Altersarmut vermeiden: Tipps für Arbeitnehmer

Eigentlich ist der Ruhestand für viele Arbeitnehmer ein Ereignis, auf das sie sich freuen. Endlich nicht mehr arbeiten! Getrübt wird die Freude auf den Renteneintritt für viele allerdings durch finanzielle Sorgen. Ob die gesetzliche Rente reicht, ist oft nicht sicher. Dann kann Altersarmut drohen. Sie können jedoch vorbeugen, indem Sie auch über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus für das Alter vorsorgen. Hier erfahren Sie mehr über Altersarmut, die Grundrente und Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.

Altersarmut: Was ist das eigentlich?

Von Altersarmut ist die Rede, wenn Menschen im Alter nicht genügend Geld zum Leben zur Verfügung haben. Sie haben dann etwa nur begrenzt Geld für Lebensmittel, können sich keine teuren Mieten leisten und müssen häufig passen, wenn es um nicht zwingend notwendige Ausgaben geht – etwa bei Aktivitäten mit Freunden, einem Gang ins Kino oder bei Reisen.

Es ist nichts Neues, dass viele Menschen in Deutschland nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt im Alter angemessen zu bestreiten. Besonders bis Mitte des 20. Jahrhunderts waren viele älteren Menschen von Einkommensarmut betroffen. Zwischenzeitlich hatte sich die Problematik gebessert, weniger Menschen galten im Alter als arm. Seit einiger Zeit steigt die Altersarmut jedoch wieder an. Das Statistische Bundesamt hat im Jahr 2017 berechnet, dass 14,6 Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland von Altersarmut bedroht sind. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung lag die Armutsrisikoquote bei 15,8 Prozent. Damit könnte rund jeder sechste Deutsche im Alter zu wenig Geld übrig haben.

Aber wie wird Armut eigentlich definiert? Es gibt verschiedene Ansätze. Manche messen Armut rein monetär und blenden dabei die Frage der sozialen Teilhabe aus. Dazu gehört der absolute Armutsbegriff. Haushalte, denen weniger als 1,90 Dollar pro Tag zur Verfügung steht, gelten demnach als arm. In Deutschland ist diese Armutsdefinition weniger hilfreich, weil kaum jemand so wenig Geld zur Verfügung hat. Eher misst man deshalb Armut relativ. Relative Armut bemisst sich am Niveau der Gesamtbevölkerung. Wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens hat, der gilt nach einer Definition der Europäischen Union als armutsgefährdet.

Altersarmut durch niedrige Renten

Auch das Bedarfsniveau der Grundsicherung nach dem Zwölften und Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB XII und SGB II) kann als Indikator für Armut beziehungsweise ein Armutsrisiko herangezogen werden. Etwas mehr als eine halbe Million Menschen (rund 560.000) in Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts Ende des Jahres 2018 auf Grundsicherung im Alter angewiesen.

Bei vielen Armutsdefinitionen wird das subjektive Empfinden der Betroffenen ausgeblendet. Wenn jemand das Gefühl hat, nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, ist auch das eine Dimension von Armut. Wer sich das Treffen mit Freunden nicht leisten kann, schämt sich darüber womöglich. Und wer aus Geldnot immer ablehnt, wird irgendwann nicht mehr gefragt – und gleitet so aus dem sozialen Netz und dem gesellschaftlichen Leben.

Prognosen zufolge wird das Risiko von Altersarmut für viele Menschen weiter steigen. Aus einer Studie der Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und ZEW, die die Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegeben hat, geht dies hervor. Demnach könnte bis zum Jahr 2036 jeder fünfte Neurentner an der Armutsgrenze leben. Festgemacht wurde das Risiko für Altersarmut an einem Einkommen von weniger als 958 Euro netto pro Monat.

Risiko für Altersarmut: Wer ist besonders gefährdet?

Das Risiko, im Alter ein zu geringes Einkommen zu haben, ist nicht über alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig verteilt. Akademiker sind davon etwa deutlich seltener betroffen als Menschen mit Haupt- oder Realschulabschluss. Wer eine unstete Erwerbsbiografie mit vielen schlecht bezahlten Jobs hat, hat ein größeres Risiko, im Alter arm zu sein, als jemand, der über Jahrzehnte ein gutes Einkommen hatte.

Wer in prekären Jobs arbeitet – etwa im Niedriglohnsektor oder als Aushilfe –, kann darüber meist nicht genügend gesetzliche Rente erwirtschaften, um im Alter davon angemessen leben zu können. Frauen sind stärker von Altersarmut bedroht als Männer. Sie haben häufiger schlecht bezahlte Jobs, nehmen für Kinder Auszeiten und steigen danach oft nur noch in Teilzeit wieder in das Berufsleben ein. Das macht sich im Rentenanspruch bemerkbar.

Menschen, die vor dem Renteneintritt häufig oder über lange Zeit arbeitslos waren, haben oft keinen ausreichenden Rentenanspruch aufgebaut. Sie sind häufig auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Geld, um privat für das Alter vorzusorgen, haben sie im erwerbsfähigen Alter oft nicht übrig. Das betrifft oft auch Solo-Selbständige, die keine hohen Einnahmen haben. Bis auf wenige Ausnahmen sind sie nicht gesetzlich rentenversichert und haben somit auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente im Alter. Wer nicht selbst vorsorgt oder sich freiwillig rentenversichert, kann in die Altersarmut rutschen.

Die Grundrente: Gegen Altersarmut nur bedingt hilfreich

Um Menschen im Alter vor Armut zu schützen, hat die Bundesregierung die Einführung der Grundrente beschlossen. Sie soll vom 1. Januar 2021 an gelten und die gesetzliche Rente aufstocken. Allerdings ist die Auszahlung der Grundrente an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend ist vor allem die Zahl der Jahre, in der ein Rentner in die Rentenversicherung eingezahlt und damit einen Grundrentenanspruch erworben hat. Das Minimum sind 33 Jahre. Die vollen Beiträge gibt es erst ab 35 Grundrentenjahren.

Nicht nur eine Erwerbstätigkeit, sondern auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege zählen in die Grundrentenzeiten hinein. Der Haken für viele Beschäftigte: Zeiten der Arbeitslosigkeit und Zeiten, in denen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurde, werden nicht mitgerechnet. Wer eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat, baut meist ebenfalls keinen Anspruch auf Grundrente auf – selbst dann, wenn er freiwillig in die Rentenversicherung einbezahlt hat.

Wer zu wenig oder zu viel verdient hat, bekommt keine Grundrente

Das hängt damit zusammen, dass zur Ermittlung des Grundrenten-Bedarfs der Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten in Deutschland herangezogen wird. Die Grundrente kann nur bekommen, wer zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdiensts verdient hat. Geringfügig Beschäftigte haben mit einer Obergrenze von 450 Euro pro Monat deutlich weniger verdient als 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 machen diese 30 Prozent ein Einkommen von 1.013 Euro pro Monat aus.

Zudem gilt eine Einkommensgrenze bei der Auszahlung der Grundrente. Nur Rentner, die weniger als 1.250 Euro pro Monat als Singles oder 1.950 Euro als Paare zur Verfügung haben, können die Grundrente in voller Höhe erhalten. Ein über diese Grenzen hinausgehendes Einkommen wird auf die Grundrente angerechnet, und zwar in einer Höhe von 60 bis 100 Prozent. Zu 100 Prozent angerechnet wird das Einkommen, wenn es 1.600 Euro (Singles) beziehungsweise 2.300 Euro (Paare) monatlich übersteigt.

Altersarmut durch Rente und Altersvorsorge vermeiden: Diese Optionen haben Sie

Längst nicht für jeden, der heute in die Rentenversicherung einzahlt, wird die gesetzliche Rente im Alter ausreichen. Und nicht jeder, der von Altersarmut bedroht ist, kann darauf hoffen, wenigstens die Grundrente zu beziehen, denn die Voraussetzungen dafür sind streng. Wer kann, sollte deshalb für das Alter vorsorgen. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, von denen wir Ihnen einige vorstellen.

Private Rentenversicherungen

Eine Möglichkeit, Altersarmut vorzubeugen, besteht im Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Hierbei haben Sie verschiedene Optionen: Sie können über lange Zeit regelmäßig einzahlen, etwa jeden Monat. Auch eine einmalige Beitragszahlung ist möglich. Sie erhalten dann eine Sofortrente. Bei privaten Rentenversicherungen können Sie flexibel festlegen, wie viel Sie zahlen möchten. Die Erträge müssen jedoch versteuert werden.

Allerdings ist diese Vorsorge-Form mit einem gewissen Risiko verbunden. Nur ein Teil der Rente wird Ihnen vom Versicherer garantiert. Hinzu kommt die sogenannte Gewinnrente, die sich am Erfolg des Versicherers orientiert. Macht die Versicherung Verluste, sinkt dieser Teil der Rente. Bei privaten Rentenversicherungen sollten Sie darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der voraussichtlich nicht insolvent ist, bis Sie Ihr Geld benötigen.

Riester-Rente und Rürup-Rente

Ebenfalls denkbar für die private Altersvorsorge sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente stellt eine staatliche Förderung dar, die auf eine Kombination aus Zulagen und Steuervergünstigungen setzt. Sie kommt unter anderem für Arbeitnehmer, Auszubildende, Arbeitslose und Selbständige infrage, die pflichtversichert in der Rentenversicherung sind. Wer als Selbständiger mit einem Partner verheiratet ist, der die Riester-Rente nutzen kann, zählt ebenfalls zu den Förderberechtigten. Sie sollten mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen, um den vollen Zuschuss zu erhalten. Die Mindest-Einzahlungssumme pro Jahr liegt bei 60 Euro. Die spätere Rente muss voll versteuert werden.

Steuervorteile bietet auch die Rürup-Rente. Sie ist insbesondere für Selbständige eine Option, die die Riester-Rente nicht nutzen können. Die Förderung ist allerdings geringer. Die Rente kann zu einem vergleichsweise großen Teil von der Steuer abgesetzt werden. Vom Jahr 2040 an müssen die Renten von Neurentnern allerdings voll versteuert werden. Die Rürup-Rente ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Betriebliche Altersvorsorge

Auch betriebliche Altersvorsorge kann eine Option sein, um das Risiko für Altersarmut zu senken. Das ist besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt oder er zumindest einen vergleichsweise hohen Anteil zuschießt. Zahlt er nur den Pflichtanteil von 15 Prozent, lohnt sich die Betriebsrente meist nicht. Arbeitnehmer können zwar selbst einzahlen, ihnen droht in solchen Fällen jedoch ein Verlustgeschäft. Problematisch ist die betriebliche Altersvorsorge außerdem für Arbeitnehmer, die häufiger den Job wechseln. Ein bestehender Vertrag kann nicht immer mitgenommen werden. Eine Übertragung ist zwar oft möglich, geht aber häufig mit relativ hohen Gebühren einher.

Geldanlagen

Wer Geldanlagen besitzt, kann davon im Alter profitieren. Aktien und Fonds sind Möglichkeiten, eine gute Rendite zu erzielen. Allerdings geht mit solchen Kapitalanlagen auch ein gewisses Risiko einher. Lassen Sie sich deshalb ausführlich beraten und informieren Sie sich auch selbst, bevor Sie sich für eine solche Form der Geldanlage zur Altersvorsorge entscheiden. Ebenfalls sinnvoll für die Altersvorsorge sind Immobilien und andere Wertgegenstände.

Lebensversicherungen

Bei Lebensversicherungen zahlen Sie über die Dauer der Vertragslaufzeit Beiträge ein. Die Deckungssumme hängt vom Ergebnis einer eingehenden Gesundheitsprüfung und Ihren Beiträgen ab. Am Ende der Vertragslaufzeit bekommen Sie den Versicherungs-Betrag ausgezahlt. Allerdings lohnt sich eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge kaum, denn die Zinsen sind gering. Wer vorzeitig kündigen will, muss mit hohen Verlusten rechnen.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige

Für Selbständige kann es sich lohnen, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dadurch erwerben sie Ansprüche auf die gesetzliche Rente. Auch eine Erwerbsminderungsrente können freiwillig Pflichtversicherte bekommen. Sie können sich als Selbständiger auf Antrag pflichtversichern lassen. Das geht innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbständigkeit. Dann zahlen Sie entweder die einheitlichen Regelbeiträge oder einen einkommensabhängigen Satz. Wer sich freiwillig rentenversichert, aber keinen Antrag auf Pflichtversicherung stellt, ist in der Höhe der Beitragszahlungen flexibel.

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