Gewinnbeteiligung: Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter

Am Ende des Jahres zahlen einige Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Gewinnbeteiligung aus. Das klingt nach einer klassischen Win-Win-Situation: Wenn es dem Arbeitgeber wirtschaftlich gut geht, lässt er seine Mitarbeiter an dem Erfolg teilhaben. Jedoch hat eine Erfolgsbeteiligung nicht nur positive Seiten.

Ein Chef zeigt in einem Meeting auf eine Infografik, die Mitarbeiter erhalten eine Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung: Was ist das?

Gewinnbeteiligung bedeutet, dass der Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens finanziell beteiligt wird. Bei der Gewinnbeteiligung ist die Bemessungsgrundlage in der Regel der Jahresgewinn des Unternehmens, der sich aus der Bilanz ergibt.

Die Gewinnbeteiligung ist aber nicht die einzige Form, den Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen:

  1. Umsatzbeteiligung: Im Gegensatz zur Gewinnbeteiligung ist bei der Umsatzbeteiligung nicht der Gewinn, sondern der Umsatz bestimmend. Steigt der Umsatz, haben die Beschäftigten einen Anspruch darauf, daran beteiligt zu werden. Das hat jedoch einen gewaltigen Nachteil für Unternehmen. Denn nur weil der Umsatz steigt, heißt das noch lange nicht, dass das Unternehmen auch mehr Gewinn macht. Läuft es schlecht, kann die Umsatzbeteiligung daher sogar ein ruinöses Geschäft für den Arbeitgeber sein.
  2. Erfolgsbeteiligung: Während sich Gewinn- und Umsatzbeteiligung aus einer kollektiven Leistung ergeben, nämlich der Anstrengung aller Mitarbeiter oder zumindest eines größeren Teils der Belegschaft, ist die Erfolgsbeteiligung individuell. Sie ist auch unter dem Namen Leistungsbeteiligung bekannt. Gemeint ist damit, dass Mitarbeiter eine finanzielle Belohnung bekommen, wenn sie eine bestimmte vorab definierte Leistung erbringen.

Welche Mitarbeiter bekommen eine Gewinnbeteiligung?

Welcher Mitarbeiter eine Gewinnbeteiligung oder Erfolgsbeteiligung erhält, hängt von den Vereinbarungen ab, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer (oder die Arbeitnehmervertretung) getroffen haben. Diese Vereinbarung kann sich

Gibt es keine entsprechende Vereinbarung, haben Beschäftigte keinen Anspruch auf eine Mitarbeiterbeteiligung. Außerdem bedeutet eine Mitarbeiterbeteiligung nicht automatisch, dass alle Beschäftigten im Unternehmen am Erfolg des Unternehmens teilhaben. Es ist durchaus denkbar, dass nur bestimmte Abteilungen oder gar nur bestimmte Mitarbeiter diese Form des flexiblen Gehalts bekommen. Besonders häufig sind Gewinnbeteiligungen im Vertrieb, denn dort ist der Zusammenhang zwischen der persönlicher Leistung des Mitarbeiters und einem gesteigerten Umsatz oder Gewinn besonders groß.

Es ist durchaus üblich, dass eine Gewinnbeteiligung nach einer Kündigung ausgeschlossen wird. Dazu wird meist ein Datum in dem entsprechenden Vertragswerk genannt, bis zu dem der Mitarbeiter noch im Unternehmen beschäftigt sein muss. Endet das Arbeitsverhältnis vor diesem Termin, hat der ehemalige Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung.

Nach welchen Kriterien wird die Gewinnbeteiligung gezahlt?

Auch die Kriterien, die darüber entscheiden, ob die Gewinnbeteiligung ausgezahlt wird, können individuell ausgehandelt werden. Folgende Regelungen sind häufig zu finden:

  • Neukunden: Bei Mitarbeitern, die im Vertrieb arbeiten, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine bestimmte Anzahl an Neukunden einigen, die angeworben werden muss.
  • Gewinn: Andere Unternehmen richten die Gewinnbeteiligung ihrer Mitarbeiter an der Höhe des Gewinns im Steuerjahr aus.
  • Produktivität: Auch andere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, wie zum Beispiel die Produktivität, sind ein Anhaltspunkt, ob eine Erfolgsbeteiligung ausgeschüttet wird oder nicht. Chef und Mitarbeiter können sich darauf einigen, dass die Gewinnbeteiligung ab einer gewissen messbaren Produktivitätssteigerung des Teams oder der Abteilung ausgezahlt wird.
  • Zielvereinbarungen: Möchte der Arbeitgeber dagegen individuelle Ergebnisse seiner Mitarbeiter sehen, kann er mit ihnen Zielvereinbarungen schließen. In diesen Zielvereinbarungen kann konkret festgehalten werden, welche Leistung der Mitarbeiter erbringen muss, damit er am Gewinn oder Erfolg des Unternehmens beteiligt wird. In einer derartigen Zielvereinbarung kann auch stehen, wie viel Prozent des Gesamtgewinns die Gewinnbeteiligung für jeden einzelnen Mitarbeiter ausmacht.

Wann wird eine Gewinnbeteiligung oder Erfolgsbeteiligung ausbezahlt?

Auch die Modalitäten der Auszahlung können individuell geregelt werden. So ist möglich, dass Mitarbeiter monatlich einen flexiblen Gehaltsbaustein bekommen, der sich am Erfolg oder dem erreichten Gewinn ausrichtet. Besonders bei Mitarbeitern im Vertrieb sind diese variablen Bausteine oft anzutreffen.

Häufiger sind jedoch die Fälle, in denen Mitarbeiter eine Gewinnbeteiligung am Ende des Jahres bekommen. Diese Form der Gewinnbeteiligung geht dann meist an alle Mitarbeiter des Unternehmens. Wie viel Geld jeder einzelne Mitarbeiter erhält und ob die Gewinnbeteiligung überhaupt bezahlt wird, hängt vom Gewinn des Unternehmens während des Jahres ab.

Die Vor- und Nachteile der Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung hat für Mitarbeiter den ganz offensichtlichen Vorteil, dass sie mehr Geld bekommen. Aber auch Arbeitgeber müssen in irgendeiner Weise von der Erfolgsbeteiligung ihrer Mitarbeiter profitieren, sonst würden sie diese wohl nicht gewähren. Schauen wir uns daher die verschiedenen Vor- und Nachteile genauer an.

Arbeitgeber versprechen sich durch die Gewinnbeteiligung folgende Vorteile:

  • Die Gewinnbeteiligung soll die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden. Somit sollen die Kündigung zurückgehen und die Kosten für die Einstellung neuer Mitarbeiter minimiert werden.
  • Die Erfolgsbeteiligung soll außerdem die Motivation der Beschäftigten steigern. Gerade wenn die Beteiligung daran geknüpft ist, dass bestimmte Kennzahlen erreicht werden, kann sich das in einer erhöhten Produktivität niederschlagen. Auf der anderen Seite fühlen sich Mitarbeiter durch die Gewinnbeteiligung besonders wertgeschätzt, was ebenfalls zu einer größeren Motivation führt, gute Arbeit für den Chef zu leisten.
  • Wer derart am Unternehmenserfolg mitarbeitet, identifiziert sich stärker mit seinem Arbeitgeber und ist ihm gegenüber loyaler. Mitarbeiter, die ihre erfolgsabhängige Bezahlung selbst in der Hand haben, verstehen sich nicht mehr nur als bloße Befehlsempfänger, sondern übernehmen Verantwortung für das Unternehmen. Selbstbestimmtes Arbeiten führt dazu, dass Mitarbeiter bereit sind, mehr Leistung zu bringen und notfalls auch Überstunden zu machen, wenn der Erfolg eines Projektes davon abhängt. Auch das ist ein Verhalten, das sich Arbeitgeber von ihren Beschäftigten erhoffen, und damit ein deutlicher Vorteil der Gewinnbeteiligung.

Die Gewinnbeteiligung bringt aber auch Nachteile mit sich:

  • In einigen Unternehmen erhalten Mitarbeiter jedes Jahr eine Gewinnbeteiligung. Unter Umständen führt das zu einer gewissen Gewöhnung. Mitarbeiter wissen die Gewinnbeteiligung nicht mehr zu schätzen, sondern sehen sie als Selbstverständlichkeit an. Die oben beschriebenen positiven Effekte verpuffen dann. Fällt die Gewinnbeteiligung niedriger aus, als erwartet, kann das sogar zu einer sinkenden Motivation führen. Nach dem Motto: Warum soll ich mich weiterhin wie früher anstrengen, wenn ich weniger Erfolgsbeteiligung bekomme?
  • Wenn alle Mitarbeiter am Ende des Jahres eine Erfolgsbeteiligung erhalten, kann sich noch ein weiterer Nachteil zeigen. Es besteht bei diesem Vorgehen immer die Gefahr, dass sich einige Beschäftigte ungerecht behandelt fühlen. Denn egal welche Leistung sie bringen, im Hinblick auf die Gewinnbeteiligung wird sich nichts ändern. Wenn sich Leistung nicht auszahlt oder Mitarbeiter, die sich nicht anstrengen, ebenso belohnt werden, kann die Erfolgsbeteiligung sogar demotivierend wirken.
  • Umgekehrt können sich Beschäftigte ungerecht behandelt fühlen, wenn die Gewinnbeteiligung nur selektiv ausgezahlt wird. Erhalten nur bestimmte Mitarbeiter oder bestimmte Abteilungen eine Beteiligung am Erfolg, kann das als ungerecht empfunden werden. Denn vielleicht haben sich die Mitarbeiter aus der Buchhaltung ebenso angestrengt und Überstunden gemacht wie die Mitarbeiter aus dem Vertrieb. Allerdings erhalten laut Arbeitsvertrag oder sonstiger vertraglicher Vereinbarung nur die Vertriebsmitarbeiter eine Gewinnbeteiligung. Diese scheinbare Ungleichbehandlung kann zu Neid und schlechter Stimmung in der Belegschaft führen.

Gewinnbeteiligung versteuern? Das ist zu beachten

Wird die Gewinnbeteiligung zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt, muss sie auch versteuert werden. Zahlt der Arbeitgeber die Gewinnbeteiligung jedoch nicht direkt aus, kann man als Mitarbeiter, zumindest vorerst, einer Versteuerung entgehen. Eine Möglichkeit ist, die Gewinnbeteiligung nicht oder nicht vollständig auszuzahlen und stattdessen in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Das eingezahlte Geld muss dabei nicht sofort versteuert werden. Das passiert erst, wenn der Mitarbeiter in den Ruhestand geht. Der Vorteil bei dieser Methode ist der günstigere Steuersatz. Man geht davon aus, dass Rentner einen besseren Steuersatz haben als Arbeitnehmer, die noch mitten im Berufsleben stehen. Was dazu führt, dass sie mit diesem Vorgehen Steuern sparen.

Statt die Gewinnbeteiligung in bar auszuzahlen, kann der Arbeitgeber noch einen anderen Trick anwenden. Er kann die Gewinnbeteiligung in einen geldwerten Vorteil umwandeln. Gewährt er die Erfolgsbeteiligung zum Beispiel in Form eines Mitarbeiterrabatts, bleibt diese bei einem Betrag bis zu 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei. Pro Monat darf der Arbeitgeber Gutscheine im Wert von bis zu 44 Euro überreichen.

Bildnachweis: ESB Professional / Shutterstock.com

Nach oben scrollen