Berufsschulzeugnis oder IHK-Zeugnis: Welcher Nachweis ist wichtiger?
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine Qualifikation, die im Lebenslauf nicht fehlen darf. Entsprechende Nachweise über Noten und Inhalte gehören zudem in den Anhang einer Bewerbung. Doch was ist dabei wirklich wichtig? Ist es besser, das Berufsschulzeugnis beizulegen oder das IHK-Zeugnis – oder gleich beides? Und was ist mit dem Ausbildungszeugnis? Was Arbeitgeber von Bewerbern sehen wollen und wie Sie eine sinnvolle Auswahl treffen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welcher Nachweis? Warum eine durchdachte Auswahl wichtig ist
Wer eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, der hat gleich mehrere Nachweise darüber, die er einer Bewerbung anhängen könnte. Das betrifft das Berufsschulzeugnis, aus dem Noten aus der Berufsschule hervorgehen, das IHK-Zeugnis von Industrie- und Handelskammer oder die Urkunde der Handwerkskammer, die den Prüfling beurteilt, sowie ein Ausbildungszeugnis vom ausbildenden Betrieb, das einem Arbeitszeugnis ähnelt.
Warum nicht einfach alle Dokumente beilegen? Das mag sich manch ein Bewerber fragen. Bewerbungen sollten immer so schlank wie möglich sein, aber dennoch alles enthalten, was für einen Personalverantwortlichen wirklich interessant ist. Zu viele Nachweise sorgen schnell für einen langen Anhang, der vielen Personalern aufgrund der damit verbundenen Arbeit ein Dorn im Auge ist. Deshalb gilt es für Bewerber, eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Welche Nachweise relevant sind, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
Das Berufsschulzeugnis: Spiegel der letzten Noten während der Berufsschulzeit
Wer eine Ausbildung macht, besucht in aller Regel eine Berufsschule. Dort hat er verschiedene Fächer und lernt alles, was für die Ausübung des angestrebten Berufs wichtig ist. Das Berufsschulzeugnis spiegelt die Leistungen des Bewerbers im letzten Teil der Berufsausbildung wider. Ein interessierter Arbeitgeber kann anhand des Berufsschulzeugnisses nachvollziehen, wie gut der Kandidat zuletzt in den unterschiedlichen Fächern seiner Ausbildung war. Das kann ein Kriterium für die Auswahl sein.
Das Zeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob der Bewerber die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hat. Ohne einen solchen Hinweis handelt es sich um ein reines Abgangszeugnis, der Abschluss fehlt.
Als Nachweis hat das Berufsschulzeugnis prinzipiell einen hohen Informationswert. Dass trotzdem häufig die Frage aufkommt, ob es nicht weggelassen werden kann, hängt damit zusammen, dass es nicht das einzige Dokument ist, aus dem die Noten des Bewerbers hervorgehen.
Das IHK-Zeugnis: Nachweis über das Bestehen der Abschlussprüfung
Wer eine Ausbildung mit bestandenen Abschlussprüfungen erfolgreich abschließt, bekommt eine Urkunde hierüber von der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise der zuständigen Handwerkskammer ausgestellt. Dieses Prüfungszeugnis wird manchmal auch Kammerzeugnis genannt. Es handelt sich dabei um einen offiziellen Nachweis darüber, dass Sie Ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben.
Aus dem Zeugnis von IHK oder Handwerkskammer geht hervor, um welche Ausbildung es sich konkret gehandelt hat. Mögliche Schwerpunkte werden in der Urkunde genannt. Außerdem enthält der Nachweis Informationen zu den Noten des Bewerbers in den Fächern, die für die Prüfung relevant waren. Die Note der mündlichen Prüfung ist hier ebenfalls aufgelistet.
Als formeller Nachweis über die Leistungen des Prüflings wird das IHK-Zeugnis von vielen als das wichtigere Zeugnis – im Vergleich zum Berufsschulzeugnis – betrachtet. Die Einschätzung, welches Zeugnis bedeutsamer ist, unterscheidet sich jedoch zwischen verschiedenen Arbeitgebern. Wird nur eins verwendet, empfiehlt es sich, das IHK-Zeugnis anzuhängen.
Das Ausbildungszeugnis: Beurteilung der praktischen Fähigkeiten und des Verhaltens
Das Berufsschulzeugnis und das IHK-Zeugnis decken den theoretischen Teil der Ausbildung ab. Sie spiegeln wider, wie gut der Bewerber in bestimmten Fächern war und welchen Notenschnitt er erreicht hat. Doch wie hat sich der Auszubildende im Betrieb gemacht? Wie hat er sich praktisch eingebracht? War der Ausbildungsbetrieb mit seinen Leistungen und seinem Einsatz zufrieden?
Diese Aspekte sind für einen möglichen Arbeitgeber sehr interessant. Genau das steht im Ausbildungszeugnis. Es ähnelt im Aufbau einem Arbeitszeugnis. Das Ausbildungszeugnis gibt einerseits Auskunft über die formellen Eckdaten der Ausbildung, also etwa zur Dauer, der Bezeichnung und dem konkreten Einsatzort des Bewerbers.
Außerdem enthält es typischerweise eine Beurteilung der fachlichen und persönlichen Qualitäten des ehemaligen Auszubildenden. Die Leistung wird eingestuft, sofern es sich nicht um ein einfaches Ausbildungszeugnis handelt, das keine solche Beurteilung enthält. Das Ausbildungszeugnis enthält zudem Angaben darüber, wie sich der Auszubildende anderen gegenüber verhalten hat und wie das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden oder Geschäftspartnern war.
In der Regel stellen Betriebe automatisch das detailliertere qualifizierte Ausbildungszeugnis aus. Ein Auszubildender kann diese Variante jedoch auch seinerseits verlangen. Für mögliche Arbeitgeber ist dieser Nachweis sehr aussagekräftig. Aus ihm geht hervor, was der Bewerber in praktischer Hinsicht zu bieten hat.
Ein sehr gutes Ausbildungszeugnis kann ein mittelmäßiges IHK-Zeugnis ein Stück weit ausgleichen. Es kann jedoch auch einen guten Eindruck, den das IHK- oder Berufsschulzeugnis hinterlassen hat, schmälern, wenn es nicht gut ausgefallen ist.
Was ist mit Schulzeugnissen?
Abhängig davon, wie alt und berufserfahren ein Bewerber ist, kann auch das letzte Schulzeugnis für einen interessierten Arbeitgeber relevant sein. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sich unmittelbar nach Ihrer Ausbildung für den ersten Job bewerben oder aber das Schulzeugnis bestimmte Kenntnisse und Talente widerspiegelt, die im Einzelfall besonders wichtig erscheinen.
Auch die Noten wirken sich aus: Wer in der Schule sehr gut war, dem kann der Nachweis darüber zuträglich sein. Schlechte Noten sollten Sie hingegen nicht ohne Not in den Vordergrund rücken.
Frühere Schulzeugnisse – also alle Zeugnisse abseits des Abitur-, Realschul- oder Hauptschulzeugnisses – sind hingegen nicht gefragt. Sie würden den Umfang der Bewerbung nur unnötig aufblähen und sollten deshalb weggelassen werden.
Welche Belege für die Ausbildung? Warum die Entscheidung stets individuell getroffen werden sollte
Auf die Frage, welche Nachweise über die Ausbildung bei einer Bewerbung wichtig sind, wünschen sich viele Bewerber eine pauschale Antwort. Das ist jedoch kaum möglich, denn die Umstände im Einzelfall bestimmen, welche Dokumente interessant für einen möglichen Arbeitgeber sind.
Ein wichtiger Faktor ist das Alter des Bewerbers beziehungsweise seine Berufserfahrung. Wer sich unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung bewirbt, für den ist es sinnvoll, alle drei Nachweise über die Ausbildung – IHK-Zeugnis, Berufsschulzeugnis und Ausbildungszeugnis – zu verwenden. Die Ausbildung stellt seine höchste Qualifikation dar, denn noch fehlen Berufserfahrungen, die diese Rolle einnehmen. Auch das letzte Schulzeugnis ist in diesem Fall sinnvoll.
Berufserfahrene Bewerber sollten selektiver vorgehen. Wer etwa schon seit zehn Jahren im Beruf steht, der kann meist sowohl auf das Berufsschulzeugnis als auch auf das Ausbildungszeugnis verzichten und verwendet somit nur das IHK-Zeugnis. Das Ausbildungszeugnis kann vor allem dann weggelassen werden, wenn schon einige neuere Arbeitszeugnisse vorliegen.
Eine Rolle spielt auch, ob Sie sich in einem Bereich bewerben, für den Sie die Ausbildung unmittelbar qualifiziert. Ist das nicht der Fall, kann es dennoch empfehlenswert sein, Ihr IHK-Zeugnis zu verwenden. Wenn noch kaum Arbeitszeugnisse vorliegen, kann diese Urkunde mit dem Ausbildungszeugnis kombiniert werden. Als Beurteilung der Leistung und des Verhaltens kann es auch dann relevant sein, wenn es sich auf eine Erfahrung in einem anderen Bereich bezieht.