Betriebliche Altersvorsorge: Das sind die Vorteile und Nachteile

Um im Alter genügend Geld zur Verfügung zu haben, lohnt es sich in vielen Fällen, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung vorzusorgen. Das geht unter anderem über eine Betriebsrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich hinter betrieblicher Altersvorsorge verbirgt, welche Vorteile und Nachteile sie hat und wann sie sich lohnen kann.

Ein Frau wirft Geld in ein Sparschwein, da sie keine betriebliche Altersvorsorge hat

Betriebliche Altersvorsorge: Was ist darunter zu verstehen?

Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge oder bAV handelt es sich um eine geförderte Zusatzrente, an der der Arbeitgeber beteiligt ist. Mit der Betriebsrente, wie die bAV auch genannt wird, können Arbeitnehmer somit ihre späteren Rentenansprüche erhöhen.

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, manchmal auch nur der Arbeitgeber, regelmäßig Beiträge in eine Form der Altersvorsorge ein. Früher war es üblich, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Rente in einer bestimmten Höhe versprochen haben. Das ist heute anders: Der Arbeitgeber sagt üblicherweise nur zu, dass er bestimmte Beiträge mit einer bestimmten Verzinsung für den Arbeitnehmer anlegt.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Es gibt verschiedene Varianten. Einerseits ist denkbar, dass der Arbeitgeber alleine Beiträge für die Altersvorsorge eines Mitarbeiters aufwendet. Das Geld stammt dann aus dem Betriebsvermögen. Häufiger ist es hingegen so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge teilen. Wie hoch der Anteil des Arbeitgebers ist, hängt von der individuellen Vereinbarung ab.

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass er einen Teil seines Gehalts oder Lohns in die Betriebsrente stecken kann. Wirklich lohnenswert ist das Modell betriebliche Altersvorsorge allerdings nur, wenn der Arbeitgeber wenigstens einen Teil dazugibt. Seit dem Jahr 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen mindestens 15 Prozent beizusteuern. Ab dem Jahr 2022 soll dieser Anspruch auch für ältere Verträge gelten.

Diese Varianten können für die Betriebsrente genutzt werden

In welcher Form die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge angelegt werden, entscheidet der Arbeitgeber. Er sucht einen bAV-Vertrag heraus – oft nicht für jeden Beschäftigten einzeln, sondern gesammelt für alle Mitarbeiter. Denkbar sind verschiedene Varianten. Dazu zählen:

  • private Rentenversicherungen oder andere Direktversicherungen (etwa eine Lebensversicherung); die Laufzeit ist dabei fix, das Geld wird am Ende ausbezahlt
  • Pensionskassen, die meist auf eine Lebensversicherung setzen; es gibt spezielle Pensionskassen für bestimmte Berufe
  • Pensionsfonds, bei denen das Geld für den Arbeitnehmer angelegt wird, etwa in Aktien
  • Direktzusagen, bei denen der Arbeitgeber die Kosten für die Betriebsrente in der Regel alleine trägt
  • Unterstützungskassen, wobei es sich um selbstständige Einrichtungen mehrerer Unternehmen handelt, die das Geld für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers anlegen

Ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt von der gewählten Variante ab. Die Konditionen können aus Arbeitnehmersicht sehr gut sein, wenn die Kosten möglichst niedrig sind und die Rendite möglichst groß ist. Das ist bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst und bei großen Unternehmen oft der Fall. Kleine Firmen kennen sich mit der Materie hingegen in vielen Fällen nicht gut genug aus. Das erhöht das Risiko, dass ein nicht optimaler bAV-Vertrag gewählt wird. Solche Firmen lassen sich häufig extern beraten – und sind dann auf die Empfehlung eines Beraters angewiesen, der meist Provision kassiert, wenn er einen bAV-Vertrag vermitteln kann.

Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Wer darüber nachdenkt, betriebliche Altersvorsorge zu nutzen, sollte wissen, was sie für Steuern und Sozialversicherungsabgaben bedeutet. Während der Erwerbstätigkeit gilt: Die Beiträge für die Betriebsrente gehen vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab. Dadurch reduziert sich die Steuerlast. Der Beschäftigte gibt zwar Geld für seine Altersvorsorge aus, ihm bleibt netto relativ betrachtet aber mehr.

Für den Arbeitnehmer sind Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge in gewissen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ist bei Aufwendungen von bis zu 284 Euro im Monat der Fall (Stand: 2021). Diese Summe entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zu einem Betrag von 568 Euro monatlich sind Einzahlungen in die Betriebsrente nur steuerfrei. Das entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Vorteile im Hinblick auf Steuer und Sozialversicherungsbeiträge kehren sich im Rentenalter um. Rentner müssen ihre Betriebsrente voll versteuern und Sozialabgaben darauf zahlen. Dabei muss beachtet werden, dass bei den Sozialversicherungsbeiträgen der volle Satz anfällt – anders als während des Erwerbslebens zahlt der Arbeitgeber schließlich nicht die Hälfte hiervon. Wenn die Betriebsrente maximal 159,25 Euro pro Monat ausmacht, fallen jedoch keine Krankenkassenbeiträge an.

Was bedeutet ein Arbeitgeberwechsel für die Betriebsrente?

Anders als noch vor einigen Jahrzehnten kommt es heute deutlich seltener vor, dass ein Beschäftigter über viele Jahre bei seinem Arbeitgeber bleibt. Ein Wechsel des Arbeitgebers kann jedoch zum Problem für die betriebliche Altersvorsorge werden. Angespartes Guthaben kann zwar mitgenommen werden, eine Übertragung ist aber oft mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden.

Zudem besteht die Gefahr, dass arbeitgeberseitige Beiträge verlorengehen. Unverfallbar sind die Beiträge durch den (ehemaligen) Arbeitgeber bei einem Arbeitgeberwechsel nur, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre in dessen Betrieb war. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb muss er mindestens 21 Jahre alt gewesen sein. Das gilt für neuere bAV-Verträge ab dem Jahr 2018. Für ältere Verträge gelten andere Bedingungen.

Es kann sein, dass der neue Arbeitgeber einen Vertrag mit schlechteren Konditionen anbietet. Alternativ ist es dann möglich, den Vertrag stillzulegen und nichts mehr einzubezahlen. Später wird das bislang angesammelte Guthaben dann ausgezahlt. Andererseits können Arbeitnehmer privat weiter in den bAV-Vertrag einzahlen. Wegen den damit verbundenen Kosten lohnt sich das aber in vielen Fällen nicht. Einen Vorteil hat diese Variante jedoch: Auf privat eingezahlte Beträge muss man im Rentenalter keine Sozialabgaben zahlen.

Insolvenz des Arbeitgebers als Risiko für die Rentenansprüche?

Bis zur Rente ist es für viele Arbeitnehmer noch lang. Da kann es passieren, dass der Arbeitgeber zwischenzeitlich pleite geht. Ist eine Insolvenz ein Problem für die Ansprüche von Arbeitnehmern aus einer betrieblichen Altersvorsorge? Nein, in der Regel nicht. Es gibt verschiedene Schutzmaßnahmen, damit Arbeitnehmer nicht am Ende leer ausgehen. Dazu zählt insbesondere der Pensions-Sicherungs-Verein. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge. Er springt ein, wenn der Arbeitgeber nicht zahlen kann.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Viele Arbeitnehmer sind unschlüssig, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt oder nicht. Dafür sollten Sie zunächst die Vorteile dieser Form der Altersvorsorge kennen:

  • Eine betriebliche Altersvorsorge stellt eine Zusatzrente dar. Selbst, wenn die Rentenansprüche, die sich daraus ergeben, gering sein sollten: Sie haben im Rentenalter mehr, als wenn Sie nur auf die gesetzliche Rentenversicherung setzen.
  • Je nachdem, wie günstig der bAV-Vertrag ist, kann sich die betriebliche Altersvorsorge sogar stärker rentieren als andere Möglichkeiten der Altersvorsorge.
  • Sinnvoll ist die Betriebsrente vor allem, wenn der Arbeitgeber die Beiträge alleine zahlt oder einen nennenswerten Anteil beisteuert.
  • Wer im Alter wenig Geld hat und deshalb später auf Grundrente angewiesen ist, kann zumindest einen Teil der Betriebsrente behalten. 100 Euro monatlich bleiben Rentnern davon ohnehin. Sie können zusätzlich 30 Prozent der darüber hinausgehenden Rente behalten – höchstens jedoch 200 Euro im Monat.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Auch die Nachteile sollten Sie kennen, bevor Sie sich für oder gegen eine Betriebsrente entscheiden:

  • Eine Entgeltumwandlung mag unmittelbar günstig für Arbeitnehmer sein, weil sich ihre Steuerlast dadurch verringert. Allerdings bedeutet das auch, dass Sie geringere Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch mindert sich der Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das kann einen spürbaren Unterschied machen.
  • In vielen bAV-Verträgen können Sie nicht frei über das Geld verfügen. Meist können Sie darauf erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit zugreifen. Das macht die Betriebsrente unflexibel.
  • Ein Wechsel des Arbeitgebers kann dazu führen, dass sich die Konditionen eines bAV-Vertrags verschlechtern – mit entsprechenden Auswirkungen auf die späteren Ansprüche.
  • Gesetzlich versicherte Gutverdiener sind bei der betrieblichen Altersvorsorge im Nachteil: Wenn sie ohnehin bereits den Höchstsatz an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen, reduziert sich dieser womöglich auch durch die Entgeltumwandlung nicht. Zusätzlich gehen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung verloren.

Wann sich die betriebliche Altersvorsorge lohnen kann

Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, lässt sich immer nur im Einzelfall beantworten. Trotzdem gibt es bestimmte Richtwerte, an die Sie sich halten können, wenn Sie das Für und Wider einer Betriebsrente abwägen. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie viel der Arbeitgeber beisteuert.

Szenario 1: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Betriebsrente allein

Der Idealfall besteht darin, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge alleine bezahlt. Dann brauchen Sie nicht zögern – greifen Sie zu! Sie haben bei dieser Variante nichts zu verlieren, müssen selbst nichts dazugeben und bauen zusätzliche Rentenansprüche auf.

Szenario 2: Der Arbeitgeber stockt nur auf

In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber nicht dazu bereit, die Beiträge für die Betriebsrente alleine zu zahlen. Dann teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Bei diesem Szenario kommt es darauf an, zu welchem Teil der Arbeitgeber an den Zahlungen beteiligt ist. Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich in der Regel, wenn der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für einen bAV-Vertrag zahlt.

Je geringer der Anteil des Arbeitgebers ist, desto fraglicher ist, dass sich eine Betriebsrente lohnt. Kommt der Arbeitgeber nur für die bei Neuverträgen gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent auf, lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer meist nicht. Lassen Sie sich vorrechnen, mit welchen Ansprüchen Sie im Alter rechnen könnten. Dazu können Sie auch einen Betriebliche-Altersvorsorge-Rechner nutzen.

Die Rendite aus der Betriebsrente sollte nach den Kosten bei mindestens zwei Prozent pro Jahr liegen. Fällt die Rendite voraussichtlich geringer aus, nehmen Sie besser Abstand von der betrieblichen Altersvorsorge. Die zu erwartende Rendite wirkt sich auch darauf aus, wie viel Sie selbst in den bAV-Vertrag einzahlen sollten. Je besser die Rendite, desto mehr können Sie einzahlen.

Welche Alternativen gibt es zur Betriebsrente?

Zeigt das Ergebnis eines Betriebliche-Altersvorsorge-Rechners, dass sich die Betriebsrente in Ihrem Fall nicht lohnt, ist es lohnenswert, sich über Alternativen zur Betriebsrente zu informieren. Die betriebliche Altersvorsorge kann auch als Ergänzung für eine private Altersvorsorge und die gesetzliche Rente dienen.

Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen im Alter nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie zusätzlich auf eine private Altersvorsorge setzen. Eine Möglichkeit stellen etwa ETF-Sparpläne dar. ETF steht für Exchange Traded Funds, was übersetzt börsengehandelte Fonds bedeutet. Bei dieser Option fließt Ihr Geld in einen Aktienmix.

Auch die Riester-Rente kann eine Option sein. Der Staat unterstützt Sparer dabei mit Zulagen und Steuervorteilen. Den vollen Zuschuss erhält jedoch nur, wer mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Vertrag einzahlt. Außerdem müssen Versicherte jährlich mindestens 60 Euro dafür aufwenden.

Lassen Sie sich am besten individuell beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Letztlich entscheiden Ihre individuellen Umstände und die Summen, welche Sie monatlich für die Altersvorsorge erübrigen können, darüber, welche Option die beste Wahl ist.

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