Bewerbung als Bewährungshelfer / Bewährungshelferin
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Muster / Vorlage: Bewerbungsschreiben „Bewährungshelfer / Bewährungshelferin“
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Häufige Aufgaben, Tätigkeiten und Einsatzorte als Bewährungshelfer / Bewährungshelferin
Bewährungshelfer / Bewährungshelferinnen betreuen verurteilte Straftäter / Straftäterinnen während einer Strafaussetzung zur Bewährung. Dabei handelt es sich um den Versuch, straffällig gewordenen Personen, die zu Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die Vollstreckung der Strafe oder eine ausstehende Reststrafe zu ersparen. Dazu wird ihnen von Amts wegen ein Bewährungshelfer / eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt mit dem Ziel, neue Straftaten zu verhindern. Die Beamten / Beamtinnen übernehmen in der Regel zwei Funktionen: Zum einen kontrollieren sie die Einhaltung der im Urteil ausgesprochenen Auflagen und Weisungen. Zum anderen helfen sie den Straftätern / Straftäterinnen bei Fragestellungen der individuellen Lebensgestaltung.
Die einzelnen Aufgaben von Bewährungshelfern / Bewährungshelferinnen sind vielfältig und anspruchsvoll. Im Rahmen ihrer Kontrollfunktion nehmen sie eine probandennahe Überprüfung des Bewährungsverlaufs wahr und erstatten dem zuständigen Gericht regelmäßig Bericht. Zum Beispiel kontrollieren sie, ob der Straftäter / die Straftäterin ordnungsgemäß an einer auferlegten Suchttherapie teilnimmt oder gemeinnützige Arbeit erfüllt. Dazu helfen sie zunächst dem Verurteilten / der Verurteilten, das Urteil inklusive Auflagen und Weisungen vollständig zu verstehen und vermitteln ihm / ihr eine passende Einsatzstelle zur Ableistung der Auflage. Darüber hinaus unterstützen sie die Verfahrenserledigung vor Eröffnung des Hauptverfahrens und leiten in manchen Fällen Schadenswiedergutmachungen ein, die sie anschließend auch überwachen.
Als helfende Hand in der Bewährungszeit bieten die Bewährungshelfer / Bewährungshelferinnen ihren Probanden / Probandinnen verschiedene Beratungsleistungen an. Dabei gilt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das heißt, die Beamten / Beamtinnen motivieren zunächst die Verurteilten zur aktiven Mitarbeit, damit sie einen Weg in ein normales Leben ohne Straftaten finden. Sie informieren und beraten rund um das Bewährungsverfahren und helfen zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen auf gerichtliche Maßnahmen wie die Änderung von Auflagen oder die Verkürzung der Bewährungszeit. Daneben bieten sie praktische Hilfe bei persönlichen, finanziellen und sonstigen Problemen der alltäglichen Lebensführung. Zum Beispiel helfen sie ihren Klienten / Klientinnen beim Umgang mit Behörden wie beispielsweise dem Sozialamt oder der Arbeitsagentur. Sie vermitteln geeignete Beratungsstellen und informieren über therapeutische Einrichtungen.
Bewährungshelfer / Bewährungshelferinnen sind Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen bei der Justiz eines Bundeslandes und in den meisten Fällen verbeamtet. Ihre Einsatzorte variieren je nach Aufgabe. Die meiste Zeit verbringen sie im Büro bei der zuständigen Landesbehörde. Aber auch am Gericht oder am Wohnort der zu betreuenden Person sind sie häufig tätig. Zusätzlich begleiten sie ihre Klienten / Klientinnen hin- und wieder bei verschiedenen Behördengängen.
Häufig geforderte Fähigkeiten und Qualifikationen bei der Bewerbung als Bewährungshelfer / Bewährungshelferin
Voraussetzung für die Anstellung als Bewährungshelfer / Bewährungshelferin ist ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung. Die Ausbildung erfolgt an einer Fachhochschule und dauert je nach Abschluss – Diplom, Bachelor oder Master – 3 bis 5 Jahre. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann nur erfolgen, wenn der Bewerber / die Bewerberin nach dem erfolgreichen Besuch einer entsprechenden Bildungseinrichtung eine relevante hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst ableistet, die ihn / sie zur selbständigen Wahrnehmung der Aufgaben als Bewährungshelfer / Bewährungshelferin vorbereitet. Außerdem darf er / sie zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe das 40. Lebensjahr (bzw. bei schwerbehinderten Menschen das 43. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.
Im Rahmen des Studiums erwerben angehende Bewährungshelfer / Bewährungshelferinnen das notwendige Fachwissen. Dazu gehören einschlägige Gesetzes- und Verwaltungskenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der allgemeinen Rechtsverhältnisse, wie sie für die Aufgabenerfüllung in der Bewährungshilfe von Bedeutung sind. Hinzu kommen sozialpädagogisches, psychologisches und soziologisches Know-how sowie methodische Grundlagen für das berufliche Handeln.
Das Arbeitsumfeld von Bewährungshelfern / Bewährungshelferinnen liegt im Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Hilfe und ist geprägt vom Zwangsverhältnis der Beamten / Beamtinnen zu straffällig gewordenen Personen. Folglich erfordert der Beruf nicht nur Fachkenntnisse, sondern auch soziale Kompetenzen. Bewährungshelfer / Bewährungshelferinnen müssen mit diversen Problemlagen wie Drogendelikten, Körperverletzungen, Diebstählen sowie mit verschiedenen Kulturkreisen, Altersklassen und sozialer Herkunft unterschiedlicher Art klarkommen. Dazu benötigen sie Menschenkenntnisse, Einfühlungsvermögen, Geduld und Verständnis. Zudem müssen sie stressresistent und psychisch belastbar sein. Sie müssen schnell eine Beziehung zu ihrem Probanden / ihrer Probandin aufbauen können und dabei die notwendige berufliche Distanz wahren. Zusätzlich müssen sie in unvorhersehbaren Situationen fachlich, spontan und kreativ intervenieren können. Dafür müssen sie entscheidungsfreudig und jederzeit handlungsbereit sein. Abgerundet wird das Profil geeigneter Kandidaten / Kandidatinnen von Teamfähigkeit und Lernbereitschaft. Unter anderem sind Bewährungshelfer / Bewährungshelferinnen häufig auf die Meinung ihrer Kollegen / Kolleginnen angewiesen, um einen Fall richtig einschätzen zu können.