Einstellungsuntersuchung: Wie läuft sie ab, was ist erlaubt?

Wer sich für einen neuen Job bewirbt, auf den kann eine Einstellungsuntersuchung zukommen. Das gilt besonders bei Stellen im öffentlichen Dienst und in größeren Unternehmen. Was wird bei einer Einstellungsuntersuchung genau untersucht? Wie läuft die Untersuchung ab – und bei welchem Arzt findet sie statt? Hier erfahren Sie alles, was Sie vor einer Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst oder bei anderen Arbeitgebern wissen sollten.

Eine Ärztin redet mit einem Mann, was ist die Einstellungsuntersuchung?

Die Einstellungsuntersuchung als Hürde auf dem Weg zum Job

Wenn Sie sich fragen, was bei einer Einstellungsuntersuchung auf Sie zukommt, haben Sie sich womöglich für eine neue Stelle beworben – vielleicht im öffentlichen Dienst. Nun ist im Bewerbungsprozess ist eine solche Untersuchung vorgesehen. Was genau verbirgt sich dahinter? Bei einer Einstellungsuntersuchung werden potenzielle neue Mitarbeiter untersucht und über ihren gesundheitlichen Zustand befragt. Davon versprechen sich Arbeitgeber mehr Sicherheit: Sollte es aus gesundheitlichen Gründen Bedenken gegen die Einstellung eines bestimmten Kandidaten geben, erfahren sie das durch eine Einstellungsuntersuchung.

Die Einstellungsuntersuchung ist auch als betriebsärztliche Untersuchung oder, im öffentlichen Dienst, als amtsärztliche Untersuchung bekannt. Sie wird vor allem im öffentlichen Dienst vergleichsweise häufig genutzt, kann aber auch auf Sie zukommen, wenn Sie sich in der freien Wirtschaft für einen Job bewerben. Bei einer Einstellungsuntersuchung prüft ein Betriebsarzt oder Amtsarzt, ob ein Bewerber in gesundheitlicher Hinsicht für die angestrebte Stelle geeignet ist. Wenn es keinen Betriebsarzt gibt, kann auch ein unabhängiger Arzt mit dieser Aufgabe beauftragt werden.

Ärztliche Einstellungsuntersuchung: Muss man sich dazu bereiterklären?

Viele Bewerber würden lieber keine Einstellungsuntersuchung über sich ergehen lassen. Hat man dabei ein Mitspracherecht? Und darf der Arbeitgeber überhaupt von einem verlangen, dass man sich amts- oder betriebsärztlich untersuchen lässt, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt? Es kommt auf die Stelle und den Arbeitgeber an. In manchen Fällen kann es für Bewerber verpflichtend sein, die Einstellungsuntersuchung mitzumachen. Das gilt zum Beispiel für minderjährige Bewerber. Hier sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine entsprechende Untersuchung vor. Dadurch soll verhindert werden, dass Jugendlichen zu viel zugemutet wird.

Eine Einstellungsuntersuchung kann auch verpflichtend sein, wenn Arbeitnehmer bei der Arbeit mit Strahlung oder Gefahrstoffen zu tun haben, oder wenn sie besonders viel Verantwortung übernehmen, zum Beispiel als Pilot. Auch vor einer Verbeamtung ist eine amtsärztliche Untersuchung im öffentlichen Dienst vorgesehen. Öffentliche Stellen dürfen von Bewerbern in begründeten Fällen verlangen, dass sie sich vom Amtsarzt untersuchen lassen. Ein genereller Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Das war im ehemaligen Bundesangestelltentarifvertrag BAT mal der Fall, ist aber im geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht allgemein vorgesehen.

Warum es riskant ist, eine Einstellungsuntersuchung abzulehnen

In vielen Fällen hat der Arbeitgeber – egal, ob öffentlich oder privat – keine Handhabe und kann Bewerber nicht dazu zwingen, einer Einstellungsuntersuchung zuzustimmen. Er darf Bewerber allerdings darum bitten, sich vor einer Einstellung ärztlich untersuchen zu lassen. Es liegt dann an den Bewerbern, wie sie mit dieser Bitte umgehen. Sie als Bewerber könnten also Nein sagen – theoretisch jedenfalls.

Praktisch haben Sie kaum eine andere Wahl, als zuzusagen, wenn Sie wirklich Interesse an dem Job haben. Eine Ablehnung der Einstellungsuntersuchung wird ein Arbeitgeber wahrscheinlich negativ werten. Sie kann dazu führen, dass man sie nicht mehr so positiv sieht. Oder sogar dazu, dass Sie direkt aussortiert werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich nicht doch lieber zu einer Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt bereiterklären. 

Wie läuft eine Einstellungsuntersuchung ab?

Was passiert bei einer Einstellungsuntersuchung und wie läuft sie genau ab? Grundsätzlich untersucht der Betriebsarzt, Amtsarzt oder behandelnde Arzt, ob ein Bewerber tauglich für die angestrebte Stelle ist. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass er die nötige Fitness und Belastbarkeit mitbringt. Es soll auch sichergestellt werden, dass weder die Gesundheit des Bewerbers noch die seiner möglichen künftigen Kollegen gefährdet wäre.

Der Betriebs- oder Amtsarzt stellt Bewerbern üblicherweise einige Fragen, um sich ein besseres Bild von ihrem gesundheitlichen Zustand machen zu können. Das kann Fragen nach akuten oder chronischen Krankheiten beinhalten, nach möglichen ansteckenden Krankheiten oder geplanten Behandlungen und Eingriffen. Der Arzt kann den Bewerber auch über bestimmte gesundheitliche Aspekte aufklären.

Bei einer Einstellungsuntersuchung wird nicht nur geredet, sondern der Arzt untersucht den Bewerber auch. Was dabei genau gemacht wird, hängt von der angestrebten Stelle und den zugehörigen Tätigkeiten ab. Typisch sind Untersuchungen wie die folgenden:

  • Laboruntersuchungen (Urin, Blut)
  • Untersuchungen von Herz, Lunge und Leber
  • Messung von Puls und Blutdruck
  • Beweglichkeitsübungen
  • Reflexübungen
  • Sehtest
  • Hörtest

Ablauf einer Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst

Wer eine Stelle im öffentlichen Dienst antreten oder verbeamtet werden möchte, auf den kann eine amtsärztliche Untersuchung zukommen. Was vorgesehen ist, hängt von der Behörde und der Stelle ab. In ihrem Ablauf sind amtsärztliche Untersuchungen im öffentlichen Dienst ähnlich wie Einstellungsuntersuchungen für andere Jobs. Üblicherweise stellt der Amtsarzt dem Bewerber oder Mitarbeiter eine Reihe von Fragen zu seiner Gesundheit. Typisch ist zudem ein Fragebogen, den die zu untersuchende Person ausfüllen muss. Abgefragt wird darin etwa, ob der Bewerber medikamentös behandelt wird, ob er akute Beschwerden hat, wie sein gesundheitlicher Zustand bislang war und ob seine Eltern bestimmte Erkrankungen haben.

Hinzu kommt bei einer Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst wie bei anderen Einstellungsuntersuchungen eine Untersuchung durch den Amtsarzt. Hier geht es insbesondere um das Leistungsvermögen von Herz und Lunge, um die Leber, den Blutdruck und Puls, das Seh- und Hörvermögen. Es kann auch ein EKG gemacht werden. Ebenso wird häufig Blut abgenommen und eine Urinprobe untersucht.

Was darf der Betriebsarzt bei einer Einstellungsuntersuchung?

Was ist bei einer Einstellungsuntersuchung erlaubt, was nicht? Es fängt schon mit dem Arzt an: Darf der Arbeitgeber bestimmen, wer einen untersucht? Im öffentlichen Dienst ist es der Amtsarzt, der die Einstellungsuntersuchung durchführt. Viele größere Firmen haben einen Betriebsarzt, der dafür zuständig ist. Oder es wird ein anderer Arzt mit dieser Aufgabe betraut. Ablehnen dürfen Sie die Behandlung durch den vorgesehenen Arzt in der Regel nicht. Nur, wenn Sie gute Gründe dafür haben, ist es denkbar, in Absprache mit dem Arbeitgeber auf einen anderen Arzt auszuweichen. Die Sorge, dass der vom Arbeitgeber gewählte Arzt befangen sein könnte, ist allerdings kein hinreichend guter Grund dafür. 

Bei der eigentlichen Untersuchung darf der behandelnde Arzt Ihnen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellen und die weiter oben genannten Untersuchungen durchführen. Es ist auch zulässig, wenn eine Blutprobe und/oder Urinprobe von Bewerbern verlangt wird.

Der Arzt darf Sie bei einer Einstellungsuntersuchung fragen, ob Sie ansteckende Krankheiten haben. Er darf sich erkundigen, ob Sie durch bestimmte gesundheitliche Umstände mittelfristig arbeitsunfähig werden könnten oder ob Sie einen operativen Eingriff oder eine Kur geplant haben. Ebenso darf er über Krankheiten Auskunft verlangen, die Ihre Befähigung, den angestrebten Job auszuüben, beeinträchtigen könnten.

Unzulässige Fragen müssen Sie nicht beantworten

Nicht jede Frage, die ein Betriebs- oder Amtsarzt Ihnen stellen könnte, ist zulässig. Wenn Sie sich mit unzulässigen Fragen konfrontiert sehen, müssen Sie diese nicht wahrheitsgemäß beantworten. Notlügen sind erlaubt. Ebenso können Sie sich weigern, die entsprechenden Fragen des Arztes zu beantworten. Bei zulässigen Fragen müssen Sie allerdings die Wahrheit sagen. Wenn Sie das nicht tun, kann Ihre Lüge im Zweifel auch Jahre später noch Folgen haben, die von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen können.

Zu den Fragen, die ein Arzt bei einer Einstellungsuntersuchung nicht stellen darf, gehören beispielsweise Fragen nach Vorerkrankungen des Bewerbers oder von seinen Eltern, nach Erbkrankheiten oder den Gewohnheiten des Bewerbers. Unzulässig sind zudem Fragen nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft. Ein Schwangerschaftstest verbietet sich aus demselben Grund. Nicht erlaubt sind darüber hinaus HIV-Tests und genetische Tests. 

Drogentest bei Einstellungsuntersuchung?

Bei manchen Einstellungsuntersuchungen ist vorgesehen, dass der Bewerber eine Blutprobe und/oder Urinprobe abgibt. Dürfen diese Proben auf Drogen hin untersucht werden? Grundsätzlich nicht. Was aber, wenn der Betriebsarzt oder Amtsarzt einen Drogentest machen möchte? Das könnte zum Beispiel im Rahmen einer Neueinstellung von Ihnen verlangt werden. Ist es erlaubt? Für einen solchen Schritt gibt es keine Rechtsgrundlage. Lediglich dann, wenn die entsprechende Stelle es unbedingt erforderlich macht, kann ein Drogentest rechtens sein. In der Praxis dürfte das in den seltensten Fällen der Fall sein.

Wenn Sie bereits für den Arbeitgeber tätig sind, darf dieser nicht einfach grundlos einen Drogentest von Ihnen verlangen. Es muss einen begründeten Verdacht auf einen Drogenkonsum geben, der die Befähigung der betreffenden Person für seinen Job beeinträchtigt. Routinemäßige Blutuntersuchungen, um möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum nachzuweisen, sind hingegen nicht erlaubt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil im August 1999 klargestellt (Az. 2 AZR 55/99).

Kann die Einstellungsuntersuchung die Jobzusage verhindern?

Welche Auswirkungen hat das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung auf die weiteren Chancen eines Bewerbers? Kann es verhindern, dass man die Stelle bekommt? Prinzipiell ja, je nachdem, zu welchen Schlüssen der behandelnde Arzt durch die Ergebnisse der Untersuchung gekommen ist. Der Arbeitgeber möchte nicht ohne Grund wissen, ob ein Bewerber die gesundheitliche Befähigung für die angestrebte Stelle mitbringt, und ob das Risiko besteht, dass er in absehbarer Zeit aus gesundheitlichen Gründen ausfällt.

Wenn ein Bewerber aus Sicht des Betriebsarztes nicht für den Job geeignet ist oder wenn er aufgrund geplanter Behandlungen oder relevanter Erkrankungen arbeitsunfähig werden könnte, wird der Arbeitgeber ihn wahrscheinlich nicht einstellen. Entscheidend ist letztlich, um welche Stelle es geht und welche körperliche Fitness dabei vorausgesetzt wird. Bei Schreibtischjobs ist das Risiko für halbwegs gesunde Bewerber nicht allzu groß, dass sie aufgrund des ärztlichen Urteils nach der Einstellungsuntersuchung eine Absage erhalten. Die meisten Bewerber müssen sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht fürchten.

Falls Sie eine Absage erhalten, können Sie dagegen wenig tun, zumal Sie womöglich gar nicht wissen, was den Ausschlag gegeben hat. Besonders problematisch ist es allerdings, wenn angehende Beamte durch die Ergebnisse einer amtsärztlichen Untersuchung nicht verbeamtet werden. Vom Urteil des Arztes hängt in solchen Fällen besonders viel ab. Betroffene sollen sich in solchen Fällen anwaltlichen Beistand suchen. Ein Anwalt kann das ärztliche Gutachten prüfen und Betroffene hinsichtlich möglicher nächster Schritte individuell beraten.

Bildnachweis: Alexander Raths / Shutterstock.com

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