Bewerbung als Patentanwalt / Patentanwältin

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Muster / Vorlage: Bewerbungsschreiben „Patentanwalt / Patentanwältin“

Muster / Vorlage: Bewerbung als Patentanwalt /Patentanwältin
Muster / Vorlage: Bewerbung als Patentanwalt /Patentanwältin

Häufige Aufgaben, Tätigkeiten und Einsatzorte als Patentanwalt / Patentanwältin

Ein Patentanwalt / Eine Patentanwältin berät Mandanten zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Er / Sie informiert über die Möglichkeiten, geistiges Eigentum wie Erfindungen, Marken, Designs, Gebrauchsmuster, neu entwickelte Software oder Lizenzverträge vor Diebstahl und Missbrauch zu schützen. Er / Sie überwacht und verwaltet die Schutzrechte. Werden diese verletzt, verfolgt er / sie deren Aufklärung bis hin zur Durchsetzung vor Gericht.

Als Rechtsschutzexperten unterstützen Patentanwälte ihre Mandanten bei der Einführung einer neuen Marke oder eines Produkts auf dem Markt. Um Käufer zu gewinnen und ein eigenständiges Image aufzubauen, ist es essentiell, Überschneidungen oder Duplikate zu vermeiden. Patentanwälte recherchieren daher, ob es das Angebot bereits gibt, damit es später nicht vom Markt zurückgezogen werden muss. Die Neuheit ist schnellstmöglich zu patentieren, um Konkurrenzunternehmen keine Gelegenheit zum Kopieren zu geben.

Des Weiteren unterstützen Patentanwälte beim Abschluss rechtskonformer Lizenzverträge und übernehmen die Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte.

Der Patentanwalt / Die Patentanwältin übernimmt die Beratung in allen Angelegenheiten von Arbeitnehmer-Erfindungen und vertritt die Ansprüche vor Gericht. Als ausgebildete/r Techniker / Technikerin oder Wissenschaftler / Wissenschaftlerin setzt er / sie sein / ihr Fachwissen als sachverständige/r Gutachter / Gutachterin ein. Bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern tritt er / sie als Vermittler / Vermittlerin auf. Gemeinsam mit den Parteien ermittelt er / sie die angemessene Erfindervergütung.

Patentanwälte sind gut vernetzt mit ihren Kollegen im Ausland. Davon profitieren besonders kleine bis mittelständische Unternehmen: Mit Hilfe eines Patentanwalts / einer Patentanwältin knüpfen sie neue internationale Kontakte und nutzen deren umfangreiches Wissen über den ausländischen Markt und deren Rechtssysteme. Da Patentanwälte über verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse verfügen müssen, übernehmen sie auch die Übersetzungstätigkeit für technische und rechtliche Inhalte.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit eines Patentanwalts / einer Patentanwältin bildet die Vertretung der Mandanten vor den deutschen Gerichtsbarkeiten, darunter das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Bundessortenamt, das Bundespatentgericht sowie als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt.

In Fällen, in denen der Patentanwalt / die Patentanwältin aufgrund seiner / ihrer Zulassungsberechtigung keine Anträge stellen darf, tritt er / sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf. Ausnahmen bestehen, wenn kein Anwaltszwang herrscht. Mandanten profitieren daher nicht nur vom breiten Wissensspektrum des Experten / der Expertin, sondern auch von deren Befugnis, vor Gericht aufzutreten und der guten Vernetzung. Da Patentanwälte persönlich für ihr Handeln haften, liegt es in ihrem eigenen Interesse, ihre Beratungen sachgerecht, umfassend und mit äußerster Genauigkeit durchzuführen.

Der Beruf des Patentanwalts / der Patentanwältin zählt zu den freien Berufen. Eine Mitgliedschaft in der Patentanwaltskammer ist vorgeschrieben.

Häufig geforderte Fähigkeiten und Qualifikationen bei der Bewerbung als Patentanwalt / Patentanwältin

Fachliche Voraussetzungen

Der Patentanwalt / die Patentanwältin ist Ansprechpartner für alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, die im Zusammenhang mit Schutzrechten, Erfindungen, Marken, Designs, Softwarelizenzen und Sorten stehen. Er / Sie absolviert wahlweise ein technisches oder wissenschaftliches Hochschulstudium. Mindestens ein Jahr lang sammeln die angehenden Patentanwälte Praxiserfahrungen in ihrem entsprechenden Industriezweig, um Innovationen bewerten zu können. Sie lernen die Anforderungen des Marktes kennen und erlangen einen Überblick über Marken, Designs und bereits bestehende Patente. Sie wissen ihre Mandanten vor Nachahmern und Markendiebstahl zu schützen und tragen damit zur erfolgreichen Markteinführung eines neuen Produktes bei.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums folgt eine 3-jährige juristische Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kandidat / die Kandidatin erwirbt alle notwendigen Kenntnisse im Patentanwaltsrecht sowie des allgemeinen privaten Rechts. Während seiner / ihrer Tätigkeit in einer Kanzlei lernt er / sie die praktische Seite kennen. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Prüfung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Zu diesem Zeitpunkt erhält er / sie vorerst den Titel Patentassessor / Patentassessorin. Um die Zulassung zum Patentanwalt / Patentanwältin zu erlangen, muss der Kandidat / die Kandidatin wenigstens sechs Monate in einer Kanzlei eines freiberuflichen Patentanwalts tätig gewesen sein.

Um die Befähigung zu erlangen, Verfahren vor dem Europäischen Patentamt führen zu dürfen, ist das Absolvieren der Europäischen Eignungsprüfung zum „European Patent Attorney“ erforderlich.

Patentanwälte treten international auf. Daher sind Fremdsprachenkenntnisse wie Englisch, Französisch oder Spanisch eine wichtige Voraussetzung, um Geschäftsbeziehungen im Ausland aufzubauen und sich mit den ausländischen Kollegen zu vernetzen. Wenigstens eine Fremdsprache sollte verhandlungssicher beherrscht werden.

Persönliche Voraussetzungen

Interesse und praktisches Verständnis für technische oder wissenschaftliche Innovationen sind Grundvoraussetzungen, um als Patentanwalt / Patentanwältin tätig zu werden.

Patentanwälte vertreten ihre Mandanten vor den Gerichten, sie wissen deren Interessen gegenüber Wettbewerbern durchzusetzen. Komplizierte Sachverhalte erklären sie klar und verständlich.

In einem Unternehmen fungieren sie als Teamplayer, arbeiten eng mit den Entwicklungsabteilungen sowie den Erfindern zusammen. Sie bilden die Schnittstelle zwischen regionalen Fachanwälten und internationalen Patentanwälten.

Ausgeprägte Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick und unternehmerisches Handeln zeichnen sie aus. Mit Weitsicht und vorausschauendem Denken behalten sie aktuelle Marktentwicklungen im Auge.

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