Nebenberuflich selbstständig: Worauf sollte man dabei achten?

Sich selbstständig zu machen ist mit gewissen Unsicherheiten verbunden: Was, wenn es doch nicht klappt? Keine Frage – die Selbstständigkeit birgt finanzielle Risiken. Die lassen sich abmildern, wenn Sie sich (zunächst) lediglich nebenberuflich selbstständig melden. Das kann eine interessante Option für Menschen sein, die sich nicht gleich voll in die Selbstständigkeit stürzen möchten. Damit das Vorhaben zum Erfolg wird, sollten Sie jedoch bestimmte Dinge beachten. Hier erfahren Sie, worauf es bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ankommt.

Ein Mann ist nebenberuflich selbstständig tätig und arbeitet Zuhause

Warum sich eine nebenberufliche Selbstständigkeit lohnen kann

Soll ich – oder soll ich nicht? Diese Frage stellen sich wohl die meisten Menschen, die darüber nachdenken, sich selbstständig zu machen. Es ist schließlich ein großer Schritt, nicht mehr abhängig beschäftigt zu sein, sondern zum eigenen Chef zu werden. Wer den Sprung in die Selbstständigkeit wagt, kann damit Erfolg haben – oder scheitern. Rund 550.000 Existenzgründungen gab es im Jahr 2022, der überwiegende Teil davon im Nebenerwerb, nämlich 328.000. Dass so viele Menschen erstmal nur nebenberuflich selbstständig sind, hat gute Gründe.

Mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit können Sie sich ein zweites Standbein aufbauen, ohne den Sprung ins kalte Wasser wagen zu müssen. Sie können die Selbstständigkeit mehr oder weniger unverbindlich ausprobieren, ohne dass dabei allzu viel auf dem Spiel steht. Wenn es gut läuft, können Sie Ihren Job irgendwann kündigen. Und wenn nicht? Dann haben Sie nicht viel verloren, schließlich haben Sie immer noch die Sicherheit, die Ihre Haupterwerbstätigkeit Ihnen bietet.

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen, ermöglicht es Ihnen, zu arbeiten und Geld zu verdienen, aber dem selbstständigen Unterfangen trotzdem die nötige Zeit zu geben. Wenn Sie stattdessen hauptberuflich selbstständig wären, würden Sie womöglich früher aufgeben, wenn es nicht gleich so läuft, wie erhofft, und Ihre Einnahmen dadurch zu niedrig sind. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit haben Sie hingegen nicht den Druck, schon nach kürzester Zeit erfolgreich sein zu müssen.

Manche Menschen wollen ihre nebenberufliche Selbstständigkeit gar nicht ausweiten. Sie sind mit Ihrem Hauptjob zufrieden und möchten sich mit der Selbstständigkeit nur etwas Geld hinzuverdienen. Dann kann die nebenberufliche Selbstständigkeit langfristig eine gute Lösung sein.

Erstmal nebenberuflich selbstständig – oder gleich voll selbstständig machen?

Es kann viele Vorteile haben, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Wenn Sie mittelfristig eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben, fragen Sie sich aber wahrscheinlich trotzdem, welche Variante besser ist: Lieber eine Zeit lang nebenberuflich selbstständig – oder besser gleich „richtig“ loslegen und sich voll in eine hauptberufliche Selbstständigkeit stürzen?

Was dafürspricht, die Selbstständigkeit zunächst als Nebentätigkeit zu beginnen, haben wir weiter oben schon deutlich gemacht. In erster Linie bietet Ihnen diese Option Sicherheit, weil Sie in Ruhe und ohne viel Druck ausprobieren können, ob die Selbstständigkeit wirklich zu Ihnen passt und auch tatsächlich machbar für Sie ist. Gleichzeitig kann dieses Vorgehen aber auch Nachteile mit sich bringen, die Sie zumindest kennen sollten.

Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und nebenbei einen Vollzeitjob haben oder anderweitig stark eingebunden sind, bleibt Ihnen für Ihre Selbstständigkeit wahrscheinlich wenig Zeit. Das kann dazu führen, dass Sie dabei nur langsam vorankommen. Vielleicht finden Sie in einem vollgepackten Alltag auch nicht die Muße, sich Ihrer selbstständigen Geschäftsidee mit dem nötigen Einsatz zu widmen.

Dass Sie bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit weniger finanziellen Druck haben, ist einerseits eine Erleichterung. Andererseits brauchen manche Menschen diesen Druck, weil sie sonst nicht den nötigen Einsatz bringen. In diesem Fall kann es passieren, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit nie wirklich in Gang kommt. Nicht zuletzt sollten Sie bedenken, dass es auf Geschäftskontakte weniger professionell wirken kann, wenn Sie „nur“ nebenberuflich selbstständig sind.

Nebenberuflich selbstständig machen: Die ersten Schritte

Sie haben sich entschlossen, sich nebenberuflich selbstständig zu machen – was müssen Sie nun tun, damit dieses Vorhaben Wirklichkeit wird? Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Haben Sie Rücklagen für Investitionen, die möglicherweise nötig sind? Brauchen Sie eine Genehmigung, um Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben zu dürfen? Darüber hinaus sollten Sie einen guten Plan haben. Erarbeiten Sie also ruhig einen Businessplan, auch wenn das niemand von Ihnen verlangt.

Wenn die Grundvoraussetzungen stimmen, müssen Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit korrekt anmelden. Das können Sie als künftiger Freiberufler direkt beim Finanzamt tun. Alle anderen angehenden Selbstständigen wenden sich ans Gewerbeamt. Falls Sie unsicher sind, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft werden, fragen Sie am besten direkt beim Finanzamt nach. Um Ihre Selbstständigkeit korrekt anzumelden, müssen Sie die entsprechenden Formulare ausfüllen, etwa den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt. Das können Sie meist online erledigen.

Bedenken Sie, dass Sie zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet sein können. Melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig dort an.

Kleinunternehmerregelung nutzen oder nicht?

Als angehender Selbstständiger stellt sich die Frage, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten oder nicht. Das können Existenzgründer auf Antrag tun, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Im Vorjahr darf der Umsatz nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben, im laufenden Jahr darf er nicht höher als 50.000 Euro liegen. Als Gründer haben Sie keinen Vorjahresumsatz. Stattdessen gilt im Jahr der Gründung die Umsatzgrenze von 22.000 Euro.

Wenn Sie Kleinunternehmer sind, ist Ihre Buchhaltung vereinfacht. Sie müssen – und dürfen – auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dadurch entfällt auch die Notwendigkeit, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Obwohl viele Gründer im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit – vor allem bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit – nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz machen, nutzen längst nicht alle die Kleinunternehmerregelung. Auch das hat gute Gründe; Sie können als Kleinunternehmer nämlich auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Besonders, wenn Sie pauschale Sätze nutzen können, kann das für Sie ein Nachteil sein. Außerdem kann es weniger professionell wirken, wenn Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnen.

Ob sich die Kleinunternehmerregelung lohnt, sollten Sie in Ruhe prüfen. Wenn Sie auf absehbare Zeit geringe Umsätze haben werden, kann es sinnvoll sein.

Welche Rechtsform ist für eine nebenberufliche Selbstständigkeit die beste?

Existenzgründer müssen außerdem klären, welche Rechtsform sie wählen möchten. Wenn Sie sich alleine selbstständig machen, sind die Optionen zwar begrenzt – sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können sich als Einzelunternehmer anmelden. Die Gründung ist simpel, allerdings haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Wer mit anderen zusammen eine Existenz gründen möchte, hat unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können etwa eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kurz GbR, gründen. Das ist ebenfalls recht simpel, aber mit einer unbegrenzten Haftung verbunden.

Begrenzt ist die Haftung hingegen bei einer Kapitalgesellschaft wie einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt). Die Gründung selbst ist dafür teurer und komplizierter als bei anderen Rechtsformen. Wenn Sie unschlüssig sind, welche Variante die beste für Sie ist, lassen Sie sich am besten individuell beraten.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?

Wer sich hauptberuflich selbstständig macht, hat viele Fördermöglichkeiten. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind die Aussichten auf finanzielle Hilfen hingegen weniger rosig – es gibt für nebenberuflich Selbstständige wesentlich weniger Fördermittel und Zuschüsse.

Nichtsdestotrotz sollten Sie prüfen, ob es Kredite oder Zuschüsse gibt, für die Sie sich qualifizieren. Es gibt zum Beispiel Kredite für Existenzgründer der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Sie auch nutzen können, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind. Das geht allerdings nur, wenn Sie mittelfristig eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben.

Nebenberuflich selbstständig: Muss man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, müssen Sie Ihr Einkommen versteuern. Neben der Einkommenssteuer müssen Sie als Gewerbetreibender außerdem Gewerbesteuer zahlen. Wenn Sie kein Kleinunternehmer sind, müssen Sie darüber hinaus Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Sie sind im Normalfall als Selbstständiger dazu verpflichtet, auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen. In bestimmten Fällen ist ein Vorsteuerabzug möglich. Sie ziehen dann die Umsatzsteuer ab, die Sie bereits entrichtet haben, zum Beispiel in Form von gezahlten Steuern für Lieferungen oder Einfuhrumsatzsteuer. Dadurch verringert sich der Betrag, den Sie dem Finanzamt schulden. In bestimmten Tätigkeitsfeldern sind auch Vorsteuerabzüge nach pauschalen Sätzen möglich.

Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, müssen Sie in der Regel vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Am Ende des Jahres geben Sie dann eine Umsatzsteuererklärung ab, wo die vorausgezahlten Beträge mit den tatsächlich fälligen Beträgen verrechnet werden.

Was ist bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit mit Sozialversicherungsbeiträgen? Fallen sie ebenfalls an? Wenn Sie wirklich nebenberuflich selbstständig sind und einen Hauptjob haben, der mehr Stunden pro Woche umfasst, zahlen Sie nur über diesen Job Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie hingegen als hauptberuflich selbstständig gelten, müssen Sie sich selbst versichern.

Bedenken Sie, dass Sie in manchen Bereichen auch in einer nebenberuflichen Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig sind. Setzen Sie sich am besten frühzeitig mit der Rentenversicherung in Verbindung, wenn das auf Sie zutrifft.

Nebenberuflich selbstständig: Vorsicht vor diesen Fallstricken

Bevor Sie sich in die nebenberufliche Selbstständigkeit stürzen, sollten Sie sich mit möglichen Fallstricken befassen, die Ihre Pläne durchkreuzen oder Ihnen Nachteile bringen könnten. Dazu gehört die Frage, ob Sie sich überhaupt nebenberuflich selbstständig machen dürfen. Dabei geht es nicht um formelle Genehmigungen von Behörden oder anderen Einrichtungen, sondern das Okay Ihres Arbeitgebers. Sie dürfen dem Arbeitgeber keine unmittelbare Konkurrenz machen, außerdem darf Ihre Leistung im Job nicht unter der Nebentätigkeit leiden. Wenn Sie diese Grundregeln beherzigen, kann der Arbeitgeber seine Zustimmung kaum verweigern. Formell um Erlaubnis bitten sollten Sie aber trotzdem.

Vorsicht ist geboten, wenn Ihr Hauptjob vergleichsweise wenige Stunden pro Woche umfasst. Es kann Ihnen dann nämlich passieren, dass Sie offiziell gar nicht als nebenberuflich, sondern als hauptberuflich selbstständig gelten. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse. Diese kann ein Statusfeststellungsverfahren in die Wege leiten. Falls dabei eine hauptberufliche Selbstständigkeit festgestellt wird, müssen Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit Beiträge zahlen.

Ein weiteres Risiko besteht dann, wenn Sie als Selbstständiger hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig sind. Es kann eine Scheinselbstständigkeit gegeben sein, wenn Sie in die Betriebsabläufe eines Auftraggebers eingebunden sind und nicht frei entscheiden können, wo und wann Sie arbeiten. Wird das bei einer Prüfung der Rentenversicherung festgestellt, werden Sie nachträglich als abhängig beschäftigt eingestuft. Der Arbeitgeber muss dann Sozialversicherungsbeiträge für Sie nachzahlen, außerdem ergibt sich ein Arbeitsverhältnis.

Arbeitslos und nebenberuflich selbstständig: Geht das?

Nicht jeder, der sich selbstständig macht, tut das aus einer Berufstätigkeit heraus. Vielleicht haben Sie keinen Job und sehen die Selbstständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit. Dann stellt sich die Frage: Geht das überhaupt? Kann man sich nebenberuflich selbstständig machen und trotzdem weiterhin staatliche Unterstützungsleistungen beziehen?

Das hängt davon ab, wie viele Stunden Sie nebenberuflich selbstständig arbeiten und ob Sie das reguläre Arbeitslosengeld (auch „Arbeitslosengeld 1“ genannt) oder die Grundsicherung („Bürgergeld“, ehemals „Hartz IV“ beziehungsweise „Arbeitslosengeld 2“) beziehen.

Prinzipiell können Sie nur weiterhin als arbeitslos gelten, wenn Sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Liegen Sie darüber, gelten Sie als erwerbstätig und haben somit keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Innerhalb dieser Grenze dürfen Sie sich als Arbeitsloser grundsätzlich selbstständig machen.

Einnahmen aus der Selbstständigkeit können zu Kürzungen beim Arbeitslosengeld führen

Als Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld sollten Sie wissen, dass Ihre Gewinne auf Ihren Anspruch angerechnet werden. Wie viel angerechnet wird, hängt von der Höhe Ihrer Einnahmen ab. Einen geringen Betrag dürfen Sie behalten. Je höher Ihre Einnahmen sind, desto stärker wird Ihr Bürger- oder Arbeitslosengeld gekürzt. Es gibt allerdings Zuverdienstgrenzen, bis zu denen das Einkommen aus der Selbstständigkeit anrechnungsfrei ist. Beim Bürgergeld liegt diese bei 100 Euro und beim Arbeitslosengeld I sind es 165 Euro.

Neben der Frage, ob Sie sich aus der Arbeitslosigkeit nebenberuflich selbstständig melden können, stellt sich auch die Frage, ob das überhaupt eine gute Idee ist. Oft ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit in Verbindung mit einer Arbeitslosigkeit stressig, weil Sie immer das Jobcenter oder Arbeitsamt im Nacken haben. Wenn Ihr Arbeitslosengeld oder Bürgergeld wegen Ihrer Einnahmen aus der Selbstständigkeit gekürzt wird, lohnt es sich außerdem womöglich nicht.

Falls Sie sich als Arbeitsloser nebenberuflich selbstständig machen möchten, sollten Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter oder beim Arbeitsamt besprechen. Lassen Sie sich dort beraten. Sie müssen außerdem bestimmte Formulare ausfüllen, um Ihre Nebentätigkeit anzumelden. Bedenken Sie, dass Sie als Empfänger von Bürgergeld weiterhin verfügbar für Jobs und Termine beim Amt sein müssen.

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