Umschulung zum Erzieher: Voraussetzungen, Ablauf und Perspektiven

Eine Umschulung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Für Menschen, die beruflich etwas anderes machen möchten oder müssen, kann eine Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher mit besonders guten Zukunftsaussichten verbunden sein. Wegen des Fachkräftemangels im Bereich Erziehung haben auch Quereinsteiger gute Chancen. Hier erfahren Sie, wie eine Erzieher-Umschulung abläuft, ob Vorkenntnisse oder bestimmte Qualifikationen erforderlich sind und wer die Kosten für eine Umschulung übernehmen kann.

Eine Frau im Kindergarten macht eine Umschulung zur Erzieherin

Erzieher: Ein Beruf mit guten Perspektiven

In vielen Städten und Regionen Deutschlands herrscht ein Mangel an Erziehern. Das hängt zum einen mit einem Ausbau der Betreuungsangebote zusammen. Viele Eltern möchten ihre Kinder schon früh betreuen lassen, außerdem steigt die Nachfrage nach einer Ganztagesbetreuung.

Die Gründe für den Erziehermangel sind außerdem in der wenig attraktiven Berufsausbildung zu suchen. Bislang dauert die Erzieherausbildung in den meisten Fällen fünf Jahre. Angehende Erzieher erhalten dafür keine Vergütung, sondern müssen sogar ein Schulgeld zahlen. Damit dauert die Ausbildung zum Erzieher deutlich länger als die meisten anderen Berufsausbildungen. Die Extra-Zeit, die angehende Erzieher in ihre Ausbildung stecken müssen, macht sich hinterher nicht durch eine üppige Vergütung im Job bezahlt.

Auf absehbare Zeit wird der Mangel an Erziehern kaum behoben werden. Im Gegenteil: Experten gehen davon aus, dass sich die Situation weiter verschärfen wird. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kam zu dem Schluss, dass bis zum Jahr 2030 bundesweit bis zu 200.000 Erzieher fehlen könnten. Andere Schätzungen sehen zum selben Zeitpunkt sogar einen Mangel von bis zu 300.000 Erziehern voraus.

Warum eine Erzieher-Umschulung lohnenswert sein kann

Die Politik hat das Problem erkannt und plant, die Erzieher-Ausbildung zu reformieren. Ab dem Sommer 2021 soll die Ausbildung von bisher fünf auf regulär vier Jahre verkürzt werden. Wer Abitur oder Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen kann, soll um ein zusätzliches Jahr und damit auf drei Jahre verkürzen können. Außerdem soll es künftig möglich sein, Praxisphasen parallel neben dem theoretischen Teil der Ausbildung zu machen. Für Praxisphasen sollen Azubis dann auch eine Vergütung erhalten.

Auch viele soziale Einrichtungen reagieren auf den Erziehermangel: Die Hürden für Neueinstellungen werden vielerorts gesenkt, wodurch auch Quereinsteiger aus vergleichbaren Bereichen Chancen haben. Wer bereits einen Beruf erlernt hat, aber künftig beruflich etwas anderes machen möchte oder muss, hat eine entsprechend gute Perspektive, wenn er sich für eine Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher entscheidet.

Wer die Umschulung zum Erzieher oder zur Erzieherin erfolgreich abgeschlossen hat, kann unter anderem in Kitas und Kindergärten, Heimen, bei der Jugendhilfe und in Jugendzentren, bei Familienberatungsstellen, in Behindertenwohnheimen, bei ambulanten sozialen Diensten, in Internaten oder Mutter-Kind-Heimen arbeiten. Erzieher stellen eine wichtige Bezugsperson für Kinder und Jugendliche dar, sie helfen ihnen bei der Persönlichkeitsentwicklung und fördern ihre Fähigkeiten.

So läuft die Umschulung zum Erzieher ab

Wer sich beruflich neu orientieren möchte, muss keine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium machen. In vielen Fällen ist eine Umschulung die bessere Lösung, weil sie kürzer ist und oft staatlich gefördert wird. Die Inhalte einer Umschulung zum Erzieher oder zur Erzieherin gleichen denen einer regulären Ausbildung. Die Weiterbildung ist jedoch deutlich schneller beendet: Wer sich in Vollzeit umschulen lässt, braucht dafür im Regelfall zwei Jahre. Die Erzieher-Umschulung kann auch verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt – etwa gesundheitliche Probleme.

Auch eine Umschulung in Teilzeit ist meist möglich, die dann allerdings entsprechend länger dauert. Je nach Umschulung und persönlichen Umständen dauert sie drei bis vier Jahre, teilweise auch noch länger. Wer überlegt, eine Umschulung zum Erzieher in Teilzeit zu machen, sollte mit dem jeweiligen Träger klären, ob und in welcher Form dies möglich ist.

Eine Umschulung zum Erzieher vermittelt theoretische und praktische Inhalte

Im Laufe der Erzieher-Umschulung erhalten die angehenden Erzieher Einblicke in Theorie und Praxis. Beides wird im Unterricht vermittelt und ergänzt durch Erfahrungen im Rahmen von Praktika in sozialen Einrichtungen. Die Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher gliedert sich in einen schulischen Teil und ein berufspraktisches Jahr. Inhaltlich geht es bei der Erzieher-Umschulung unter anderem um die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Erziehungsmöglichkeiten, Ziele in der Erziehung, Bedürfnisse und Kompetenzen von Kindern sowie die Planung von Erziehungsmaßnahmen.

Sowohl private als auch staatliche Anbieter bieten Umschulungen zur Erzieherin und zum Erzieher an. Dazu zählen insbesondere Berufsfachschulen, Berufskollegs und Fachakademien. Auch Fernschulen haben entsprechende Umschulungen zum Teil im Angebot, was eine gleichzeitige Arbeitstätigkeit möglich machen kann.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Erzieher-Umschulung erfüllt sein?

Unter welchen Voraussetzungen eine Umschulung zum Erzieher oder zur Erzieherin möglich ist, hängt von den Vorgaben des jeweiligen Anbieters ab. Auch von Bundesland zu Bundesland können sich die Voraussetzungen unterscheiden. Viele Interessenten fragen sich, ob sie bereits in einem ähnlichen Bereich erste Erfahrungen gemacht haben müssen. Praktische Erfahrungen im pädagogischen Umfeld sind jedoch in aller Regel nicht erforderlich, um eine Umschulung zum Erzieher machen zu können.

Vorausgesetzt wird hingegen meist ein mittlerer Bildungsabschluss, womit ein Realschulabschluss gemeint ist. Neben den formellen Voraussetzungen sollten angehende Erzieher natürlich Spaß am Umgang mit Kindern und Jugendlichen mitbringen. Sie sollten außerdem kommunikativ und einfühlsam sein und mit Hektik und Lärm umgehen können.

Eine weitere Frage, die viele Interessenten umtreibt, ist die Frage nach der Anerkennung einer Umschulung. Sind Umschulungen zum Erzieher allgemein anerkannt – hat man also danach dieselben Chancen wie ein Bewerber, der regulär ausgebildet wurde? Prinzipiell ist das der Fall. Damit besteht kein Grund zur Sorge, eine Umschulung könnte weniger wert sein als eine Berufsausbildung. Hinzu kommt, dass viele Einrichtungen ohnehin händeringend nach Bewerbern suchen und oft auch Quereinsteiger ohne formelle Ausbildung oder Umschulung einstellen würden.

Umschulung zum Erzieher finanzieren: Welche Möglichkeiten gibt es?

Interessenten können eine Umschulung aus eigener Tasche bezahlen, was praktisch aber oft erhebliche Hindernisse mit sich bringt. Umschulungen sind häufig teuer, zugleich fehlt bei einer Umschulung in Vollzeit die Zeit, um nebenher einer Arbeitstätigkeit nachzugehen und so den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. In der Mehrzahl der Fälle kommt deshalb nur eine Umschulung infrage, die staatlich gefördert wird. Für eine solche Förderung kommen insbesondere die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Rentenversicherung in Betracht.

Eine Finanzierung durch einen der genannten Träger ist nur möglich, wenn dessen Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind. Eine Förderung durch die Rentenversicherung setzt voraus, dass man den bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann – etwa in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit. Bei Jobcenter und Arbeitsagentur stehen die Chancen auf Kostenübernahme gut, wenn man arbeitslos ist und/oder die Aussichten im bisherigen Beruf schlecht sind. Gleichzeitig kommt es darauf an, wie gut die Perspektive im vorgesehenen neuen Beruf ist. Die guten Arbeitsmarkt-Aussichten von Erziehern sorgen dafür, dass entsprechende Umschulungen häufig finanziert werden.

Abgeschlossene Erstausbildung als Voraussetzung für eine Förderung

Eine weitere Voraussetzung, damit eine Umschulung von Arbeitsagentur und Co bewilligt wird, ist eine abgeschlossene Erstausbildung. Das kann eine Berufsausbildung oder ein Studium betreffen. Gegebenenfalls kann auch eine abgebrochene Ausbildung oder ein abgebrochenes Studium anerkannt werden.

Wann die Kostenübernahme einer Umschulung ohne vorherige Berufsausbildung infrage kommt, ist in § 81 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Daraus geht hervor, dass Umschulungen gefördert werden können, wenn eine Berufsausbildung nicht möglich oder zumutbar ist oder es sich um einen Engpassberuf handelt. Zugleich müssen sich die Personen für den jeweiligen Beruf eignen und es muss anzunehmen sein, dass sie die Umschulung erfolgreich absolvieren werden.

Beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur können Betroffene einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zur Erzieherin oder zum Erzieher beantragen. Das sollte möglichst frühzeitig geschehen. Ein Bildungsgutschein gibt Planungssicherheit. Er gibt Aufschluss darüber, wo man eine Umschulung machen kann und wie lange der Gutschein gültig ist. Im Gespräch mit dem Ansprechpartner beim jeweiligen Träger kommt es darauf an, glaubhaft zu vermitteln, dass die geplante Umschulung die eigenen Chancen verbessern kann. Bei Zweifeln hieran kann der zuständige Sachbearbeiter einen berufspsychologischen Test fordern, bei dem die Sinnhaftigkeit einer Umschulung im Einzelfall geprüft wird.

Der Abbruch einer Umschulung kann teuer werden

Falls Arbeitnehmer eine Umschulung anstreben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Beschäftigung haben, ist eine Förderung durch die Arbeitsagentur nur denkbar, wenn der geplante Wechsel im Interesse der Allgemeinheit ist. Das ist bei einem Engpassberuf gegeben. Ein Anspruch auf eine Bewilligung des Antrags besteht allerdings nicht.

In manchen Fällen profitiert der aktuelle Arbeitgeber davon, wenn ein Mitarbeiter sich umschulen lässt. Ist das gegeben, wird nach § 82 SGB III erwartet, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Umschulung übernimmt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur eine Förderung beatragen. Betroffene müssen sich folglich direkt an ihren Arbeitgeber wenden – und ihn mit guten Argumenten davon überzeugen, dass die Umschulung auch in seinem Interesse ist.

Wenn Arbeitsagentur, Jobcenter oder Rentenversicherung die Kosten für eine Umschulung zum Erzieher übernehmen, ist das meist zu 100 Prozent kostendeckend. Aber Vorsicht: Wer die Umschulung vorzeitig abbricht, ohne dazu aus persönlichen Gründen gezwungen zu sein, muss meist zumindest einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Das kann schnell hohe Rückforderungen nach sich ziehen.

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