Aus der Kirche austreten: Was Sie über den Kirchenaustritt wissen sollten
Viele Menschen sind seit ihrer Geburt Mitglied einer Kirche, weil ihre Eltern sie haben taufen lassen. Tatsächlich gläubig sind viele aber nicht, manche sehen „ihre“ Kirche sogar kritisch. Vor diesem Hintergrund kann der Wunsch aufkommen, aus der Kirche auszutreten. Wie das geht und was Sie dabei beachten sollten.
Warum viele Menschen aus der Kirche austreten
Viele Menschen in Deutschland sind Mitglied einer Kirche. Rund 18,5 Millionen Menschen gehörten im Jahr 2023 der evangelischen Kirche an, während die katholische Kirche im selben Zeitraum mit rund 20,4 Millionen Gläubigen etwas mehr Mitglieder verzeichnete. Längst nicht jedes Kirchenmitglied identifiziert sich allerdings mit „seiner“ Kirche, und nicht jeder ist überhaupt gläubig.
Das kann den Wunsch hervorrufen, aus der Kirche auszutreten. Wer ein steuerpflichtiges Einkommen hat, spart mit einem Austritt aus der katholischen Kirche oder der evangelischen Kirche nicht zuletzt die Kirchensteuer, die ansonsten fällig würde. Auch deshalb verlieren die großen Kirchen stetig Mitglieder. Im Jahr 2023 traten rund 400.000 Menschen aus der katholischen Kirche aus, während die evangelische Kirche einen Mitgliederrückgang von rund 380.000 Menschen verzeichnete. Missbrauchsskandale in beiden Kirchen tragen dazu einen Teil bei.
Überlegungen vor dem Kirchenaustritt
Viele Menschen gehören formal einer Kirche an und zahlen Kirchensteuer, ihre Konfession bedeutet ihnen aber nichts. Vielleicht stehen sie der Kirche, der sie angehören, sogar kritisch gegenüber, etwa nach Missbrauchsskandalen. Egal, aus welchem Grund: Viele Kirchenmitglieder haben den Wunsch, aus der Kirche auszutreten. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, ob er mit allen Konsequenzen den richtigen Weg für Sie darstellt.
Informieren Sie sich im Vorfeld, was es für Sie bedeuten würde, aus der Kirche auszutreten. Zu welchen Bedingungen ist ein Kirchenaustritt möglich, welche Kosten wären damit verbunden? Könnte ein Austritt aus der Kirche unerwünschte negative Folgen für Sie haben – zum Beispiel, weil Sie für einen kirchlichen Arbeitgeber tätig sind oder Ihr persönliches Umfeld christlich geprägt ist?
Überlegen Sie auch abseits Ihrer aktuellen Situation, ob ein Kirchenaustritt Nachteile für Sie mit sich bringen könnte. Sie könnten zum Beispiel womöglich nicht mehr kirchlich heiraten oder Ihr Kind taufen lassen. Auch eine christliche Beerdigung ist oft nicht mehr ohne Weiteres möglich, wenn jemand kein Mitglied der betreffenden Kirche mehr war.
Ob es sinnvoll ist, aus der Kirche auszutreten, hängt zudem von Ihren persönlichen Beweggründen ab. Warum möchten Sie nicht länger Mitglied der jeweiligen Kirche sein? Geht es Ihnen darum, dass Sie gar nicht wirklich gläubig sind? Möchten Sie sich die Kirchensteuer sparen? Oder haben Sie durch Skandale das Vertrauen in die Kirche verloren und möchten die Institution nicht durch Ihr Geld fördern?
Aus der Kirche austreten: Wie macht man es?
Sie möchten aus der Kirche austreten – wie und auf welchem Weg ist das möglich? Das kommt darauf an, wo Sie leben. Je nach Bundesland können sich die Modalitäten beim Kirchenaustritt geringfügig voneinander unterscheiden.
Grundsätzlich gilt: Um aus der Kirche auszutreten, muss diese Absicht vor dem zuständigen Amtsgericht oder Standesamt erklärt werden. In der Regel ist dafür ein persönlicher Besuch vorgesehen – aus der Kirche austreten ist online normalerweise nicht möglich. Üblicherweise kann auch keiner anderen Person eine Vollmacht übertragen werden, damit sie den Kirchenaustritt für die betreffende Person übernimmt. Der Austritt aus der Kirche kann jedoch schriftlich über einen Notar oder eine Notarin erklärt werden.
Wie verhält es sich beim Kirchenaustritt bei Minderjährigen? Wer mindestens 14 Jahre alt ist, kann im Zweifel auch ohne Zustimmung der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten erklären, dass es aus der Kirche austreten möchte. Bei unter 14-Jährigen müssen hingegen die Sorgeberechtigten diese Erklärung persönlich beim Standesamt abgeben. Wenn die Kinder zwölf Jahre oder älter sind, müssen sie bei diesem Schritt dabei sein.
Welche Unterlagen braucht man?
Welche Unterlagen braucht man für einen Kirchenaustritt? Erforderlich sind Ausweispapiere, also etwa der Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung. Wer den Austritt für seine Kinder erklären möchte, braucht dafür deren Geburtsurkunden. Wer möchte, dass im Eheregister hinterlegt wird, dass man aus der Kirche ausgetreten ist, benötigt zusätzlich die Eheurkunde (oder die Lebenspartnerschaftsurkunde).
Was kostet es, aus der Kirche auszutreten? Das hängt davon ab, welche Gebühren die jeweilige Stelle erhebt. Die Kosten liegen üblicherweise bei 30 bis 60 Euro. Wer seinen Kirchenaustritt über einen Notar erklärt, muss zusätzlich den Notar bezahlen. Das individuell festgelegte Honorar kommt dann noch hinzu.
Wer Fragen zum Austritt aus der Kirche hat, kann sich bei der zuständigen Behörde beraten lassen, in der Regel betrifft das das Standesamt. Bei umfangreichen Fragen zum Thema kann auch eine Beratungsstelle eine geeignete Anlaufstelle sein.
Aus der Kirche austreten: Was kommt danach?
Wie geht es weiter, nachdem die Austrittserklärung abgegeben wurde? Der Kirchenaustritt wird sofort wirksam. Die Kirchensteuerpflicht erlischt mit Ablauf des betreffenden Monats. Das zuständige Finanzamt wird von der Behörde über den Kirchenaustritt informiert. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, muss dort also nicht selbst Bescheid sagen, damit die Kirchensteuer nicht mehr eingezogen wird.
Was ist, wenn man später doch wieder in die Kirche eintreten möchte – zum Beispiel, weil man kirchlich heiraten oder sein Kind taufen lassen möchte? Ein Wiedereintritt in die Kirche ist problemlos möglich, und zwar sowohl in der katholischen als auch in der evangelischen Kirche.
In solchen Fällen ist allerdings keine staatliche Behörde die richtige Anlaufstelle, sondern Sie müssen sich direkt an die jeweilige Kirche wenden. Sie sprechen dann etwa kurz mit einem Pfarrer, mit dem Sie auch offene Fragen klären können. Wer sich zum Wiedereintritt in die Kirche entschließt, bestätigt das anschließend noch einmal vor Zeugen. Das muss nicht im Rahmen eines Gottesdienstes geschehen, sondern kann formlos erledigt werden. Die betreffende Kirche kümmert sich dann um alles Weitere: Sie leitet die Information, dass Sie wieder Kirchenmitglied sind, an alle wichtigen Stellen weiter.
Kirchenaustritt: FAQ
Rund um den Austritt aus der Kirche können viele Fragen aufkommen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die häufig gestellt werden, wenn es darum geht, aus der Kirche auszutreten – von der Frage, wie der Austritt erklärt werden kann bis zu möglichen Nachteilen eines Kirchenaustritts.
Wie ist ein Kirchenaustritt möglich?
Wer aus der Kirche austreten möchte, muss seinen Austritt in der Regel persönlich bei der zuständigen Behörde – üblicherweise das Standesamt oder Amtsgericht – erklären. Alternativ kann die Erklärung schriftlich mit notarieller Unterstützung und beglaubigter Unterschrift eingereicht werden. Für den Kirchenaustritt ist ein Ausweis erforderlich, außerdem wird eine Gebühr fällig.
Kostet es Geld, aus der Kirche auszutreten?
Ja, ein Kirchenaustritt ist mit Gebühren verbunden. Die Höhe kann von Kommune zu Kommune schwanken. Üblicherweise ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 bis 60 Euro zu rechnen.
Welche Folgen kann ein Kirchenaustritt haben?
Wer überlegt, aus der Kirche auszutreten, sollte die möglichen Folgen dieses Schritts bedenken. Viele Menschen entscheiden sich für einen Kirchenaustritt, weil damit eine Kirchensteuer-Kündigung einhergeht. Die Kirchensteuerpflicht erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wurde. Wer nicht mehr in der Kirche ist, spart einerseits Geld. Andererseits kann er bestimmte Dinge nicht mehr machen – zum Beispiel kirchlich heiraten.
Kann ein Austritt aus der Kirche Nachteile mit sich bringen?
Ob ein Kirchenaustritt Nachteile haben kann, hängt davon ab, ob eine Kirchenmitgliedschaft im Einzelfall vorteilhaft sein könnte. Wer zum Beispiel kirchlich heiraten oder sein Kind taufen lassen möchte, kommt ohne Mitgliedschaft in einer Kirche nicht weit. In manchen Fällen hat es Nachteile für den Job, wenn jemand aus der Kirche austritt. Das gilt insbesondere für Menschen, die für einen kirchlichen Träger arbeiten.
Wo finde ich Informationen zum Kirchenaustritt?
Wenn Sie Fragen zum Kirchenaustritt haben, können Sie sich an die Behörde wenden, die in Ihrer Kommune für den Kirchenaustritt zuständig ist. Dort können Sie offene Fragen klären und entscheiden, ob Sie tatsächlich aus der Kirche austreten möchten. Auch im Internet finden Sie auf viele Fragen zum Kirchenaustritt eine Antwort.
Fazit: Aus Kirche austreten – so geht’s
- Viele Menschen, die in einer Kirche sind, denken über einen Austritt aus der Kirche nach.
- Das kann damit zusammenhängen, dass jemand nicht gläubig ist. Viele Betroffene möchten zudem die Kirchensteuer sparen.
- Wer aus der Kirche austreten möchte, muss eine entsprechende Erklärung abgeben. Das geschieht in der Regel persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht.
- Für den Kirchenaustritt wird eine Bearbeitungsgebühr fällig, die meist zwischen 30 und 60 Euro beträgt.
- Wer darüber nachdenkt, aus der Kirche auszutreten, sollte sich informieren und diesen Schritt sorgfältig abwägen. Auch mögliche Nachteile sollten dabei bedacht werden.
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