Bewerbung als Familienhelfer / Familienhelferin
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Muster / Vorlage: Bewerbungsschreiben „Familienhelfer / Familienhelferin“
Tipps für ein besseres Bewerbungsanschreiben:
Häufige Aufgaben, Tätigkeiten und Einsatzorte als Familienhelfer / Familienhelferin
Familienhelfer / Familienhelferin ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. In der Regel handelt es sich dabei um eine sozialpädagogische Fachkraft, deren Hauptaufgabe darin besteht, Familien ambulant bei der Bewältigung von Krisensituationen zu unterstützen. Auch Haus- und Familienpfleger / Haus- und Familienpflegerinnen werden häufig als Familienhelfer bzw. Familienhelferinnen bezeichnet, haben aber – ähnlich wie Erzieher / Erzieherinnen – eine dreijährige schulische Ausbildung an einer Fachschule absolviert.
So vielfältig wie die Probleme, die innerhalb einer Familie auftreten können, sind auch die Aufgaben, die ein Familienhelfer / eine Familienhelferin übernimmt. Ein Großteil der Hilfsbedürftigen sind alleinerziehende Mütter oder Väter, die den Haushalt oder die Kindererziehung nicht mehr allein bewältigen können. Oft handelt es sich um Familien, bei denen Verdacht auf Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit des Elternteils besteht. Auch Flüchtlinge und Migranten nehmen immer häufiger Familienhilfe in Anspruch.
Mit dem Ziel, dass gefährdete Kinder nach Möglichkeit in ihrer Familie bleiben können, begleiten die Familienhelfer / Familienhelferinnen diese meist über mehrere Jahre. Dabei unterstützen sie die Probanden je nach Bedarf bei der Führung des Haushalts, begleiten sie bei Behördengängen oder zum Einkaufen, helfen bei der Wohnungssuche und der Organisation eines Umzugs oder bei der Suche nach einem Krippen- oder Kindergartenplatz. Bereits schulpflichtige Kinder bringen sie zur Schule, betreuen sie bei den Hausaufgaben und begleiten die Eltern verhaltensauffälliger Kinder zu Gesprächen mit deren Lehrern. Auch auf ihre Freizeitgestaltung und ihren Freundeskreis haben sie ein Augenmerk. In Konfliktsituationen zwischen älteren Kindern und deren Eltern bzw. einem Elternteil vermittelt der Familienhelfer / die Familienhelferin zwischen den beiden Parteien.
Streng genommen leisten Familienhelfer Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. sie stehen nur den Familien zur Seite, die auch zu einer aktiven Mitarbeit bereit sind. Zu diesem Zweck treffen sie Vereinbarungen mit den Beteiligten und stellen mit ihnen gemeinsam verbindliche Regeln und Hilfepläne auf. Wer eine Familie im Auftrag des Jugendamtes betreut, ist zudem verpflichtet, alle sechs Monate einen Entwicklungsbericht und am Ende der Maßnahme einen Abschlussbericht zu erstellen.
Auch kurzzeitig können Familienhelfer / Familienhelferinnen einspringen, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Reha muss. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse. Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich bei Kommunen, Sozialstationen, ambulanten Pflegediensten oder in karitativen Einrichtungen.
Häufig geforderte Fähigkeiten und Qualifikationen bei der Bewerbung als Familienhelfer / Familienhelferin
Schulische Mindestvoraussetzung für den Beruf des Familienhelfers / der Familienhelferin ist der Hauptschulabschluss. Bevorzugt eingestellt werden jedoch staatlich anerkannte Erzieher / Erzieherinnen, Diplomsozialarbeiter / Diplomsozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen. Häufig erwarten die Arbeitgeber gute Deutschkenntnisse, EDV-Kenntnisse, den Besitz des Führerscheins Klasse B sowie eines eigenen Pkws. Träger, die Flüchtlinge und Migranten betreuen, setzen zudem Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz voraus.
Familienhelfer / Familienhelferin ist ein Beruf, der sehr viel Verantwortungsbewusstsein erfordert. So haben seine / ihre Berichte einen großen Einfluss auf die Zukunft einer Familie, beispielsweise auf die Entscheidung des Jugendamtes, ob gefährdete Kinder bei ihren Eltern bleiben dürfen oder nicht.
Stressresistenz, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit stehen bei den Arbeitgebern hoch im Kurs. Dies gilt auch für die Erfahrung in der Betreuung von Familien in besonders schwierigen Lebensumständen, z. B. Fällen von Kindesmisshandlung oder Drogenabhängigkeit.
Weitere Eigenschaften, über die man in diesem Beruf unbedingt verfügen sollte, sind Geduld, Einfühlungsvermögen, Kontaktbereitschaft und die Fähigkeit, das Vertrauen der Probanden zu gewinnen. Gerade von letzterer kann der Erfolg einer Maßnahme entscheidend abhängen, denn nur wer seinen Familienhelfer / seine Familienhelferin als Chance sieht und nicht bloß als den verlängerten Arm des Jugendamts, ist zur Mitarbeit bereit.
Der Umgang mit Menschen in kritischen Lebenssituationen erfordert psychische Stabilität und ein dickes Fell. Familienhelfer erfahren und erleben täglich Dinge, die sehr belastend sein können. Nur wem es gelingt, die Balance zwischen Empathie und professioneller Distanz zu wahren, kann auf Dauer in seinem Job erfolgreich sein.
Darüber hinaus sind sie den Klienten gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese müssen sich darauf verlassen können, dass sie sämtliche Informationen streng vertraulich behandeln.