Gesundheitszeugnis: So beantragen Sie es

Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, braucht ein Gesundheitszeugnis, zum Beispiel für die Zubereitung von Speisen oder die Ausgabe von Speiseeis. Was genau ist das Gesundheitszeugnis und wer muss es vorlegen? Wie läuft eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ab? Und kann man das Gesundheitszeugnis auch online machen? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Zwei Köche bei der Arbeit, wie wird ein Gesundheitszeugnis beantragt?

Gesundheitszeugnis: Was ist das?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat zum 1. Januar 2001 das Bundesseuchenschutzgesetz ersetzt. Es bildet die rechtliche Grundlage des Gesundheitszeugnisses, das früher mal als Gesundheitspass oder Gesundheitsausweis bekannt war. Genau genommen heißt die Gesundheitsbelehrung heute auch nicht mehr offiziell Gesundheitszeugnis, sondern „Belehrung für Lebensmittelpersonal nach § 43 IfSG“ oder auch Infektionsschutzbelehrung. Im Sprachgebrauch ist aber weiterhin der Begriff Gesundheitszeugnis üblich.

Das Infektionsschutzgesetz regelt Pflichten zur Verhütung und Vermeidung von Infektionskrankheiten. Dabei dient das Gesundheitszeugnis als Nachweis darüber, dass man darüber informiert wurde, wie man die Verbreitung von Infektionskrankheiten im Job verhindern kann. Durch eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz sollen Beschäftigte dafür sensibilisiert werden, wie Keime durch Lebensmittel übertragen werden können. Die belehrten Personen lernen, was sie tun können, um Lebensmittelinfektionen und Vergiftungen durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Lebensmitteln zu vermeiden. Damit übertragbare Krankheiten nicht übertragen werden, sind zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder die Verwendung von Handschuhen wichtig.

Wie lange ist ein Gesundheitszeugnis gültig?

Bei einer solchen Gesundheitsbelehrung erfahren die Betroffenen auch, wie sie sich korrekt verhalten, wenn sie Krankheitssymptome an sich feststellen, zum Beispiel Magen-Darm-Beschwerden oder Übelkeit. In bestimmten Fällen kann bei entsprechenden Jobs in Krankheitsfällen ein Tätigkeitsverbot bestehen, worüber Beschäftigte bei einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ebenfalls aufgeklärt werden.

Das Gesundheitszeugnis bestätigt, dass eine bestimmte Person an einer Hygienebelehrung teilgenommen hat. Für bestimmte Jobs ist die vorherige Vorlage eines Gesundheitszeugnisses zwingend erforderlich. Dabei ist das Gesundheitszeugnis nicht unbegrenzt gültig: Nach der Belehrung müssen Betroffene zeitnah einen entsprechenden Job aufnehmen, nämlich innerhalb von drei Monaten. Dadurch wird das Gesundheitszeugnis aktiviert. Anschließend ist die Gültigkeit nicht beschränkt, allerdings muss die Belehrung alle zwei Jahre wiederholt werden. Das geschieht durch den Arbeitgeber. Wechselt ein Arbeitnehmer den Job und es gab zwischenzeitlich keine solche Folgeaufklärung, kann es sein, dass er sich ein neues Gesundheitszeugnis ausstellen lassen muss. 

Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?

Wann muss man einen solchen Gesundheitspass beantragen? Manche Beschäftigte können zur Vorlage eines Gesundheitszeugnisses verpflichtet sein. Dabei kommt es auf die Art der Tätigkeit an. Grundsätzlich ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich, wenn es um die gewerbliche Herstellung, Behandlung und den Handel mit Lebensmittel geht. Menschen, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, zum Beispiel durch die Zubereitung von Speisen, brauchen nach dem Infektionsschutzgesetz eine Belehrung. Das gilt auch für Personen, die unverpackte Lebensmittel transportieren. Im Zweifel gibt das Infektionsschutzgesetz Aufschluss darüber, in welchen Jobs eine Infektionsschutzbelehrung Voraussetzung ist.

Wichtig ist ein Gesundheitszeugnis insbesondere beim Umgang mit den folgenden Lebensmitteln:

  • Fleisch, Geflügel, Geflügelerzeugnisse
  • Milch, Milcherzeugnisse
  • Fische, Krebse, Weichtiere
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindnahrung
  • Speiseeis
  • Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung
  • Feinkost, Rohkost, Kartoffelsalate, Mayonnaisen
  • Sprossen und Keimlinge

So ist das Gesundheitszeugnis in der Gastronomie Standard: Köche und Küchenhilfen brauchen es, ebenso wie Servicekräfte – es sei denn, Letztere haben keinen Zugang zur Küche, was praktisch selten der Fall sein dürfte. Relevant ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz auch für Mitarbeiter in Eisdielen, Cafés, Bäckereien und Konditoreien. Auch Küchenpersonal in Schulen, Seniorenheimen und Krankenhäusern muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegen.

Gesundheitszeugnis beantragen: So ist der Ablauf

Wie kann man ein Gesundheitszeugnis beantragen? Diese Frage stellen sich viele, die für ihren Job ein Gesundheitszeugnis brauchen. Dabei reicht ein Antrag allerdings nicht aus – das Gesundheitszeugnis ist kein Dokument, was einem auf Antrag zugeschickt würde. Stattdessen muss man an einer medizinischen Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes teilnehmen. Für die Belehrung ist das Gesundheitsamt zuständig. Das Gesundheitsamt kann die Infektionsschutzbelehrung auch an einen Arzt delegiert haben.

Sie melden sich also zu einer solchen Gesundheitsbelehrung online, telefonisch oder per Mail an. Vor Ort legen Sie Ihren Personalausweis zur Identifizierung vor. Falls Sie ein Praktikum machen oder ein Ehrenamt ausüben, für das Sie das Gesundheitszeugnis benötigen, brauchen Sie entsprechende Nachweise. Das kann eine Kopie des Praktikums oder ein Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit sein. Minderjährige benötigen zudem eine Einverständniserklärung von Sorgeberechtigten.

Wie lange dauert eine Infektionsschutzbelehrung?

Die Infektionsschutzbelehrung kann in ihrer Dauer variieren: Manchmal dauert das Ganze nur eine halbe Stunde, in anderen Fällen bis zu zwei Stunden. Das hängt davon ab, wie die Hygienebelehrung organisiert ist. Üblicherweise sehen Sie sich dabei einen Film mit anderen Personen an, die ebenfalls ein Gesundheitszeugnis brauchen. Auf Wunsch kann auch eine Einzelbelehrung möglich sein. Eine medizinische Untersuchung gehört dabei nicht zum Prozedere; Sie brauchen keine Gesundheitsbescheinigung.

Dafür bestätigen Sie in einer Erklärung, dass Sie keine Infektionskrankheit haben und die Tätigkeitsverbote bei entsprechenden Krankheitssymptomen kennen. Sie dürfen zum Beispiel nicht arbeiten, wenn Sie an einer akuten infektiösen Gastroenteritis leiden, infizierte Wunden oder Hautkrankheiten haben oder Salmonellen oder andere Erreger nachgewiesen wurden. Warnzeichen können Symptome wie Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, Bauchschmerzen, Fieber, nässende, geschwollene oder gerötete Wunden oder eine Gelbfärbung der Haut sein.

Nach der Gesundheitsbelehrung händigt Ihnen die zuständige Person vom Gesundheitsamt das Gesundheitszeugnis aus. Sie haben also unmittelbar nach der Infektionsschutzbelehrung Ihr Gesundheitszeugnis in der Hand und können es beim Arbeitgeber einreichen.

Kann man das Gesundheitszeugnis online beantragen?

Vieles ist heutzutage auch online möglich. Kann man auch eine Infektionsschutzbelehrung online machen? Nein, in aller Regel geht das nicht. Sie können sich zwar für die Teilnahme an der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oft online anmelden. Belehren lassen müssen Sie sich aber in aller Regel bei einem Termin vor Ort. Es gibt aber auch coronabedingte Ausnahmen, zum Beispiel die Stadt München. Dort ist gegenwärtig eine reine Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgesehen.

In vielen Städten können Sie sich für die Teilnahme an einer Infektionsschutzgesetz-Belehrung online anmelden. Alternativ können Sie sich auch per Mail oder telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt oder den Arzt wenden, um einen Termin für die Infektionsschutzbelehrung auszumachen.

Gesundheitszeugnis: Kosten

Das Gesundheitszeugnis gibt es nicht umsonst, sondern es ist für denjenigen, der es benötigt, mit einer Gebühr verbunden. Wie teuer es wird, hängt von Ihrem Wohnort ab. Üblich sind Kosten zwischen 20 und 35 Euro. In Hamburg kostet das Gesundheitszeugnis etwa gegenwärtig 27 Euro, in Berlin 20 Euro, in München und Köln 25 Euro. Zum Teil wird es für Teilnehmer günstiger, wenn sie das Gesundheitszeugnis für ein Ehrenamt oder Schülerpraktikum brauchen. Informieren Sie sich am besten über die Kosten des Gesundheitsausweises online auf der Webseite Ihrer Kommune oder fragen Sie im Zweifel direkt beim Gesundheitsamt nach, was auf Sie zukommt.

Die Kosten für das Gesundheitszeugnis müssen Sie in der Regel selbst tragen. Für Arbeitgeber besteht keine Pflicht, die Kosten zu übernehmen. Manche Firmen machen es allerdings trotzdem, weshalb sich eine Nachfrage beim Arbeitgeber lohnen kann.

Folgebelehrung durch den Arbeitgeber

Die Erstbelehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes findet grundsätzlich beim Gesundheitsamt beziehungsweise einem mit der Gesundheitsbelehrung beauftragten Arzt statt. Wer anschließend einen Job antritt, braucht sich um die Gültigkeit seines Gesundheitszeugnisses keine Sorgen zu machen.

Die Gesundheitsbelehrung muss allerdings regelmäßig wiederholt werden. Darum kümmert sich der Arbeitgeber: Seit dem Jahr 2011 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter nach § 43 Infektionsschutzgesetz alle zwei Jahre zu belehren. Dadurch bleibt das Gesundheitszeugnis aktuell. Der Arbeitgeber muss dokumentieren, dass die Belehrung erfolgt ist. Die Gesundheitsbelehrungen durch den Arbeitgeber hängen auch von den konkreten Tätigkeiten und Anforderungen im Betrieb ab.

Gesundheitszeugnis verloren: Was nun?

Es kann passieren, dass das Gesundheitszeugnis verloren geht. Was dann – muss man noch einmal an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen? Das kommt darauf an, ob das Gesundheitszeugnis noch gültig wäre, Sie also innerhalb von drei Monaten nach der Hygienebelehrung einen entsprechenden Job angetreten haben und der Arbeitgeber Sie gegebenenfalls nach zwei Jahren belehrt hat.

Wenn das Gesundheitszeugnis noch gültig wäre, müssen Sie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht wiederholen. In der Regel ist es problemlos möglich, sich eine Kopie des Gesundheitszeugnisses vom Gesundheitsamt beziehungsweise dem zuständigen Arzt erstellen zu lassen. Das ist normalerweise mit einer geringen Gebühr verbunden.

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