Gerüchteküche: So gehen Sie mit Klatsch und Tratsch um

„Hast du schon gehört, Kollege Meier aus der Buchhaltung…“ auf diese Weise wird der neueste Klatsch und Tratsch aus der Gerüchteküche häufig eingeleitet. Wenn es im zweiten Halbsatz um eher harmlose Gerüchte geht, ist das auch nicht weiter schlimm. Schließlich gehört ein wenig Gossip, wie die Engländer Tratsch und Klatsch bezeichnen, eben zum Leben dazu. Etwas anderes ist es jedoch, wenn ehrrührige und verächtliche Dinge über bestimmte Kollegen verbreitet werden. Das hat mit einer munter vor sich hin köchelnden Gerüchteküche nichts mehr zu tun, sondern könnte schon in den Bereich einer Straftat fallen. Wo die Grenzen liegen und wie sich betroffene gegen Gerüchte wehren können, verraten wir hier.

Ein Mann ist Teil der Gerüchteküche und bekommt Lästereien ins Ohr geflüstert

Definition: Was versteht man unter Gerüchten, Klatsch und Tratsch?

Sich gegenseitig den neuesten Klatsch und Tratsch zu erzählen, ist eine Form sozialer Interaktion, die viele Menschen fasziniert. Nicht ohne Grund gibt es gleich eine ganze Branche, die sogenannten Boulevardmagazine, die damit Geld verdienen.

Beim Klatsch und Tratsch werden in der Regel Gerüchte über dritte, nicht anwesende Personen verbreitet, die noch nicht bestätigt sind. Klatsch kann aber auch bedeuten, dass bestimmte Personen wissentlich falsche Informationen über andere verbreiten.

Von nun an ist es nicht mehr weit bis zum Mobbing. Damit meint man, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg, eine bestimmte Person immer und immer wieder Zielscheibe der Angriffe ist. Außerdem verfolgt Mobbing häufig das Ziel, der betroffenen Person ganz absichtlich zu schaden.

Welchen Zweck die Gerüchte erfüllen können

Obwohl Gerüchte für die betroffene Person wahrscheinlich nicht angenehm sind, erfüllt ein wenig Tratsch und Klatsch dennoch wichtige Funktionen innerhalb von Gruppen – und das nicht nur am Arbeitsplatz.

  • Gerüchte und Klatsch können dabei helfen, in stressigen Situationen Druck abzubauen. Sie bieten eine willkommene Abwechslung vom anstrengenden Alltag und helfen so dabei, etwas Kraft zu tanken.
  • Gerüchte sind eine Ablenkung von langatmigen und bisweilen langweiligen Routineaufgaben, die nun einmal in nahezu jedem Job vorkommen. Sie können also dazu beitragen, die Laune und Motivation ein wenig zu steigern.
  • Sie können Zusammenhalt stiften und fördern. Dadurch, dass innerhalb der Gruppe Gerüchte über außenstehende Personen verbreitet werden, definiert sich die Gruppe als solche.

Damit jedoch die positiven Faktoren überwiegen, sollten sich alle Beteiligten zusammenreißen und die Gerüchteküche nicht überkochen lassen. Ein paar interessante und vielleicht sogar etwas aufgebauschte Details über Kollegen sind ja ganz nett und können die Mittagspause interessanter gestalten. Jedoch darf man es dabei nicht übertreiben. Denn in wirklich ernsten Fällen können auch juristische Konsequenzen drohen.

Grenzen beachten: die Folgen von Gerüchten

Ein bisschen Small-Talk in der Pause kann also durchaus ganz nett sein. Wenn man allerdings nicht mehr von ein wenig Klatsch und Tratsch, sondern eher von übler Nachrede, Mobbing oder gar Verleumdung reden kann, kann es richtig unangenehm werden – und das nicht nur für diejenige Person, über die solche Gerüchte verbreitet werden.

Sowohl die üble Nachrede als auch die Verleumdung sind Delikte, die im Strafgesetzbuch geregelt sind. Mit einer brodelnden Gerüchteküche hat das also nichts mehr zu tun. Üble Nachrede und Verleumdung von noch harmlosen Gerüchten zu unterscheiden, ist häufig gar nicht so einfach. Als Daumenregel gilt aber, dass sowohl die üble Nachrede als auch die Verleumdung deutlich aggressiver sind und die verbreiteten „Tatsachen“ häufig einen verächtlichen Charakter haben.

Die betroffene Person muss also mit negativen Konsequenzen in der Öffentlichkeit oder eben für ihren Beruf rechnen. Das ist nicht nur ein schändliches Verhalten, sondern kann für den Urheber derartiger Äußerungen sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei übler Nachrede und Verleumdung

Arbeitnehmer, die nicht nur harmlose Gerüchte verbreiten, sondern sich der üblen Nachrede schuldig machen, verletzten die Treue- und Loyalitätspflichten, die sie ihrem Arbeitgeber gegenüber haben.

Auch das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zumindest ein Grund für eine Abmahnung. Ändert besagter Kollege sein Verhalten auch nach der Abmahnung nicht, kann das sogar ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.

Strafrechtliche Konsequenzen bei übler Nachrede und Verleumdung

Doch das ist noch nicht alles. Personen, die andere verleumden oder ihnen übel nachreden, können nicht nur ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern noch weiter bestraft werden:

  • Üble Nachrede: Wem üble Nachrede nachgewiesen werden kann, der muss mit einer Geldstrafe, in einigen Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.
  • Verleumdung: Bei der Verleumdung ist das Strafmaß sogar noch höher: Hier sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Auf Klatsch und Tratsch reagieren: Das können Sie tun

Klatsch und Tratsch in der eher harmlosen Form kommt dagegen in wohl jedem Unternehmen vor. Stellt sich die Frage, wie Sie am besten damit umgehen sollten.

Wenn Sie nicht selbst zur Zielscheibe für Klatsch, Tratsch und Gerüchte werden möchten, sollten sie sich nicht ausgrenzen. Das bedeutet aber auch, dass Sie sich – zumindest moderat – an der Gerüchteküche beteiligen müssen.

Das können Sie jedoch glücklicherweise auf ganz unterschiedliche Art und Weise tun. Es zwingt Sie schließlich niemand dazu, die Gerüchteküche immer weiter selbst anzuheizen. Es gibt auch Möglichkeiten, zwar mitzumachen, dabei aber das Schlimmste zu verhindern. Zum Beispiel so:

  1. Filtern Sie Gerüchte: Hören Sie sich ruhig die neuesten Gerüchte an, sortieren Sie aber sorgfältig aus. Im nächsten Schritt erzählen Sie nur diejenigen Dinge weiter, die nicht ganz so negativ für die jeweilige Person sind. Das kann nicht nur die Gerüchteküche ein wenig herunter kochen, ein derartiges Verhalten wirft auch ein gutes Licht auf Sie. Und ist darüber hinaus vielleicht eine gute Methode, nicht selbst zur Zielscheibe zu werden.
  2. Sammeln Sie Informationen über den Urheber: Ohne Frage können Sie auch nützliche Informationen über den Flurfunk bekommen. Einige Mitarbeiter sitzen näher an der Quelle (meist dem Vorgesetzten) und haben daher schon Informationen, bevor diese mit einer Rundmail oder einen Aushang am Schwarzen Brett öffentlich gemacht werden. Das kann nützlich sein und Ihnen unter Umständen einen wichtigen Wissensvorsprung verschaffen. Doch dazu müssen Sie wissen, welche Mitarbeiter tatsächlich echtes Insider-Wissen besitzen und welche Kollegen sich ausschließlich wichtigmachen möchten. Die Aussagen Letzterer sollten Sie sehr sorgfältig abwägen und vermutlich am besten ignorieren.

Sie selbst sind Opfer der Gerüchteküche

Daneben gibt es diejenigen Fällen, in denen Sie selbst von Klatsch und Tratsch aus der Gerüchteküche betroffen sind. Auch in diesem Fall sollten Sie reagieren – und zwar richtig:

  1. Erweitern Sie Ihr Netzwerk: Über gut integrierte und vernetzte Kollegen wird in der Regel weniger getratscht als über Außenseiter. Versuchen Sie daher am besten schon vom ersten Tag an, ein Netzwerk aus Vertrauten aufzubauen. So erhalten Sie schneller Kenntnis darüber, wenn über Sie schlecht geredet wird und können entsprechend reagieren. Idealerweise legen Ihre Vertrauten im Unternehmen ein gutes Wort für Sie ein oder berichten von positiven Erfahrungen mit Ihnen, so dass sich die Gerüchteküche schnell wieder beruhigt.
  2. Ignorieren Sie die Gerüchte: Diese Strategie eignet sich nur bei Gerüchten, die Ihnen nicht weiter schaden können. Handelt es sich um belangloses Geschwätz, noch dazu von einer Person, die auf Sie neidisch ist, sollten Sie den Tratsch ganz einfach ignorieren. Das hat gleich zwei positive Seiten: Der Gerüchteverbreiter ärgert sich vermutlich darüber, dass Sie auf die Sticheleien nicht reagieren – damit ahnt er vermutlich, dass er der Rede nicht wert ist. Auf der anderen Seite beteiligen Sie sich nicht daran, die Gerüchteküche noch weiter hochkochen zu lassen, was Ihnen wiederum einen souveränen Ruf bei den anderen Kollegen verschafft.
  3. Wehren Sie sich: Verbreitet dagegen ein Rivale um eine neue Position Gerüchte über Sie, sollten Sie handeln. Denn im schlimmsten Fall schaden die permanenten Anfeindungen und Gerüchte tatsächlich ihrem Ruf im Unternehmen, was Sie sogar die Beförderung kosten könnte. Erzählt besagter Kollege zum Beispiel über Sie, dass Sie nicht nur in Ihrer Freizeit gerne mal ein Gläschen über den Durst trinken, kann das ernste Konsequenzen haben. Und dagegen sollten Sie sich wehren. Suchen Sie dazu zunächst ein Gespräch unter vier Augen. In vielen Fällen hilft die direkte Konfrontation mit der Unwahrheit, damit sich die besagte Person zurückzieht. Sollte das allerdings nicht so sein, müssen Sie ihren Vorgesetzten informieren. Derart ehrrührige Äußerungen können den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen und damit alles andere als harmlose Gerüchte sein.

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