Früher in Rente gehen: Was ist für die Frührente möglich?

Früher in Rente gehen – das ist vor allem für gestresste Arbeitnehmer eine traumhafte Vorstellung. Der Haken daran: Das reguläre Eintrittsalter für die Rente liegt aktuell bei 67 Jahren. Ein Zeitpunkt, der weit in der Zukunft liegt, wenn man etwa erst Anfang 40 ist. Wer vor dieser Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechseln möchte, muss zudem meist mit Abschlägen, also weniger Rente, rechnen. Das ist aber kein Grund zum Verzweifeln: Es gibt Mittel und Wege, trotzdem früher in Rente zu gehen. Wir haben zusammengefasst, wie das gelingen kann und für wen es sich lohnt.

Von Frührente träumt so mancher schon früh.

Früher in Rente: Die Möglichkeiten

Wer früher als mit Beginn der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  1. Frührente mit Abschlägen: Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt haben, gelten als langjährig Versicherte und können früher in Rente gehen. Dieses Vorgehen hat jedoch einen Haken: Auch Frührentner mit 35 oder mehr Beitragsjahren bekommen nicht die volle Höhe ihrer Rente, sondern müssen mit Abschlägen rechnen. Pro Monat, den sie frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, werden ihnen 0,3 Prozent der Rente gestrichen. Maximal betragen die Einbußen stolze 14,4 Prozent. Zu beachten ist außerdem Folgendes: Die Rente fällt nicht nur wegen der Abschläge geringer aus. Wer zum Beispiel vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, so viel ist höchstens möglich, verliert zusätzlich Geld. Denn Arbeitnehmer in Rente zahlen nicht mehr in die Rentenkasse ein, was sich wiederum auf die Höhe der Frührente auswirkt. Frührentner bekommen also zum einen weniger Rente, weil sie weniger in die Rentenkasse einzahlen, und zum anderen, weil die Frührente mit Abschlägen einhergeht.
  2. Rente ohne Abschläge: Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können, nennt man besonders langjährig Versicherte. Abhängig vom Geburtsjahr können diese Personen ohne Abschläge schon mit 64 Jahren in Rente gehen. Andere Arbeitnehmer müssen dagegen warten, bis sie 65 Jahre alt werden. Wann Sie in den Genuss der Frührente ohne Abschläge kommen können, haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst.

Übersicht: Frührente ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrMöglichkeit zur FrührenteDatum
195964, 2 Jahre03/2023–03/2024
196064, 4 Jahre05/2024–05/2025
196164, 6 Jahre07/2025–07/2026
196264, 8 Jahre09/2026–09/2027
196364, 10 Jahre11/2027–11/2028
196465 Jahre01/2029–01/2030
ab 196565 Jahreab 2030, abhängig davon, wann die Person 65 Jahre alt wird

(Quelle: test.de)

Weitere mögliche Beitragszeiten

Um Rentenpunkte zu erwerben, muss man nicht zwingend als Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, Beitragszeiten zu erwerben. Diese können sich günstig auf den späteren Rentenbeginn auswirken. Dazu gehören unter anderem:

  • Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr
  • Zeiten, in denen Wehrdienst oder Zivildienst geleistet wurden
  • Beschäftigung in einem Minijob, in dem Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurden
  • Betreuung und Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren
  • Pflege eines Angehörigen
  • Selbstständige Tätigkeiten, bei denen Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurden
  • Bezug von Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld
  • Zeiten, in denen Leistungen bei beruflicher Weiterbildung bezogen wurden

Übrigens: Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Um zu gewährleisten, dass der Antrag rechtzeitig bearbeitet wird, sollten Sie ihn mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einreichen.

Sonderfälle: Auch in diesen Fällen ist Frührente möglich

Für bestimmte Personengruppe gibt es Sonderregelungen im Hinblick auf das Renteneintrittsalter. Der Gesetzgeber hat zum Beispiel für folgende Personen die Voraussetzungen für die Frührente ein wenig gelockert:

  1. Frührente wegen Krankheit: Zwar sind auch für Menschen mit einer langfristigen Erkrankung 35 Beitragsjahre eine Voraussetzung für die Frührente. Es gibt für diesen Personenkreis jedoch eine zusätzliche Option: die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Wer körperlich oder geistig eingeschränkt ist und überhaupt nicht mehr arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Personen, die eingeschränkt sind, aber trotzdem noch einige Stunden täglich (höchstens sechs Stunden) arbeiten können, dürfen die teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen. Seit 2023 gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen.
  2. Menschen mit einer schweren Behinderung: Arbeitnehmer, die unter einer schweren Behinderung leiden, müssen ebenfalls nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Mit dieser Ausnahmeregelung reagiert der Gesetzgeber darauf, dass diese Personen aus gesundheitlichen Gründen häufig gar nicht dazu in der Lage sind, bis 67 zu arbeiten. Menschen mit einer Schwerbehinderung, die ab 1964 geboren sind, können daher schon mit 65 Jahren in den Ruhestand eintreten – und das sogar ganz ohne Abschläge. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie als langjährig Versicherte gelten, also mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen können und unter einer nachgewiesenen Schwerbehinderung mit mindestens 50 Prozent Behinderungsgrad leiden.
  3. Menschen, die im Bergbau beschäftigt sind: Aufgrund der starken körperlichen Belastung können Personen, die unter Tage arbeiten, früher in Rente gehen. Abhängig vom Geburtsjahr können Bergarbeiter zwischen dem 60. und dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand eintreten.

3 Tipps: So klappt es mit der Frührente

Es gibt Mittel und Wege, wie Sie früher in Rente gehen können. Einige der im folgenden vorgestellten Tipps helfen sogar dabei, ohne Abschläge in Frührente gehen zu können. Zum Beispiel:

  • Früher in Rente durch Einmalzahlung: Wer keine Abschläge in Kauf nehmen will, kann sich durch eine Einmalzahlung quasi Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen. Mit einer Einmalzahlung lassen sich die Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent monatlich ausgleichen. Um das zu tun, müssen Sie einen Antrag auf die sogenannte besondere Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Danach erfahren Sie, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen muss, damit Sie ohne Abschläge in Frührente gehen können.
  • Früher in Rente durch Altersteilzeit: Ein weiteres beliebtes Modell, um sich frühzeitig in den Ruhestand zu verabschieden, ist die Altersteilzeit. Im häufig gewählten Blockmodell arbeiten Beschäftigte eine gewisse Zeit weiter wie bisher, erhalten aber nur die Hälfte der Bezahlung. Die andere Hälfte spart der Arbeitgeber an und zahlt sie aus, wenn die zweite Phase der Altersteilzeit startet. Der Mitarbeiter arbeitet in dieser zweiten Phase nicht mehr, erhält aber trotzdem den angesparten Lohn und ist damit auch sozialversichert. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich praktisch bereits im Ruhestand befindet, der Arbeitgeber bis zum Ende der Altersteilzeit aber noch weiter für ihn in die Rentenversicherung einzahlt.
  • Rente durch Hinzuverdienst ausgleichen: Wenn weder die Einmalzahlung noch Altersteilzeit eine Option ist, gibt es noch eine dritte Möglichkeit. Ruheständler können die Abschläge, die durch die Frührente entstanden sind, durch einen Hinzuverdienst ausgleichen. Es ist nämlich möglich, während der Rente weiterhin zu arbeiten und sich etwas Einkommen hinzuzuverdienen. Früher durften Rentner pro Jahr bis zu 6.300 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass der Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet wurde. Seit 2023 gibt es für Altersrente und Frührente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Weiterer Vorteil: Je nach gewähltem Modell sind die Rentner außerdem sozialversichert, zahlen also in die Rentenkasse und erwerben so zusätzliche Rentenpunkte.

Bildnachweis: Antonio Guillem / Shutterstock.com

Nach oben scrollen