Mindestlohn: Wie hoch ist er und wer erhält ihn?
Der gesetzliche Mindestlohn soll verhindern, dass Menschen trotz einer Arbeitstätigkeit nicht genug Geld zum Leben haben. Für wen gilt er? Wie hoch ist er? Welche Ausnahmen gibt es – und was kann man tun, wenn der Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstößt? Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.
Mindestlohn in Deutschland: Wie hoch ist der Mindestlohn?
Arbeit muss angemessen bezahlt werden. Gleichzeitig ist die höchste Prämisse für viele Arbeitgeber, wirtschaftlich zu arbeiten. Dazu gehört es, stets zu schauen, welche Kosten (noch weiter) gedrückt werden können. Der Zwang, die Ausgaben möglichst niedrig zu halten, kann zu niedrigen Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter führen. Um zu geringe Löhne zu verhindern, wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt.
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. So sieht es das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor. Im Jahr seiner Einführung betrug der Mindestlohn noch 8,50 Euro pro Stunde. Seit dem Jahr 2017 ist der Mindestlohn in Deutschland kontinuierlich gestiegen. Gegenwärtig beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde – und damit fast 2 Euro mehr als noch im Juli 2022. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob der Mindestlohn brutto oder netto gilt. Es handelt sich um den Brutto-Betrag.
Ein unabhängiges Gremium prüft die Höhe des Mindestlohns regelmäßig und legt fest, auf welchen Betrag der Mindestlohn steigen sollte. Das Mindestlohngesetz sieht eine Überprüfung alle zwei Jahre vor. Die Bundesregierung orientiert sich an der Empfehlung der Kommission, wenn sie über künftige Mindestlöhne entscheidet.
Der gegenwärtige Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde soll zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden.
Gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es verschiedene Branchenmindestlöhne, die nur in bestimmten Bereichen gelten. Der gesetzliche Mindestlohn stellt die absolute Verdienstuntergrenze in Deutschland dar. Das war nicht immer so: Bis zum 31. Dezember 2017 durften die Branchenmindestlöhne niedriger sein als der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2018 ist diese Übergangsphase vorbei. Seither dürfen Branchenmindestlöhne nur noch nach oben vom gesetzlichen Mindestlohn abweichen. Wo ein Branchenmindestlohn gilt, bekommen die Beschäftigten also mehr Geld als ihnen nach dem gesetzlichen Mindestlohn zustünde.
Ob Tariflöhne gelten, hängt von den Regelungen der jeweils gültigen Tarifverträge ab. Ein Tariflohn ist nur dort verpflichtend, wo der Tarifvertrag Anwendung findet. Wo bestimmte Tariflöhne vorgesehen sind, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten natürlich trotzdem freiwillig auch mehr Geld zahlen.
Für wen gilt der Mindestlohn – und welche Ausnahmen gibt es?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich in allen Branchen, wo es keinen abweichenden Branchenmindestlohn gibt. Prinzipiell müssen Arbeitgeber allen Beschäftigten mindestens den Mindestlohn zahlen.
In § 1 Absatz 1 MiLoG heißt es: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber“. Das gilt ungeachtet dessen, ob es sich bei einem Beschäftigungsverhältnis um eine Vollzeitstelle, einen Teilzeitjob oder eine Aushilfstätigkeit auf geringfügiger Basis handelt. Der Mindestlohn gilt für Minijobs ebenso wie für andere Arbeitsverhältnisse. Auch in befristeten Arbeitsverhältnissen wird er fällig.
Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen von der allgemeinen Gültigkeit des Mindestlohngesetzes. Arbeitgeber müssen in bestimmten Fällen keinen Mindestlohn zahlen. Die Mindestlohn-Ausnahmen betreffen:
- Jugendliche unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
- Personen, die an einer Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen oder die eine Einstiegsqualifizierung machen
- Auszubildende – sie haben allerdings seit dem 1. Januar 2020 Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung
- Selbständige und Freiberufler
- (ehemalige) Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung
- ehrenamtlich tätige Menschen
- Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum leisten, das im Rahmen ihrer Ausbildung in Schule oder Universität vorgesehen ist
- Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum mit einer maximalen Dauer von drei Monaten zur beruflichen Orientierung machen
- Personen, die an Maßnahmen zur Arbeitsförderung teilnehmen, etwa Ein-Euro-Jobber
Sonderfall Praktikanten: Wann bekommen sie Mindestlohn?
In den meisten Fällen müssen Arbeitgeber Praktikanten keinen Mindestlohn zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Praktikanten einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Arbeitgeber müssen Praktikanten Mindestlohn zahlen, wenn diese ein freiwilliges Praktikum machen, das länger als drei Monate dauert. Für einen Mindestlohn-Anspruch müssen sie außerdem volljährig sein oder bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Bei einem Pflichtpraktikum, das von Schule oder Universität vorgeschrieben wird, müssen Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen. Wie lange das Praktikum dauert, ist bei einem Pflichtpraktikum irrelevant. Vom Mindestlohn ausgenommen sind auch Praktika, die schon vor einem Studium geleistet werden müssen. Dasselbe gilt für Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung oder Praktika, die der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung dienen.
Falls Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, ihren Praktikanten Mindestlohn zu zahlen, können sie die Höhe der Vergütung selbst festlegen.
Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen und ihren Mitarbeitern weniger Gehalt oder Lohn zahlen, als der Mindestlohn eigentlich bedeuten würde. Das ist besonders in Bereichen ein Problem, in dem es viel Schwarzarbeit gibt. Schließlich ist Schwarzarbeit verboten, und die wenigsten Arbeitgeber rechnen damit, dass sich Beschäftigte selbst belasten und ihren Arbeitgeber anzeigen.
Andere Arbeitnehmer erhalten keinen Mindestlohn, weil sie viele unbezahlte oder nicht erfasste Überstunden machen. Andere Arbeitgeber vergüten Bereitschaftszeiten nicht oder stellen ihren Beschäftigten Kosten für Arbeitskleidung oder andere Ausstattung in Rechnung. Der Stundenlohn kann dann entsprechend geringer ausfallen als der Mindestlohn.
Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bekamen bis zu 3,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2018 weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zugestanden hätte. Demnach erhielt jeder zehnte Arbeitnehmer weniger als 8,84 Euro pro Stunde. Teilweise hing das mit unbezahlten Überstunden zusammen.
Eine Klage ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich
Wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt, können Arbeitnehmer ihre Rechte geltend machen, indem sie den Arbeitgeber verklagen. Das geht bis zu drei Jahre rückwirkend. Außerdem haben Beschäftigte die Möglichkeit, den Arbeitgeber – auch anonym – bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu melden.
Die Einheit des Zolls kontrolliert, ob Arbeitgeber Beschäftigungsverhältnisse korrekt dokumentieren. Im Fall von Schwarzarbeit droht Arbeitgebern eine hohe Geldstrafe. Sie müssen außerdem nachträglich Beiträge an die Sozialversicherungsträger für ihre Mitarbeiter zahlen. Auch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft können Beschäftigte einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz melden.
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihnen widerrechtlich keinen Mindestlohn zahlen, sollten sich an den Betriebsrat oder einen Anwalt wenden. Es ist außerdem sinnvoll, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Kommt es zu einem Prozess, haben Arbeitnehmer damit Belege für die Gesetzesverstöße ihres Arbeitgebers. Viele Arbeitnehmer schrecken jedoch vor einer Klage zurück – schließlich setzen sie damit ihren Job aufs Spiel.
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