Sozialversicherungsausweis – Was ist das und wozu braucht man ihn?
Der Sozialversicherungsausweis gehört zu den Dokumenten, die Arbeitnehmer bei einer neuen Beschäftigung vorlegen müssen. Welche Informationen enthält er? Wer braucht ihn wofür? Und woher bekommt man den SV-Ausweis? Alles, was rund um das Thema Sozialversicherungsausweis wichtig ist, erfahren Sie hier.
Sozialversicherungsausweis: Was ist das?
Der Sozialversicherungsausweis ist ein Dokument, das von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt wird. Es enthält einige grundlegende Informationen über die Person, für die es gilt. Der SV-Ausweis beinhaltet die Versicherungsnummer, den Vor- und Nachnamen, das Ausstellungsdatum, Angaben zum ausstellenden Rentenversicherungsträger und eine Seriennummer. Seit dem Jahr 2017 enthält der Sozialversicherungsausweis auch einen QR-Code, über den Arbeitgeber die zugehörigen Informationen mit dem Handy abrufen können.
Die rechtliche Grundlage für den Sozialversicherungsausweis ist § 18h Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Der Zweck des SV-Ausweises besteht darin, dass ein Arbeitgeber bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters dessen Sozialversicherungsnummer kontrollieren kann. Außerdem soll Schwarzarbeit verhindert werden und einem Missbrauch beim Bezug von Sozialleistungen vorgebeugt werden.
Sozialversicherungsausweis: Woher bekommt man ihn?
Wie kann man den SV-Ausweis beantragen beziehungsweise woher bekommt man ihn? Die gute Nachricht für Arbeitnehmer: Sie müssen Ihren Versicherungsausweis nicht beantragen. Er wird Ihnen von dem zuständigen Rentenversicherungsträger zugeschickt, ohne dass Sie sich dafür an die Rentenversicherung wenden müssten.
Wenn Sie Ihre erste Beschäftigung aufnehmen – ganz egal, ob es sich um einen Vollzeitjob, einen Minijob oder eine Berufsausbildung handelt –, kümmert sich der Arbeitgeber darum, den Sozialversicherungsausweis zu beantragen. Stellt er im Rahmen Ihrer Einstellung fest, dass es noch keine Sozialversicherungsnummer für Sie gibt, beantragt der Arbeitgeber die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises. Dazu braucht er Angaben wie Ihren Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort und Ihr Geschlecht. Mit diesen Informationen kann er den SV-Ausweis für Sie anfordern. Sie brauchen also selbst nichts weiter zu tun.
Wann braucht man den Sozialversicherungsausweis?
Einen Sozialversicherungsausweis müssen Sie grundsätzlich vorlegen, wenn Sie einen neuen Job antreten oder eine Ausbildung beginnen möchten. Mit dem Sozialversicherungsausweis können Sie Ihre Versicherungsnummer nachweisen. Der Arbeitgeber braucht Ihre SV-Nummer, um Sie bei der Krankenkasse oder der Minijobzentrale anzumelden. Nur dann kann er Sozialversicherungsbeiträge korrekt abrechnen.
Nicht nur für Arbeitnehmer ist der SV-Ausweis wichtig, sondern auch für Arbeitslose. Wenn Sie staatliche Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie den Sozialversicherungsausweis beim Amt vorlegen.
Sozialversicherungsausweis: Häufig gestellte Fragen
Rund um den Sozialversicherungsausweis können sich viele Fragen ergeben – von der Frage, was zu tun ist, wenn man den Sozialversicherungsausweis verloren hat, bis zur Frage, ob man das Dokument immer bei sich haben muss, um sich im Zweifelsfall ausweisen zu können. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum SV-Ausweis.
Sozialversicherungsausweis verloren: Was nun?
Es kann passieren, dass der Sozialversicherungsausweis verlorengeht. Wenn Sie das Dokument nicht finden können, ist das zwar ärgerlich, wenn Sie einen neuen Job beginnen möchten, aber auch kein größeres Problem. Sie können den Sozialversicherungsausweis neu beantragen.
Dazu wenden Sie sich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Dort können Sie den Sozialversicherungsausweis beantragen, was auch online möglich ist. Dazu müssen Sie nur einige Angaben zu Ihrer Person machen und Ihre Versicherungsnummer angeben. Anschließend schickt Ihnen die Rentenversicherung den neuen SV-Ausweis innerhalb von sieben Tagen zu.
Alternativ können Sie sich auch an Ihre Krankenkasse wenden, wenn Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben. Diese kann für Sie einen neuen SV-Ausweis bei der Rentenversicherung beantragen. Kosten fallen für die Neuausstellung des Sozialversicherungsausweises keine an.
Brauchen auch ausländische Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis?
Was gilt für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten – brauchen sie ebenso wie deutsche Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis? Grundsätzlich ja. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob ein Beschäftigter deutscher Staatsbürger oder Ausländer ist. Damit brauchen Ausländer einen SV-Ausweis, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn ein Ausländer lediglich eine befristete Beschäftigung in Deutschland aufnimmt, ist ein SV-Ausweis nicht nötig. In diesem Fall müssen die Betroffenen allerdings ihren Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften mitführen. Hinzu kommen Sonderregelungen für Beschäftigte, die selbstständig sind, aus dem Nicht-EU-Ausland stammen oder die nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern arbeiten.
Ausländer, die einen Sozialversicherungsausweis brauchen, bekommen ihn auf dem üblichen Weg: In der Regel meldet ihr Arbeitgeber sie bei ihrer Einstellung an und sie selbst müssen nichts tun, um das Dokument zu erhalten. Alternativ können sie sich direkt an die Rentenversicherungsträger wenden. Informationen zu den geltenden Vorschriften erteilt außerdem das Ausländeramt.
Was ist mit dem SV-Ausweis bei einer Namensänderung?
Alle Angaben auf dem Sozialversicherungsausweis müssen korrekt sein. Im Fall einer Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – bedeutet das, dass der Sozialversicherungsausweis neu beantragt werden muss. Hierbei können Sie so vorgehen wie bei einem Verlust des Dokuments: Entweder, Sie beantragen den neuen SV-Ausweis direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, oder Sie tun dies über Ihre Krankenkasse.
Muss man den Sozialversicherungsausweis immer mit sich führen?
Besteht für Arbeitnehmer eine Pflicht, sich mit dem SV-Ausweis jederzeit ausweisen zu können? Muss man ihn also mitführen? Früher gab es eine solche Pflicht mal, zumindest in bestimmten Branchen. Heute ist das nicht mehr so.
Allerdings wurde die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises in manchen Bereichen durch eine allgemeine Ausweispflicht ersetzt. Das gilt zum Beispiel für Beschäftigte im Baugewerbe, in Gaststätten, der Personenbeförderung, Gebäudereinigung, Spedition und Logistik oder im Schaustellergewerbe. Behörden der Zollverwaltung können unangekündigte Kontrollen durchführen. Betroffene Arbeitnehmer müssen sich bei solchen Kontrollen ausweisen können, etwa über ihren Personalausweis oder einen Pass.
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