Cybermobbing: Wie es aussehen kann und was Sie tun können

Die vielen digitalen Möglichkeiten haben nicht nur positive Auswirkungen, sondern können auch Schattenseiten haben. Eine davon ist Cybermobbing. Das Internet macht anonyme Drohungen, Beleidigungen oder Schikane möglich. Woran erkennt man Cybermobbing? Handelt es sich dabei um eine Straftat? Und was kann man tun, um Cybermobbing zu verhindern oder sich dagegen zu wehren, wenn es schon dazu gekommen ist?

Ein junger Mann vergräbt den Kopf vor dem Laptop, was ist Cybermobbing?

Cybermobbing: Definition

Was ist Cybermobbing? Der zugrundeliegende Begriff „Mobbing“ leitet sich vom englischen Wort „(to) mob“ für „attackieren“ oder „angreifen“ ab. Er bezeichnet ein Phänomen, bei dem Menschen durch andere ausgegrenzt, schikaniert oder terrorisiert werden. Es kann dazu zum Beispiel in der Schule oder an der Arbeit kommen. Bei Cybermobbing finden die Übergriffe im digitalen Raum statt. Cybermobbing ist damit Mobbing im Internet.

Cybermobbing findet häufig in sozialen Netzwerken statt, zum Beispiel auf Instagram, Twitter, Facebook oder YouTube. Ebenso kann es über Chats und Textnachrichten geschehen, in Foren oder über E-Mails. Die Betroffenen werden beleidigt, bedroht, belästigt oder bloßgestellt, was durch einzelne oder mehrere Täter geschehen kann. Dazu können Kommentare unter Posts in sozialen Netzwerken genutzt werden, ebenso eigenständige Posts, Fotos oder Videos.

Im Vergleich zu regulärem Mobbing, das von Angesicht zu Angesicht erfolgt, ist die Reichweite bei Cybermobbing ungleich größer. Je nachdem, über welchen Kanal das Mobbing im Internet erfolgt, können sehr viele Menschen den entsprechenden Kommentar oder Post lesen oder ein Bild oder Video sehen. Das gilt zumindest für Beiträge, die öffentlich sichtbar sind. Zu Cybermobbing kann es auch in geschlossenen Gruppen kommen, was die Reichweite entsprechend verringert. Die Täter bleiben in vielen Fällen anonym. Dadurch kann es schwierig sein, das Ganze nachzuverfolgen.

Wie kann Cybermobbing konkret aussehen?

Cybermobbing kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Ihnen ist gemein, dass das Mobbing im Internet in der Regel systematisch über einen längeren Zeitraum erfolgt. Die Täter wollen ihren Opfern gezielt schaden oder sie vor anderen schlechtmachen. Das kann in Form von Beleidigungen, Schikane, Drohungen, Bloßstellungen oder Belästigungen geschehen.

Wie Cybermobbing aussehen kann, machen die folgenden Cybermobbing-Beispiele deutlich:

  • Jemand postet etwas in sozialen Netzwerken, ein anderer kommentiert diesen Beitrag in einer beleidigenden Art und Weise. Das könnte etwa ein Kommentar wie „Du bist hässlich“ oder „Fette Sau“ unter einem Selfie einer anderen Person sein.
  • Zwei Freunde chatten über einen Messenger. Dabei ziehen sie ordentlich über eine Klassenkameradin her, die davon nichts weiß.
  • Ein Arbeitskollege schreibt dem Betroffenen eine E-Mail, in der er deutlich macht, wie wenig er von der betreffenden Person hält.
  • Unter Kollegen gibt es eine Chatgruppe, in der die Beteiligten regelmäßig über einen anderen Kollegen lästern, der nicht Teil der Gruppe ist.
  • Eine dritte Person postet ein Foto oder Video. Darunter kommentiert jemand abfällig über eine Person, die in dem Beitrag zu sehen ist.
  • Cybermobbing kann auch darin bestehen, dass jemand Informationen über eine andere Person ohne deren Einverständnis oder Wissen veröffentlicht, um diese schlechtzumachen.
  • Ebenso kann Cybermobbing bedeuten, unerlaubt Fotos oder Videos von einer anderen Person zu veröffentlichen, etwa, um diese lächerlich zu machen. Das könnte etwa ein Video einer betrunkenen Person sein.
  • Auch Fotomontagen sind denkbar.
  • Happy Slapping ist eine Form des Cybermobbings. Hierbei filmt eine Gruppe von Menschen jemanden dabei, wie er geschubst, gestoßen oder geschlagen wird. Um diese Person verächtlich zu machen, wird das Video anschließend veröffentlicht, meist in sozialen Netzwerken.
  • Cybermobbing kann mit Identitätsdiebstahl einhergehen. Dabei gibt sich jemand als jemand anderes aus und veröffentlicht in dessen Namen etwa Fotos, Videos oder postet Textbeiträge. Er kann auch unter der falschen Identität mit anderen chatten.

Wie verbreitet ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist ein vergleichsweise neues Phänomen, das mit dem Internet und anderen digitalen Möglichkeiten an Bedeutung gewonnen hat. Es betrifft am ehesten diejenigen, die sich verstärkt in digitalen Sphären aufhalten. Besonders verbreitet ist es unter Jugendlichen. Das Statistikportal Statista gibt an, dass 15 Prozent der 14- bis 15-Jährigen bereits Cybermobbing erlebt haben. Und zwar, indem sie selbst zur Zielscheibe von Schikane, Beleidigungen oder Bedrohungen geworden sind.

Schaut man auf alle Altersgruppen, liegt der Anteil der befragten Internetnutzer, die Cybermobbing nach eigenen Angaben schon selbst erlebt haben, bei zwölf Prozent bei Frauen und elf Prozent bei Männern. Zwölf Prozent der Befragten gaben an, schon einmal über das Internet sexuell belästigt worden zu sein.

Cybermobbing ist zwar ein Phänomen, das verstärkt jüngere Internetnutzer trifft. Es kann aber in allen Altersgruppen auftreten. Ältere Menschen sind insofern seltener davon betroffen als jüngere, als dass sie sich weniger im Internet bewegen. Wer sich mit Handys und Computern kaum auskennt, wird wahrscheinlich nicht in sozialen Netzwerken über einen Bekannten lästern – auch wenn es denkbar wäre.

Cybermobbing: Mögliche Folgen

Cybermobbing kann für Menschen, die es betrifft, gravierende Folgen haben – vor allem, wenn es systematisch und über einen längeren Zeitraum geschieht. Als besonders belastend wird dabei häufig die Tatsache empfunden, dass das Cybermobbing oft vor einem großen Publikum erfolgt. In vielen Fällen bleiben abfällige Kommentare oder schikanierende Videos noch lange Zeit online, so dass andere Menschen immer wieder darauf stoßen können. Die Wirkung des Mobbings wird durch diese Reichweite verstärkt.

Durch Cybermobbing kann das Selbstwertgefühl der Betroffenen Schaden nehmen. Das gilt besonders für junge Cybermobbing-Opfer, die leicht beeinflussbar sind und ihren Selbstwert stark von der Meinung anderer abhängig machen. Cybermobbing kann somit besonders auf Jugendliche nachhaltige traumatische Auswirkungen haben. Es kann Ängste und Angststörungen begünstigen und depressive Verstimmungen bis hin zu handfesten Depressionen auslösen.

Auf körperlicher Ebene kann Cybermobbing vielfältige Folgen haben. Dazu zählen Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und Reizdarm, ebenso Rückenschmerzen und Tinnitus. In emotionaler Hinsicht kann Cybermobbing Gefühle wie Wut, Ohnmacht, Scham oder Verzweiflung auslösen. Wie belastend die Situation für Betroffene ist, hängt davon ab, was konkret vorgefallen ist und ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt oder nicht.

Ist Cybermobbing strafbar?

Bei Cybermobbing handelt es sich bislang nicht um einen eigenständigen Straftatbestand. Das heißt allerdings nicht, dass es nicht strafbar sein kann. Je nachdem, in welcher Art und Weise das Cybermobbing erfolgt, kann es sich dabei im strafrechtlichen Sinn zum Beispiel um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung handeln.

Beleidigung

In vielen Fällen geht Cybermobbing mit Beleidigungen einher. Dann kann das Cybermobbing strafbar sein, und zwar gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB). Täter können in solchen Fällen mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Öffentliche, in einer Versammlung geäußerte oder durch Verbreitung eines Inhalts begangene Beleidigungen können ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet werden, alternativ mit einer bis zu zweijährigen Haftstrafe. 

Üble Nachrede

Um üble Nachrede nach § 186 StGB handelt es sich, wenn jemand Tatsachen über einen anderen behauptet oder verbreitet, die dazu geeignet sind, die betreffende Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Dieser Straftatbestand ist nur dann nicht erfüllt, wenn die entsprechende Tatsache nachweislich wahr ist. Das Strafmaß für üble Nachrede hängt wie bei Beleidigung davon ab, in welchem Kontext sie erfolgt. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, zudem kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Verleumdung

Bei Cybermobbing kann es sich auch um Verleumdung handeln, die in § 187 StGB geregelt ist. Verleumdung ist ein Straftatbestand, bei dem jemand wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über einen anderen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, diesen verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit in Gefahr zu bringen. Die Strafen für Verleumdung können bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe sein.

Cybermobbing anzeigen: Wann es möglich ist

Strafen drohen bei Cybermobbing nur, wenn es angezeigt wird. Wann kann man Cybermobbing anzeigen? Neben den eben erläuterten Straftatbeständen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung kommt eine Anzeige bei Cybermobbing auch in anderen Fällen infrage. Das ist zum Beispiel denkbar, wenn jemand einen anderen über digitale Kanäle bedroht oder das Cybermobbing mit der Darstellung von Gewalt einhergeht.

Auch Nötigung und Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild können angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn die Vertraulichkeit des Wortes verletzt wird – zum Beispiel durch unerlaubte Tonaufzeichnungen, die anschließend verbreitet werden. Ebenso strafbar kann eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bild- oder Videoaufnahmen sein. Ein Beispiel hierfür wären etwa heimliche Fotos aus einer Umkleidekabine. 

Was Sie gegen Cybermobbing tun können

Cybermobbing kann für die Betroffenen gravierende Folgen haben. Wie kann man sich dagegen wehren, wenn man zur Zielscheibe von Cybermobbing wird? Und wie kann man andere unterstützen, die online beleidigt oder schikaniert werden? Das kommt darauf an, was genau geschehen ist und in welchem Kontext es steht.

Wenn der Täter bekannt ist, kann es sinnvoll sein, das Cybermobbing anzuzeigen. Dazu sollten die Vorfälle so genau wie möglich dokumentiert werden. Diese Dokumentation kann zum Beispiel über Screenshots erfolgen, gegebenenfalls ergänzt um eigene Notizen. Falls Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, wenden Sie sich am besten frühzeitig an einen Anwalt, der Sie beraten und unterstützen kann. Das erhöht Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit ungemein.

Angenommen, ein Kollege mobbt Sie im Internet. Dann sollten Sie nicht zögern, mit Ihrem Chef darüber zu sprechen. Er muss seine Mitarbeiter vor Übergriffen schützen und hat die Pflicht, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen. Auch hier gilt: Dokumentieren Sie das Cybermobbing so detailliert wie möglich, damit der Vorgesetzte Ihre Ausführungen nachvollziehen kann.

In manchen Fällen kann es hilfreich sein, den oder die Täter direkt anzusprechen, soweit sie bekannt sind. Sie können dabei deutlich machen, dass Sie deren Verhalten nicht hinnehmen, und notfalls bereit sind, rechtliche Schritte gegen sie zu gehen. Aber Vorsicht: Manche Täter fühlen sich nur noch bestärkt, wenn sie merken, dass ihr „Opfer“ unter ihrem Cybermobbing leidet. Falls das in Ihrem Fall wahrscheinlich ist, gehen Sie vielleicht lieber direkt andere Schritte.

Wie Sie andere in Fällen von Cybermobbing unterstützen können

Besonders häufig werden soziale Netzwerke genutzt, um andere über das Internet zu mobben. Selbst wenn der Täter nicht nachverfolgt werden kann, können Sie entsprechende Beiträge oder Kommentare melden. Es gibt auf den meisten Social-Media-Plattformen eine Meldefunktion für unangemessene Inhalte, die Sie hierfür nutzen können. Die Betreiber haben die Pflicht, Verunglimpfungen zu löschen.

Vielleicht geht es nicht um Sie selbst, sondern Sie haben mitbekommen, dass eine andere Person zur Zielscheibe von Cybermobbing geworden ist. Dann kann ein Weg sein, mit den Tätern zu sprechen und ihnen Grenzen aufzuzeigen, soweit Sie wissen, von wem das Cybermobbing ausgeht. Wenn Täter von Dritten auf ihr Verhalten angesprochen werden, kann es sein, dass sie ihr Verhalten ändern.

Sie können der Person, um die es bei dem Mobbing geht, auch darauf ansprechen. Vielleicht weiß sie gar nicht, dass Cybermobbing gegen sie betrieben wird. Sie können ihr Ihre Hilfe anbieten und sie zum Beispiel bei einem Gespräch mit dem Vorgesetzten begleiten, wenn das Cybermobbing in einem beruflichen Kontext auftritt.

Cybermobbing: Was kann man präventiv tun?

Am besten ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu Cybermobbing kommt. Ganz verhindern lässt es sich natürlich nicht, aber es gibt Dinge, die Sie tun können, um das Risiko von Cybermobbing zu verringern. Wenn Sie in sozialen Netzwerken aktiv sind, können Sie zum Beispiel genau überlegen, welche Informationen Sie veröffentlichen. Fotos und Videos von sich, aber auch persönliche Informationen können von anderen zum Anlass genommen werden, Sie im Internet zu mobben. Es kann deshalb sinnvoll sein, die Reichweite Ihrer Beiträge einzuschränken oder gar nicht erst persönliche Dinge zu posten.

Jugendliche werden besonders häufig zum Opfer von Cybermobbing. Hier sind auch die Eltern gefragt, ihre Kinder für das Thema zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, mit ihnen über mögliche Vorfälle zu sprechen. Besonders junge Menschen posten häufig relativ sorglos intime Details im Internet, die oft selbst für Fremde einsehbar sind. Um Cybermobbing zu verhindern, kann es eine gute Idee sein, Posts auf ein Minimum zu reduzieren und sich so wenig wie möglich überhaupt in sozialen Netzwerken aufzuhalten.

Es kann auch im Job zu Cybermobbing kommen. Bei der Prävention spielen Arbeitgeber eine tragende Rolle. Sie sollten deutlich machen, dass Mobbing, egal in welcher Form, nicht hingenommen und empfindlich sanktioniert wird. Das kann abschreckend wirken. Auch Schulungen der Mitarbeiter können in diesem Sinne hilfreich sein. Ebenso sollten Führungskräfte ihren Mitarbeitern deutlich machen, dass sie für ihre Anliegen jederzeit ein offenes Ohr haben. Dadurch wird es wahrscheinlicher, dass diese sich in Fällen von Cybermobbing vertrauensvoll an ihren Vorgesetzten wenden.

Bildnachweis: Monkey Business Images / Shutterstock.com

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