Arbeitslos krankenversichert: So wird Ihr Beitrag gezahlt
Wer seinen Job verliert, dem bricht eine wichtige Einnahmequelle weg. Viele Dinge müssen nichtsdestotrotz weiterhin finanziert werden, darunter die Krankenversicherung. Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn man arbeitslos geworden ist? Was ist, wenn man arbeitslos ist, aber keine Leistungen von Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhält? Hier erfahren Sie, wie die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit geregelt ist.
Arbeitslos krankenversichert: Wer zahlt die Beiträge?
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Daran ändert sich nichts, wenn Sie arbeitslos werden. Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn jemand arbeitslos geworden ist? Grundsätzlich müssen Sie die Beiträge an die Krankenkasse nicht selbst zahlen, wenn Sie arbeitslos sind. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernehmen die Beiträge in der Regel für Sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das reguläre Arbeitslosengeld oder Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, „Hartz IV“) beziehen. Es gibt jedoch Sonderfälle, zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Auch für Betroffene, die privat krankenversichert sind, gelten Sonderregelungen. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.
Kann man trotz Arbeitslosigkeit privat krankenversichert bleiben?
Angenommen, Sie waren bislang privat versichert. Müssen Sie nun, weil Sie arbeitslos gemeldet sind, die Krankenversicherung wechseln? In der Regel ja – Sie können im Normalfall nicht eine private Krankenversicherung als Arbeitsloser beibehalten, sondern müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge zahlt dann aber das Arbeitsamt oder Jobcenter für Sie.
Es gibt jedoch Ausnahmen, und es hängt von den Umständen ab, welche Ansprüche Sie beim Thema Krankenkasse als Arbeitsloser haben. Insbesondere ist entscheidend, ob Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen.
Private Krankenversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld
Wenn Sie das reguläre Arbeitslosengeld bekommen, spielt Ihr Alter eine wichtige Rolle. Sind Sie jünger als 55 Jahre, müssen Sie sich in der Regel gesetzlich krankenversichern. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das geht auf Antrag, allerdings nur innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn Ihres Arbeitslosengeld-Bezugs. Dafür müssen Sie außerdem vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre ununterbrochen privat krankenversichert gewesen sein.
Sind Sie 55 Jahre oder älter, können Sie trotz Ihrer Arbeitslosigkeit privat krankenversichert bleiben. Es gibt aber die Option, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Wichtig zu wissen: Die Agentur für Arbeit zahlt Ihnen zwar einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung, wenn Sie arbeitslos sind. Dieser Zuschuss entspricht aber maximal der Höhe des Pflichtbeitrags zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Ihr Tarif teurer ist, müssen Sie den Rest also selbst zahlen.
Arbeitslos krankenversichert bei Bürgergeld: Ist eine private Krankenversicherung noch möglich?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre private Krankenversicherung beizubehalten, wenn Sie schon vorher privat krankenversichert waren. Ihr Tarif ändert sich dann nicht. Das Jobcenter kann einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen leisten. In welcher Höhe das Amt die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Sie können auch zum Basistarif Ihrer Krankenversicherung wechseln, was den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, den Basistarif ihrer Versicherten bei Hilfebedürftigkeit, wie sie mit einem Anspruch auf Bürgergeld einhergeht, zu halbieren. Das Jobcenter trägt die Kosten allerdings trotzdem nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, den Rest zahlen Sie selbst. Wenn das nicht möglich ist oder Sie sich die Beiträge sparen möchten, können Sie natürlich auch in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. In diesem Fall können Sie sich die Krankenversicherung aussuchen. Treffen Sie keine Wahl, entscheidet das Jobcenter für Sie.
Arbeitslos mit Sperrzeit: Was ist mit der Krankenversicherung?
Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich um Ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Regel keine Sorgen machen – allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Es kommt relativ oft vor, dass Arbeitslose zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit mit einer Sperrfrist vom Amt belegt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie ihren Job selbst gekündigt haben, aber auch, wenn sie sich verspätet arbeitslos gemeldet haben. In solchen Fällen bekommen Arbeitslose während einer Sperrfrist keine Unterstützung vom Amt. Dieses Geld wird auch später nicht mehr gezahlt, sondern ist komplett gestrichen.
Wie ist man in diesem Fall als Arbeitsloser krankenversichert? Bei einer Vollsanktion, bei der das Amt für einen bestimmten Zeitraum gar nichts zahlt, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihre Krankenversicherungsbeiträge übernommen werden. Das Amt zahlt also nichts. Stattdessen müssen Sie sich selbst freiwillig gesetzlich versichern und auch für Ihre Beiträge aufkommen.
Obwohl Sie kein Einkommen haben, sind die Beiträge für die Krankenversicherung in solchen Fällen nicht niedrig. Sie bemessen sich an der Mindestbemessungsgrenze, die regelmäßig angepasst wird. Bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge wird also ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, obwohl Sie gar kein Geld verdienen. Sie zahlen 14 Prozent der Mindestbemessungsgrenze, wenn Sie auf einen Krankengeld-Anspruch verzichten, beziehungsweise 14,6 Prozent mit Krankengeld-Anspruch. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, dessen Höhe durch Ihre jeweilige Krankenversicherung festlegt wird.
In manchen Fällen kann das Amt durch die Umstände dazu verpflichtet sein, Ihre Krankenversicherung für Sie zu zahlen, obwohl Sie (noch) weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld erhalten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Amt andere Leistungen übernimmt, zum Beispiel, indem es Ihnen Lebensmittelgutscheine aushändigt. Ansonsten besteht nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge, zum Beispiel im akuten Krankheitsfall oder bei einer Schwangerschaft oder Mutterschaft.
Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Wie ist die Krankenversicherung dann geregelt?
Nur, wer hilfebedürftig ist, bekommt in einer Arbeitslosigkeit Geld vom Staat. Als hilfebedürftig werden nur Personen eingestuft, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Wenn Sie zum Beispiel Rücklagen haben oder einen Partner, mit dem Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben und der für Sie zahlen kann, bekommen Sie in der Regel kein Bürgergeld. Was ist mit der Krankenversicherung ohne Job und ohne Bürgergeld?
In diesem Fall müssen Sie sich auf eigene Kosten selbst krankenversichern. Die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter zahlt die Krankenversicherung nur, wenn Sie auch Leistungen beziehen. Arbeitslose ohne Leistungsbezug haben nur die Möglichkeit, sich selbst freiwillig gesetzlich zu versichern. Das ist oft nicht günstig, weil – wie weiter oben schon beschrieben – eine Mindestbemessungsgrenze bei der Berechnung genutzt wird. Wenn Sie allerdings nicht genügend Geld haben, um die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe zu zahlen, muss das Jobcenter Ihnen einen Zuschuss in der entsprechenden Höhe zahlen. Wenden Sie sich dazu direkt an das Jobcenter.
Arbeitslos und Krankenversicherung: Kann man die Krankenkasse wechseln, wenn man arbeitslos ist?
Normalerweise sind Sie als Arbeitsloser so krankenversichert, wie Sie es auch vor Ihrer Arbeitslosigkeit waren, also in Ihrer bisherigen Krankenversicherung – es sei denn, Sie mussten von einer privaten Krankenversicherung zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Kann man sich, wenn man arbeitslos geworden ist, auch für eine andere Krankenversicherung entscheiden? Ja, es steht Ihnen frei, wo Sie versichert sind.
Die andere Frage ist, ob ein Wechsel der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit Ihnen Vorteile bietet. Die Krankenkassenbeiträge übernimmt schließlich das Amt; Sie sparen bei einem Wechsel also normalerweise nichts. Es kann aber sein, dass Sie eine Krankenversicherung gefunden haben, die Ihnen bessere Leistungen bietet oder ein interessantes Bonusprogramm. Dann steht einem Wechsel der Krankenkasse nichts im Weg. Ein Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist bei Arbeitslosigkeit allerdings nicht möglich.
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