Ausbilderschein: Alles, was Sie über den AdA-Schein wissen müssen

Wer Azubis ausbilden möchte, muss wissen, was er tut. Er braucht nicht nur die nötigen fachlichen Kenntnisse, sondern muss auch über pädagogische Kompetenzen verfügen, um das Wissen optimal zu vermitteln. Dafür soll der Ausbilderschein sorgen. Wie kann man seinen Ausbilderschein machen? Was gilt für Dauer und Kosten? Und wie lange ist beim Ausbilderschein die Gültigkeit? Hier erfahren Sie alles, was zum Thema wichtig ist.

Ein Ausbilder und zwei Lehrlinge, was ist der Ausbilderschein?

Ausbildung: Nur mit Ausbilderschein möglich?

Viele Betriebe bilden Azubis aus. Das setzt voraus, dass es im Betrieb jemanden gibt, der fachlich und persönlich dazu befähigt ist. Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 28 Berufsausbildungsgesetz (BBiG). Hier kommt der Ausbilderschein ins Spiel: Er dient als Nachweis für diese Eignung, Nachwuchs auszubilden. Er ist auch als AdA-Schein beziehungsweise als berufs- und arbeitspädagogische Eignung bekannt.

Den Ausbilderschein bekommt nur, wer die entsprechende Prüfung bestanden hat. Das allein reicht aber noch nicht, um Auszubildende ausbilden zu dürfen. Der Ausbilderschein steht lediglich für persönliche und pädagogische Kompetenzen, zugleich braucht es aber den entsprechenden fachlichen Hintergrund. Wer als Ausbilder tätig sein möchte, muss das nötige Fachwissen mitbringen. Er muss also seinerseits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen oder studiert haben. Nur dann kann tatsächlich eine Ausbildungsberechtigung erteilt werden.

Dabei ist der Ausbilderschein berufsunabhängig. Wer ihn hat und zugleich das nötige fachliche Wissen besitzt, kann grundsätzlich in allen Berufen Nachwuchs ausbilden. Auch regional gibt es keine Einschränkungen; der Nachweis ist bundesweit gültig.

Braucht es zwingend einen Ausbilderschein, damit jemand Azubis betreuen darf? In der Regel ist das der Fall, es kommt jedoch auf den Beruf an. Die sogenannten freien Berufe sind von dieser Pflicht ausgenommen. Das umfasst unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Journalisten und Übersetzer. Wer in solchen Bereichen tätig ist, braucht als Ausbilder lediglich einen Studienabschluss.

Voraussetzungen: Wer kann sich zum Ausbilder ausbilden lassen?

Den Ausbilderschein bekommt, wer die Ausbildung zum Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erfolgreich beendet. Der Nachweis ist zeitlich unbegrenzt gültig. Kann sich jeder für die Prüfung zum Ausbilder anmelden? Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) gibt die Voraussetzungen vor, unter denen jemand eine Ausbilder-Tätigkeit anstreben kann. Ein Mindestalter ist nicht vorgesehen, üblicherweise setzen Betriebe aber voraus, dass jemand mindestens 18 Jahre alt ist, bevor er andere ausbildet.

Um ausbilden zu dürfen, müssen Interessierte die persönliche Eignung hierfür mitbringen. Es gibt keine konkreten Vorgaben, welche Persönlichkeitsmerkmale jemand haben muss, damit er ein guter Ausbilder werden kann. Praktisch sollte so jemand aber Freude daran haben, Wissen zu vermitteln. Er sollte kommunikationsstark sein, geduldig und einfühlsam. Natürlich sollte er auch Spaß daran haben, mit Jugendlichen zu interagieren. Für die tatsächliche Ausbildungsberechtigung, die die Ausbildungsbefähigung in Form des AdA-Scheins voraussetzt, bürgt in der Regel der Arbeitgeber dafür, dass sein Mitarbeiter persönlich für eine Tätigkeit als Ausbilder geeignet ist.

Wer von einer Ausbildertätigkeit ausgeschlossen ist

Aus § 29 BBiG ergeben sich Einschränkungen bei der Frage, wer die Ausbildung zum Ausbilder machen darf. Nicht geeignet sind demnach Menschen, die keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen. Falls ein solches Verbot besteht, kann das mit früheren Vergehen der betreffenden Person zusammenhängen. Das kann etwa für verurteilte Straftäter gelten, die mindestens zwei Jahre im Gefängnis waren, oder Menschen, die jugendgefährdende Schriften in Umlauf gebracht haben. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können zu so einem Verbot führen.

Wer die Ausbildung zum Ausbilder machen möchte, muss noch keine fachlichen Kenntnisse nachweisen können. Um den Ausbilderschein und damit die Ausbildungsbefähigung bekommen zu können, ist das nicht erforderlich. Eine Ausbildungsberechtigung können Betroffene aber erst bekommen, wenn sie auch Fachkenntnisse nachweisen können.

Ausbilderschein: Wie ist der Ablauf?

Um die Durchführung von Prüfungen kümmern sich die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerkskammern (HWK). Sie finden dort oder in staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen statt, wobei in den meisten Regionen mehrere Prüfungstermine pro Jahr angeboten werden. Dabei ist es angehenden Ausbildern selbst überlassen, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Es ist möglich, die Vorbereitung in Eigenregie zu stemmen und lediglich an der Ausbildungsprüfung teilzunehmen. Kurse können, müssen aber nicht besucht werden.

Entscheidend ist, dass angehende Ausbilder sich das nötige Wissen aneignen, um die Ausbildereignungsprüfung bestehen zu können. Eine Variante besteht darin, selbst zu lernen. Hierfür können Sie sich im Internet informieren oder entsprechende Literatur nutzen. Das ist aber vergleichsweise aufwendig – und riskant, denn Sie sind dafür verantwortlich, wichtige von weniger wichtigen Informationen zu trennen. Außerdem sollten Sie sich gut motivieren können.

Eine andere Option besteht darin, an Vorbereitungskursen teilzunehmen. Die IHKs und HWKs bieten solche Kurse vielfach an, und das in unterschiedlichen Modellen. Es gibt Ausbildungen in Vollzeit, Tageslehrgänge, Abendveranstaltungen, Wochenendkurse und Kurse, die am Vormittag stattfinden. Häufig können die Vorbereitungskurse berufsbegleitend absolviert werden. Solche Angebote bieten den Vorteil, dass Sie genau das lernen, was Sie für die Prüfung brauchen. Vielen fällt es leichter, sich mit einem Kurs vorzubereiten, als alles auf eigene Faust zu machen.

Es gibt auch private Anbieter, die Vorbereitungskurse für die Ausbilderprüfung anbieten. Auch hier gibt es ganz unterschiedliche Formate, die sich durch ihren zeitlichen Umfang, Zeiten und die Art der Durchführung (Präsenz oder online) unterscheiden. Die Agentur für Arbeit bietet so etwas ebenfalls an. Je nachdem, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, kann es beim Ausbilderschein bei Dauer und Kosten entsprechend große Unterschiede geben.

So läuft die Prüfung für den Ausbilderschein ab

Wer als Ausbilder tätig sein möchte, braucht den nötigen pädagogischen und rechtlichen Hintergrund. Er muss auch psychologisch die erforderlichen Merkmale mitbringen. Dafür soll die Ausbildung der Ausbilder sorgen. Die Ausbildereignungsprüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Inhaltlich geht es dabei um vier Handlungsfelder:

  • Handlungsfeld 1: Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen und Planung der Berufsausbildung
  • Handlungsfeld 2: Vorbereitung der Ausbildung, Unterstützung bei der Einstellung
  • Handlungsfeld 3: Durchführung der Ausbildung
  • Handlungsfeld 4: Abschluss der Ausbildung

Der erste Teil: Theorie

Der theoretische Teil der Prüfung kommt in der Regel als Erstes auf angehende Ausbilder zu. Er kann bis zu vier Stunden dauern und setzt sich inhaltlich aus offenen Fragen und Multiple-Choice-Fragen zusammen, die die vier genannten Handlungsfelder betreffen. Hier geht es darum, zu zeigen, dass Sie Auszubildende anleiten können und eine Ausbildung planen können. Ebenso kommt es darauf an, ob Sie gut mit Azubis kommunizieren und diese optimal unterstützen können. Es wird auch darum gehen, wie man Ausbildungszeugnisse erstellt oder Beurteilungsgespräche führt.

Der zweite Teil: Praxis

Wenn der Theorieteil geschafft ist, ist zumindest zeitlich das Ende der Prüfung schon in Sicht. Die praktische Prüfung dauert noch einmal rund eine halbe Stunde. Im ersten Teil davon, der etwa 15 Minuten umfasst, gibt es zwei Optionen:

  • Sie werden gebeten, eine typische Situation in einer Ausbildung mithilfe einer Präsentation darzustellen und zu schildern.
  • Eine typische Ausbildungssituation wird praktisch simuliert, indem der Prüfer den Auszubildenden mimt. Sie müssen dabei zeigen, dass Sie die nötigen Qualitäten als Ausbilder besitzen.

Wichtig zu wissen: Sie als künftiger Ausbilder entscheiden selbst, welche Variante Ihnen lieber ist. Im zweiten Prüfungsteil kommt dann noch ein fachliches Gespräch von ebenfalls rund 15 Minuten auf Sie zu. Darin müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie das nötige Wissen haben, um als Ausbilder tätig sein zu können. Thematisch ähnelt dieser Teil der Theorie-Prüfung. Wenn Sie sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil erfolgreich absolviert haben, bekommen Sie den Ausbilderschein.

Ausbilderschein Vorteile: Warum sich ein Ausbilderschein lohnen kann

Lohnt es sich, den Ausbilderschein zu machen? Das hängt davon ab, warum Sie sich dafür interessieren. Vielleicht mögen Sie junge Menschen und haben gerne mit ihnen zu tun. Vielleicht erklären Sie gerne und es fällt Ihnen leicht, anderen Wissen zu vermitteln. Das sind gute Vorzeichen dafür, dass Ihnen eine Tätigkeit als Ausbilder Spaß machen und Ihr Leben bereichern wird. Es kann auch Ihren Arbeitsalltag abwechslungsreicher und interessanter gestalten, wenn Sie Azubis Wissen vermitteln und ihnen zur Seite stehen.

Auch für Ihre Karriere und Ihre Stellung im Unternehmen kann eine Ausbilder-Tätigkeit sinnvoll sein. Einerseits wird es unwahrscheinlicher, dass der Arbeitgeber sich leichtfertig von Ihnen trennt, wenn Sie für die Ausbildung von angehenden Fachkräften verantwortlich sind. Andererseits kann es beim Arbeitgeber gut ankommen, wenn Sie Verantwortung übernehmen. Es zwingt Sie schließlich niemand dazu, diese Extra-Aufgabe zu übernehmen. Sie können damit Ihr Engagement und Ihre Motivation deutlich machen.

Wenn ein Ausbilderschein mit einer Gehaltserhöhung einhergeht

Manchmal bedeutet der Ausbilderschein mehr Gehalt. In der Regel haben Beschäftigte zwar keinen Anspruch darauf, mehr zu bekommen, weil sie als Ausbilder tätig sind. Es gibt aber für Ausbilder gute Argumente, den Vorgesetzten nach dem Ausbilderschein um eine Gehaltserhöhung zu bitten. Schließlich sind Sie für das Unternehmen als Ausbilder noch wertvoller. Falls Tarifverträge gelten, kann sich durch ein anderes Aufgabenprofil eine bessere Entgeltgruppe ergeben. In diesem Fall bestünde also durchaus Anspruch auf ein höheres Gehalt. 

Wenn Sie Ihre Stelle wechseln möchten, kann Ihnen die Ausbilderschein-Bezeichnung im Lebenslauf nützen. Einerseits können sich andere Firmen darüber freuen, wenn sie einen guten Ausbilder gewinnen. Andererseits steht Ihre Ausbildungsberechtigung für fachliche und persönliche Kompetenzen, die in jedem Fall wertvoll für Unternehmen sind. Das kann Ihre Chancen bei der Jobsuche verbessern.

Indem Sie als Ausbilder tätig sind, leisten Sie nicht zuletzt einen Beitrag für die Zukunft. Jede Branche braucht qualifizierten Nachwuchs, aber nicht jeder Betrieb bildet aus, und so manche Ausbildung ist mangelhaft. Wenn Sie Ihren Ausbilderschein machen und Ihre neue Aufgabe ernstnehmen, können Sie dem entgegenwirken.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Wenn Sie darüber nachdenken, einen Ausbilderschein zu machen, ist die Frage nach den damit verbundenen Kosten nicht unwichtig. Sie sollten aber bedenken, dass in vielen Fällen der Arbeitgeber die Kosten für den Ausbilderschein trägt. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Vorgesetzten, um zu klären, wer wofür aufkommen würde beziehungsweise müsste.

Die Kosten für den Ausbilderschein können stark variieren, je nachdem, auf welche Weise Sie die Ausbildungsbefähigung erwerben. Ihnen entstehen in jedem Fall Prüfungsgebühren. Außerdem kann die Vorbereitung Geld kosten. Über die Höhe der Prüfungsgebühren entscheidet die jeweilige IHK oder HWK. In der Regel bewegen sie sich zwischen 100 und 200 Euro.

Größer ist das Spektrum bei den Kosten für Vorbereitungskurse und andere Arten der Vorbereitung. Die günstigste Variante besteht darin, sich lediglich Literatur zur Prüfungsvorbereitung zu beschaffen. Online-Kurse kosten oft weniger als umfangreiche Präsenzveranstaltungen. Die Kosten für Vorbereitungskurse liegen in vielen Fällen zwischen 400 und 600 Euro.

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