Kindergeld im Studium: Voraussetzungen, Höhe & Tipps

Ein Studium ist nicht billig – und oft kommen die Eltern für einen Großteil der anfallenden Kosten auf. Da ist man als Elternteil froh, wenn der Nachwuchs noch einen Anspruch auf Kindergeld im Studium hat. Aber unter welchen Voraussetzungen besteht dieser Anspruch, wie viel Kindergeld wird gezahlt und vor allem: wie lange? Die Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier.

Ein junger Mann zählt sein Geld, er erhält Kindergeld im Studium

Kindergeld im Studium: Das gibt es zu beachten

Kindergeld ist eine Leistung des Staates, die fast alle Eltern beantragen können, die minderjährige Kinder haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch möglich, dass Erziehungsberechtigte die Zahlung über das 18. Lebensjahr hinaus erhalten. Das Kindergeld im Studium gehört zu diesen Sondersituationen.

Kinder, die sich in der ersten Berufsausbildung oder dem Erststudium befinden, können bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen. Wobei rechtlich gesehen das Kindergeld eine Leistung ist, die den Erziehungsberechtigten zusteht. Jedoch geben in der Praxis viele Eltern das Kindergeld an ihre Kinder weiter, damit diese sich damit das Studium zum Teil finanzieren können. Und unter Umständen können Studenten die Auszahlung auch erzwingen.

Die Höhe: Wie viel Kindergeld im Studium bekomme ich?

Die Höhe des Kindergelds und damit auch die Höhe des Kindergelds im Studium hängt seit 2023 nicht mehr davon ab, wie viele Kinder die Erziehungsberechtigten haben. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 250 Euro pro Monat. Früher gab es für die ersten beiden Kinder je 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro. Erst ab dem vierten Kind erhielten Eltern 250 Euro.

Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber sogar weitere Kindergeldzahlungen beschlossen. 2020 wurden an Eltern, die einen Anspruch auf Kindergeld hatten, insgesamt 300 Euro in zwei Raten ausgezahlt. Auch 2021 gab es diese Extrazahlung. Im Mai 2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von 150 Euro an alle Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Dieser soll es Eltern erleichtern, die durch die Pandemie angestiegenen Kosten zu tragen. Er kann auch als Entschädigung für den erhöhten Aufwand durch Homeschooling und Homeoffice betrachtet.

Dieser Anspruch galt auch für Eltern, die Kinder haben, die bereits studieren. Studenten, die das Kindergeld von ihren Eltern als Zuschuss zum Studium bekamen, konnten sich 2020 und 2021 also über etwas mehr Kindergeld im Studium freuen. Das war sinnvoll: Schließlich hatten vor allem jüngere Personen, zu denen Studenten in der Regel gehören, in der Pandemie mit großen Einschränkungen zu kämpfen.

Die Voraussetzungen: Wann gibt es Kindergeld im Studium?

Der Bezug von Kindergeld endet zunächst dann, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Da die Kinder beim Erlangen der Volljährigkeit häufig nicht auf eigenen Beinen stehen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus.

Wenn sich der Nachwuchs in Ausbildung oder eben im Studium befindet, kann Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Unter Umständen besteht auch für Übergangszeiten ein Anspruch auf Kindergeld. Als so eine Übergangszeit gilt zum Beispiel die Wartezeit auf einen Studienplatz.

Zusammenfassend:

  1. Um einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss sich das Kind in Ausbildung befinden. Dazu zählt die Berufsausbildung als auch ein Studium. Studenten fragen sich immer wieder, ob das Bachelorstudium als erste Berufsausbildung gilt und sie entsprechend für den anschließenden Master keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben. Wenn Bachelor und Master jedoch aufeinander aufbauen, kann beides im Hinblick auf den Anspruch auf Kindergeld im Studium als eine Ausbildung zählen. Einige Familienkassen zahlen das Kindergeld daher auch noch im Masterstudiengang weiter. Doch nicht alle Kassen sehen das so. Daher sind aktuell einige Gerichtsverfahren anhängig, bei denen über die Frage entschieden wird, ob der Masterstudiengang immer noch zur ersten Ausbildung zählt oder schon ein Zeitstudium ist, für das es kein Kindergeld mehr geben würde.
  2. Auch eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten kann einen Anspruch auf Kindergeld begründen.
  3. Sollte das Kind studieren und einen Anspruch auf Kindergeld im Studium haben, muss das Studium ernsthaft betrieben werden. Das bedeutet, dass für das Studium wöchentlich mehr als 10 Stunden aufgewendet werden. In Studiengängen ohne Präsenzzeiten, aber auch in allen anderen Fällen darf die Kindergeldkasse Nachweise über die erbrachten Leistungen einfordern.
  4. Seit einigen Jahren spielt das Einkommen des kindergeldberechtigten Kindes keine Rolle mehr. Zuvor wurde das Einkommen noch einbezogen, wenn es um den Anspruch auf Kindergeld im Studium ging. Das gilt jedoch nur, solange das Kind noch keine Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen hat.

Übrigens: Bei konkreten Fragen zu Ihrem individuellen Fall sollten Sie sich unbedingt von der Kindergeldkasse oder einer anderen offiziellen Stelle beraten lassen. Wir können an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben.

Der Antrag: Wie bekomme ich Kindergeld im Studium?

Kindergeld im Studium gibt es dann, wenn die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag bei der Kindergeldkasse stellen. Diesen Antrag kann man online finden und ausfüllen. Danach wird er unterschrieben und an die zuständige Familienkasse geschickt.

Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die sich im Studium befinden, sollten außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung bereithalten oder diesem dem Antrag direkt beifügen. Unter Umständen fordert die Familienkasse außerdem weitere Bescheinigungen, bevor sie Kindergeld im Studium auszahlt. Diese Bescheinigungen können im Normalfall nachträglich eingereicht werden.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema

Neben Anspruch, Höhe und Dauer des Bezugs von Kindergeld im Studium stellen sich Studierende und ihre Eltern häufig noch weitere Fragen zu diesem Thema. Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.

Kindergeld und Auslandsstudium: Was gibt es zu beachten?

Der Kindergeldanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn sich das Kind für ein Studium im Ausland aufhält. Da ein Studium im Ausland häufig mit höheren Kosten verbunden ist als ein Studium in unmittelbarer Nähe zum Wohnort der Eltern, gibt es noch weitere finanzielle Förderungen: Studenten können auch Auslands-Bafög beantragen, sofern sie sich für ein Studium innerhalb der EU entscheiden. Sofern der Auslandsaufenthalt nicht wesentlich länger als ein Jahr andauert, hat ein Studium im Ausland keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld im Studium.

Anspruch auf Kindergeld und Nebenverdienst: Was ist zu beachten?

Häufig gehen Studenten einer Nebenbeschäftigung nach. Denn selbst wenn ein Anspruch auf Kindergeld im Studium besteht, sind in der Regel weitere Einnahmen nötig, um alle Kosten decken zu können. Sofern der Studierende sich in der Erstausbildung befindet, darf er neben seinem Studium so viel verdienen, wie er möchte. Natürlich muss dabei gewährleistet sein, dass dennoch genügend Zeit bleibt, um das Studium ernsthaft zu verfolgen. Sollte dem so sein, sind dem Nebenverdienst nach oben keine Grenzen gesetzt.

Hat der Studierende bereits ein Studium abgeschlossen, müssen bestimmte Grenzen berücksichtigt werden, damit der Anspruch auf Kindergeld im Studium bestehen bleibt. So darf die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresschnitt nicht über 20 Stunden liegen.

Vorsicht: Der Anspruch auf Bafög hat mit dem Anspruch auf Kindergeld nichts zu tun. Wer als Student einen Nebenjob mit gutem Verdienst ausübt, verliert unter Umständen seinen Anspruch auf Bafög, während der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleibt.

Gibt es Kindergeld im Studium auch während eines Urlaubssemesters?

Ob Studenten auch während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Kindergeld haben, hängt von den Gründen für den Urlaub ab: Eine Krankheit oder ein studienbezogenes Praktikum sprechen zum Beispiel dafür, dass der Student weiterhin Kindergeld bekommt, auch wenn er aktuell nicht studiert. Legt er dagegen einfach nur eine längere Pause ein, endet der Anspruch in der Regel. Unter Umständen kann er jedoch erneut entstehen, sobald das Studium wieder aufgenommen wird.

Haben Studenten in einem dualen Studium Anspruch auf Kindergeld?

Ja, haben sie. Denn auch ein duales Studium wird als erste Berufsausbildung angesehen, für die es daher Kindergeld gibt. Das gilt natürlich nur so lange, wie das duale Studium auch tatsächlich die erste Ausbildung ist. Handelt es sich dagegen um ein Zweitstudium, gibt es in aller Regel kein Kindergeld mehr.

Wird Kindergeld auf Bafög angerechnet?

Nein, Studenten, die Kindergeld im Studium erhalten, müssen bezogen auf das Bafög keine Kürzungen befürchten. Der Anspruch auf Kindergeld im Studium wird nicht mit dem Bafög verrechnet.

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