Bewerbung zurückziehen: Wann es sinnvoll sein kann und wie Sie es richtig machen
Manchmal überlegen Bewerber es sich anders: Sie haben doch kein Interesse an einer bestimmten Position. In diesem Fall ist die beste Lösung, die Bewerbung möglichst frühzeitig zurückzuziehen – notfalls auch noch nach einer Zusage. Wer den Arbeitgeber nicht verärgern möchte, sollte Fingerspitzengefühl an den Tag legen, wenn er seine Bewerbung zurückziehen möchte.

Wenn Bewerber es sich anders überlegen
Bei der Jobsuche steht viel auf dem Spiel: Für Bewerberinnen und Bewerber gilt es, einen Job zu finden, der ihren Vorstellungen möglichst gut entspricht. Vielleicht ist auch eine Position gefragt, die eine strategisch sinnvolle Option ist, um die Karriere voranzutreiben. Das kann viel Druck auf Bewerber ausüben, die richtige Entscheidung zu treffen – und genau zu überlegen, worauf sie sich einlassen.
Es kommt immer wieder vor, dass Bewerber es sich bei der Jobsuche anders überlegen. Sie haben sich auf eine Stelle beworben, die bei näherer Betrachtung doch nichts für sie ist. Oder sie stellen im Bewerbungsgespräch fest, dass sich das Angebot nicht mit den eigenen Erwartungen deckt. In solchen Fällen sagt der Bewerber von sich aus ab. Er wartet nicht ab, wie die Entscheidung des Arbeitgebers ausfällt.
Eine Absage von Bewerbern kann verschiedene Gründe haben. Viele Jobsuchende haben schlicht ein besseres Angebot erhalten, weil sie sich parallel auch anderswo beworben haben. Oder sie waren von Anfang an unsicher, ob diese Stelle wirklich das ist, wonach sie suchen. Wenn die Zweifel daran überwiegen, kann eine Absage auch ohne anderes Jobangebot die beste Lösung aus Sicht von Bewerbern sein.
Manchmal ändern sich die persönlichen Umstände der Bewerber. Sie ziehen zum Beispiel weg (oder planen doch keinen Umzug), ihre familiäre Situation ändert sich oder sie wollen wegen der Kinder weniger arbeiten. Auch das kann dazu führen, dass jemand von sich aus absagt.
Eine Bewerbung absagen als Arbeitnehmer: So machen Sie es richtig
Manchmal wird Bewerbern erst nach ihrer Bewerbung klar, dass eine Stelle nicht zu ihren Vorstellungen passt. Vielleicht haben sich zwischenzeitlich neue Informationen ergeben, vielleicht hatten die Betroffenen einfach mehr Zeit zum Nachdenken. Oder sie haben inzwischen ein anderes Jobangebot angenommen. Unabhängig von den Beweggründen ist es wichtig, die Bewerbung rechtzeitig zurückzuziehen. Wie das geht und was Sie beachten sollten, lesen Sie in diesem Abschnitt.
Der richtige Zeitpunkt für die Absage
Sie sind sich sicher, dass dieser Job nichts für Sie ist? Dann sagen Sie ab, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Oder warten Sie, ob sich der Arbeitgeber überhaupt bei Ihnen meldet. Wenn Sie bislang nur Ihre Bewerbungsunterlagen verschickt haben, ist es nicht zwingend erforderlich, schon abzusagen. Wenn Sie allerdings im Zweifelsfall eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht ausschlagen möchten, kann es sinnvoll sein, die Bewerbung zurückzuziehen.
Vielleicht haben Sie einem Vorstellungsgespräch schon zugestimmt. Sollten Sie den Termin wahrnehmen – für den Fall, dass Sie es sich doch noch anders überlegen? Oder lieber direkt absagen? Das machen Sie am besten davon abhängig, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Meinung noch ändern. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Weg der richtige ist, hören Sie sich ruhig an, was die Personalverantwortlichen zu sagen haben. Ansonsten sagen Sie lieber vorher ab.
Eine Absage nach einem Vorstellungsgespräch ist Arbeitnehmern oft unangenehm. Eine Alternative gibt es aber meist nicht, wenn Sie den Job nicht mehr haben möchten. Eine Bewerbung zurückzuziehen nach einer Zusage, ist nicht optimal, aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden.
Grundsätzlich ist es im Sinne der Fairness wichtig, so früh wie möglich abzusagen. So kann der Arbeitgeber rechtzeitig umplanen – und wird Ihnen Ihre Absage weniger übel nehmen.
Auf welchem Weg absagen?
Wenn Ihre Entscheidung getroffen ist, sagen Sie dem Arbeitgeber möglichst frühzeitig Bescheid. Wie macht man das am besten? Sie haben verschiedene Optionen: Sie können eine E-Mail schreiben oder anrufen, gegebenenfalls auch persönlich im Unternehmen vorbeigehen. Auch ein Brief ist eine Möglichkeit.
Welchen Weg Sie wählen, ist Ihnen überlassen. Sie können sich aber daran orientieren, wie der Arbeitgeber bislang mit Ihnen kommuniziert hat. Wenn vor allem E-Mails ausgetauscht wurden, spricht nichts gegen eine Absage per Mail. Wenn Telefonate das Mittel der Wahl waren, rufen Sie vielleicht lieber an.
Relevant ist auch, wie weit Sie im Auswahlverfahren gekommen sind. Es macht einen Unterschied, ob Sie bislang nur Ihre Bewerbung abgeschickt haben, aber noch keine Rückmeldung bekommen haben. Oder ob Sie schon eine Zusage für die Stelle haben. In letzterem Fall ist eine telefonische oder sogar persönliche Absage ein Zeichen der Wertschätzung.
Die richtige Wortwahl
Um trotz des Rückziehers gut in Erinnerung zu bleiben, ist eine höfliche Absage der Bewerbung als Arbeitnehmer wichtig. Welche Worte kann und sollte man wählen, wenn man seine Bewerbung nicht aufrechterhalten möchte? Muss man, wenn man die Bewerbung zurückzieht, die Gründe für diesen Schritt erläutern?
Wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, ist die Formulierung wichtig. Sie entscheidet darüber, wie Ihr Entschluss beim Arbeitgeber ankommt. Wenn Sie sich höflich, respektvoll und professionell verhalten, haben Sie alles richtig gemacht. Wie der Arbeitgeber mit Ihrer Absage umgeht, ist dann seine Sache.
Äußern Sie sich möglichst positiv beziehungsweise vermeiden Sie übermäßige Kritik oder negative Darstellungen. So können Sie das Risiko verringern, dass sich der Arbeitgeber vor den Kopf gestoßen fühlt. Dennoch sollten Sie – soweit möglich – ehrlich sein, wenn Sie Ihre Entscheidung begründen. Achten Sie darauf, gleichzeitig Wertschätzung für das Ihnen entgegengebrachte Interesse auszudrücken. Wenn es Ihnen angebracht erscheint, können Sie sich auch für die Umstände entschuldigen, die Ihre Absage den Verantwortlichen möglicherweise bereitet.
Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, wie offen und umfangreich Sie Ihre Absage formulieren möchten. Statt von sich aus im Detail auf die Gründe für die Absage zu sprechen zu kommen, können Sie auch Ihre Gesprächsbereitschaft signalisieren. Falls der Arbeitgeber mehr wissen möchte, kann er auf Sie zukommen.
Bewerbung zurückziehen: Muster-Vorlagen
Hier finden Sie Vorlagen, die Ihnen als Orientierung dienen können, wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen möchten. Wichtig ist, dass Sie eine Formulierung finden, die sich für Sie richtig anfühlt und die zu Ihnen und dem Unternehmen passt.
Bewerbung zurückziehen nach dem Versand der Bewerbungsunterlagen
- „Sehr geehrter Herr Meier, ich hatte Ihnen kürzlich meine Bewerbungsunterlagen für die Stelle als XY zukommen lassen. Zwischenzeitlich habe ich allerdings eine andere Zusage erhalten, weshalb ich meine Bewerbung zurückziehen möchte. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
- „Sehr geehrte Frau Weber, meine Ihnen am XX.XX.XXXX per E-Mail übermittelte Bewerbung möchte ich hiermit gern zurückziehen. Meine persönlichen Umstände haben sich verändert, sodass die Stelle als XY in Ihrem Haus leider keine Option mehr für mich ist.“
Bewerbung zurückziehen nach dem Vorstellungsgespräch
- „Liebe Frau Müller, haben Sie noch einmal vielen Dank für das freundliche und informative Gespräch am Dienstag. Nach reiflicher Überlegung bin ich allerdings zu dem Entschluss gekommen, dass die Stelle als XY nicht gut genug zu meinen Vorstellungen passt. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.“
- „Hallo Herr Schmidt, vielen Dank, dass Sie sich am Mittwoch, XX.XX.XXXX, die Zeit für ein persönliches Kennenlernen genommen haben. Obwohl mich die Stelle sehr reizt, habe ich mich für ein anderes Angebot entschieden.“
Bewerbung zurückziehen nach einer Zusage
- „Hallo Frau Schmidt, ich habe lange mit mir gerungen, muss Ihnen aber leider mitteilen, dass ich die Stelle als XY doch nicht antreten werde. Durch familiäre Umstände kommt ein Umzug nicht mehr infrage. Die späte Absage tut mir sehr leid – bitte entschuldigen Sie die Umstände. Ich bedauere sehr, diesen Weg gehen zu müssen.“
- „Sehr geehrter Herr Meyer, am XX.XX.XXXX haben Sie mir ein Stellenangebot unterbreitet, das ich angenommen habe. Diese Zusage muss ich leider wieder revidieren. Meine Entscheidungsgrundlage hat sich zwischenzeitlich geändert, sodass ich Ihnen leider absagen muss. Falls Sie mehr über meine Beweggründe erfahren möchten, stehe ich Ihnen für ein Gespräch gern zur Verfügung. Bitte entschuldigen Sie die Umstände. Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und das mir entgegengebrachte Vertrauen.“
Rechtliche Regelungen: Kann eine zurückgezogene Bewerbung juristische Konsequenzen haben?
Sie möchten Ihre Bewerbung zurückziehen, weil Ihr Bauchgefühl Nein sagt. Oder Sie haben sich für ein anderes Stellenangebot entschieden. Eine Bewerbung zurückzuziehen, ist vielen Bewerbern unangenehm, aber muss man sich auch Sorgen machen, dass dieser Schritt rechtliche Folgen haben könnte?
Das hängt davon ab, wie weit Sie im Bewerbungsprozess waren. Wenn Sie nur Ihre Bewerbung eingereicht haben oder ein Vorstellungsgespräch absagen, müssen Sie keine Konsequenzen fürchten. Auch nach dem Bewerbungsgespräch steht es Ihnen selbstverständlich frei, sich gegen die Stelle zu entscheiden.
Anders kann es aussehen, wenn Sie den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben haben. In diesem Fall ist eine Kündigung erforderlich – einfach so absagen können Sie nicht. Je nachdem, wann Sie kündigen, müssen Sie den Job nicht antreten. Es kann aber sein, dass das Unternehmen arbeitsvertraglich eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen hat. In diesem Fall müssen Sie wohl oder übel einige Tage im neuen Job erscheinen, bevor Ihre Kündigung wirksam werden kann.
In seltenen Fällen droht Ihnen eine Vertragsstrafe, wenn Sie Ihre Jobzusage durch eine Kündigung zurücknehmen wollen. Falls der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, ziehen Sie am besten einen Anwalt oder eine Anwältin zurate.
Wenn Sie nach einer Zusage nicht kündigen, sondern die Stelle einfach nicht antreten, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Durch den Vertragsbruch können Sie sich schadensersatzpflichtig machen.
Mit der Absage eines Bewerbers umgehen: Tipps für Arbeitgeber
Wenn ein Bewerber seine Bewerbung zurückzieht, kann das für Unternehmen mehr oder weniger spürbare Konsequenzen haben. Manchmal ist eine Absage ärgerlich (und teuer), weil jemand eigentlich schon fest zugesagt hatte. In anderen Fällen waren sich die Verantwortlichen womöglich selbst noch gar nicht sicher, wie sie mit der betreffenden Person verfahren wollen.
Unabhängig davon, wie gern der Arbeitgeber den Bewerber eingestellt hätte, ist das Zurückziehen einer Bewerbung immer ein Anlass zur Reflexion. Offensichtlich hat das Angebot den Vorstellungen des Bewerbers nicht entsprochen. Dabei muss es sich nicht einmal um die tatsächlichen Rahmenbedingungen gehandelt haben – entscheidend ist, wie der Kandidat das Angebot des Arbeitgebers wahrgenommen hat.
Es könnte zum Beispiel sein, dass einem Bewerber die Tätigkeiten nicht gefallen haben. Ebenso könnte es um die äußeren Aspekte des Jobs gehen – zum Beispiel um die Arbeitszeiten, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung.
Besondere Beachtung sollte eine Bewerbungsabsage finden, wenn schon ein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat. In diesem Fall könnte auch das Verhalten der Personalverantwortlichen schuld an der Absage sein. Hat ein Bewerber das Unternehmen besichtigt und mögliche Kollegen kennengelernt, kann es auch daran gelegen haben – zum Beispiel an einer unattraktiven Gestaltung der Räumlichkeiten oder einer spürbar schlechten Stimmung im Team.
Bewerber um eine ehrliche Rückmeldung bitten
Es ist wichtig, eine Absage von Bewerbern zu analysieren. Rätselraten ist dabei jedoch nicht angebracht, wenn die betreffende Person auch einfach gefragt werden kann, warum sie es sich anders überlegt hat. Diese Möglichkeit sollten die Verantwortlichen nutzen – und den Betroffenen ermutigen, offen und ehrlich zu sein. Nur so kann der Arbeitgeber aus der Situation lernen.
Je nachdem, wo die Ursachen für die Absage von Bewerbern – erklärtermaßen oder mutmaßlich – liegen, kann es sinnvoll sein, darauf mit konkreten Maßnahmen und einem veränderten Verhalten zu reagieren. Abhängig davon, woran es gehakt hat, kann es verschiedene Möglichkeiten geben. Vielleicht war die Stellenausschreibung missverständlich oder der Ton im Vorstellungsgespräch unfreundlich. Vielleicht fehlte Bewerbern die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, oder sie haben Negatives über den Arbeitgeber gehört oder gelesen. Es ist entscheidend, die Umstände des Rückzugs möglichst genau zu kennen, um darauf reagieren zu können.
Fazit: Eine Bewerbung zurückziehen – mit Fingerspitzengefühl und Respekt
- Selbst nach einer festen Zusage überlegen es sich manche Bewerber noch anders: Sie wollen die freie Stelle doch nicht haben und ziehen ihre Bewerbung deshalb zurück.
- In solchen Fällen ist es wichtig, den Arbeitgeber zeitnah über die eigene Entscheidung zu informieren. So kann er sich darauf einstellen.
- Bei einer Absage der Bewerbung ist es wichtig, höflich und respektvoll vorzugehen. Das mindert das Risiko, dass der Arbeitgeber verärgert reagiert, und der Bewerber bleibt in besserer Erinnerung.
- Bewerber, die einen Job noch absagen wollen, sollten prüfen, ob dieser Schritt rechtliche Konsequenzen haben kann.
- Wenn Bewerber absagen, sollten Arbeitgeber das zum Anlass nehmen, sich mit den Ursachen dafür zu befassen. Manchmal deuten Absagen auf strukturelle Probleme hin, die der Arbeitgeber beheben könnte.
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