Kündigung begründen: Rückfragen meistern
Im Vorstellungsgespräch geht es zwar eigentlich hauptsächlich um den möglichen künftigen Job. Nichtsdestotrotz gehört es zum Standard, dass der Personaler oder mögliche Vorgesetzte sich auch nach den Kündigungsgründen erkundigt, warum das letzte Arbeitsverhältnis beendet worden ist – und von wem.
Bewerber macht der Gedanke daran häufig nervös, unabhängig davon, ob ihnen gekündigt worden ist oder ob sie die Kündigung eingereicht haben. Wer auf entsprechende Rückfragen vorbereitet ist, wird seltener auf dem falschen Fuß erwischt – und kann souveräner reagieren.
Die leidige Frage nach dem Kündigungsgrund
Für Bewerber ist die Frage, warum sie nicht mehr für ihren vorherigen Arbeitgeber tätig sind, in der Regel leidig – vor allem dann, wenn ihnen gekündigt worden ist oder sie Skrupel haben, den wahren Grund für das Ende der Zusammenarbeit zu nennen.
Für Arbeitgeber ist dieser Aspekt jedoch aus mehreren Gründen von Bedeutung. Sie wollen einerseits tatsächlich wissen, woran es gelegen hat, dass der Bewerber nun arbeitslos ist – und auch, wer wem gekündigt hat. Falls es etwa mit dem Verhalten des Kandidaten zu tun hatte, ist das auch für sie von Interesse. Das gilt ebenfalls, wenn der Lebenslauf des Arbeitnehmers belegt, dass dieser wiederholt nur kurze Zeit für einen Arbeitgeber tätig war. Arbeitgeber wünschen sich in der Regel eine langfristige Zusammenarbeit. Entsprechend negativ fallen kürzere Job-Stationen auf – und entsprechend kritisch nehmen sie einen möglichen neuen Mitarbeiter unter die Lupe.
Gute Vorbereitung hilft, souverän zu reagieren
Die gute Nachricht ist: Auf die Frage nach dem Kündigungsgrund können Bewerber sich vorbereiten. Wer sich vorher eine Antwort zurechtlegt, kann im Vorstellungsgespräch schlagfertig reagieren – und hinterlässt einen besseren Eindruck, als wenn er herumstottert oder sich anderweitig wenig souverän verhält.
Die Frage nach dem Kündigungsgrund kommt übrigens in den wenigsten Fällen direkt. Sie ist oft verpackt in eine Formulierung wie „Weshalb suchen Sie eine neue Herausforderung?“ oder „Wie kam es dazu, dass Ihr letztes Beschäftigungsverhältnis geendet hat?“.
Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat
Besonders unbeliebt sind Fragen nach dem Kündigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer nicht freiwillig aus dem bisherigen Job ausgeschieden ist.
Noch am ehesten unproblematisch sind Kündigungen durch den Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch, wenn diese betriebsbedingt waren. Dazu kann der Arbeitnehmer in der Regel nichts, die einzige Frage, die sich stellt, ist, warum die Wahl auf ihn gefallen ist.
Bei einer personenbedingten Kündigung fragt sich der potenzielle Arbeitgeber möglicherweise, ob der Kandidat in seinem Job überfordert war oder den Anforderungen an die Stelle nicht gerecht geworden ist. Auch der Verdacht mangelnder Qualifikation steht oft im Raum.
Verhaltensbedingte Kündigungen sind am ehesten heikel. Wer etwa gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags verstoßen hat, tut dies – aus Sicht des möglichen neuen Chefs – möglicherweise auch beim neuen Arbeitgeber.
Kündigungen in der Probezeit und fristlose Kündigungen begründen
Besonders schwierig kann es für Bewerber sein, Kündigungen während der Probezeit und fristlose Kündigungen zu begründen. Auf entsprechende Fragen sollte er sich gut vorbereiten, damit er diese Tatsache plausibel erklären kann, ohne dabei schlecht dazustehen.
Wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat
Wenn er selbst seinen Job beendet hat, ist das für den Bewerber die vermeintlich bessere Ausgangssituation. Dass sich der Arbeitgeber nicht von ihm getrennt hat, spricht tendenziell für seine Fähigkeiten und seinen Wert. Jedoch sollte bedacht werden, dass auch hier der Grund für den möglichen künftigen Arbeitgeber wichtig ist – hat dieser das Gefühl, dass der Arbeitnehmer bei der nächsten Gelegenheit leichtfertig das Handtuch werfen könnte, zögert er mit Sicherheit, diesen einzustellen.
Rückfragen nach dem Kündigungsgrund im Vorstellungsgespräch meistern: Tipps
Unabhängig von individuellen Umständen gibt es einige Dinge, die dabei helfen, im Vorstellungsgespräch einen möglichst guten Eindruck beim potenziellen Arbeitgeber zu hinterlassen. Die folgenden Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle.
Mögliche Bedenken gezielt ausräumen
Wer damit rechnen muss, dass der mögliche Arbeitgeber aufgrund von bestimmten Gegebenheiten Vorbehalte haben könnte, den Arbeitnehmer einzustellen, tut gut daran, diese Punkte direkt anzusprechen – um zu zeigen, was dahintersteckt und dass der Arbeitgeber nichts zu befürchten hat.
Keinen Frust abladen
Dieser Punkt ist besonders wichtig: Bewerber sollten in einem Vorstellungsgespräch niemals unsachlich werden. Es mag sein, dass der letzte Chef ein Hitzkopf war, mit dem man unmöglich auskommen konnte – ins Vorstellungsgespräch gehört das in dieser Deutlichkeit aber auf keinen Fall. Wer seinen Frust über das beendete Arbeitsverhältnis entlädt, macht damit keinen guten Eindruck. Das wirkt unprofessionell und sollte deshalb unbedingt vermieden werden.
Bloß nicht lästern!
Eng damit verknüpft ist der folgende Aspekt: Bewerber sollten tunlichst vermeiden, über ihre ehemaligen Arbeitgeber (oder Kollegen) zu lästern. Dabei handelt es sich um ein absolutes No-Go. Selbst, wenn der Bewerber das Gefühl hat, dass der mögliche Chef dafür sogar inhaltlich Verständnis hätte, ist es essenziell, stets sachlich zu bleiben – auch dann, wenn der Interviewpartner gezielt nachfragt.
Häufig geht es bei entsprechenden Fragen ohnehin weniger um den wahren Grund für die Kündigung, sondern vielmehr darum, wie sich der Kandidat verhält. Lästert er, muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit über ihn genauso herzieht. Wer über den wahren Grund für die Trennung nicht sprechen möchte, weil er eben nicht lästern will, der sollte dieses Thema abkürzen, nachdem er dazu das Nötigste gesagt hat – und wieder auf das zu sprechen kommen, was ihn für die Stelle qualifiziert.
Bitte nicht lügen!
Auch, wenn es in einer unangenehmen Situation verlockend sein mag, sollten Bewerber im Vorstellungsgespräch auf keinen Fall lügen. Nicht nur stört dies das Verhältnis zum Chef, wenn die Lüge irgendwann auffliegt. Auch arbeitsrechtlich drohen Konsequenzen – hat der Bewerber in wichtigen Punkten gelogen, droht ihm eine fristlose Kündigung. Lügen sind nur erlaubt, wenn der Interviewpartner unzulässige Fragen stellt – etwa nach der Familienplanung, dem Glauben oder einer Parteizugehörigkeit.
Gekündigt worden? Eigeninitiative zeigen
Wer gekündigt worden ist, weil er etwa fachlich nicht ausreichend qualifiziert war, macht einen guten Eindruck, wenn er das unumwunden zugibt – und die Lösung bereits parat hat. Es wirkt professionell, wenn der Bewerber seit der Kündigung an seinen Mängeln gearbeitet hat, zum Beispiel durch einen Sprachkurs oder eine Weiterbildung. Aus Sicht des Arbeitgebers ist er dadurch nicht nur qualifizierter als vorher, sondern zeigt sich auch als engagierter und reflektierter Arbeitnehmer.
Ehrlich währt am längsten
Im Zweifel kann es angebracht sein, auch heikle Punkte ehrlich zuzugeben. Bevor der Bewerber zögert und damit suggeriert, dass er etwas zu verbergen hat, kann er in manchen Punkten direkt sein – vorausgesetzt, dies entlastet ihn. Wenn es beispielsweise zwischenmenschliche Probleme mit dem letzten Chef gab, kann das durchaus erwähnt werden. So wird der Verdacht entkräftet, dass das Beschäftigungsverhältnis wegen gravierender anderer Punkte beendet worden ist.
Die Schuld nicht auf andere abwälzen
Es kommt nie gut, die Schuld auf andere abzuwälzen, egal, ob es sich dabei um den ehemaligen Chef oder die Kollegen handelt. Positiv wirkt es hingegen, wenn der Bewerber zeigt, dass er sein eigenes Verhalten kritisch reflektieren kann.
Das Gespräch auf die eigenen Stärken lenken
Gerade, wenn der Kündigungsgrund den Kandidaten nicht im besten Licht erscheinen lässt, ist es sinnvoll, das Gespräch rasch wieder auf die eigenen Stärken zu lenken – und zu betonen, was man für den möglichen Arbeitgeber umsetzen könnte. Wer ein unangenehmes Thema abkürzt, ohne allzu einsilbig zu erscheinen, schützt sich auch davor, Dinge auszuplaudern, die ihm zum Verhängnis werden könnten.
Kündigung begründen – Beispiele
Wie also kann eine Kündigung im Vorstellungsgespräch plausibel begründet werden? Im Folgenden einige Beispiel, wie Bewerber in unterschiedlichen Ausgangssituationen überzeugend reagieren können.
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, wahrer Grund: Unterforderung, Langeweile
„In meinem letzten Job bin ich unter meinen Möglichkeiten geblieben. Zwar haben mein Vorgesetzter und ich nach Lösungen gesucht. Es war jedoch auch nach einiger Zeit ersichtlich, dass es mir trotz einiger guter Ansätze nicht möglich war, mein volles Potenzial auszuschöpfen.“
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, wahrer Grund: mangelnde Entwicklungschancen
„Ich hatte das Gefühl, mich bei meinem Arbeitgeber nicht mehr weiterentwickeln zu können. Daraufhin ist in mir der Wunsch gereift, für einen anderen Arbeitgeber tätig zu werden, bei dem ich mehr Möglichkeiten habe. Das ist, davon bin ich überzeugt, bei Ihnen der Fall.“
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, wahrer Grund: miese Bezahlung
„Ich will ehrlich sein – eigentlich hat mir mein Job großen Spaß gemacht. Mein Gehalt entsprach jedoch nicht meinen Qualifikationen und meinem Einsatz. Davor konnte ich die Augen nicht länger verschließen – auch, weil ich eine Familie zu ernähren habe.“
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber, wahrer Grund: betriebsbedingte Kündigung
„Der Betrieb meines bisherigen Arbeitgebers wurde in den vergangenen zwei Jahren umfassend umstrukturiert. Im Zuge einer Zusammenlegung mit einer anderen Abteilung wurden in meiner Abteilung zwei Drittel der Stellen abgebaut – darunter leider auch meine, da ich einer der Mitarbeiter war, die am kürzesten dabei waren.“
Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, wahrer Grund: Leistung
„Bedingt durch eine Umstrukturierung wurde das Aufgabenfeld, das mit meiner ehemaligen Stelle verknüpft ist, neu definiert. Es kamen Aufgaben hinzu, die nicht meinem fachlichen Hintergrund entsprochen haben. Meine Kernkompetenzen liegen in einem anderen Bereich, weshalb mein ehemaliger Chef jemanden eingestellt hat, der die neu geschaffene Stelle besser ausfüllen kann.“