Bewerbung als Architekt / Architektin

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Muster / Vorlage: Bewerbungsschreiben „Architekt / Architektin“

Muster / Vorlage: Bewerbung als Architekt / Architektin
Muster / Vorlage: Bewerbung als Architekt / Architektin

Häufige Aufgaben, Tätigkeiten und Einsatzorte als Architekt / Architektin

Architekten entwerfen Bauwerke und planen darüber hinaus entsprechende Projekte zur Sanierung, Modernisierung oder Instandsetzung von Gebäuden. Hierbei beginnt die Arbeit mit der Planung und setzt sich mit der Überwachung der Bautätigkeiten fort. Neben dem gestalterischen Aspekt bei der Planung müssen bei Planung und Bau auch technische Aspekte berücksichtigt werden. So gehört die Berechnung der Statik und der voraussichtlichen Kosten des Projektes genauso wie das Design der fertigen Gebäude zu den Aufgaben von Architekten, die häufig in Architektur- oder Ingenieurbüros angestellt sind.

Auch in der Bauindustrie oder in Immobilienfirmen finden Architekten passende Jobs. Neben der selbstständigen Tätigkeit als Architekt, in der sich oft mehrere Architekten auf eine Kooperation einigen und zusammen entsprechende Aufträge akquirieren und abarbeiten, ist auch eine Einstellung im öffentlichen Dienst möglich, so beispielsweise in kommunalen Bauämtern. Der Arbeitsort für einen Architekten umfasst nicht nur das Büro, in dem die Planungen vorgenommen werden. Zwecks des Austausches mit Auftraggebern befinden sich Architekten oft auf Dienstreisen. Zudem ist ihre Anwesenheit bei der Montage / beim Bau ihrer Projekte gelegentlich erforderlich.

Häufig geforderte Fähigkeiten und Qualifikationen bei der Bewerbung als Architekt / Architektin

Um als Architekt tätig zu sein, ist generell ein entsprechendes Hochschulstudium aus dem Bereich Architektur notwendig. Die Bezeichnung „Architekt“ ist in Deutschland geschützt, weshalb sich nur jemand mit dem entsprechenden qualifizierenden Studium als „Architekt“ bezeichnen darf. Ein solches Studium ist dabei nicht ausschließlich das Bachelor-Studium „Architektur“, auch Studiengänge wie beispielsweise „Architektur und Stadtraum“ oder „Klima-Engineering“ können gegebenfalls zur Ausübung dieses Berufes qualifizieren.

Der Zugang zu einem solchen Studium ist oft durch einen Numerus Clausus erschwert, oder aber der Bewerber muss eine Bewerbungsmappe einreichen, aus der ersichtlich wird, dass er über entsprechende gestalterische Fähigkeiten verfügt. Viele Universitäten und Hochschulen wünschen zudem, noch vor der Aufnahme des Studiums, ein Vorpraktikum in diesem Bereich.

Neben Kreativität benötigen Architekten die Fähigkeit, mathematische und physikalische Erkenntnisse anzuwenden. Auch wird inzwischen die Kenntnis der Fremdsprache Englisch vorausgesetzt, da nicht nur internationale Auftraggeber zu erwarten sind, sondern auch viele Fachbücher zum Thema auf Englisch verfasst sind. Gute EDV-Kenntnisse sowie Kenntnisse bei der Bedienung der branchentypischen Software sind ebenfalls notwendig, um sich als Architekt zu bewerben. Dazu kommen die entsprechenden Soft-Skills: Architekten benötigen ein hohes Maß an Teamfähigkeit, da sie mit Kollegen und Auftraggebern zusammenarbeiten und hier ein ständiger Dialog notwendig ist. Gleichzeitig ist die Bereitschaft, viel unterwegs zu sein und nicht nur ausschließlich im Büro arbeiten zu können, Voraussetzung für diesen Beruf.

Mit einem Portfolio, aus dem ersichtlich wird, in welchen Projekten der Bewerber bereits gearbeitet hat, bzw. welche Ideen er im Studium verfolgt hat, zeigt der Bewerber seine gestalterischen und planerischen Kenntnisse, weswegen zur Bewerbung als Architekt das Einreichen eines individuellen Portfolios ebenfalls notwendig ist. Der Lebenslauf des Bewerbes wird durch passende Praktika und gute Arbeitszeugnisse abgerundet, die den zukünftigen Arbeitgeber von der Eignung des Bewerbers überzeugen sollen. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Auswahl der Praktika mit der späteren Sparte, in der der Architekt arbeiten möchte, korrespondiert. Sobald eine Führungsposition im Bereich der Architektur angestrebt wird, genügt ein Bachelor-Studium meist nicht, sondern ein weiterführendes Master-Studium ist dann Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.

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