Umschulung Verwaltungsfachangestellte/r: Das sollten sie wissen

Fähige Mitarbeiter für die Verwaltung in einer Behörde werden ständig gesucht. Noch dazu arbeiten Verwaltungsfachangestellte im öffentlichen Dienst, was wiederum äußerst attraktiv sein kann – nicht nur wegen der Tarifverträge. Eine Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten kann also eine gute Idee sein. Was Sie vor einer Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten beachten sollten, für wen sich die Umschulung überhaupt eignet und wie Sie diese finanzieren können, erfahren Sie hier.

Eine Frau sucht eine Stelle, nachdem sie eine Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert hat

Umschulung Verwaltungsfachangestellte/r: Für wen geeignet?

Manche Beschäftigte können ihren körperlich anstrengenden Beruf nach einiger Zeit nicht mehr ausüben und schauen sich daher nach einer Umschulung um. Andere arbeiten bereits in einem Büro, sehnen sich aber nach neuen Aufgabengebieten oder möchten gern in einer Behörde arbeiten. Für diese Personen kann die Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten der richtige Weg sein.

Grundsätzlich ist die Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten für Personen eine gute Idee, die sich gerne mit Gesetzestexten und Rechtsvorschriften befassen und einen Job im öffentlichen Dienst anstreben.

Das Berufsbild und Aufgabengebiet eines Verwaltungsfachangestellten ist sehr vielschichtig. Noch dazu erledigen Verwaltungsfachangestellte nicht in jeder Behörde die gleichen Aufgaben, sondern sind für unterschiedliche Schwerpunktbereiche zuständig.

Verwaltungsfachangestellte arbeiten zum Beispiel in:

  • der Bundesverwaltung
  • der Landesverwaltung
  • der Kommunalverwaltung
  • in Handwerkskammern
  • bei der Industrie- und Handelskammer

Das Aufgabengebiet eines/einer Verwaltungsfachangestellten

Verwaltungsfachangestellte erledigen während ihres Arbeitstages hauptsächlich verwaltende Aufgaben wie die Genehmigungen von Anträgen oder das Ablegen von Akten.

Wenn Sie sich für eine Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten interessieren, sollten Sie in jedem Fall ein Interesse für die folgenden Aufgabengebiete mitbringen:

  • Sie interessieren sich für Gesetze und Rechtsvorschriften.
  • Sie sind serviceorientiert und möchten Bürgern bei Fragen und Problemen helfen.
  • Neben den gesetzlichen Regelungen interessieren Sie sich außerdem für Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.
  • Sie möchten als Assistenz Ihres Vorgesetzten arbeiten, indem Sie zum Beispiel benötigte Unterlagen vorbereiten.
  • Sie möchten Aufgaben in der Materialbeschaffung und Verwaltung von Materialien übernehmen und interessieren sich darüber hinaus für die Personalplanung.

Wie läuft die Umschulung ab?

Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsausbildungsgesetz. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, wenn Sie allerdings eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten absolvieren, verkürzt sich die Dauer der Ausbildung auf zwei Jahre. Je nach individueller Voraussetzung des Lernenden kann sie sich aber auch verlängern: Eine Dauer von bis zu fünf Jahren sind durchaus denkbar.

Der Ablauf der Ausbildung gleicht dabei anderen dualen Ausbildungsberufen. In der Regel wird das theoretische Wissen im Unterricht in der Berufsschule erworben. Der praktische Teil der Ausbildung wird dagegen in einer Behörde oder einer anderen Verwaltungseinrichtung gelehrt. Bei der Umschulung übernimmt ein privater Bildungsanbieter häufig den theoretischen Teil.

Wer zum Beispiel während seiner Umschulung noch weiter seinem bisherigen Beruf nachgehen möchte oder muss, kann die Umschulung auch berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. So kann man wenigstens zum Teil die Finanzierung der Umschulung sicherstellen.

Alternativen zur Umschulung

1. Ein Studium

Einen Studiengang, der zum Berufsabschuss Verwaltungsfachangestellte/r führt, gibt es bislang in Deutschland noch nicht. Unter Umständen bietet es sich jedoch für Interessierte an, einen vergleichbaren Studiengang zu belegen.

Studiengänge, mit denen man eine relativ gute Chance hat, bei einer Behörde oder Verwaltungseinrichtung einen Job zu finden, sind beispielsweise folgende:

  • Public Management
  • Business Administration
  • Kommunalwirtschaft

Je nach Hochschule besteht auch die Option, das Studium in Teilzeit zu absolvieren. Was wiederum bedeutet, dass Studenten – sofern sie gut organisiert sind – ihren bisherigen Beruf in Teilzeit weiter ausüben können.

2. Der Quereinstieg

Der Quereinstieg als Verwaltungsfachangestellte/r ist häufig gar nicht so einfach. In der Regel werden nur Bewerber akzeptiert, die eine vergleichbare Ausbildung haben oder schon mehrere Jahre in einer Behörde arbeiten. Sich einfach von einem anderen Bürojob aus in der Verwaltung zu bewerben, dürfte meist nicht von Erfolg gekrönt sein.

Personen, die mindestens viereinhalb Jahre in der Verwaltung einer Behörde gearbeitet haben, können sich jedoch an der Abschlussprüfung zum Verwaltungsfachangestellten versuchen – und das sogar ohne vorab eine Umschulung absolviert zu haben.

Wie wird die Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten finanziert?

Personen, die eine Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten absolvieren, werden in der Regel nicht dafür bezahlt. Sie müssen sich also selbst darum bemühen, dass genügend Geld für die Umschulung zur Verfügung steht.

Denn unter Umständen können Gebühren für die Umschulung auf Sie zukommen. Die Höhe hängt davon ab, bei welchem Anbieter Sie die Umschulung absolvieren und ob Sie vielleicht von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Wenn Sie die Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten aus gesundheitlichen Gründen absolvieren, gibt es sogar noch eine weitere Möglichkeit: das sogenannte Umschulungsgeld. Die Rentenversicherung trägt die Kosten der Umschulung, wenn Sie

  • seit 15 Jahren in die Rentenversicherung einzahlen und
  • eine Erwerbsminderungsrente aufgrund einer Krankheit bekommen.

Müssen Sie die Umschulung absolvieren, weil Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter einer Berufskrankheit leiden, ist die Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner für Sie. Fragen Sie am besten direkt dort nach, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit die Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten finanziert wird.

Welche Voraussetzungen sollten Interessenten mitbringen?

Die besten Aussichten auf Erfolg, haben Interessenten mit der mittleren Reife und einer abgeschlossenen Ausbildung. Wer sich für das Fachgebiet Handwerksorganisation bei der Industrie- und Handelskammer interessiert, der sollte idealerweise sogar die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen können.

Wer den Weg zum Verwaltungsfachangestellten über ein Studium gehen möchte, der muss natürlich die Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Hochschule erfüllen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer favorisierten Hochschule nach, welchen Schulabschluss Sie für ein Studium benötigen. Einige (Fach-)Hochschulen bieten auch Studiengänge für Personen ohne (Fach-)Abitur, dafür aber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung an.

Außerdem ist es nützlich, wenn Sie sehr gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Wirtschaft besitzen. Denn das sind Fähigkeiten, die Sie im Beruf jeden Tag brauchen werden. Außerdem wichtig: fortgeschrittene EDV-Kenntnisse.

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