Gewerbe anmelden: Wann, wo & wie die Anmeldung funktioniert

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, kann es sein, dass Sie ein Gewerbe anmelden müssen. In den meisten Fällen ist das verpflichtend, es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Berufe. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Gewerbe-Anmeldung wissen müssen – wer ein Gewerbe anmelden muss, wie es geht und was man dabei beachten sollte.

Ein Mann in einem Ladengeschäft, wie lässt sich ein Gewerbe anmelden?

Gewerbe: Was ist das?

Klären wir zunächst die Bedeutung des Begriffs Gewerbe. Nach § 15 Einkommenssteuergesetz handelt es sich dabei um eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die auf Dauer angelegt und auf Gewinn ausgerichtet ist und die auf eigene Rechnung erfolgt. Es muss sich um eine erlaubte Tätigkeit handeln, die nach außen erkennbar ist. Wenn man diese Definition des Begriffs Gewerbe in ihre einzelnen Bestandteile unterteilt, wird noch deutlicher, wann es sich um ein Gewerbe handelt:

  • erlaubte Tätigkeit: die Tätigkeit ist nicht verboten (weil jemand beispielsweise eine Straftat begeht)
  • auf Dauer angelegt: es handelt sich nicht um einmalige Tätigkeiten, sondern jemand plant, die jeweilige Tätigkeit regelmäßig auszuüben. Es ist nicht zwingend nötig, jeden Tag als Gewerbetreibender tätig zu sein, solange eine gewisse Regelmäßigkeit erkennbar ist – es würde zum Beispiel reichen, wenn jemand während der Wintermonate einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt betreibt
  • Gewinnabsicht: Gewerbetreibende müssen die Absicht haben, durch ihre eigene wirtschaftliche Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Es geht ihnen somit nicht lediglich darum, die eigenen Kosten zu decken. Ob tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wird oder die Person Verluste macht, ist zweitrangig – entscheidend ist das Gewinnstreben
  • nach außen erkennbar: für Dritte muss die Tätigkeit klar erkennbar sein
  • selbstständige Tätigkeit: wenn jemand selbstständig ist, arbeitet er in eigenem Ermessen. Er kann seine Tätigkeit frei ausgestalten, stellt Rechnungen im eigenen Namen aus, trägt das unternehmerische Risiko und ist nicht gegenüber seinen Auftraggebern weisungsgebunden

Wer ein Gewerbe betreibt, wird als Gewerbetreibender bezeichnet. Seine Firma ist damit ein Gewerbebetrieb. Die Gewerbeordnung (GewO) gibt den gesetzlichen Rahmen vor.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Viele Selbstständige sind gleichzeitig Gewerbetreibende. In diesem Fall ist es ihre gesetzliche Pflicht, ihr Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen: Wer bestimmte Berufe ausübt, gilt nicht als Gewerbetreibender, wodurch die Notwendigkeit einer Gewerbe-Anmeldung entfällt.

Das gilt zum Beispiel für Angehörige der sogenannten freien Berufe, die auch als Freiberufler bezeichnet werden. Das Einkommenssteuergesetz präzisiert, wer zu dieser Gruppe gehört: Betroffen sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, beratende Volks- und Betriebswirte, Handelschemiker, Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer, Dolmetscher, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Lotsen und ähnliche Berufe.

Ebenfalls kein Gewerbe anmelden müssen selbstständige Beschäftigte in der Urproduktion, was zum Beispiel die Forst- und Landwirtschaft betrifft. Dasselbe gilt für die Verwaltung von eigenem Vermögen.

Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gewerbes

Wer auf selbstständiger Basis arbeiten möchte und nicht in die genannten Gruppen fällt, ist Gewerbetreibender. Damit besteht eine Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde, wie sie sich aus § 14 Gewerbeordnung ergibt.

Nur volljährige natürliche oder juristische Personen können ein Gewerbe anmelden. Zusätzlich können im Einzelfall weitere Voraussetzungen gegeben sein, die für eine Gewerbe-Anmeldung erfüllt sein müssen. Es kann zum Beispiel eine behördliche Erlaubnis erforderlich sein, wie es etwa für den Betrieb einer Gaststätte, handwerkliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Bereich Finanzdienstleistungen der Fall ist. Ebenso kann verlangt werden, dass bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden.

Wer hingegen Freiberufler ist, muss sich lediglich beim Finanzamt selbstständig melden. Dort wird ihm dann eine Steuernummer zugeteilt.

Gewerbe-Anmeldung: So geht’s

Wer als Gewerbetreibender gilt, muss sein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden – und zwar, bevor er die jeweilige Tätigkeit aufnimmt. Eine rückwirkende Anmeldung ist zwar möglich, verstößt aber gegen die Vorschriften. Deshalb sollte die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachgeholt werden, ansonsten drohen Bußgelder. In der Praxis ist eine um ein bis zwei Monate verspätete Gewerbeanmeldung meist kein Problem. Für die Pflicht zur Gewerbeanmeldung spielt es keine Rolle, ob jemand sein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibt. Die richtige Adresse für die Anmeldung eines Gewerbes ist das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt der Kommune.

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie bestimmte Angaben machen. Das betrifft neben grundlegenden Aspekten wie Ihrem Namen und Ihrer Adresse etwa die Art des Gewerbes. Es können außerdem Nachweise über besondere Qualifikationen oder behördliche Genehmigungen erforderlich sein. Außerdem müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, falls Sie nicht lediglich umgezogen sind. Es kann sich zum Beispiel um ein Einzelunternehmen handeln oder um Personengesellschaften wie eine GbR oder OHG oder eine Kapitalgesellschaft (zum Beispiel AG, GmbH).

Sie müssen bei der Anmeldung eines neuen Gewerbes auch wissen, wie Ihre Firma heißen soll. Was möglich ist, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Eine GmbH muss zum Beispiel in der Bezeichnung als solche benannt werden, dasselbe gilt für AGs. Der Firmenname darf nicht bereits von einer anderen Firma verwendet werden. 

Ist eine Online-Anmeldung möglich?

Vor der Anmeldung eines Gewerbes sollten Sie wichtige Fragen klären. Dazu gehört, ob Sie bestimmte Nachweise für den Gewerbeschein erbringen müssen oder eine Erlaubnis brauchen. Setzen Sie sich am besten im Vorfeld mit der IHK (oder Handwerkskammer) in Verbindung, um sich dort nach den Modalitäten zu erkundigen. Wer ein Gewerbe im Bereich Handwerk betreiben möchte, muss seine Tätigkeit in der Handwerksrolle eintragen lassen. Ansprechpartner ist die zuständige Handwerkskammer. Sie können sich im Zweifel natürlich auch direkt beim Gewerbeamt erkundigen, was nötig ist, um Ihr Gewerbe anmelden zu können.

Eine Gewerbeanmeldung nehmen Sie beim Gewerbeamt persönlich vor. In vielen Fällen ist inzwischen auch eine Online-Anmeldung möglich. Manchmal können Sie im Internet bereits Formulare herunterladen und sie schon zuhause ausfüllen, in anderen Fällen kann die Gewerbeanmeldung komplett online erledigt werden. Die Kosten für den Gewerbeschein unterscheiden sich von Kommune zu Kommune; üblicherweise bewegen sie sich zwischen 20 und 70 Euro. 

Diese Unterlagen brauchen Sie zur Gewerbeanmeldung

Folgende Unterlagen sollten Sie zum Gewerbeamt mitnehmen beziehungsweise benötigen Sie für die Anmeldung eines Gewerbes:

  • Ihren Ausweis
  • gegebenenfalls Erlaubnisse, Genehmigungen
  • gegebenenfalls Handwerkskarte, Gewerbekarte
  • Handelsregisterauszug, falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist
  • Führungszeugnis
  • gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung

Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt weitere Stellen: Es gibt die Information an das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, gegebenenfalls auch an das Amtsgericht (zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH) weiter. Sie müssen sich darum also nicht separat kümmern. 

Kleingewerbe: Was ist das und wann kommt es infrage?

Manche Gewerbetreibenden betreiben ein Kleingewerbe. Dann handelt es sich um ein Unternehmen, das die Kleinunternehmerregelung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nutzt. Es betrifft damit rein den Umgang mit der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer müssen (und dürfen) in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen; in Bezug auf die Umsatzsteuer ist ihre Tätigkeit durch das Kleingewerbe steuerfrei. Sie vereinnahmen somit keine Umsatzsteuer und müssen diesbezüglich auch nichts an das Finanzamt abtreten. Für ihre Kunden wird es dadurch günstiger, und sie selbst sparen sich Verwaltungsaufwand – die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen.

Als Gewerbetreibender mit einem Kleingewerbe ist die Steuer weniger kompliziert. Allerdings kann es auch Nachteile haben, sich für ein Kleingewerbe zu entscheiden. Es könnte zum Beispiel sein, dass potenzielle Kunden Sie als weniger professionell einstufen, weil Sie Kleinunternehmer sind. Außerdem könnten Sie bei der Umsatzsteuer andernfalls womöglich von Vorsteuerabzügen und Pauschalen profitieren, was als Kleinunternehmer nicht mehr möglich ist.

Wie Sie sich als Kleinunternehmer anmelden können

Ob Sie ein Kleingewerbe haben möchten oder nicht, ist grundsätzlich Ihre Entscheidung. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere geht es dabei um den Gewinn. Im Jahr 2023 liegt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei 22.000 Euro brutto im Jahr. Bis zum Jahr 2020 betrug sie 17.500 Euro. Zudem dürfen die Umsätze im laufenden Jahr voraussichtlich nicht 50.000 Euro übersteigen.

Die Kleinunternehmerregelung können Sie auf Antrag nutzen. Das erledigen Sie mit dem Formular zur steuerlichen Erfassung, das an das Finanzamt geschickt werden muss. Hier machen Sie Angaben zur Umsatzsteuer und können sich dazu entscheiden, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Sie machen dann einfach in den entsprechenden Feldern ein Kreuz.

Gewerbesteuer: Wie viel muss man zahlen?

Als Gewerbetreibender haben Sie gewisse Pflichten. Dazu gehört die ordnungsgemäße Abfuhr von Steuern und Abgaben. Neben der Einkommens- und Umsatzsteuer zählt dazu auch die Gewerbesteuer. Sie bezieht sich auf den Gewinn des Unternehmens. Nicht jeder Gewerbetreibende muss allerdings Gewerbesteuer zahlen, denn es gibt Freibeträge. Der Freibetrag liegt derzeit bei 24.500 Euro im Jahr.

Wer weniger verdient, muss keine Gewerbesteuer zahlen. Ansonsten fallen nur Steuern auf die Summe an, die die Freibetragsgrenze überschreitet. Wichtig zu wissen: Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften können vom Freibetrag bei der Gewerbesteuer profitieren. Die Regelung gilt nicht für Kapitalgesellschaften.

  • 11 des Gewerbesteuergesetzes regelt die Höhe des Gewerbesteuer-Satzes. Gegenwärtig müssen 3,5 Prozent der Gewerbeerträge als Gewerbesteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Außerdem fällt der Gewerbesteuer-Hebesatz an, der von den Kommunen festgelegt wird. Er beträgt mindestens 200 Prozent. Insgesamt zahlen Sie durch die beiden Komponenten mindestens sieben Prozent Gewerbesteuer, wobei die Unterschiede von Kommune zu Kommune groß sein können.

Keine Gewerbeanmeldung: Was droht?

Es kommt immer wieder vor, dass jemand sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß anmeldet. Manchmal geschieht das absichtlich, um Steuern zu hinterziehen. In anderen Fällen handelt es sich um ein Versehen – die Gewerbe-Anmeldung unterbleibt aus Unwissenheit. Das kann besonders Gewerbetreibende mit einem Nebengewerbe betreffen. Viele denken nicht daran, eine nebenberufliche Selbstständigkeit bei den Behörden anzumelden.

Welche Strafen drohen, wenn man die Gewerbeanmeldung versäumt hat? Wenn Sie nur geringfügig verspätet sind, gibt es womöglich keine größeren Probleme. Nehmen Sie am besten so schnell wie möglich Kontakt mit dem Gewerbeamt auf, um die Angelegenheit zu klären. Es wirkt immer besser, wenn Sie proaktiv einräumen, dass Sie die Anmeldung versäumt haben, als wenn die Behörde Ihnen auf die Schliche kommt.

Eine versäumte Gewerbeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro bestraft werden. In der Praxis spielt eine Rolle, ob Gewerbetreibende vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Sie müssen außerdem Steuern nachzahlen, soweit Sie mit Ihren Einkünften aus dem Gewerbe nicht unter dem Freibetrag geblieben sind. 

Gewerbe-Abmeldung: Wie Sie ein Gewerbe abmelden können

Änderungen des Gewerbes müssen laut GewO der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das kann zum Beispiel notwendig werden, wenn jemand kein Gewerbe mehr betreiben möchte. Oder wenn er in eine andere Stadt zieht, ohne seine Geschäftstätigkeit aufzugeben. In solchen Fällen ist eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Das ist ein simpler Akt. Es gibt Formulare beim Gewerbeamt, die Sie sich in vielen Fällen online vorab herunterladen und ausfüllen können. Manchmal ist auch die komplette Abmeldung eines Gewerbes online möglich.

Kosten sind mit einer Gewerbe-Abmeldung nicht verbunden. Zu den Unterlagen, die Sie dafür brauchen, gehören Ihr Gewerbeschein, Ihre Meldebestätigung, ein Ausweis, gegebenenfalls eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister sowie möglicherweise weitere Unterlagen, je nachdem, um was für ein Gewerbe es sich handelt. Nach der Abmeldung meldet die Behörde die Veränderung an anderen Instanzen wie das Finanzamt, die Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

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