Bestechlichkeit: Was dürfen Arbeitnehmer, was ist strafbar?

Eine Aufmerksamkeit von Kunden hier, ein Geschenk von Geschäftspartnern zu Weihnachten da: Viele Arbeitnehmer haben schon einmal Geschenke von Dritten angenommen. Aber darf man das überhaupt? Oder läuft man Gefahr, sich dem Vorwurf auszusetzen, man sei bestechlich? Was ist Bestechung genau, was Bestechlichkeit? Und welche Folgen kann sie haben? Hier erfahren Sie alles, was Sie zu Bestechlichkeit im Job wissen müssen.

Ein Mann im Büro mit einem Geschenk, was ist Bestechlichkeit?

Bestechung und Bestechlichkeit: Definition der Begriffe

Damit wir klären können, wann es sich um Bestechung im Job handelt, muss zunächst klar sein, was Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit eigentlich ist. Beide Sachverhalte sind zwei Seite einer Medaille: Wer sich von anderen bestechen lässt, ist bestechlich.

Bestechung bedeutet dabei, dass jemand einer anderen Person bestimmte Geschenke, Leistungen, Geld oder Vorteile anbietet. Im Gegenzug verlangt er von dieser Person eine Gegenleistung, etwa ein bestimmtes Verhalten wie beispielsweise die Gewährung von Vorteilen oder Gefälligkeiten. Auf diese Gegenleistung besteht eigentlich kein Anspruch – ergo die Bestechung, um dennoch Vorteile zu erlangen.

Bestechlichkeit ist das Gegenstück zur Bestechung. Sie ist gegeben, wenn jemand sich von anderen bestechen lässt. Eine Person lässt sich etwa Geschenke, Aufmerksamkeiten oder Geld geben und handelt im Gegenzug in einer Art und Weise, die mit ihren Pflichten nicht vereinbar ist. Praktisch kann das zum Beispiel so aussehen, dass jemand gegen die Pflichten des Arbeitsvertrags verstößt, gegen Gesetze oder gegen moralische Standards und ungeschriebene Regeln. 

Bestechlichkeit und Vorteilsnahme: So unterscheiden sie sich

Längst nicht immer geht es bei Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit um materielle Gegenstände oder Geld. Wenn Menschen in einer bestimmten Position bestochen werden, kann das Ziel auch sein, dass diese das eigene Anliegen bevorzugt behandeln. Es kann zum Beispiel darum gehen, einen ersehnten Auftrag zu bekommen oder dass eine Aufsichtsbehörde wegschaut, wenn illegale Machenschaften im Gange sind.

Abzugrenzen ist Bestechlichkeit von Vorteilsnahme im Amt. In diesem Fall nimmt jemand im Job Geschenke an oder akzeptiert Aufmerksamkeiten, ohne dafür aber eine Gegenleistung zu erbringen, mit der er seine Pflichten verletzt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Sachbearbeiter einen Antrag vorzieht, ihn also schneller bearbeitet, aber ohne einen bestimmten Ausgang seiner Prüfung zuzusagen.

Wann ist Bestechlichkeit im Job gegeben?

Für Sie als Arbeitnehmer ist die Frage entscheidend, wann man im Job von Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit sprechen kann. Wohl jeder Arbeitnehmer hat schon einmal zu Weihnachten ein Präsent von einem Geschäftskontakt bekommen, zum Beispiel einen Wein, einen Kalender oder eine andere Aufmerksamkeit. Ist es schon Bestechlichkeit, solche Geschenke anzunehmen? Normalerweise nicht. Laut Definition ist Bestechlichkeit nur dann gegeben, wenn die Bestechung eine Gegenleistung auslöst, mit der die andere Person gegen ihre Pflichten verstößt. Das dürfte bei den meisten geringwertigen Präsenten zu bestimmten Anlässen nicht der Fall sein.

Es kommt auch darauf an, ob eine Zuwendung sozialadäquat ist. Bei den meisten geringwertigen Zuwendungen kann man nicht vernünftigerweise annehmen, dass sie als Bestechung gemeint sind und den Empfänger zu einer bestimmten Leistung drängen sollen. Klassische Beispiele für unverfängliche Geschenke sind Werbegeschenke von geringem Wert, zum Beispiel Kalender zum Jahreswechsel, Kugelschreiber oder Notizblöcke. Auch eine Schachtel Pralinen oder andere Süßigkeiten als Dank für die Zusammenarbeit sind in der Regel kein Problem.

Es kommt auf den Wert an – und darauf, wie Sie auf eine Zuwendung reagieren

Der Wert von Zuwendungen entscheidet darüber mit, ob man von Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit ausgehen kann. Angestellte im öffentlichen Dienst sind beispielsweise gehalten, keine Geschenke im Wert von mehr als zehn Euro anzunehmen, ohne zuvor Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten gehalten zu haben. Analog dazu kann man in der freien Wirtschaft von einer Grenze von etwa 25 Euro ausgehen, wobei es sich nicht um einen fixen Höchstwert, sondern einen Richtwert handelt.

Der Geldwert einer Zuwendung allein ist jedoch nicht entscheidend. Maßgeblich ist, wie der Empfänger der Leistung darauf reagiert. Ebenfalls eine Rolle spielen der Anlass des Geschenks und die Positionen der beteiligten Personen. Viele Unternehmen haben Compliance-Richtlinien, in denen Beschäftigte sich darüber informieren können, was sie annehmen dürfen und was nicht. Wenn es solche Richtlinien nicht gibt oder Sie unsicher sind, ist es grundsätzlich sinnvoll, mit dem Vorgesetzten zu sprechen. So setzen Sie sich nicht dem Verdacht aus, bestechlich zu sein – sonst hätten Sie schließlich nicht mit Ihrem Chef über die Sache geredet und sich dort Rat geholt.

Beispiele: So können Bestechung und Bestechlichkeit im Job aussehen

Bestechung und Bestechlichkeit im Beruf können viele Gesichter haben. Hier einige (fiktive) Beispiele dafür, wie beides konkret aussehen könnte:

  • Ein Unternehmen ist in illegale Machenschaften verstrickt. Allzu große Sorgen macht man sich in der Geschäftsführung allerdings nicht: Man hat schließlich einige hochrangige Politiker auf seiner Seite – dank langjähriger Zuwendungen wie kostenloser Urlaube in Luxusressorts und hohen Geldspenden.
  • Eine Firma möchte von einer Aufsichtsbehörde eine Genehmigung für den Neubau einer Filiale bekommen, allerdings gibt es hier und da offene Fragen. Der Firmenchef möchte mögliche Bedenken bei der Bauaufsicht ausräumen, indem er der zuständigen Person eine Gefälligkeit anbietet.
  • Im Job hat jemand Zugang zu Rohstoffen, die nicht so leicht zu bekommen sind. Er nimmt Bestechungsgelder von Dritten an und händigt ihnen dafür unter der Hand die gewünschten Ressourcen aus.
  • Ein Richter lässt sich bestechen: Er nimmt eine höhere Geldsumme an und lässt sich davon bei einem Urteil beeinflussen.

Gesetzliche Regelung von Bestechlichkeit

Bei Bestechung und Bestechlichkeit handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um Straftaten. Geregelt sind sie im Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere in den Paragrafen 332 StGB, 334 StGB und 299 StGB. Die Paragrafen 332 und 334 StGB behandeln das Thema Bestechung und Bestechlichkeit in der öffentlichen Verwaltung. Aus den Regelungen im Strafgesetzbuch geht hervor, dass nicht nur die tatsächliche Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit bei Amtsträgern und Richtern strafbar ist. Strafbar macht sich auch, wer grundsätzlich zu Pflichtverletzungen im Gegenzug für Bestechungen bereit ist.

Paragraf 299 StGB regelt Bestechung und Bestechlichkeit im allgemeinen geschäftlichen Verkehr. Demnach ist es strafbar, wenn jemand als Gegenleistung für eine Bevorzugung beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen oder in anderer unlauterer Art und Weise einen Vorteil für sich oder Dritte annimmt, fordert oder sich versprechen lässt. Es ist auch strafbar, wenn Beschäftigte ohne die Erlaubnis ihres Arbeitsgebers Dritten bestimmte Handlungen zusagt, durch die sie ihre Pflichten verletzen, wenn sie im Gegenzug dafür bestimmte Vorteile bekommen. Ebenso ist es verboten, im selben Kontext bestimmte Handlungen zu unterlassen, zu denen man eigentlich verpflichtet wäre.

Wann verjährt Bestechung?

Wer sich bestechen lässt oder andere besticht, kann auch noch später dafür belangt werden – allerdings in gewissen zeitlichen Grenzen. Wie die meisten Straftatbestände verjährt auch Bestechung. Bei Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit gemäß Paragraf 299 StGB gilt üblicherweise eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Tat beendet wurde. Damit es zu einer Strafverfolgung kommen kann, muss die Anzeige innerhalb der Verjährungsfrist gestellt werden.

Bestechlichkeit: Diese Folgen kann sie haben

Betroffenen drohen sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Folgen bei Bestechlichkeit und Bestechung laut StGB. Die möglichen strafrechtlichen Folgen ergeben sich insbesondere aus den Paragrafen 299, 332 und 335 StGB. Amtsträgern drohen demnach bei Bestechlichkeit Freiheitsstrafen, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern können. In minder schweren Fällen können Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Bestechung kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden, in minder schweren Fällen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Das Strafmaß bei besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit ist in Paragraf 335 StGB geregelt. Das sind solche Fälle, in denen es sich um Vorteile von großem Ausmaß handelt, bei gewerbsmäßigen Handlungen und wiederholter Bestechlichkeit. Laut Strafgesetzbuch können solche Fälle mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden. Paragraf 299 StGB regelt mögliche Strafen für Bestechlichkeit im öffentlichen Verkehr. Hier droht Betroffenen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Strafbar ist nicht nur Bestechlichkeit, sondern auch Vorteilsnahme im Amt, die nicht mit einer Pflichtverletzung verbunden ist. Nach Paragraf 331 StGB können Amtsträger dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Bereits der Versuch ist strafbar.

Diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen bei Bestechlichkeit im Job

Für Arbeitnehmer, die sich bestechen lassen, sind nicht nur strafrechtliche Konsequenzen denkbar. Sie riskieren auch ihren Job. Was ihnen droht, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Wenn bekannt wird, dass ein Beschäftigter bestechlich ist, wird ihn der Arbeitgeber dafür mindestens abmahnen. In den meisten Fällen entscheidet sich der Arbeitgeber womöglich eher direkt für eine Kündigung, die in vielen Fällen auch fristlos ausgesprochen werden kann.

Nach einer solchen Kündigung droht Betroffenen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – aus Sicht des Arbeitsamts haben sie das Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses selbst verschuldet. Dadurch verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt. Der ehemalige Arbeitgeber kann außerdem Schadensersatz von ihnen verlangen. 

So gehen Sie korrekt mit Geschenken und Gefälligkeiten um

Um sich nichts zuschulden kommen zu lassen, sollten Sie auf Zuwendungen von Dritten zurückhaltend reagieren. Wenn Ihnen jemand ein Geschenk oder eine Gefälligkeit anbietet, sollten Sie die Intentionen der anderen Person hinterfragen. Ist es wahrscheinlich, dass diese Person sich jetzt oder später einen Gefallen von Ihnen erhofft? Entscheidend ist zudem, welchen Wert das Geschenk hat und in welchem Rahmen es übergeben wird. Ein geringwertiges Präsent zum Jahresende ist sicherlich in den meisten Fällen kein Problem, während Sie bei einer Luxusreise hellhörig werden sollten.

Geschenke, um die Sie sich meist keine Sorgen zu machen brauchen, betreffen etwa die „drei Ks“: Kugelschreiber, Kalender und Kleinigkeiten in diesem Stil. Ansonsten gilt: Je teurer das Geschenk, desto eher sollten Sie es ablehnen. Falls es in Ihrer Firma Compliance-Regelungen gibt, schauen Sie im Zweifel dort nach, wie der Umgang mit Geschenken und Zuwendungen geregelt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich korrekt verhalten, zögern Sie nicht, Ihren Chef um Rat zu fragen. So gehen Sie offen mit der Angelegenheit um – und machen deutlich, dass Sie nichts zu verbergen haben und sich ordnungsgemäß verhalten möchten.

Bildnachweis: Artem Oleshko / Shutterstock.com

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