Steuererklärung als Student: Wie man Studienkosten erfolgreich absetzt

Für viele Studenten ist die Steuer kein Thema, mit dem sie sich befassen. Kein Wunder: Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für Studenten in der Regel nicht. Dennoch kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung als Student abzugeben und Studienkosten abzusetzen. Was dafürspricht und wie es geht, erfahren Sie hier.

Eine Frau arbeitet am Laptop, lohnt sich die Steuererklärung als Student?

Warum es sinnvoll sein kann, eine Steuererklärung als Student abzugeben

In den meisten Fällen sind Studenten nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sie haben schließlich in der Regel noch keine so hohen Einkünfte, dass das notwendig wäre. Nichtsdestotrotz kann es sich lohnen, sich schon während des Studiums mit dem Thema Steuern zu beschäftigen und freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Das bedeutet zwar etwas Arbeit, kann sich aber finanziell auszahlen.

Über eine Steuererklärung ist es in vielen Fällen möglich, Studienkosten abzusetzen. Das kann dazu führen, dass Sie eine Erstattung vom Finanzamt bekommen. Das gilt auch für Studenten, die noch gar keine Steuern zahlen. Sie haben oftmals die Option, sich einen sogenannten Verlustvortrag von der Finanzbehörde anrechnen zu lassen. Mehr darüber erfahren Sie im nächsten Abschnitt. Wer durch einen Nebenjob oder als Werkstudent schon steuerpflichtig ist, kann seine Steuerlast durch eine Steuererklärung senken.

Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich eine Steuererklärung als Student für Sie lohnen würde, nutzen Sie am besten einen der zahlreichen kostenlosen Rechner im Internet. Sie machen darin einige grundlegende Angaben und erfahren in wenigen Minuten, was unterm Strich bei einer freiwilligen Steuererklärung für Sie herauskäme.

Steuererklärung als Student: Studienkosten als Verlustvortrag anrechnen lassen

Ob sich eine freiwillige Steuererklärung als Student lohnt, hängt nicht nur von Ihren Einkünften ab. Es kommt auch darauf an, ob das Studium die Erst- oder Zweitausbildung darstellt. Eine Steuererklärung als Student im Erststudium lohnt sich in den meisten Fällen nur, wenn Sie auch steuerpflichtige Einnahmen haben. Die Studienkosten können in diesem Fall als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden dann mit den Einnahmen verrechnet, was allerdings im selben Steuerzeitraum geschehen muss. Mit anderen Worten: Wer ohnehin keine Steuern zahlt, hat im Erststudium von einer Steuererklärung wenig zu gewinnen.

Anders verhält es sich, wenn Sie im Master studieren oder einen Bachelor als Zweitausbildung machen. In diesem Fall gelten die Kosten für das Studium als Werbungskosten. Werbungskosten aus dem Studium können für einen Verlustvortrag angerechnet werden. Das bedeutet: Diese Kosten können auch später noch berücksichtigt werden – in diesem Fall nach dem Studium, wenn Sie Geld verdienen, oder sobald Sie steuerpflichtig werden. Wer sich dazu als Student entscheidet, kann seine spätere Steuerlast verringern. Diese Option ist auch bei einem dualen Studium bei der Steuer möglich. Auch hier können die Studienkosten als Werbungskosten mithilfe des Verlustvortrags auf die Folgejahre umgelegt werden.

Fristen: Bis wann können Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Für die Abgabe einer Steuererklärung gelten auch für Studenten bestimmte Fristen. Bis wann die Steuererklärung als Student eingereicht werden muss oder kann, hängt davon ab, ob sie freiwillig ist oder nicht.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss sich an die üblichen Abgabefristen halten. Die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss beispielsweise bis zum 2. September 2024 abgegeben werden. Wer auf die Dienste eines Steuerberaters zurückgreift, hat bis zum 2. Juni 2025 Zeit. Durch die Corona-Pandemie gelten für die Abgabe der Steuererklärung noch andere Fristen, als es zuvor der Fall war. Schrittweise wird die Abgabefrist in den nächsten Jahren wieder nach vorne verlegt, bis sie wieder wie gehabt am 31. Juli für das Vorjahr endet.

Die meisten Studenten sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das wirkt sich positiv auf die Frist aus. In diesem Fall können Sie die Steuererklärung als Student rückwirkend abgeben, und zwar noch bis zu sieben Jahre später. Die Frist endet jeweils zum 31. Dezember. Wichtig: Ein rückwirkender Verlustvortrag muss binnen vier Jahren geltend gemacht werden, sonst kann er nicht mehr angerechnet werden.

Steuererklärung als Student: So geht’s

Egal, ob Sie als Werkstudent Steuern zahlen müssen oder einen Verlustvortrag als Student geltend machen möchten: Mit dem Thema Steuererklärung sollten Sie sich möglichst frühzeitig befassen. Das gilt vor allem für Studenten, die noch nie eine Steuererklärung gemacht haben, weil hier oft noch viele Fragen zu klären sind. Im besten Fall haben Sie sich auf die Steuererklärung schon laufend vorbereitet, indem Sie wichtige Unterlagen und Nachweise sorgfältig abgeheftet haben. Wer alle wichtigen Dokumente schnell findet, hat weniger Arbeit mit der Steuererklärung.

Grundsätzlich müssen Sie entscheiden, ob Sie die Steuererklärung als Student auf eigene Faust machen oder sich dabei Unterstützung holen möchten. Sie können einen Steuerberater beauftragen, den Sie aber natürlich bezahlen müssen. Es ist auch eine Option, sich einem Lohnsteuerhilfeverein anzuschließen. Dort erhalten Sie gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags Unterstützung in Steuerfragen.

Es gibt auch einen Mittelweg: Sie können Steuer-Software wie WISO Steuer oder eine App nutzen, um die Steuererklärung abzugeben. Das ist wesentlich günstiger als ein Steuerberater und Sie sind nicht ganz so auf sich alleine gestellt, wie es ohne Software der Fall wäre. Ein solches Tool leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abgabe der Steuererklärung und erklärt, worum es bei den verschiedenen Angaben jeweils geht – etwas, das ansonsten in vielen Fällen nicht gerade selbsterklärend ist. Es gibt außerdem zahlreiche Ratgeber in Buchform oder im Internet, über die Sie sich informieren können.

Welche Formulare müssen Studenten bei der Steuererklärung ausfüllen?

Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, müssen Sie wichtige Unterlagen zusammensammeln, bevor Sie loslegen können. Sie brauchen einen Überblick über Ihre Einkünfte, soweit vorhanden, und steuerlich relevante Ausgaben. Die Steuererklärung wird inzwischen fast ausschließlich online abgegeben. Dazu dient das Portal ELSTER, kurz für Elektronische Steuererklärung. Wichtig: Wenn Sie sich dort zum ersten Mal anmelden müssen, müssen Sie zunächst ein Zertifikat herunterladen. Zur Freischaltung erhalten Sie einen Code per Post, was einige Tage dauern kann.

Bei der Steuererklärung als Student können Sie verschiedene Vordrucke nutzen. In jedem Fall relevant ist der Hauptvordruck, der sogenannte Mantelbogen, in dem Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Person und Ihrer steuerlichen Veranlagung machen. Andere Anlagen können oder müssen je nach Bedarf ausgefüllt werden, etwa die Anlage N bei einem Nebenjob, bei der es um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit geht. Welche Kosten Ihnen für Versicherungen wie die Krankenversicherung entstanden sind, können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben. Welche Anlagen relevant sind, hängt von Ihrer Situation ab.

Nach der Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt die gemachten Angaben und errechnet die Steuern. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie den Steuerbescheid, den Sie Ihrerseits gründlich prüfen sollten. Falls dabei Unklarheiten auftreten, zögern Sie nicht, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Bei Bedarf können Sie auch Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Studienkosten absetzen bei der Steuererklärung als Student

Wer eine Steuererklärung als Student abgibt, kann viele Studienkosten steuerlich geltend machen. Was abzugsfähig ist, hängt davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.

Bei einem Erststudium gelten die Kosten für das Studium als Sonderausgaben. Geltend gemacht werden können dann bis zu 6.000 Euro pro Jahr.

In der Zweitausbildung, etwa einem Master, sind die Studienkosten hingegen in steuerlicher Hinsicht Werbungskosten. Werbungskosten im Studium sind in ihrer Höhe nicht beschränkt. Studenten können entscheiden, ob sie die Werbungskostenpauschale nutzen möchten, die derzeit 1.230 Euro pro Jahr beträgt. Das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch, und das selbst dann, wenn diese Kosten tatsächlich gar nicht angefallen sind. Wer höhere Kosten im Rahmen seines Studiums hatte, kann diese einzeln aufführen und sich so mehr anrechnen lassen.

Steuerlich absetzbar als Studienkosten sind zum Beispiel die folgenden Kosten:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Kosten für Lehr- und Lernmaterialien sowie Fachliteratur
  • Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Laptop oder Drucker
  • Kosten für die Miete, soweit ein Umzug für das Studium erforderlich war
  • Fahrtkosten für Wege zur Hochschule oder der Arbeit als Werkstudent oder dualer Student
  • Reisekosten, soweit sie mit dem Studium in Verbindung stehen
  • Kosten für ein Auslandssemester
  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Prüfungsgebühren

Tipps für Studenten, um Steuern zu sparen

Mit dem Thema Steuer sind viele Studenten nicht vertraut. Das ist wenig verwunderlich, weil sie oft auch keine oder keine so hohen Einkünfte haben, dass sie Steuern zahlen müssten. Dennoch lohnt es sich, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Wer seine steuerlichen Möglichkeiten kennt, kann Steuern sparen und hat so am Ende mehr auf dem Konto. Es ist sinnvoll, sich in das Thema einzulesen. Oft können auch Eltern oder ältere Freunde und Bekannte Tipps geben.

Es ist sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob sich eine Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr lohnen kann. Dazu eignen sich Rechner im Internet, die meist nur wenige Angaben benötigen, um eine Empfehlung abzugeben. Dabei ist es oft auch lange Zeit später nicht zu spät für die Steuererklärung, denn sie kann rückwirkend bis zu sieben Jahre später abgegeben werden.

Ebenso genau sollten Studenten prüfen, welche Kosten sie im Rahmen der Steuererklärung von der Steuer abziehen können. Das kann zum Beispiel Umzugskosten betreffen oder Kosten für die Anschaffung von Geräten und Büromöbeln. Auch Fahrtkosten können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Bewahren Sie sämtliche Belege auf, um zu wissen, was Sie angeben können. Nutzen Sie auch Freibeträge und Pauschalen, um Steuern zu sparen.

Es kann sinnvoll sein, Steuer-Software oder eine App für die Steuererklärung zu nutzen. So müssen Sie nicht selbst aufwendig googeln, was Sie wie in der Steuererklärung angeben können beziehungsweise müssen. In vielen Fällen können Sie dadurch auch Steuern sparen.

Werkstudent: Steuererklärung – wann sie sich lohnt

Wenn Sie studieren und nebenher einen Job als Werkstudent haben, kann es sein, dass Sie Ihre Einkünfte versteuern müssen. Das ist jedoch nur der Fall, wenn Sie den Grundfreibetrag überschreiten. Er liegt derzeit (Stand 2024) bei 11.604 Euro pro Jahr. Nur, wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie als Werkstudent Steuern zahlen. Ansonsten fallen nur Steuern auf den Betrag an, der den Steuerfreibetrag übersteigt.

Mit der Abgabe einer Steuererklärung können Werkstudenten ihre Steuerlast senken. Eine Steuererklärung bietet sich oft selbst dann an, wenn die Einnahmen aus dem Werkstudentenjob unter dem Grundfreibetrag liegen. Wenn der Arbeitgeber für Sie Lohnsteuer abführt, können Sie sich diese vom Finanzamt komplett erstatten lassen. Das geht, wenn Sie mit Ihren Einkünften unter der entsprechenden Einkommensgrenze geblieben sind. Zum Grundfreibetrag können Sie noch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und den Sonderpauschbetrag von 36 Euro hinzurechnen – macht eine Freigrenze von 12.870 Euro pro Jahr. Eine Steuererklärung als Werkstudent kann sich außerdem lohnen, um einen Verlustvortrag geltend zu machen.

Duales Studium und Steuer: Tipps

Ein duales Studium bietet gegenüber einem regulären Studium einen entscheidenden Vorteil für Studenten: Sie verdienen während des Studiums automatisch Geld. Auf der anderen Seite können auf diese Einkünfte auch Steuern anfallen. Lohnsteuer zahlen müssen duale Studenten jedoch nur, wenn sie den Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro pro Jahr überschreiten. Oft bleibt das Gehalt in einem dualen Studium darunter.

Wie bei Werkstudenten gilt auch für duale Studenten: Wer Lohnsteuer zahlt, aber weniger als den Grundfreibetrag verdient, kann sich die ans Finanzamt abgeführte Lohnsteuer über eine Steuererklärung in voller Höhe zurückholen.

Eine Steuererklärung kann sich außerdem lohnen, weil durch eine geringere Steuerlast ein Anspruch auf Bafög bestehen kann. Viele duale Studenten verdienen mehr, als es die Höchstverdienstgrenze für Bafög zulässt. Durch die Abzüge, die sich bei einer Steuererklärung ergeben, könnten manche dualen Studenten unter diese Grenze fallen und wären dann förderfähig.

Diese Fehler sollten Sie bei einer Steuererklärung als Student vermeiden

Bei Ihrer Steuererklärung als Student sollten Sie bestimmte Fehler vermeiden, um keine Nachteile zu haben. Das betrifft insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Keine Steuererklärung abgeben: Es lohnt sich in vielen Fällen für Studenten, eine Steuererklärung abzugeben. Wer vor der damit verbundenen Arbeit zurückschreckt, kann diese Zeit zwar anders verbringen – aber er bekommt eben auch keine Rückzahlung vom Finanzamt.
  • Fristen verstreichen lassen: Ebenso ärgerlich wäre es, zwar eine Steuererklärung abgeben zu wollen, aber die Abgabefrist verstreichen zu lassen. Im Fall einer freiwilligen Steuererklärung bringt Sie das um mögliche finanzielle Ersparnisse. Falls Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, drohen Säumniszuschläge. Befassen Sie sich deshalb rechtzeitig mit dem Thema Steuer.
  • Pauschalen nicht nutzen, Posten nicht von der Steuer absetzen: Viele Ausgaben können im Rahmen einer Studentensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Es ist wichtig, sich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten es im Einzelfall gibt – sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie auf bares Geld verzichten.
  • Verlustvortrag nicht geltend machen: Dass Sie jetzt noch keine Steuern zahlen müssen, heißt nicht, dass sich eine Steuererklärung nicht trotzdem lohnen kann. Sie können Kosten für das Studium als Verlustvortrag geltend machen. Sie werden dann später angerechnet, wenn Sie Geld verdienen und Steuern zahlen müssen.

Steuererklärung als Student: Wo bekomme ich Unterstützung?

Wer als Student eine Steuererklärung machen möchte oder muss, hat oft viele Fragen – vom konkreten Ablauf über Fristen bis zu den besten Steuer-Tipps für Studenten. Wo kann man sich weitergehend informieren? Grundsätzlich finden Sie im Internet zahlreiche kostenlose Quellen und ausführliche Ratgeber, ebenso können Sie einen Ratgeber in Buchform kaufen.

Beraten lassen können sich Studenten auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein, und auch der AStA bietet häufig eine Beratung in Steuerfragen an. Nicht zuletzt haben Sie immer die Option, sich an einen Steuerberater zu wenden.

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