Arbeitslos selbstständig machen: So klappt die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Statt auf das passende Stellenangebot zu warten, gibt es für Jobsuchende noch eine weitere Option: nämlich sich arbeitslos selbstständig zu machen. Was Sie dabei wissen sollten, welche finanziellen Hilfen es gibt und an wen sich Personen wenden können, die eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit anstreben, können Sie hier nachlesen.

Eine Frau möchte sich arbeitslos selbstständig machen und durchblickt ihre Unterlagen

Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit: ein Ausweg?

Die Selbstständigkeit kann tatsächlich ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Einfach ist es jedoch nicht. Man braucht eine ganze Menge Motivation und Durchsetzungsfähigkeit und wenn möglich auch finanzielle Unterstützung, wenn man sich arbeitslos selbstständig machen möchte.

Letzteres können arbeitslose Personen unter gewissen Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit bekommen. Diese finanzielle Förderung nennt sich Gründungszuschuss und richtet sich an Personen, die aktuell Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Für Bezieher von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Hartz IV) gibt es unter Umständen ebenfalls eine finanzielle Förderung der Selbstständigkeit: das sogenannte Einstiegsgeld.

Arbeitslos und selbstständig machen: Hier gibt es Hilfe

Es gibt tatsächlich gleich mehrere Stellen, an denen sich Personen beraten lassen können, die arbeitslos sind und sich selbstständig machen möchten. Zum Beispiel Steuer- oder Unternehmensberater können dabei helfen, den Schritt in die Selbstständigkeit und aus der Arbeitslosigkeit zu planen. Jedoch wollen diese Personen für ihre Hilfe bezahlt werden – und das häufig recht großzügig.

Eine andere Option für arbeitslose Personen ist daher die Exisitenzgründungsberatung, die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) anbieten. Welche IHK oder HWK zuständig ist, können interessierte Personen bei dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit erfahren.

Arbeitslos selbstständig machen: die Voraussetzungen

Der häufigste Weg, um sich erfolgreich arbeitslos selbstständig zu machen, führt über den Gründungszuschuss. Um diese Förderung von der Agentur für Arbeit zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich (mindestens 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt werden. Die Selbstständigkeit hat also das Ziel, die Arbeitslosigkeit zu beenden.
  2. Personen, die Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
  3. Der Anspruch auf ALG I muss darüber hinaus noch mindestens für 150 Tage bestehen.
  4. Gründer benötigen eine Bescheinigung einer fachkundigen Stelle darüber, dass die geplante Selbstständigkeit Aussicht auf Erfolg hat. Als fachkundige Stelle gilt zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, berufsständische Kammern und Fachverbände. Auch Banken können das Vorhaben überprüfen. Diese Art der Überprüfung wird auch Tragfähigkeitsprüfung genannt.
  5. Eine Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit muss ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die geplante Gründung dazu führen kann, dass die Arbeitslosigkeit beendet wird. Dazu überprüft die Vermittlungsfachkraft die Kompetenzen, Fähig- und Fertigkeiten des Antragstellers.

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss beantragen

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Eine telefonische Beratung ist schon vorab kostenlos möglich. Folgende Unterlagen brauchen Sie, um den Gründungszuschuss zu beantragen:

  • eine kurze Beschreibung der geplanten Selbstständigkeit,
  • Ihren Lebenslauf,
  • einen Finanzierungsplan und den sich daraus ergebender Kapitalbedarf und
  • eine Vorschau des voraussichtlichen Umsatzes und der Rentabilität.

Tipp: Ein ausgearbeiteter und detaillierter Businessplan ist zwar keine zwingende Voraussetzung dafür, um den Gründungszuschuss zu beantragen, aber trotzdem eine gute Idee. Personen, die arbeitslos sind und sich selbstständig machen möchten, zeigen mit einem Businessplan, dass es ihnen mit dem Vorhaben ernst ist. Sie haben sich mit der geplanten Selbstständigkeit beschäftigt und die Ideen festgehalten.

Gründungszuschuss bei ALG I: die Höhe und Dauer der Leistung

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich danach, in welcher Phase man sich gerade befindet:

  1. Phase: In der ersten Phase des Zuschusses, die sich maximal über einen Zeitraum von sechs Monaten erstreckt, zahlt die Agentur für Arbeit in der Regel den individuellen Regelsatz weiter. Damit soll sichergestellt werden, dass die Person, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, genügend Geld für ihren Lebensunterhalt hat und sich daher voll auf ihre Selbstständigkeit konzentrieren kann. Zusätzlich zum Regelsatz gibt es in den ersten sechs Monaten außerdem Grundförderung. Diese Grundförderung liegt aktuell bei 300 Euro und ist dafür da, dass der Gründer die fälligen Sozialversicherungsbeiträge davon zahlen kann.
  2. Phase: In der sich daran anschließenden zweiten Phase zahlt die Agentur für Arbeit den Regelsatz nicht mehr. Gründer, die sich in dieser Phase befinden, aber noch nicht genügend Umsatz machen, um ihren Lebensunterhalt komplett aus der Selbstständigkeit zu finanzieren, bekommen noch weiterhin die Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge. Konkret heißt das, dass die Arbeitsagentur weiterhin 300 Euro monatlich überweist. Nach neun Monaten ist damit jedoch ebenfalls Schluss. Insgesamt 15 Monate nach dem Antrag auf Gründungszuschuss sollte der Antragsteller also mit seiner Selbstständigkeit genügend Geld verdienen, um davon seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Das Einstiegsgeld: aus der Langzeitarbeitslosigkeit selbstständig machen

Personen, die schon längere Zeit arbeitslos sind und daher Bürgergeld erhalten, können ebenfalls versuchen, sich selbstständig zu machen und die Arbeitslosigkeit zu beenden. Mit dem Erhalt von Bürgergeld entfällt jedoch auch der Gründungszuschuss. In einigen Fällen kann jedoch das sogenannte Einstiegsgeld beantragt werden.

Wie der Gründungszuschuss ist auch das Einstiegsgeld zeitlich begrenzt, jedoch gibt es diese Förderung ein wenig länger, nämlich maximal 24 Monate lang. Über die Höhe des Einstiegsgelds entscheidet der zuständige Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistung. Denkbar ist jedoch, dass die Behörde neben den Kosten für die Lebenshaltung auch Anschaffungen für die geplante Selbstständigkeit zahlt.

Höhe und Dauer des Einstiegsgelds

Wer lange Zeit arbeitslos ist und sich selbstständig machen möchte, hat in der Regel nur relativ wenig finanzielle Reserven. Daher will der Schritt in die Selbstständigkeit im Bezug von Bürgergeld gut überlegt sein. Ein Grund dafür ist die Höhe des Einstiegsgeld. Die liegt häufig nämlich nur bei 50 Prozent der Regelleistung.

Wobei das nur ein grober Richtwert ist. Letztlich entscheidet der zuständige Sachbearbeiter darüber, ob, in welcher Höhe und wie lange es Einstiegsgeld für die geplante Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit gibt. Sollte der Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben, kann das Einstiegsgeld um 10 Prozent angehoben werden.

Der Vorteil gegenüber dem Gründungszuschuss: Anders als die Leistung im Bezug von ALG I wird das Einstiegsgeld nicht auf die Leistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters angerechnet. Einstiegsgeld gibt es also zusätzlich zum Bürgergeld, Gründungszuschuss dagegen wird mit dem ALG I verrechnet.

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Voraussetzungen für Einstiegsgeld

Die Voraussetzungen für Einstiegsgeld sind mit den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss vergleichbar:

  • Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich angelegt. Für den Antrag auf Einstiegsgeld muss ein entsprechender Nachweis vorliegen.
  • Der Arbeitslose muss vorhaben, ein Unternehmen zu gründen.
  • Eine fachkundige Stelle muss die persönliche Eignung des Antragstellers positiv beurteilen, also zu dem Schluss kommen, dass es möglich ist, dass sich die Person aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht.
  • Um zu beweisen, dass das Vorhaben, die Arbeitslosigkeit durch Selbstständigkeit zu beenden, ernst ist, sollte der Antragsteller außerdem einen Businessplan erarbeitet haben. Darin enthalten ist im Idealfall auch ein Finanzplan, der den möglichen finanziellen Bedarf aufzeigt. Wer konkrete Zahlen vorlegen kann, hat es unter Umständen leichter, an die entsprechende finanzielle Förderung zu kommen.

Aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen: weitere Hilfen

Neben dem Arbeitsamt, der IHK und HWK gibt es eine weitere Stelle, an die sich arbeitslose Personen wenden können, die sich selbstständig machen möchten: das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Dieses Programm wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen. Es richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die noch nicht lange wirtschaftlich aktiv sind. Diese sogenannten Jungunternehmen, die weniger als zwei Jahre am Markt sind, können sich im Rahmen des Programms zu allen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

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