Kirchensteuer: Wie hoch ist sie und wer muss sie zahlen?
Viele große Kirchen erheben eine Kirchensteuer, die sich anhand des Einkommens der steuerpflichtigen Kirchenmitglieder berechnet. Die Beitragszahler ermöglichen es den Kirchen zumindest teilweise, ihre Aktivitäten zu finanzieren. Wen betrifft die Kirchensteuerpflicht? Wie hoch ist der Kirchensteuersatz? Und kann man die Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben? Was Sie zum Thema wissen müssen.
Was ist die Kirchensteuer und wer muss sie zahlen?
Zu den Abgaben, die vom Bruttolohn von vielen Arbeitnehmern abgehen, gehört die Kirchensteuer in Deutschland. Wer Mitglied einer großen Kirchengemeinschaft ist, muss die Steuer im Normalfall zahlen. Die Abgabe hat in Deutschland Tradition; sie wurde schon vor einigen Jahrhunderten erhoben, damals allerdings in anderer Form. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kirchensteuer bildet Artikel 140 des Grundgesetzes. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, dürfen demnach eine Kirchensteuer erheben.
Der Großteil der Summen, die von den Finanzämtern für die Kirchen eingezogen werden, fließt an die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland. Zusammengenommen erhielten die großen christlichen Kirchen im Jahr 2022 knapp 13 Milliarden Euro – rund 6,8 Milliarden Euro gingen an die katholische, 6,1 Milliarden Euro an die evangelische Kirche. Als Vermittler erhalten auch die Finanzämter einen gewissen Betrag der abgeführten Summen, üblicherweise zwei bis vier Prozent.
Wer muss Kirchensteuer an die evangelische oder katholische Kirche (oder eine andere Religionsgemeinschaft) zahlen? Betroffen sind die Mitglieder der Kirchen, die eine solche Kirchensteuer erheben. Kirchensteuer wird jedoch nur fällig, wenn jemand zugleich einkommenssteuerpflichtig ist. In bestimmten Fällen können auch Mitglieder einer Kirche von der Zahlung der Kirchensteuer befreit sein. Wann das der Fall ist, erfahren Sie weiter unten im Text.
Wozu nutzen die Kirchen die Einkünfte aus der Kirchensteuer?
Die Kirchen verwenden die Erträge aus der Kirchensteuer, um ihre Ausgaben zu finanzieren. Kostendeckend sind die Steuern allerdings nicht – um auch die übrigen Kosten tragen zu können, sind die Kirchen auf Spenden angewiesen. Auch der Staat bezuschusst die Kirchen, obwohl es eigentlich eine Trennung von Kirche und Staat gibt.
Was passiert mit den Geldern, die an die Kirchen fließen? Die einfache Antwort: Das entscheiden die jeweiligen Empfänger. In der evangelischen Kirche betrifft das die 20 Landeskirchen, in der katholischen Kirche die 27 Diözesen. Diese Stellen erarbeiten Jahr für Jahr Haushaltspläne, aus denen hervorgeht, wie die Einkünfte verwendet werden sollen. Kirchensteuerzahler selbst können also nicht direkt beeinflussen, wie ihre Steuer genutzt wird.
Der Großteil der Kirchensteuer wird für Seelsorge und Personal verwendet, also etwa für Gottesdienste, Taufen, Konfirmationen und Trauungen sowie für Pfarrer, Pastoren, Musiker oder Referenten. Auch die Verwaltung verschlingt Geld. Finanziert werden müssen auch Tätigkeiten wie Religionsunterricht oder die Organisation von Veranstaltungen.
Die Kirchen führen außerdem soziale und karitative Projekte durch, wofür ebenfalls Kirchensteuer-Einnahmen aufgewendet werden. Dasselbe gilt für wohltätige Zwecke. Auf solche gemeinnützigen Vorhaben entfällt jedoch ein vergleichsweise geringer Teil der Kirchensteuer. Wer genau wissen möchte, wofür seine Kirche die Einkünfte aus der Kirchensteuer nutzt, kann sich kirchliche Finanzberichte durchlesen.
Kirchensteuer: Höhe, Berechnung und Einzug
Wer in Deutschland lebt und Mitglied einer großen Kirche ist, muss in der Regel Kirchensteuer zahlen. Dabei bemisst sich die Höhe der Kirchensteuer am Einkommen, genauer an der Einkommenssteuer. Je nachdem, wo jemand lebt, beträgt der Steuersatz acht oder neun Prozent. Bundesweit sind es fast in allen Bundesländern neun Prozent, nur in Bayern und Baden-Württemberg gilt ein reduzierter Kirchensteuersatz von acht Prozent. In Bayern fällt jedoch zusätzlich ein sogenanntes Kirchgeld an, das direkt an die Kirchengemeinden gezahlt wird. Auch in anderen Bundesländern kann ein Kirchgeld vorgesehen sein, etwa in Rheinland-Pfalz.
Wie die Kirchensteuer berechnet wird, ist in § 51a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt. Fällig wird sie nur, wenn jemand mit seinen Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt. Bei Einzelveranlagung beträgt er im Jahr 2024 11.604 Euro. Liegt das Einkommen darunter, fallen keine Steuern an – auch keine Kirchensteuer. Bei Paaren (Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenveranlagt sind) gilt der doppelte Grundfreibetrag.
Um die Zahlung der Kirchensteuer müssen sich Beschäftigte nicht selbst kümmern. Der Arbeitgeber übernimmt das im Rahmen des üblichen Steuerabzugs, durch den sich das Brutto- auf das Nettogehalt reduziert. Somit geht Monat für Monat ein Betrag vom Bruttolohn ab, der an die jeweilige Kirche beziehungsweise zunächst das Finanzamt fließt.
Kirchensteuer: Befreiung oder Ermäßigung für bestimmte Personengruppen
Wer Mitglied einer Kirche ist, muss Kirchensteuer zahlen – normalerweise jedenfalls. In manchen Fällen kann eine Ermäßigung der Kirchensteuer infrage kommen, manchmal entfällt die Kirchensteuerpflicht sogar ganz. Eine Befreiung von der Kirchensteuer betrifft Menschen, deren Einkommen so gering ist, dass es den Grundfreibetrag nicht übersteigt.
Eine Ermäßigung des Kirchensteuersatzes kann zum Beispiel für Fälle vorgesehen sein, in denen Arbeitnehmer Zusatzvergütungen oder Aufwandsentschädigungen erhalten. Ermäßigt ist der Kirchensteuersatz außerdem bei Personen mit sehr hohen Einkommen von mehr als 150.000 Euro im Jahr. Üblicherweise ist eine Kappung der Kirchensteuer möglich, je nach Bundesland liegt die Grenze bei etwa drei Prozent des zu versteuernden Einkommens. Normalerweise muss diese Kirchensteuerkappung nicht extra beantragt werden; das zuständige Finanzamt berücksichtigt sie meist automatisch. Lediglich in Bayern besteht die Option einer Kirchensteuerkappung nicht.
Steuern sparen durch einen Kirchenaustritt: Wie geht es?
Eine dauerhafte Befreiung von der Kirchensteuer ist in den meisten Fällen nur über einen Austritt aus der Kirche möglich. Wer sich für einen Kirchenaustritt entscheidet, zahlt nur so lange Kirchensteuer, wie er Mitglied der jeweiligen Kirche ist. Er muss also nicht das gesamte Jahr weiterhin Kirchensteuer zahlen, obwohl er im Laufe des Jahres aus der Kirche ausgetreten ist.
Aus der Kirche auszutreten ist ein vergleichsweise einfacher bürokratischer Akt. Betroffene müssen ihre Absicht, aus der Kirche auszutreten, vor dem zuständigen Standesamt oder Amtsgericht äußern. Welche Adresse die richtige ist, hängt von den Regelungen im jeweiligen Bundesland ab. Der Antrag auf Kirchenaustritt wird schriftlich gestellt. Eine persönliche Austrittserklärung kann vorgesehen sein, ist aber oft nicht nötig.
Wie für fast alle Verwaltungsakte wird auch für eine Kirchenaustritt eine Gebühr erhoben. Die Höhe schwankt von Wohnort zu Wohnort; meist bewegt sie sich zwischen 30 und 60 Euro. Der Kirchenaustritt wird sofort wirksam; die Kirchensteuerpflicht endet im Normalfall mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde. Die Meldebehörde informiert das zuständige Finanzamt über den Kirchenaustritt. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, muss das also nicht selbst übernehmen.
Kirchensteuer: Kritik und Ausblick
Ist es noch zeitgemäß, dass sich die (großen) Kirchen über Beitragszahlungen ihrer Mitglieder finanzieren, die wiederum von Behörden der öffentlichen Verwaltung verwaltet werden? Darüber entbrennen immer wieder Debatten, befördert auch durch den fortwährenden Mitgliederschwund der Kirchen. Kritik an der Kirchensteuer entzündet sich dabei auch daran, dass oft nur ein Bruchteil der darüber eingenommenen Summen in die wohltätigen Zwecke fließt, die viele Menschen mit der Arbeit der Kirchen verbinden. In erster Linie dient die Kirchensteuer als finanzielle Stütze des Kirchenapparats: Der Großteil der Kirchensteuer-Einnahmen entfällt auf Seelsorge, Personal und Verwaltung.
Für die Kirchen ist die Kirchensteuer als Haupt-Einnahmequelle essenziell. Je nach Kirche machen diese Einnahmen zwischen 60 und 80 Prozent der gesamten Einkünfte aus. Die Kirchen verlieren zwar jedes Jahr Mitglieder, die versterben oder aus der Kirche austreten. Dass die Erträge aus der Kirchensteuer dennoch seit Jahren weitgehend stabil geblieben sind, hängt mit dem gestiegenen Lohnniveau zusammen. Je höher die Gehälter und Löhne, desto mehr Kirchensteuer fällt darauf an.
Wie alternative Finanzierungsmodelle der Kirchen aussehen könnten
Vor dem Hintergrund von kirchlichen Skandalen und einer allgemein abnehmenden Gläubigkeit in der Gesellschaft bleibt die Frage, welche Bedeutung die großen Kirchen in Deutschland überhaupt noch haben und inwiefern es gerechtfertigt sein kann, eine Kirchensteuer zu erheben. Sollte die Kirchensteuerpflicht verändert oder ganz abgeschafft werden, bräuchten die Kirchen neue Modelle der Finanzierung. Ein Weg könnte für die Kirchen darin bestehen, freiwillige Zuwendungen zu erhöhen – in Form von Spenden, aber auch durch ehrenamtliches Engagement von Gläubigen.
Die Kirchen könnten auch selbst eine Kirchensteuer erheben und einziehen, so dass die öffentlichen Behörden außen vor wären und die eigentlich proklamierte Trennung zwischen Kirche und Staat gewährleistet wäre. Ein weiterer Finanzierungsvorschlag sieht eine Gemeinwohlfinanzierung vor. Dabei würde ein Teil des Haushalts des Bundes als Bürgerhaushalt reserviert, der zur Finanzierung von Projekten für das Gemeinwohl dient. Dabei könnten die Bürger selbst abstimmen, wohin das Geld fließen soll. Auch Fundraising-Maßnahmen wären vorstellbar.
Fazit: Kirchensteuer in Deutschland – unverzichtbare Finanzspritze für die großen Kirchen
- Wer Mitglied einer Kirche ist, kann zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet sein.
- Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich an der Höhe der Einkommenssteuer. Je nach Bundesland liegt die Kirchensteuer bei 8 bis 9 Prozent der Einkommenssteuer. Wie viel Kirchensteuer jemand zahlen muss, hängt somit davon ab, was er verdient.
- Menschen mit geringen Einkommen können von der Kirchensteuerpflicht befreit sein. Auch eine Ermäßigung kann in bestimmten Fällen möglich sein.
- Die Kirchensteuer wird unter anderem für die Verwaltung und kirchliches Personal aufgewendet, aber auch für Bildungsvorhaben und soziale und karitative Projekte.
- Ob eine Kirchensteuer in Deutschland noch zeitgemäß ist, wird immer wieder kontrovers diskutiert – auch, weil die Kirchen seit Jahren an Bedeutung verlieren.
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