Umschulung Arbeitsamt: So läuft die Umschuldung beim Arbeitsamt ab

Die Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Qualifizierung, mit der Sie einen Berufsabschluss in dem jeweiligen Ausbildungsberuf erlangen können. Für Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in ihrem Job arbeiten können, oder für Beschäftigte in Branchen mit einer schlechten Zukunftsperspektive kann eine Umschulung genau der richtige Weg sein. Wer Glück hat, kann seine Umschulung sogar über das Arbeitsamt fördern lassen. Was es dabei zu beachten gibt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, erfahren Sie hier.

Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten einer Umschulung?

Umschulung über das Arbeitsamt

Zunächst einmal müssen Interessenten klären, ob sie überhaupt für eine Umschulung über das Arbeitsamt infrage kommen. Gefördert werden nämlich in erster Linie nur diejenigen Personen, bei denen es kaum eine Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt.

Daher prüft die Agentur für Arbeit zunächst, ob sich nicht vielleicht auch eine andere Option, wie beispielsweise eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, anbieten könnte.

Stimmt das Arbeitsamt der Umschulung zu, übernimmt die Behörde in der Regel auch einen großen Teil der Kosten der Umschulung. Gefördert wird die Maßnahme in der Regel mit einem Bildungsgutschein.

Pluspunkt für den Umschüler: Nicht nur die Kosten für die Umschulung werden von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter durch das sogenannte Übergangsgeld finanziert. Das Arbeitsamt zahlt auch die Beiträge zur Kranken-, Renten und Sozialversicherung sowie einen Anteil der Lebenshaltungskosten für die Person, die sich in der Umschulung befindet.

Die Umschulung ist eine Kann-Bestimmung

Die Umschulung durch das Arbeitsamt ist eine sogenannte Kann-Bestimmung. Das bedeutet, dass letztlich der Mitarbeiter der Behörde darüber entscheiden darf, ob er die Umschulung genehmigt oder eben nicht. Einen Rechtsanspruch auf eine Umschulung gibt es jedoch nicht.

Interessenten sollten sich daher auf das Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter des Arbeitsamts oder des Jobcenters gut vorbereiten. Denn auch wenn das Gespräch Beratungsgespräch heißt, hat es mehr Ähnlichkeiten mit einem klassischen Vorstellungsgespräch.

Der Antragsteller muss nämlich seine Gründe für die Umschulung sehr genau darlegen und dem Mitarbeiter der Behörde klar machen, dass es ihm ernst mit der Umschulung ist. Der zuständige Sachbearbeiter wird der Umschulung vermutlich nicht zustimmen, wenn er Zweifel an der Motivation und an den Beweggründen des Antragstellers hat.

Daher sollten Sie sich schon vorab gut über den Ablauf der Umschulung und die verschiedenen Anbieter informieren. Vor allem aber sollten Interessenten ihre zukünftigen Jobaussichten möglichst genau und realistisch darstellen können. Denken Sie immer daran, dass das vorrangige Ziel des Sachbearbeiters lautet, möglichst vielen Menschen einen Job zu vermitteln.

Umschulung vom Arbeitsamt: Wer ist zuständig?

Die Umschulung kann sowohl von der Agentur für Arbeit als auch vom Jobcenter gefördert werden. Der Unterschied ist wichtig, da es sich hierbei um zwei verschiedene Institutionen handelt.

Anspruch auf eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit haben Personen, die noch nicht arbeitslos sind oder gerade erst ihren Job verloren haben. Solange sie Arbeitslosengeld beziehen, ist das Arbeitsagentur die für sie zuständige Stelle. Das Jobcenter kümmert sich um Personen, die Bürgergeld bekommen.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Umschulung durch das Arbeitsamt?

Zunächst einmal gibt es einige formale Voraussetzungen, die der Antragsteller mitbringen muss, wenn er sich für eine Umschulung durch das Arbeitsamt interessiert:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • abgeschlossene oder abgebrochene Berufsausbildung
  • Wohnsitz in Deutschland

Daneben gibt es noch weitere Voraussetzungen, die vor einer Umschulung durch das Arbeitsamt vorliegen müssen:

  • Weiterbeschäftigung: Der Antragsteller kann nicht mehr in seinem jetzigen Beruf arbeiten. Zum Beispiel deshalb, weil es seine Gesundheit ihm nicht mehr erlaubt. Stellen Sie sich einen Dachdecker vor, der sich nach einem Bandscheibenvorfall nicht mehr richtig bücken und bewegen kann. Diese Person wird wohl kaum Möglichkeiten haben, noch mehrere Jahre in ihrem Beruf zu arbeiten. Auch Berufskrankheiten, wie Kontaktallergien bei Kosmetikerinnen, können ein Grund für eine Umschulung durch das Arbeitsamt sein.
  • Arbeitsmarktsituation: Schlechte Aussichten für den aktuellen Beruf auf dem Arbeitsmarkt können ebenfalls die Chancen auf eine Umschulung durch das Arbeitsamt erhöhen. Das Arbeitsamt fördert Umschulungen, wenn der aktuelle Beruf in Zukunft vermutlich wegfallen wird und der Antragsteller nach der Umschulung gute Aussichten hat, in dem neuen Feld einen Job zu finden.
  • Arbeitslosigkeit: Auch dann, wenn Interessenten schon länger als vier Jahre nicht mehr in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten, können sie eine Umschulung durch das Arbeitsamt erhalten.

Der Ablauf der Umschulung durch das Arbeitsamt

Ist die Umschulung durch das Arbeitsamt genehmigt, kann sie auf ganz unterschiedlichen Wegen ablaufen. Einige Umschulungen finden direkt im Betrieb statt, andere werden in erster Linie an einer Berufsfachschule absolviert. Hin und wieder sind sogar Online-Kurse und -Weiterbildungen möglich. Der Ablauf der Umschulung hängt in erster Linie davon ab, für welchen Beruf und welchen Weiterbildungsträger sich der Interessent entschieden hat. Eine Übersicht über Umschulungen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

Apropos Anbieter: Das Arbeitsamt oder das Jobcenter fördern nur Umschulungen, die von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Auch das sollten Antragsteller also vorab überprüfen.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten der Umschulung:

  1. Externenprüfung: Die Externenprüfung richtet sich an Quereinsteiger und damit an Personen, die schon länger in dem jeweiligen Beruf arbeiten, aber keinen Berufsabschluss erworben haben. Das können sie in einer Externenprüfung nachholen. Die Prüfung findet dabei vor der zuständigen Kammer statt und endet – sofern sie bestanden wird – mit dem Abschluss in dem Beruf.
  2. Umschulung im Betrieb: Daneben gibt es einige Betriebe, die eine sogenannte betriebliche Umschulung anbieten. Diese Umschulungen ähneln zu großen Teilen einer herkömmlichen Ausbildung und auch sie endet bei bestandener Abschlussprüfung mit dem Berufsabschluss in dem jeweiligen Ausbildungsberuf.
  3. Umschulung bei einem Bildungsträger: Wer die Umschulung nicht in einem Unternehmen absolvieren will oder kann, kann sich auch an einen privaten Bildungsträger wenden. Gerade Personen, die neben der Umschulung ein Kind betreuen oder Angehörige pflegen müssen, interessieren sich für diese Form der Umschulung. Sie ermöglicht nämlich eine recht gute Vereinbarkeit von Umschulung und Familie.

Die Finanzierung der Umschulung

Wie bereits angesprochen, übernimmt das Arbeitsamt oder das Jobcenter in der Regel die Kosten für die Umschulung und den Lebensunterhalt – zumindest zu einem großen Teil.

Das ist aber noch nicht alles. Auf Antrag können Umschüler noch weitere finanzielle Unterstützung während der Umschulung durch das Arbeitsamt erhalten:

  • Fahrtkosten: Je nachdem, wo die Umschulung stattfindet, können sich Umschüler verschiedene Kosten erstatten lassen. Ist der Weiterbildungsträger direkt vor Ort, wird die tägliche Anfahrt bezahlt. Bei einer Umschulung an einem anderen Ort übernimmt das Arbeitsamt in der Regel ebenfalls die Fahrtkosten sowie ein Mal pro Monat die Heimreise an den Wohnort.
  • Unterkunft: Wer während seiner Umschulung nicht pendeln kann, kann sich die Kosten für eine auswärtige Unterkunft erstatten lassen. Maximal 420 Euro sind dabei pro Monat möglich. Zusätzlich dazu gibt es eine Pauschale für Verpflegung in Höhe von bis zu 168 Euro pro Monat.
  • Kinderbetreuungskosten: Wer tagsüber eine Umschulung absolviert, kann sich nicht gleichzeitig um den Nachwuchs kümmern. Aus diesem Grund beteiligt sich das Arbeitsamt an den Kosten für die Kinderbetreuung. Pro Kind und Monat sind bis zu 160 Euro Zuschuss möglich.

In diesen Berufen sind die Chancen nach einer Umschulung gut

In einigen Branchen herrscht ein starker Fachkräftemangel. Für Umschüler kann genau das eine Chance sein. Wer sich zum Beispiel für einen Beruf in der Pflege oder in der Erziehung interessiert, hat nach seiner Umschulung die besten Voraussetzungen, zeitnah einen Arbeitsplatz zu finden. Weiterer Vorteil: Das Arbeitsamt fördert diese Art der Umschulung relativ gern. Eben deshalb, weil die Berufsaussichten in diesen Berufsfeldern so gut sind.

Bildnachweis: nitpicker / Shutterstock.com

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