: Wer kann eine Schmutzzulage erhalten?

Anspruch auf eine Erschwerniszulage haben Beschäftigte nur, wenn eine besondere Erschwernis vorliegt. Das ist erst dann der Fall, wenn die Erschwernis deutlich über das normale Maß hinausgeht. Es reicht also nicht, wenn jemand regulär eine Tätigkeit ausübt, bei der er schwer heben oder bei der er Kälte oder Hitze ertragen muss. Ein Maurer, der in der Mittagshitze im Sommer arbeiten muss, kann zum Beispiel im Normalfall keine Erschwerniszulage verlangen. Dasselbe gilt für Reinigungskräfte, die in ihrem Job standardmäßig in Kontakt mit gefährlichen Stoffen kommen.

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf den Erhalt einer Schmutzzulage bestehen, wenn Beschäftigte in ihrem Job mit viel Schmutz oder Staub in Berührung kommen, bei starker Hitze, Kälte oder Nässe arbeiten müssen oder im Fall von körperlich oder psychisch sehr belastenden Arbeiten. Auch der Kontakt mit gefährlichen Stoffen und Dämpfen kann den Anspruch auf eine Erschwerniszulage bedingen.

Tätigkeiten, in denen eine Erschwerniszulage gezahlt werden kann, sind zum Beispiel solche, die die folgenden Aspekte mit sich bringen:

  • Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien und Dämpfen
  • körperlich schwere monotone Tätigkeiten, zum Beispiel die Arbeit am Fließband
  • schweres Heben und Tragen
  • Arbeiten, bei denen die Beschäftigten starken Lärm ertragen müssen
  • Minenräumung
  • Tauchen
  • Tätigkeiten, in denen die Arbeitnehmer Erschütterungen ertragen müssen
  • Lärm durch laute Maschinen in der Arbeitsumgebung
  • Schweißen oder Bohren oberhalb der Kopfhöhe
  • Arbeiten in Kühlräumen
  • Umgang mit giftigen oder radioaktiven Stoffen

In diesen Bereichen kann eine Schmutzzulage gezahlt werden

Praktisch kann das vor allem für bestimmte Gruppen von Beschäftigten bedeuten, dass sie Anspruch auf eine Erschwerniszulage haben. Das gilt etwa für Beschäftigte im Bau und Straßenbau, Bergbau, bei Feuerwehr und Polizei, in Krankenhäusern, bei Müllarbeiten, in der Metallindustrie und der Toilettenreinigung. Ob tatsächlich ein Anspruch auf eine Schmutzzulage besteht, hängt davon ab, welche Bestimmungen in anwendbaren Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag zu finden sind.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern auch freiwillig eine Schmutzzulage zahlen, obwohl formell kein Anspruch darauf besteht. Hier ist aus Arbeitgebersicht allerdings Vorsicht geboten, denn aus einer wiederholten Zahlung von Schmutzzulagen kann sich eine betriebliche Übung ergeben. Wenn Arbeitgeber eine solche Zahlung regelmäßig leisten, kann das dazu führen, dass sich für die Mitarbeiter ein Anspruch darauf ergibt. Viele Unternehmen schließen allerdings arbeitsvertraglich aus, dass eine betriebliche Übung entstehen kann. Nicht alle Klauseln sind so formuliert, dass sie juristisch haltbar sind. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, eine Einschätzung von einem Rechtsanwalt einzuholen.

Schmutzzulage: Höhe der Extra-Zahlung

Es gibt also in manchen Situationen Extra-Geld vom Arbeitgeber – aber wie hoch ist eine Schmutzzulage, wenn sie denn gezahlt wird? Das ist ganz unterschiedlich; es kommt auf die jeweilige Tätigkeit und die Erschwernis an, die sie mit sich bringt. Entscheidend ist auch, woraus sich der Anspruch auf den Erhalt einer Erschwerniszulage ergibt. Wenn etwa Tarifverträge die Zahlung einer Schmutzzulage vorsehen, ist darin meist auch direkt geregelt, wie hoch die Zahlung ausfallen muss. Das kann auch für eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag gelten, in der eine Erschwerniszulage thematisiert wird. 

Schutzzulagen werden grundsätzlich entweder zum Grundgehalt gezahlt oder kommen zu einem Stundenlohn hinzu. Es kann sich dabei um einen pauschalen Betrag handeln, ebenso kann die Zulage aber auch prozentual am Gehalt bemessen sein. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist es zum Beispiel so, dass abhängig von der konkreten Tätigkeit Anspruch auf eine Schmutzzulage in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Grundgehalts besteht.

Üblicherweise erhöht sich der Stundenlohn durch eine Erschwerniszulage um wenige Euro pro Stunde, manchmal auch um weniger als einen Euro. Falls der Arbeitgeber die Schmutzzulage in Form einer Pauschale auszahlt, erhalten die Beschäftigten dadurch manchmal mehrere Hundert Euro zusätzlich im Monat. In anderen Fällen sind es hingegen nur kleinere Beträge, die praktisch kaum einen Unterschied machen.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass Schmutzzulagen nicht pauschal für die gesamte Arbeitszeit gezahlt werden müssen, sondern nur für Zeiten, in denen auch tatsächlich eine besondere Erschwernis vorliegt. Dabei muss die Erschwernis in der Regel mindestens eine Stunde lang bestehen, damit sich ein Anspruch auf den Bezug einer Schmutzzulage ergibt. Wer also an der Arbeit immer mal wieder eine besondere Erschwernis hat, die aber jeweils nur kurz andauert, hat womöglich keinen Anspruch auf eine Schmutzzulage.

Ist die Schmutzzulage steuerfrei?

Wichtig ist auch, ob eine Schmutzzulage versteuert werden muss. Tatsächlich ist eine Schmutzzulage nicht steuerfrei, denn sie wird zum Arbeitsentgelt gezählt. Das bedeutet, dass sie wie das übliche Gehalt auch versteuert werden muss. Dasselbe gilt in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht: Auch Sozialversicherungsbeiträge gehen von einer Schmutzzulage ab. Somit reduziert sich der Betrag, den Arbeitnehmer durch eine Erschwerniszulage zusätzlich erhalten, entsprechend.

Bildnachweis: Adam Gregor / Shutterstock.com

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