Angestellter oder Arbeiter: Was ist der Unterschied?

Traditionell war die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten im Berufsleben wichtig. Die Rechte von Beschäftigten konnten davon abhängen, zu welcher Gruppe man gehörte. Doch welche Bedeutung hat die Unterscheidung heute noch? Spielt sie überhaupt noch eine Rolle? Hier erfahren Sie, was in diesem Zusammenhang wichtig ist.

Angestellter und arbeiter arbeiten zusammen

Angestellter oder Arbeiter: Unterschiede zwischen beiden Begriffen

Bin ich Angestellter oder Arbeiter? Diese Frage stellt sich so mancher Beschäftigter – weil oft nicht klar ist, wo eigentlich die Unterschiede zwischen beiden Bezeichnungen liegen. Sowohl Angestellte als auch Arbeiter sind abhängig beschäftigt, also für einen Arbeitgeber tätig und nicht selbstständig. Der Unterschied liegt in der Art der Tätigkeit. 

Ob jemand in einem Arbeitsverhältnis Angestellter oder Arbeiter ist, war früher wichtiger als heute. Historisch gesehen war die Arbeitswelt früher strikt getrennt. Auf der einen Seite gab es Arbeiter, deren Arbeit in erster Linie körperliche Tätigkeiten umfasste. Arbeiter waren in Fabriken tätig, in Werkstätten und auf Baustellen. Auf der anderen Seite standen die Angestellten, die eher Kopfarbeit leisteten, meist am Schreibtisch saßen und (heute) vor dem PC sitzen; sie schreiben E-Mails, telefonieren, planen, dokumentieren.

Wenn es also bei Angestellten oder Arbeitern um wesentliche Unterschiede geht, lässt sich sagen: Die einen arbeiten primär mit den Händen, die anderen bewegen sich nicht viel, strengen aber den Kopf an.

Die Differenzierung verliert an Bedeutung

Die strikte Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten ist heute nicht mehr so bedeutend. Arbeitsrechtlich zum Beispiel wird weitgehend nicht mehr zwischen den beiden Gruppen unterschieden; sie haben in vielerlei Hinsicht dieselben Rechte. Zum Beispiel beim Urlaubsanspruch, beim Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Kündigungsfristen. Während Arbeiter früher meist einen Stundenlohn erhielten und Angestellte ein festes monatliches Gehalt, ist auch das heute oft nicht mehr so klar getrennt – auch ein Arbeiter kann ein Monatsgehalt haben. Umgekehrt kann auch ein Angestellter mit einem Stundenlohn bezahlt werden.

Die beiden Begriffe sind dennoch nicht obsolet. Besonders manche Gesetze oder Tarifverträge unterscheiden Beschäftigte noch danach, ob sie Arbeiter oder Angestellter sind. Das gilt zum Teil auch für Statistiken – oder den alltäglichen Sprachgebrauch.

Praktisch aber verschwimmen die Grenzen zwischen beiden immer stärker, zumal es nicht immer klar ist, ob eine Tätigkeit in erster Linie körperlich ist oder aber geistige Arbeit umfasst. Ein Krankenpfleger etwa muss körperlich schwer arbeiten: Er hebt und bewegt Patienten. Zugleich muss er ihren Gesundheitszustand beobachten und Tätigkeiten dokumentieren. Oder stellen wir uns eine Technikerin vor, die sowohl Maschinen bedient und Werkzeuge gebraucht als auch Pläne liest und Lösungen entwickelt. In beiden Fällen ist eine klare Zuordnung nicht so einfach.

Die historische Entwicklung der Begriffe

Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten spielte vor allem historisch eine wichtige Rolle. Beide Gruppen haben in Deutschland eine lange Geschichte; durch die begriffliche Unterscheidung war klar, welche Art von Tätigkeit jemand ausübte. Arbeiter waren dabei Beschäftigte, die in erster Linie körperliche Tätigkeiten ausgeübt haben, zum Beispiel in der Industrie, im Handwerk oder auf Baustellen. Demgegenüber verrichteten Angestellte hauptsächlich geistige Arbeit, die körperlich nicht anstrengend war.

Zu welcher Gruppe jemand gehörte, konnte einen großen Unterschied für seinen Berufsalltag, aber auch seine Rechte machen. Unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich war, wie der Lohn ausfiel und ob es einen Urlaubsanspruch gab, hing auch davon ab, ob jemand als Angestellter oder Arbeiter eingesetzt wurde. Arbeiter erhielten zum Beispiel traditionell meist einen Stundenlohn, während Angestellte eher mit einem pauschalen Monatsgehalt bezahlt wurden.

Mit der Industrialisierung im 19. und 20. Jahrhundert wurde die Frage „Bin ich Angestellter oder Arbeiter?“ noch wichtiger. Der Bedarf an Fabrikarbeitern war damals groß, entsprechend viele Arbeiter waren in der Produktion mit körperlich schweren Arbeiten beschäftigt. Zugleich gab es aber auch einen immer größeren Bedarf an Beschäftigten in Büros, die in der Verwaltung, Planung und Organisation tätig waren. Im sich entwickelnden Arbeitsrecht wurden die Gruppen der Arbeiter und Angestellten mit verschiedenen Schutzvorschriften bedacht.

Neue Technologien haben traditionelle Rollenbilder verändert

Es waren spätere Entwicklungen wie die fortschreitende Technologisierung und Automatisierung, die die traditionellen Rollenbilder verändert haben. Wo Maschinen eingesetzt wurden, war die Arbeit der Beschäftigten oft weniger anstrengend. Gleichzeitig mussten die neuen Technologien auch adäquat genutzt werden, was bestimmtes Wissen und bestimmte Kompetenzen erforderte. Ein Handwerker etwa musste dann auch Maschinen benutzen oder digitale Werkzeuge steuern.

Was die rechtliche Stellung angeht, gibt es heute kaum noch Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten. Durch die unterschiedlich starke gewerkschaftliche Organisation können sich am ehesten spezifische Besonderheiten durch geltende Tarifverträge ergeben.  Arbeiter sind oft besser gewerkschaftlich organisiert, weshalb Gewerkschaften bessere Tarifverträge aushandeln können, die Arbeitnehmerrechte stärken.

Rechtliche Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern

In der modernen Arbeitswelt gibt es kaum noch nennenswerte Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten, was ihre Rechte angeht. Sonderregelungen, die früher bestanden, wurden meist im Laufe der Zeit abgeschafft, wodurch die Stellung der beiden Beschäftigtengruppen angeglichen wurde. Das wird zum Beispiel bei den Kündigungsfristen deutlich.

Früher konnten sich Arbeitgeber oft wesentlich kurzfristiger von Arbeitern als von Angestellten trennen. Arbeitgeber waren dadurch flexibler, Arbeiter jedoch deutlich schlechter abgesichert. Neue gesetzliche Regelungen haben diese Unterschiede immer weiter aufgeweicht. Heute gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle Beschäftigten, egal, ob ihre Arbeit eher körperlicher oder geistiger Natur ist. Entscheidend sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Größe des Betriebs, nicht die Art der Tätigkeit.

Die Rechte von Angestellten und Arbeitern unterschieden sich außerdem lange Zeit in Bezug auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Arbeiter waren traditionell oft schlecht abgesichert und mussten Lohnausfälle hinnehmen, wenn sie durch eine Krankheit nicht arbeiten konnten. Angestellte hingegen bekamen schon früher als Arbeiter im Krankheitsfall ihr übliches Gehalt. Heute besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für alle Arbeitnehmer.

Während es früher unterschiedliche Versicherungen für Arbeiter und Angestellte gab – mit unterschiedlich hohen Beiträgen und Unterschieden beim Schutz der Beschäftigten –, zahlen beide Gruppen heute in dieselben Zweige der Sozialversicherung ein. Damit haben sie auch dieselben Rechte bei Krankheit, Rente oder Arbeitslosigkeit.

Wenn doch vereinzelt Unterschiede zwischen den Rechten von Arbeitern und Angestellten bestehen, hängt das häufig mit Tarifverträgen zusammen. Hier kann es etwa um Lohnmodelle oder Regelungen zur maximalen Arbeitszeit gehen. Auch in älteren Versorgungsordnungen der Betriebsrente kann die traditionelle Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern noch eine Rolle spielen.

Arbeitsvertrag: Gelten Tarifregeln für mich?

Die Rahmenbedingungen der Arbeit sind nicht nur in Gesetzen und Arbeitsverträgen geregelt. In vielen Branchen spielen Tarifverträge eine wichtige Rolle. Darin tauchen Begriffe wie Arbeiter oder Angestellter vereinzelt noch auf, auch wenn die jeweilige Bezeichnung gesetzlich meist irrelevant ist. Das hängt damit zusammen, dass viele Tarifverträge historisch gewachsen sind und häufig ältere Formulierungen übernommen wurden.

In der Praxis kann es für Beschäftigte dennoch Auswirkungen haben, wie sie in einem Tarifvertrag eingestuft werden. Das kann etwa für die Höhe des Gehalts oder Lohns, die Arbeitszeit oder den Urlaubsanspruch der Fall sein. Wenn zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden wird, kann das dazu führen, dass unterschiedliche Regelungen für Beschäftigte gelten. Vielleicht gibt es dann beispielsweise längere Kündigungsfristen für Angestellte oder Schichtzulagen für Arbeiter.

Entsprechend wichtig ist es für Arbeitnehmer, ihren Arbeitsvertrag genau zu lesen und zu prüfen, ob für sie ein Tarifvertrag gilt – und wenn ja, welche Bestimmungen er enthält. Falls das der Fall ist, findet sich im Arbeitsvertrag üblicherweise ein Verweis auf den konkreten Tarifvertrag.

Wer unsicher ist, kann beim Vorgesetzten, beim Betriebsrat oder bei der Personalabteilung nachfragen. Auch eine Gewerkschaft gibt selbstverständlich Auskunft. So bekommen Beschäftigte Klarheit darüber, was für ihr Arbeitsverhältnis gilt und welche Rechte und Pflichten sie haben.

Arbeiter und Angestellte in der Betriebsverfassung

Wenn es um die Rechte von Arbeitskräften geht, spielt die Betriebsverfassung eine wichtige Rolle. Aus ihr geht hervor, wie Arbeitnehmer sich organisieren können, um ihre Stellung zu stärken. Im Betrieb selbst ist das über den Betriebsrat möglich. Traditionell waren die Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten in der Praxis ein Stück weit davon abhängig, ob es sich um Arbeiter oder Angestellte handelte. Häufig gab es getrennte Betriebsräte, die für die eine oder andere Gruppe zuständig waren. Das macht deutlich, wie wichtig die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern damals war.

Seither hat sich vieles verändert; vor allem aber sind Arbeitskräfte aller Art zu einer homogeneren Gruppe geworden, die vor dem Gesetz weitgehend gleichgestellt ist. In der Betriebsverfassung wird zwischen Angestellten und Arbeitern nicht mehr unterschieden. Eine solche Trennung – und eine damit verbundene ungleiche Behandlung – erscheint heute weder sinnvoll noch wünschenswert. Auch zwei Betriebsräte sind nicht im Interesse von Arbeitnehmern – ein einzelner, starker Betriebsrat kann in der Regel mehr für Beschäftigte herausholen als mehrere Gremien, die eine kleinere Zahl von Beschäftigten vertreten.

Heute ist die Vorgehensweise einheitlich: Alle Beschäftigten eines Betriebs wählen ihre Vertreter. Betriebsräte sind dadurch breiter aufgestellt und spiegeln die Interessen der gesamten Belegschaft wider. Diese Entwicklung macht deutlich, wie sich Mitbestimmung in Betrieben im Laufe der Zeit gewandelt hat. Ob jemand Maschinen bedient, am PC arbeitet oder mit den Händen etwas fertigt, spielt keine so große Rolle mehr.

Angestellter oder Arbeiter? Wann das in der Praxis noch einen Unterschied machen kann

Angestellter oder Arbeiter? Das spielt im Arbeitsrecht keine große Rolle. Die alte Trennung zwischen beiden Gruppen von Beschäftigten kann aber in der Praxis durchaus noch bedeutsam sein und die Unternehmenskultur prägen. In manchen Firmen sind die Begriffe nach wie vor gebräuchlich. Die Beschäftigten sehen sich dann selbst oft entweder als Arbeiter oder Angestellte, was ihr Selbstverständnis prägt.

Ob sich jemand als Angestellter oder Arbeiter definiert, beeinflusst seinen Status – in seinem Selbstbild und aus Sicht anderer. Auch das Ansehen im Betrieb und darüber hinaus kann davon abhängig sein, genau wie die tatsächliche und wahrgenommene Stellung. Dabei waren Angestellte in Büros diejenigen, die ein größeres Ansehen in der Gesellschaft genossen haben. Arbeiter wurden hingegen eher als Räder im Getriebe gesehen, als diejenigen, die ihre Arbeitskraft als ausführende Organe einbringen. Solche Vorstellungen wirken oft bis heute nach, obwohl sie in der Realität längst an Bedeutung verloren haben. Viele Arbeitnehmer erledigen sowohl körperliche als auch planerische und andere geistige Aufgaben, wodurch eine klare Abgrenzung ohnehin schwierig wäre.

Es kommt auch auf die Branche an, ob es einen Unterschied macht, ob jemand Angestellter oder Arbeiter ist. Im Bauwesen oder in der Industrie zum Beispiel verstehen sich viele Mitarbeiter ganz selbstverständlich als Arbeiter. In Tarifverträgen, die für diese Beschäftigten gelten, kann der Begriff ebenfalls genutzt werden. An Büroarbeitsplätzen spricht man hingegen zwar übergeordnet häufig von Angestellten, ansonsten aber eher spezifischer von Fachkräften, Sachbearbeitern oder Projektleitern.

Angestellter oder Arbeiter: Was das für Ihre Karriere bedeuten kann

Angenommen, Sie denken in den traditionellen Begriffen – sind Sie dann eher Angestellter oder Arbeiter? Die Antwort auf diese Frage ist zwar heute nicht mehr so relevant wie früher. Sie kann dennoch einen gewissen Einfluss auf Ihre Karrierechancen und den beruflichen Weg haben.

Vielleicht stehen Sie noch am Anfang Ihrer Laufbahn und fragen sich: „Arbeiter oder Angestellter – was ist besser?“ Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf Ihre beruflichen Ziele, aber auch auf Ihre spezifischen Qualifikationen an. Sowohl als Angestellter als auch als Arbeiter können Sie Karriere machen. Entscheidend ist die richtige Strategie, beginnend mit der Berufsausbildung in Form von Ausbildung oder Studium.

In der Praxis kommt es in erster Linie darauf an, was Sie vorzuweisen haben. Das betrifft Ihre Qualifikationen und Ihre Erfahrung. Wichtig sind auch Ihre Soft Skills, denn Sie müssen Ihrer Rolle auch persönlich gerecht werden können. Was Sie in dieser Hinsicht zu bieten haben, zählt in der Regel mehr als die Frage, ob Ihre Tätigkeit eher der eines Angestellten oder der eines Arbeiters entspricht.

Wer gute Konditionen für sich aushandeln möchte, sollte sich auf seine Leistungen und Erfolge stützen anstatt darauf, ob er eher körperliche oder geistige Arbeit leistet. Dennoch gibt es Umstände, in denen es wichtig ist, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern im Hinterkopf zu haben. Es könnte zum Beispiel sein, dass im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag darauf Bezug genommen wird. In diesem Fall sollten Sie prüfen, welche Auswirkungen das für Sie praktisch hat. Sprechen Sie die Einordnung und mögliche Konsequenzen daraus ruhig schon im Vorstellungsgespräch an. So können Sie Missverständnisse vermeiden, aber auch früh für Ihre Rechte eintreten, indem Sie gute Arbeitsbedingungen aushandeln.

Bildnachweis: Halfpoint / Shutterstock.com

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