Entfristung Arbeitsvertrag mit Entfristungsklage: Wie geht das?

Ständige Befristungen sind für viele Arbeitnehmer ein Problem. Wer immer nur befristete Arbeitsverträge erhält, kann nie langfristig planen. Eine Entfristungsklage kann in solchen Situationen Abhilfe schaffen. Wann sie sich lohnen kann und wie Sie damit als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber umgehen sollten – in diesem Beitrag erfahren Sie es.

Ein Mann ist bei einem Anwalt, was ist eine Entfristungsklage?

Befristung und Entfristung des Arbeitsvertrags: Das sollten Sie darüber wissen

Wenn Arbeitsverträge befristet sind, enden sie automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das ist meist ein konkretes Datum. Ein befristeter Vertrag kann aber auch auslaufen, wenn eine bestimmte Leistung erbracht oder ein Projekt abgeschlossen ist.

Viele Unternehmen nutzen bevorzugt befristete Arbeitsverträge, wenn sie neue Mitarbeiter einstellen. Für Arbeitgeber bedeutet diese Variante im Vergleich zu einem unbefristeten Vertrag ein überschaubareres Risiko. Man muss sich nicht innerhalb der Probezeit entscheiden, ob man langfristig mit einem neuen Mitarbeiter zusammenarbeiten möchte. Passt es nicht, lässt man den Vertrag einfach auslaufen. Möchte man den Beschäftigten im Unternehmen halten, kann man ihm immer noch einen neuen Vertrag anbieten. Faktisch umgehen viele Arbeitgeber mit einer Befristung des Arbeitsvertrags den ansonsten geltenden Kündigungsschutz, um selbst flexibler zu bleiben.

Für Arbeitnehmer ist es weniger positiv, dass so viele Unternehmen auf befristete Arbeitsverträge setzen. Sie haben schließlich keine Planungssicherheit: Ob der Arbeitgeber ihnen eine Vertragsverlängerung anbietet, ist nicht gesagt. So mancher Arbeitgeber entscheidet das recht kurzfristig. Und selbst wenn es weitergeht: Nicht selten folgt auf einen befristeten Arbeitsvertrag die nächste Befristung. Das sorgt dafür, dass betroffene Beschäftigte dauerhaft in einer suboptimalen Situation sind.

Wann eine Befristung des Arbeitsvertrags erlaubt ist

Ob eine Befristung des Arbeitsvertrags zulässig ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Eine Befristung setzt immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag voraus. Liegt der Vertrag nicht in Schriftform mit beidseitigen Unterschriften vor, ist das ein Verstoß gegen geltende Regelungen. Ein Arbeitsvertrag kann in zwei Varianten befristet sein:

  • sachgrundlos
  • mit Sachgrund

Genaueres regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), und zwar in § 14 TzBfG. Eine sachgrundlose Befristung ist demnach maximal dreimal in einem Zeitraum von zwei Jahren möglich. Für ältere Arbeitnehmer können Sonderregeln gelten. Gibt es für die Befristung des Arbeitsvertrags einen Sachgrund, ist theoretisch beliebig oft eine Befristung zulässig. Allerdings darf die Regelung nicht missbräuchlich genutzt werden.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu entscheiden, die Zusammenarbeit über den Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags hinaus fortzusetzen, kann das mit einer Entfristung des Arbeitsvertrags geschehen. Auch eine vorzeitige Entfristung des Arbeitsvertrags ist möglich. Aus dem befristeten wird dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer können eine Entfristung auch erwirken, indem sie ihren Arbeitgeber verklagen. 

Was ist eine Entfristungsklage?

Während eine Befristung des Arbeitsvertrags für Arbeitgeber eine bequeme Möglichkeit ist, den Kündigungsschutz zu umgehen, bringt sie für Arbeitnehmer viele Nachteile mit sich. Ärgerlich ist es vor allem, wenn es nicht bei einem befristeten Vertrag bleibt. So mancher Arbeitgeber setzt auf Kettenbefristungen – mit der Konsequenz, dass sich die betroffenen Mitarbeiter von einer Befristung zur nächsten hangeln.

  • §17 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bietet die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen gerichtlich prüfen zu lassen. Das geht mithilfe einer Entfristungsklage, auch bekannt als Befristungskontrollklage. Hat der klagende Arbeitnehmer vor Gericht Erfolg, wird der Vertrag entfristet und das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgeführt.

So ist der Ablauf, wenn ein Beschäftigter Entfristungsklage erhebt:

  • Zunächst wird das zuständige Arbeitsgericht einen Gütetermin ansetzen. An diesem Termin sollen Kläger und Beklagter möglichst eine einvernehmliche Lösung finden. Klappt das, kommt es nicht zu einem Gerichtsprozess. Eine Lösung kann zum Beispiel so aussehen, dass der Vertrag befristet verlängert wird oder aber entfristet wird. Auch eine Abfindungszahlung ist denkbar, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug seine Klage zurücknimmt.
  • Gibt es beim Gütetermin keine Einigung, folgt ein Kammertermin, mit dem die eigentliche Gerichtsverhandlung beginnt.
  • Die gegenseitigen Positionen werden bei den Verhandlungsterminen vorgebracht, damit die zuständigen Richter anschließend ein Urteil fällen können.

Entfristungsklage: Eine gute Idee?

Keine Frage: Als Arbeitnehmer ärgert man sich darüber, wenn man vom Arbeitgeber nur einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten bekommt – und das schlimmstenfalls wieder und wieder. Trotzdem: Ob Sie eine Entfristungsklage gegen Ihren Arbeitgeber einreichen möchten, sollten Sie sich als Arbeitnehmer gut überlegen. Ob dieser Weg eine gute Idee ist, hängt davon ab, mit welchen Zielen Sie die Klage verbinden. Wenn Sie eine Abfindung aushandeln möchten, kann es sich lohnen, eine Entfristungsklage anzustreben. Wenn Sie hingegen weiterhin beim Arbeitgeber tätig sein möchten, birgt eine Entfristungsklage viele Risiken.

Machen Sie sich das Szenario klar: Sie möchten bei einem Arbeitgeber arbeiten, den Sie verklagt haben und der Sie nun, womöglich zähneknirschend, weiterbeschäftigen muss. Unter diesen Bedingungen ist es unwahrscheinlich, dass das Arbeitsverhältnis eine rosige Zukunft hat. Im besten Fall ist das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber „nur“ belastet. Im schlechtesten Fall sinnt der Arbeitgeber auf Rache – und sucht nach Wegen, Sie bei der nächsten Gelegenheit loszuwerden. Besonders blöd ist es, wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten, für den die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht gelten. Der Arbeitgeber kann Ihnen dann relativ problemlos kündigen – und muss das im Zweifel nicht einmal begründen.

Am ehesten kann sich eine Entfristungsklage lohnen, wenn Sie auf eine Abfindung aus sind. Denken Sie aber daran, dass Sie dadurch Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen können: Falls Sie anschließend arbeitslos sind, droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Außerdem hat diese Variante eine gewisse Ironie: Sie wollten ja gerade Job-Sicherheit und lehnen dann womöglich einen unbefristeten Arbeitsvertrag zugunsten einer Abfindung ab. 

Wie erhebt man eine Entfristungsklage?

Sie haben sich entschieden, eine Entfristungsklage zu erheben. Wie geht man dazu vor? Am besten ist es, wenn Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Ein Fachanwalt kann Ihre individuelle Situation beurteilen und einschätzen, wie gut Ihre Aussichten vor Gericht wären. Zwingend erforderlich ist es allerdings nicht: Bei einer Entfristungsklage besteht zunächst keine Anwaltpflicht. Kläger können also auch ohne Anwalt Klage einreichen. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt wird. Wer beim Landesarbeitsgericht als nächsthöherer Instanz in Berufung geht, braucht zwingend einen Anwalt.

Falls Sie einen Anwalt haben, kümmert dieser sich um alles Weitere. Ohne Anwalt können Sie sich für eine Entfristungsklage an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Dort sind Sie bei der Rechtsantragsstelle an der richtigen Adresse. Wichtig ist, dass Sie bei der Einreichung einer Entfristungsklage die geltenden Fristen beachten. Sie haben zur Klageerhebung nach Ende des Arbeitsverhältnisses maximal drei Wochen Zeit. Sie sind dabei nicht gezwungen, zu warten, bis der Vertrag ausgelaufen ist, sondern können auch schon klagen, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht.

Entfristung verhindern: Tipps für Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer ist eine Entfristung des Arbeitsvertrags in den meisten Fällen erstrebenswert. Anders für Arbeitgeber: Sie haben oft wenig Interesse daran, dass ein Vertrag entfristet wird oder gar werden muss, weil es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt. Was kann man als Arbeitgeber tun, um eine Entfristung des Arbeitsvertrags zu verhindern?

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie die geltenden gesetzlichen Regelungen beachten, wenn Sie Arbeitnehmern einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten. Besonders bei Kettenbefristungen ist Vorsicht geboten, um sich nicht angreifbar zu machen. Achten Sie darauf, dass alles wasserdicht ist, so dass eine Entfristungsklage keinen Erfolg hätte.

Falls Sie sich mit einer Entfristungsklage konfrontiert sehen, kann es sinnvoll sein, auf eine Einigung beim Gütetermin hinzuarbeiten, um einen Prozess zu verhindern. Das gilt besonders dann, wenn Ihr Unternehmen bekannt ist und Gerichtsverhandlungen Ihren Ruf schädigen könnten. Zugeständnisse beim Gütetermin können für Sie als Arbeitgeber ärgerlich sein, aber höhere Folgekosten eines Prozesses in vielen Fällen verhindern. Entscheidend ist letztlich, wie gut Ihre Aussichten vor Gericht wären.

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